Auf die einzelnen Positionen Ihres Antrages werde ich im Folgenden noch eingehen, jedoch muss ich Ihnen leider jetzt schon sagen, dass Ihre Forderungen weitgehend unkonkret sind und weder der Finanzbedarf noch eine Gegenfinanzierung genannt werden. Daher ist Ihnen sicherlich selbst klar, dass eine Konkretisierung und eine Überarbeitung Ihrer Vorschläge im Rahmen der üblichen Abläufe eines ordentlichen Parlaments nicht mehr sinnvoll vor den neuen Haushaltsberatungen abgeschlossen werden können.
Mit Populismusvorwürfen gehen AfD-Politiker dennoch sehr sparsam um und ich möchte Ihnen versichern, dass wir erstens grundsätzlich Sympathien für Nachtragshaushalte im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes haben, denn im Wesen eines Doppelhaushaltes liegt es ja nun mal, dass neuere Erkenntnisse bezüglich des zweiten Jahres Platz greifen können, und zweitens halten wir einzelne Positionen Ihres Antrages auch aus Sicht der AfD-Fraktion durchaus für sinnvoll und wichtig. Dem Antrag in seiner Gesamtheit können und werden wir aber nicht zustimmen. Die Fraktion der AfD behält sich die Beantragung einzelner Positionen vor, sieht hier aber nicht die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes 2017, sondern möchte mit der Landesregierung und den Fraktionen in eine konstruktive Diskussion eintreten, um geeignete Umschichtungen im rechtsgültigen Landeshaushalt vornehmen zu können.
Nun zu den Einzelpositionen: In Nummer 1 fordern Sie die Einrichtung eines neuen Fonds: „‚Strukturfonds M-V‘ … in Höhe von mindestens 100.000 TEUR“. Das wären dann also 100 Millionen Euro.
Einen Strukturfonds in dieser Größenordnung einzurichten, bedarf einer Präzisierung: Was sind die Ziele dieses Fonds? Welche Maßnahmen sollen damit unterstützt werden?
Welche Bedingungen sind an Maßnahmen des Fonds geknüpft? Handelt es sich um Zuschüsse oder Kredite? Es ist ja Ihr Antrag, nicht der von der Koalition, ne?!
Und was wollen Sie denn nun mit diesem Fonds überhaupt? Wer soll das beantragen dürfen, die öffentliche Hand?
Eine solch hohe Summe derartig unkonkret zu fordern und sich dann auch noch auf den Koalitionsvertrag der Regierung zu berufen,
Sinngemäß gilt unsere Ablehnung auch für kleinere Summen, denn dort stellen sich dieselben Fragen, aber 100 Millionen sind natürlich viel Geld. Der Fonds ist zu unbestimmt und kann daher auch gar nicht positiv beschieden werden.
In Position Nummer 2 fordert die Fraktion DIE LINKE die unverzügliche Entlastung der Eltern bei den Beiträgen in der Kindertagesbetreuung. Dieser Forderung schließt sich die AfD-Fraktion im Grundsatz an. Die Förderung der Familien ist für uns eines der wichtigsten Ziele. Mit Familien sind selbstverständlich auch Alleinerziehende gemeint, die häufig ganz besonders auf die Kinderbetreuung angewiesen sind und ohnehin mit dem höchsten Armutsrisiko kämpfen müssen. Aber auch Familien mit zwei Elternteilen sind so gut wie immer auf zwei Einkommen angewiesen, da leider in Mecklenburg-Vorpommern die Einkommen unterdurchschnittlich sind, während die Lebenshaltungskosten, zumindest in einigen Landesteilen, überdurchschnittlich sind. Hierzu zählen insbesondere Wohnungsmieten und die Kosten für Elektrizität, das hatten wir heute Morgen schon mal.
Eine Hilfe für Familien bei der Kinderbetreuung im oben genannten Sinne ist daher dringend erforderlich, allerdings sind weder die Kosten beziffert noch die Modalitäten der Entlastung definiert. Wir werden dieses Thema deshalb im Finanzausschuss und gegebenenfalls im Sozialausschuss aufgreifen, um möglichst eine rasche Entlastung für Familien zu erreichen.
In Position 3 wünschen Sie 1,6 Millionen Euro für eine zusätzliche Stunde Deutschunterricht in der Grundschule. Wir als AfD-Fraktion sind sehr gerne bereit, über eine bessere Schulausbildung mit der Landesregierung und mit Ihnen zu diskutieren. Eventuell sprechen auch Argumente für eine weitere Stunde Deutschunterricht in den Grundschulen.
