etwa bei acht. Davon gehe ich aus. Deshalb sagen wir in der Sache, das Anliegen grundsätzlich ja, aber im Schnellschuss alle Zweigstellen zu Hauptstellen zu machen, dazu haben wir uns eindeutig positioniert, dass das aus unserer Sicht nicht durchdacht und nicht umsetzbar ist. Man kann darüber reden, inwieweit das möglich ist. Ich persönlich, das will ich gar nicht verhehlen, bin sicher und ich prophezeie das auch, außer bei den drei genannten Gerichten Demmin, Parchim und – was noch? –,
und Bergen auf Rügen, darüber werden Sie nachdenken müssen. Irgendwann machen Sie Hauptstellen daraus. Das geht natürlich nur, wenn Sie den Anstoß geben. Die anderen drei, das prophezeie ich Ihnen, sind in 20 Jahren dichtgemacht,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir zeigt die Debatte eines: Wir haben das Gesetz 2013 verabschiedet. Das Gesetz ist 2014 in Kraft getreten. Wir haben uns einen 5-Jahres-Zeitraum gesetzt, um das zu evaluieren. Aus meiner Sicht beginnt der 5-JahresZeitraum mit dem Inkrafttreten. Deswegen habe ich Ihnen auch heute gesagt, dass ich mich dafür ausspre
che, 2019 zu evaluieren und Ihnen im Rechtsausschuss, das wird dann vermutlich 2020 sein, ein Ergebnis zu dieser Evaluierung vorzutragen.
Ich finde, es ist jetzt nicht die Zeit, darüber zu debattieren, wie unsere eigene Referendarzeit beim Amtsgericht aussah, wie die Spezialisierung der eigenen Kompetenz in der jeweiligen Gerichtsbarkeit aussieht, oder auch darauf zu verzichten, uns die gegenseitigen Erfahrungsberichte vorzutragen. Ich könnte dazu sicherlich auch noch einen Beitrag leisten. Für mich wäre wichtig, dass wir uns um eine strukturierte Evaluierung kümmern und dafür Sorge tragen, dass wir die Gerichtsstruktur in ihrer Gänze – natürlich unter Berücksichtigung der Zweigstellen – evaluieren.
Zu den Zweigstellen lassen Sie mich noch eins sagen: Bei der Gerichtsstrukturreform und bei dem Gesetz um die Gerichtsstrukturreform sind wir natürlich davon ausgegangen, dass wir die Zuständigkeiten im Rahmen einer Verordnung regeln können. Das ist 2015 vom OVG aufgehoben worden. Selbstverständlich gilt es ebenso, das zu evaluieren bei der Frage über die Berechtigung oder Nichtberechtigung von Zweigstellen. Aber aus meiner Sicht, und deshalb mein Appell an dieser Stelle: Bitte, bei aller Aufgeregtheit und aller berechtigten Diskussionen und Problemlagen, lassen Sie uns das doch im Justizministerium evaluieren, anschließend über das Ergebnis der Evaluation diskutieren und dann zu sachgerechten Lösungen finden. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3240 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt, aber das war Ihnen ja schon bekannt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/3282
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 7/3282 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit der Drucksache 7/3282 legt Ihnen der Petitionsausschuss wieder mal eine Sammelübersicht vor für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 31.12.2018. Gleichzeitig hat der Petitionsausschuss in diesem Berichtszeitraum 60 Petitionen inhaltlich bearbeitet. Der Ausschuss legt Ihnen in der Beschlussempfehlung ans Herz, dieser Beschlussempfehlung auch zu folgen. Vier weitere Petitionen wurden an den Deutschen Bundestag zuständigkeitshalber übersandt und acht Petitionen wurden aufgrund des Paragrafen 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes inhaltlich nicht behandelt, weil der Landtag und die Regierung auf diese Petitionen keinen Einfluss haben.
Der Petitionsausschuss hat, wie Sie wissen, im Gefüge des Parlaments und der staatlichen Institutionen mehrere Funktionen. Eine Funktion kommt dem Petitionsausschuss zu, dass wir die staatliche Verwaltung bei Eingaben und Petitionen kontrollieren. Der Ausschuss hat so etwas wie ein soziales Frühwarnsystem.
Das heißt also, dass insbesondere wir rechtzeitig und sehr früh erkennen, wie die Bürger auf Gesetzesveränderungen oder Initiativen reagieren, um daraus nach unserer gründlichen Bewertung dieser Petitionen, Auswertungen und manchmal auch Ortsbesichtigungen und Anhörungen dann zu dem Schluss zu kommen, dass wir diese und jene Petition wieder zurückverweisen an die Landesregierung, um sie nachzubessern, Abhilfe zu schaffen oder Initiativen zu berücksichtigen.
