Egbert Liskow
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin immer noch etwas sprachlos von dem, was ich gerade von Herrn Dr. Jess hier gehört habe,
aber ich glaube, wir sind es ja schon gewohnt aus dem Finanzausschuss. Ich glaube, Ihnen kann man auch nicht mehr helfen. Aber vielleicht jetzt noch mal zu meiner Rede, die ich jetzt erst mal weglasse und ich versuche mal, auf das Wichtigste einzugehen, was hier gesagt wurde und was uns als CDU-Fraktion wichtig ist.
Zum Ersten. Natürlich haben wir einen Ersten Nachtragshaushalt von 700 Millionen aufgelegt und jetzt einen Zweiten von 2,15 Milliarden. Das ist keine Kleinigkeit, und das wissen wir, und wir machen es bewusst als Koalition. Und ich glaube, auch die Linksfraktion stimmt in vielen Punkten dem Nachtrag zu. Es hat damit zu tun, dass wir in einer Krise nicht kleckern können, sondern klotzen müssen, um die ganzen Risiken, die uns bevorstehen, entsprechend zu bewältigen und die Möglichkeiten zu schaffen, für die Zukunft Vorsorge zu tragen, dass die wirtschaftliche Entwicklung wieder ins Laufen kommt. Ich glaube, das ist unwahrscheinlich wichtig.
Und, Herr Dr. Jess, dass Sie als AfD-Fraktion unserer Wirtschaft, die jetzt schon stottert, noch sozusagen ganz den Garaus machen wollen, das kann ich überhaupt nicht verstehen.
Also wir haben ja festgestellt, dass durch die CoronaPandemie erstens Steuermindereinnahmen da sind, die ausgeglichen werden müssen, dass wir Maßnahmen haben, die für die Corona-Pandemie, die dadurch entstehen, dass die entsprechend bezahlt werden müssen, und dass wir noch ein Konjunkturprogramm brauchen, um die Wirtschaft sozusagen am Laufen zu halten und in Zukunft wieder so aufzustellen, dass sie in der Lage ist, die wirtschaftlichen Folgen und die steuerlichen Einbrüche entsprechend auszugleichen. Darauf kommt es an, dass wir es schaffen im Nachhinein, dass die Wirtschaft wieder ins Laufen kommt, dass die Steuern reinkommen, dass wir alles entsprechend bezahlen können. Und das, glaube ich, ist wichtig.
Und wenn man jetzt behauptet wie Herr Dr. Jess, dass die Unimedizinen unterfinanziert waren, und jetzt sagt, jetzt geben wir denen aber kein Geld für die Zukunft, weil sie sind ja sozusagen, das war ja ein Fehler aus der Vergangenheit und jetzt können wir dies sozusagen nachholen, damit haben wir natürlich ein Problem, weil die Unimedizinen müssen ja sozusagen jetzt reagieren können. Wir wussten ja zur damaligen Zeit noch nicht von den Pandemien und alles, was so da entsprechend auf uns zukommt. Also brauchen wir da auch ein gewisses Sondervermögen, um da reagieren zu können.
Und dann gibt es natürlich noch andere Faktoren, die wir entsprechend hier bedenken müssen, und die haben wir ja als Parlament auch eingebracht, dass wir gesagt haben, wir möchten als Finanzausschuss beteiligt werden, wir wollen den Wirtschaftsplan sozusagen genehmigen und wir wollen alle Veränderungen im Finanzausschuss beschließen, und das ab 1 Million, und entsprechend informiert werden. Auch das haben wir als der Beschluss im Finanzausschuss festgelegt. Und ich glaube, mehr Transparenz kann man nachher auch nicht mehr haben. Im Nachhinein werden wir auch noch über alle Änderungen sozusagen informiert als Finanzausschuss. Und wenn wir dann merken, dass da irgendetwas nicht vernünftig läuft, kann man noch nachsteuern als Parlament. Oder sind Sie nicht Manns genug, dieses zu machen? Wir sind es.
Und wenn man sich jetzt überlegt, nicht die AfD war dabei, die Schuldenbremse einzulegen, sondern das hat das Parlament vor Ihnen gemacht, wo Sie noch nicht beteiligt waren.
Und das haben wir doch alle gemacht in Verantwortung für unser Land. Wir haben doch gesagt, wir wollen keine Schulden machen, wenn es nicht notwendig ist, sondern wir machen nur Schulden, wenn es notwendig ist. Und verantwortungsbewusst sind wir jetzt dabei und sagen,
diese Schulden brauchen wir. Wir geben aber diese 2,85 Milliarden nicht einfach sinnlos aus, sondern wir kontrollieren, dass diese Gelder auch vernünftig angelegt werden und für die Pandemiebewältigung sozusagen ausgegeben werden. Und ich glaube, das kann man, glaube ich, jedem hier auch zutrauen, der hier im Parlament Verantwortung trägt, dass er da auch drauf achtet.
So viel zu diesen Fragen. Und ich glaube, das kann man in den Beratungen im Finanzausschuss auch gut nachverfolgen, dass wir dahinterstehen und dass wir auch darauf achten werden. Deswegen bedanke ich mich erst mal für Ihre Aufmerksamkeit und werde im Notfall noch ein zweites Mal kommen.
Ich habs gesehen.
Jawoll!
Herr Weber, dass der Haushalt verfassungswidrig ist, haben Sie erst mal behauptet als AfD-Fraktion. Ich habe noch keinen Verfassungsrichter gesehen und kein Urteil, das entsprechend ist.