Wie diese Stunde aber noch vor den Sommerferien umzusetzen wäre und mit welchen Lehrern, erschließt sich uns nicht.
Na, das ist ja noch besser, wenn es schon geklärt ist. Dann braucht man es ja gar nicht mehr zu fordern.
Daher halten wir diese Forderung an dieser Stelle für reinen Aktionismus und verweisen auf die Beratungen zum anstehenden Doppelhaushalt 2018/2019, es geht ja jetzt um das Jahr 2017. Sollten Sie dringende Einzelbedarfe an bestimmten Grundschulen ausgemacht haben, so bitte ich Sie, diesen Bedarf insoweit auch konkret zu benennen und zu begründen. In diesem Fall wäre die Beratung in den Ausschüssen durchaus möglich. Aus Ihrem derzeitigen Antrag ergibt sich diese Dringlichkeit aber nicht.
In Position Nummer 4 möchten Sie 19 Dozentenstellen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege neu einrichten. Leider ergibt sich aus Ihrem Antrag nicht, warum es genau 19 Stellen sein sollen und zu welchem Zeitpunkt diese Stellen überhaupt realistisch zu besetzen wären. Handelt es sich tatsächlich um Ausgaben des Jahres 2018? Ich halte es für deutlich seriöser, wenn die Landesregierung ein vollständiges Konzept vorlegt, aus welchem sich der konkrete Bedarf an Stellen auf Basis der Fakten und der erforderlichen Annahmen ableiten lässt.
Um in der Tat keine Zeit zu verlieren, wird die AfDFraktion, sollte ein dringlicher Handlungsbedarf etwa bei der Ausbildung von Polizisten vorliegen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung stellen mit der Bitte zu klären, ob an der genannten Fachhochschule offene Positionen vorhanden und/oder ob dringend, also zum Wintersemester 2017, schon neue Stellen erforderlich sind. Sollte das der Fall sein, so sind wir gerne bereit, den Punkt federführend im Finanzausschuss, unter Mitberatung des Innenausschusses und gegebenenfalls des Rechtsausschusses, definitiv zu klären, um zu einem gemeinsamen Vorschlag zu kommen. Auf Basis der bisher vorliegenden Informationen können wir dem Antrag nicht zustimmen.
In Position Nummer 5 fordern Sie die Entfristung von fünf bislang befristeten Stellen sowie die Einrichtung von drei neuen Stellen in der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Insgesamt möchten wir die Verwaltungskosten im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung auf keinen Fall ausweiten. Wir lehnen daher Ihren Vorschlag ab und fordern stattdessen gegebenenfalls eine Umbesetzung aus anderen Landesbehörden. Dazu bedarf es keines Nachtragshaushaltes.
In Position Nummer 6 fordern Sie, die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in die Lage zu versetzen, 50 zusätzliche Lehrgänge anzubieten, und einen Ehrenamtskoordinator einzustellen. Wir sind natürlich für Brand- und Katastrophenschutz sowie für die Stärkung des Ehrenamts, wir halten jedoch das Innenministerium durchaus für fähig, bei Bedarf weitere Lehrgänge zu organisieren. Die Zahl 50 erscheint uns völlig willkürlich. Eine weitere Koordinationsstelle halten wir dagegen für nicht sinnvoll – bisher konnte uns noch nicht einmal der Nutzen des neuen Staatssekretärs für Vorpommern dargelegt werden –, sondern im Gegenteil, wir sehen in immer neuen sogenannten Koordinatoren eine Person oder eher Personen, die den operativ Tätigen die Zeit stehlen. Eine Koordinatorenstelle müsste also ausführlich begründet werden. Das ist in Ihrem Antrag nicht der Fall, sodass wir ihn ablehnen.
In Position Nummer 7 fordern Sie die Einrichtung zweier neuer Stellen im Landesamt für Denkmalschutz. Aus
unserer Sicht ergibt sich diese Notwendigkeit nicht beziehungsweise kann sie Ihrem Antrag in keiner Weise schlüssig entnommen werden. Zur Sicherung der sparsamen Verwendung öffentlicher Güter und Gelder können wir diesen neuen Stellen daher nicht zustimmen beziehungsweise sehen auch nicht die Dringlichkeit, über diese Stellen vor den regulären Haushaltsberatungen zu beraten.