Das haben wir im Berichtszeitraum dieser drei Monate auch getan. Deshalb empfehlen wir Ihnen mit der Beschlussvorlage, zum Beispiel die Petition der Erhaltung der Mühlendammschleuse Rostock mit 8.355 Petenten zu überweisen. Des Weiteren empfehlen wir, eine Petition der Landesregierung zu überweisen, die zur Verbesserung der Qualität der Kitas führt, nämlich mit der Erhöhung, Verbesserung des Personalschlüssels.
Wir haben weiterhin mit dem Justizministerium und auch mit dem Leiter der JVA Bützow eine gemeinsame Petitionsausschusssitzung durchgeführt, und hier haben wir insbesondere über die Haushaltslage diskutiert, darüber, was an Baumaßnahmen ansteht. Um zügig und besser voranzukommen, waren wir der Ansicht, die Landesregierung sollte noch einmal prüfen, ob diese Mittel nicht erhöht werden können, um das Baugeschehen besser voranzutreiben. Aber es ging auch um die Beteiligung und die Verbesserung oder Beseitigung, besser gesagt, der Personalnot, die ansteht durch laufbahnrechtliche Veränderungen, aber auch durch besoldungsrechtliche. Diese Petitionen bitten wir Sie, durch Beschlussvorlage und Beschlussempfehlung auch so durchführen zu lassen.
Ja, Sie haben die Sammelübersicht in Gänze zur Kenntnis genommen und auch die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor. Und wir bitten, nachdem der Ausschuss dann einstimmig dieser Beschlussvorlage zugestimmt hat, auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde ursprünglich vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Da mir derzeit aber keine Wortmeldungen vorliegen, gehe ich davon aus, dass wir uns auf keine Aussprache verständigen können. Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3282, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/3282 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Konzept „Gedächtnisort Friedliche Revolution 1989 in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 7/2503, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 7/3283.
Unterrichtung durch die Landesregierung Konzept „Gedächtnisort Friedliche Revolution 1989 in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 7/3503 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 7/3283 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/3283 die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu der Unterrichtung durch die Landesregierung „Konzept ‚Gedächtnisort Friedliche Revolution 1989 in Mecklenburg-Vorpommern‘“.
Meine Damen und Herren, zum Hintergrund dieser Beschlussempfehlung: Wir haben in dieser Wahlperiode schon mehrere Beschlüsse zu dem Thema „Schaffung eines würdigen Erinnerungsortes an die friedliche Revolution“ gefasst. Zuletzt war es der Beschluss in der 51. Sitzung des Landtages, der unter anderem die Aufforderung an die Landesregierung enthalten hatte, Waren (Müritz) als den zentralen Ort des Erinnerns zu bestimmen und gleichsam die Festveranstaltung zum 30. Jahrestag in Waren (Müritz) durchzuführen. Danach hat uns die Landesregierung über ihre Vorstellungen unterrichtet und die haben wir in den Ausschüssen beraten.
Zu dieser Unterrichtung haben wir nun eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Mit dieser Beschlussempfehlung gehen wir weiter und zeigen notwendige Schritte zur
Umsetzung und Konkretisierung des Konzeptes auf. Zentrales Gedenken in Waren (Müritz) und dezentrales Gedenken an den unterschiedlichen Orten im ganzen Land – das ist der Kern des Konzeptes. Zur Umsetzung ist die Durchführung eines Ideenwettbewerbs vorgesehen, weiterhin wird die Schaffung eines digitalen Angebotes auf den Internetseiten der Landeszentrale für politische Bildung sowie der Landesbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur zum Thema beabsichtigt. Um den besonderen Wert der friedlichen Revolution zu würdigen, soll die Durchführung eines jährlichen Schülerwettbewerbs geplant werden. Der soll übrigens durch den Landtag veranstaltet werden.
All das kostet Geld. Daher hat nachträglich der Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt. Zur Absicherung der Finanzierung einzelner Teilvorhaben wie zum Beispiel des Ideenwettbewerbs oder der Schaffung eines digitalen Angebotes enthält die Beschlussempfehlung die Bitte an die Landesregierung, Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dazu sollen, soweit möglich, die Mittel aus dem Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR verwendet werden, also das, was landläufig verkürzt insoweit unzutreffend als ehemaliges SED-Vermögen bezeichnet wird. Die Kosten für die Durchführung des Schülerwettbewerbs sollen im Doppelhaushalt 2020/2021 veranschlagt werden.
