Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

Die Elternhäuser, die in der Regel, sage ich mal, beratungsresistent sind, sind auch sehr oft jene, die nicht genügend Geld in die Hand nehmen, um den Kindern Schulessen zu bezahlen. Also ich sehe da ganz andere Problemkreise an der Stelle. Ich denke mal, da wird sich viel konzentrieren an dem Fleck. Aber wir können die Diskussion gerne bilateral irgendwie fortsetzen, wenn wir wollen.

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Da ist er ganz scharf drauf.)

Sie können auch einfach zustimmen.

Gut, danke.

Ja, in diesem Sinne, denke ich, für mich war es jetzt auch nur, dass hier in den Fraktionen ein Lernprozess stattgefunden hat, in den Regierungsfraktionen. Eine Überweisung heute in die Ausschüsse ist ja nicht vorgesehen, wir stimmen ja direkt ab, aber nichtsdestotrotz werden wir bei der Schulgesetznovelle dann darüber debattieren, und auf diese Debatten freuen wir uns. Wir werden uns diesen Debatten nicht verschließen und können dann letztendlich auch gerade die Kannbestimmung, mit der Sie eine Brücke gebaut haben, Herr Renz, uns noch mal ernsthaft durch den Kopf gehen lassen. – In diesem Sinne danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das, was wir gerade erlebt haben, war ja eine Kapitulation des Abgeordneten Kröger. Er konnte die Frage meines Fraktionsvorsitzenden nicht beantworten,

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Doch!)

wie man in den Fällen verführt, wo Elternhäuser aus welchen Gründen auch immer es unterlassen, ihre Kinder gesund zu ernähren.

(Zuruf aus dem Plenum: Jetzt bin ich auf Ihre Antwort gespannt.)

Und ich bin beim Kollegen Renz ja in der Regel froh für seine klaren Ausführungen, aber als Sie hier vorne gestanden haben, habe ich mir die Frage gestellt, was will der Mann uns damit sagen,

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Hätten Sie doch gefragt!)

mit der Frage...

Also das war ein bisschen verschwiemelt, Herr Renz, und deswegen, denke ich, muss man noch mal darauf eingehen. Sie haben gesagt, es ist ein Wohlfahrtsproblem,

(Torsten Renz, CDU: Wohlstand!)

Wohlfahrtsgesellschaft,

(Torsten Renz, CDU: Wohlstand!)

Wohlstandsgesellschaft, dass das Thema,

(Torsten Renz, CDU: Wohlfahrt ist was anderes. Das wäre bei Ihnen.)

dass das Thema Fehlernährung und Adipositas heute in unserer Gesellschaft so ein Thema ist.

(Torsten Renz, CDU: Nehme ich an, das ist auch nicht abschließend.)

Das ist im großen Umfang ein soziales Thema, denn wenn Sie sich die entsprechenden Statistiken ansehen, werden Sie feststellen, dass nicht die, denen es wirklich wohl geht, in der Regel diese Probleme haben, sondern dass Sie das Thema Übergewichtigkeit in erster Linie bei sozial Schwächeren finden. Das Thema Fehlernährung ist bei Leuten, die ökonomisch schwächer sind, die bildungsmäßig eher als schwächer eingestuft werden in den Statistiken, ein viel größeres Thema, und ich finde, dafür muss man dann auch bereit sein die Verantwortung zu übernehmen.

Ich bin ja einer von denen gewesen, die damals beteiligt waren, als wir ins Kindertagesstättenförderungsgesetz diese Formulierung aufgenommen haben, dass die Ernährung in den Kindertagesstätten sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren soll. Das haben wir ja ganz bewusst gemacht. Uns lagen aus einigen Bereichen die Schuleingangsuntersuchungsergebnisse von Kindern vor. Ich kenne die Ergebnisse hier in Schwerin und Sie haben dieses Thema vorherrschend in eher sozial schwächeren Stadtteilen wie Neu Zippendorf und Mueßer Holz. Da häufen sich die

Fälle von Fehlernährung bei Kindern. Ich finde, das muss man sehr ernst nehmen und das muss man aufgreifen.

Ich würde Ihre Frage anders beantworten. Wenn wir über das, was wir an Maßnahmen implementieren, zu dem Ergebnis kommen, dass das letztendlich nicht weiterführt, dann, finde ich schon, ist auch der Staat in der Situation, sich darüber Gedanken zu machen, was er mehr tun kann, was mehr gemacht werden kann. Ein Enkel von mir hat bis zur 4. Klasse eine Schule in Schwerin besucht, und das, was da täglich an Schulverpflegung ausgegeben wurde, entsprach mit Sicherheit nicht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Wenn wir jetzt im nächsten Schritt so weit kommen, dass diese Dinge in Angriff genommen werden, und man da versucht, auch Verhalten letztendlich zu modifizieren, dann finde ich das in Ordnung und dann ist das der richtige Weg. Dann müssen wir als Gesellschaft bereit sein, auch entsprechend Verantwortung zu übernehmen, und gegebenenfalls Strukturen einführen oder Strukturen stärken, die dazu in der Lage sind, diesen Dingen hinterherzugehen. So viel also dazu.

Jetzt habe ich noch den Wunsch, einen Änderungsantrag zu unserem Antrag zu formulieren, und zwar heißt der Änderungsantrag folgendermaßen: „In Ziffer 6 werden nach dem Wort ‚Ausschuss‘ die Wörter ‚bis zum 1. September 2019‘ eingefügt.“ – Und damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Andreas Butzki, SPD: Schade!)

Ich schließe die Aussprache.

Zur Klarstellung möchte ich jetzt noch mal fragen: Damit erübrigt sich der Änderungsantrag von Herrn Butzki?

(Andreas Butzki, SPD: Ich wurde darauf hingewiesen, dass das falsch war.)

Gut. Ich werde es aber noch mal ansagen, sodass ich hoffe, dass sich die Verwirrung über die gesamten Änderungen, die wir hier so zwischendrin vorgetragen haben, in der Abstimmung auflöst.

Wir kommen also zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3045 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen.

Hierzu gab es im Rahmen der Debatte, vorgetragen von Herrn Heydorn, einen mündlichen Änderungsantrag, in Ziffer III Nummer 6 nach den Wörtern „zuständigen Ausschuss“ das Datum „1. September 2019“ einzufügen.

Kann ich zudem davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3105 und den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag ebenfalls an die Ausschüsse überweisen würden? – Ich sehe Zustimmung, dann stimmen wir hierüber ab. Wer stimmt

für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen abstimmen, in Ziffer III Nummer 6 nach den Wörtern „zuständigen Ausschuss“ das Datum „1. September 2019“ einzufügen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag, in Ziffer III Nummer 6 nach den Wörtern „zuständigen Ausschuss“ das Datum „1. September 2019“ einzufügen, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Freie Wähler,...

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Wir haben uns enthalten.)

Das war Ablehnung.

... mit den Stimmen der Fraktionen,

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und Teilen von der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung der Fraktion der AfD und Ablehnung durch den fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3105 abstimmen. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Ziffern 1 bis 3 des Änderungsantrages einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer 1 des Änderungsantrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –

(Minister Lorenz Caffier wendet sich an die Schriftführerin.)

Wir sind in der Abstimmung, ehrlich!

(Unruhe im Präsidium)