In Position Nummer 8 fordern Sie weitere fünf Stellen für die Umweltverwaltung. Wir erkennen weder die Dringlichkeit noch die Notwendigkeit überhaupt und empfehlen die reguläre Beratung im Agrarausschuss zur Vorbereitung der regulären Haushaltsberatungen im zweiten Halbjahr. Entsprechendes gilt für die unter Position 9 geforderten fünf weiteren Stellen in der Großschutzgebietsverwaltung.
Um das Ganze ein kleines bisschen abzukürzen, lassen Sie mich bitte Ihre Forderungen unter den Nummern 10, 11 und 12 zusammenfassen. Da Sie die insgesamt 40 neuen Stellen in der Sozialgerichtsbarkeit, im Justizministerium und in den Justizvollzugsanstalten in Ihrem Antrag überhaupt nicht begründen und keine Details nennen, können wir sie nur ablehnen. Insbesondere im Falle der Mitarbeiter im Justizvollzug können wir uns aufgrund der sich allgemein verschärfenden Sicherheitslage einen Bedarf an Mitarbeitern grundsätzlich vorstellen und werden hier eine Kleine Anfrage zum Thema „Überstunden und Personalbedarfsplanung im Justizvollzug“ stellen.
Insgesamt möchte ich abschließend feststellen, dass Sie in der Tat hauptsächlich weitere unbefristete Personalkosten veranlassen wollen, die Sie aber weder beziffern noch begründen. Aufgeführt sind allein 80 Vollzeitstellen im Verwaltungsbereich im weiteren Sinne.
Die AfD hält die Erhöhung der Verwaltungskosten für nicht wünschenswert, sondern sieht eher in der modernen Informations- und Kommunikationstechnik noch vielfältige ungenutzte Möglichkeiten, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Kosten einzusparen.
Außerdem trauen wir den Bürgern eigenverantwortliches Handeln zu und möchten die Bürger von staatlicher Verwaltung tendenziell entlasten.
Trotzdem verweigern wir uns an einigen Stellen nicht der Diskussion, sofern Fakten zur Verfügung gestellt und nicht bloße Behauptungen aufgestellt werden. Die Förderung der Familien liegt uns, wie gesagt, sehr am Herzen und erhält unsere volle Unterstützung. Eine Verbesserung des Bildungswesens wird von uns ebenfalls gefordert. Beide Themen können also gerne schon 2017 im Rahmen frei werdender Mittel gestärkt werden, sofern das die Prüfungen in den angesprochenen Ausschüssen ergeben. Ansonsten wird die AfD selbstverständlich bei den Haushaltsberatungen 2018/2019 Vorschläge einbringen, die eine gerechtere Familienförderung und ein verbessertes Bildungswesen beinhalten. Die AfD lehnt den Antrag 7/142 ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat, glaube ich, jetzt die Aufgabe der ehemaligen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernommen. Ich erinnere mich an die letzte Legislatur, als die GRÜNEN 2015 einen Antrag gestellt haben „Haushaltsüberschüsse in die Zukunftsfähigkeit des Landes investieren – Nachtragshaushalt vorlegen“, und 2016 forderten die GRÜNEN in einem Antrag „Nachtragshaushalt vorlegen – Investitionsprogramm 2020 auf den Weg bringen“.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist natürlich für eine Oppositionspartei legitim und vielleicht sogar nicht nur legitim, sondern auch nachzuvollziehen, aber Sie können sich vorstellen, dass wir dieser Forderung, auch wenn sie mit Haushaltswahrheit und -klarheit hier umschrieben wird, nicht nachkommen werden.
Der Nachtragshaushalt soll insgesamt zwölf Punkte beinhalten, wir haben sie gerade schon mal gehört. Ich möchte bloß auf einige, ich glaube, vier, eingehen: einmal die Einrichtung eines Strukturfonds von mindestens 100 Millionen – ich fand ja schon die Ziffernfolge sehr interessant, wenn man „100.000 TEUR“ schreibt, aber es ist so geschrieben –, dann die sofortige Umsetzung der Elternbeitragsentlastung in der Kindertagesbetreuung, da haben wir ja gesagt, dass es ab 2018 kommen soll, eine zusätzliche Deutschstunde an den Grundschulen, aber auch 19 neue Stellen an der Fachhochschule. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir diese Sachen natürlich im Rahmen der Haushaltsberatungen einbringen werden und auch mit den Oppositionsparteien entsprechend diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der LINKEN ist aus unserer Sicht entbehrlich, weil er unter dem Deckmantel „Mehr Haushaltswahrheit und -klarheit“ eingereicht worden ist und weil er einfach nur viele Punkte aufgenommen hat, die wir im Koalitionsvertrag geregelt haben,