Der Antrag, der der Beschlussempfehlung zugrunde liegt, beruht auf einem Antrag der Koalitionsfraktionen. Dieser wurde im Bildungsausschuss einstimmig angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und AfD. Zwei Fraktionen haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt, da der Antrag erst am Sitzungstag vorgelegt worden ist und eine inhaltliche Prüfung nicht mehr möglich gewesen sei. Ich bitte Sie nun im Namen des Bildungsausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, um das Konzept zum „Gedächtnisort Friedliche Revolution 1989 in Mecklenburg-Vorpommern“ weiter voranzutreiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Vincent Kokert, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Ein Rückschritt ist das.)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat zunächst in Vertretung für die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Justizministerin Frau Hoffmeister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Beschlussempfehlung ist ein weiterer Schritt, das Ziel, die Ideen und Planungen für einen „Gedächtnisort Friedliche Revolution“ Wirklichkeit werden zu lassen. Die Ausführungen des Bildungsausschusses belegen, dass die Landeszentrale für politische Bildung und die Landesbeauftragte „für die Stasiunterlagen“ beziehungsweise heute „für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“ ein schlüssiges und angemessenes Konzept vorgelegt haben, das dem historischen Ereignis der friedlichen Revolution und seinem Wert für die Demokratie Rechnung trägt. Ange
stoßen von den Koalitionsfraktionen hat dieses Konzept einen breiten Diskussions- und Entstehungsprozess hinter sich, der im Ergebnis – und dafür möchte sich die Bildungsministerin bedanken – über die Fraktionsgrenzen hinweg insgesamt mitgetragen wird.
Erinnerungspolitischer Konsens ist wichtig, denn aus ihm spricht zugleich ein Konsens über die demokratischen Grundlagen unseres Handelns. Deshalb sollten wir uns immer und immer wieder vor Augen führen, was der Kern der Erinnerung an die friedliche Revolution ist und wie ihn das vorliegende Konzept abbildet. Es war ein Aufbruch in Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung, der in die deutsche Einheit mündete. Auf diesen Gütern und Grundfesten baute das Gemeinschaftsgefühl des Volkes, das vor 30 Jahren auf die Straße ging. Daran seien vor allem jene erinnert, die diese historische Leistung mit einer nationalen oder gar völkischen Lesart zu instrumentalisieren versuchen oder die völlig unangemessene Parallelen zu unserer gesellschaftlichen Gegenwart konstruieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist überzeugt davon, dass es dem Geist von damals gerecht wird, mit einer zentralen Veranstaltung am 16. Oktober 2019 in Waren an die friedliche Revolution und am 9. November 2019 mit einer Veranstaltung der Ministerpräsidentin und ihrem Amtskollegen aus Schleswig-Holstein an den Tag der Grenzöffnung zu erinnern. Damit unterstreichen wir den Stellenwert beider Jahrestage und werden sicherlich würdige und eindrucksvolle Veranstaltungen erleben.
Die Vorbereitungen laufen natürlich bereits und das verteilt auf viele Schultern. Gerade in Waren wirken viele auf diesen Tag hin: die Stadt selbst, die Kirchengemeinden und die Bürgerinnen und Bürger. Auch diese Beteiligung lässt sich als Verweis auf damals sehen, schließlich fiel die Mauer nicht von allein, sie öffnete sich nicht einfach so. Ohne den beharrlichen und friedlichen Druck Tausender wäre das nicht passiert. Deshalb ist es so wichtig, dass wir am 16. Oktober an diesen Einsatz der vielen erinnern und er somit auch über diesen Tag hinaus im Gedächtnis bleibt.
Es geht in dieser Beschlussempfehlung aber nicht nur um die Inhalte und Orte des Erinnerns, sondern die Landesregierung wird außerdem gebeten, die Finanzierung der einzelnen Säulen des Konzeptes abzusichern. Daran arbeiten wir mit großer Sorgfalt. Klar ist, dass der zentrale Gedenkort mit einer Dauerausstellung durch die dem Land zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR finanziert wird. Der Fonds „Denkzeichen 1989“, aus dem Kommunen Mittel erhalten können, wenn sie mit einer Tafel an die Ereignisse in ihrem Ort erinnern wollen, ist soweit vorbereitet, dass aller Voraussicht nach noch in diesem Monat zur Antragstellung aufgerufen werden kann. Für die Finanzierung der weiteren Elemente des Konzeptes gilt, wir werden, sobald die Feinplanung und die entsprechenden Kosten beziffert sind, selbstverständlich auch für diese die erforderlichen Mittel bereitstellen. – Vielen Dank.