Ist auch Ihr gutes Recht, es erst mal zu postulieren, aber damit ist es noch nicht festgestellt.
Und zu der Sache, dass Sie sagen, Ursache und Wirkung verfehlt, kann ich nur sagen,
wenn wir als, ich meine, man kann sich ja über die Maßnahmen immer streiten, ich bin da auch streitbar in bestimmten Sachen und sage, die brauchen wir nicht und die sollte man lieber machen, aber jetzt geht es doch darum, werden keine Maßnahmen gemacht, müssen Sie doch davon ausgehen, dass die Folgen in die Wirtschaft hinein trotzdem kommen würden. Jetzt stellen Sie sich mal vor, die Leute werden in Größenordnungen krank, können gar nicht in den Unternehmen arbeiten, wir haben große Produktionsausfälle und so weiter und so fort. Es geht doch gerade um die Maßnahmen, dass die Wirtschaft arbeiten kann und dass man bestimmte Sachen, die nicht relevant sind, eben dichtmacht, damit die Wirtschaft weiter Wertschöpfung betreiben kann. Also man muss da, glaube ich, ein bisschen weiter gucken
und darf das nicht so singulär sehen, wie Sie das machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der bahnbrechenden Rede von Herrn Lerche möchte ich noch mal zum Tagesordnungspunkt zurückkommen.
Wir sprechen heute über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Aufteilung der Bestandsreserve. Wir haben ja die knapp 15 Millionen. Herr Gundlack hat hier ja schon mal sehr deutlich gesagt, worum es geht, und hat auch schon mal aus dem Finanzausschuss berichtet, dass dieser Beschluss dort ausreichend diskutiert worden ist, natürlich auch kritisch von der Linksfraktion. Die AfD hat ja an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Für uns ist es wichtig als CDU-Fraktion, als Koalition, dass der von der Koalition schon im Koalitionsvertrag festgelegte Strategiefonds besteht und auch im Moment weiterbesteht, aber in Zukunft erst mal aus Überschüssen wohl nicht mehr gespeist werden kann. Deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht, die Bestandsreserve jetzt noch rechtzeitig in diesem Jahr auf den Weg zu bringen,
dass die Projekte auch noch in dieser Legislatur sozusagen genehmigt und auf den Weg gebracht werden können. Vor allem geht jetzt Geld in die Töpfe rein, die schon existieren,
wie zum Beispiel der Kirchensanierungsfonds, auch der Fonds für identitätsstiftende Maßnahmen. Es ist ein Fonds für Orchester und Spielmannszüge. Es gibt auch Projekte, die ganz speziell für freiwillige Feuerwehren da sind, einmal für Löschteiche, aber auch für Ausrüstungsgegenstände, was sehr wichtig ist und auch sehr gerne angenommen wird. Zusätzlich gibt es jetzt ein Programm für Dächer für Vereine, und es gibt natürlich auch – das hatte ich schon gesagt – für Fanfarenzüge und Blasorchester hier einen entsprechenden Fonds, und natürlich auch für Kunst und Kultur im ländlichen Raum.
Es gibt natürlich auch viele Einzelprojekte, die hier schon kritisch angesprochen worden sind zum Teil, aber ich höre immer, dass man fast allen Einzelprojekten an sich zustimmen kann, zum Beispiel auch dem Titel für die Jarmener Mühle, wo wir uns gemeinsam auf Initiative von Frau Rösler
starkgemacht haben, diesen hier mit zu unterstützen als Koalition. Also es gibt eine Menge von auch unterstützenswerten Projekten, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Einbringung des Entwurfes für den Doppelhaushalt 2020/2021 im September letzten Jahres und seiner Verabschiedung im Dezember 2019 hat sich die finanz- und haushaltspolitische Lage in einer Weise verändert, wie es sie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, aber auch
unseres Bundeslandes noch nicht gegeben hat. Ich möchte jetzt gar nicht auf die einzelnen finanziellen Auswirkungen eingehen, das hat ja die Ministerpräsidentin schon gemacht. Ich möchte Sie aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit einigen weiteren Ausführungen hier sozusagen...
Ja, informieren kann man sagen, oder auch
meine eigenen Ausführungen hier machen.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, verantwortungsvolle Haushalts- und Finanzpolitik muss in solchen Zeiten vieles verändern. In einem Punkt bleibt die Anforderung gleich, sie muss die Realität anerkennen. In Zeiten, in denen wir – bedingt durch die Corona-Pandemie und die für die Eindämmung erforderlichen Maßnahmen – eine Rezession ungeahnten Ausmaßes erleben, muss die Priorität der Haushaltspolitik darauf liegen, die wirtschaftliche Tätigkeit im Land zu stabilisieren und die Erholung der Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen.
Allen Kritikern des vorliegenden Nachtragshaushaltes, ob vonseiten der AfD, der FDP, der GRÜNEN, selbst des Landesrechnungshofs, möchte ich an dieser Stelle empfehlen, das Protokoll der Expertenanhörung im Bundestag zum Nachtragshaushalt des Bundestages sowie die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen dazu gründlich zu studieren. Ohne Frage gibt es dabei unterschiedliche Auffassungen im Detail und Kritik an Teilen des Nachtragshaushaltes auch auf Bundesebene. Im Kern jedoch bestätigen die befragten Wissenschaftler einhellig das, was alle führenden Wirtschaftsforschungsinstitute derzeit empfehlen. Bei einem derart massiven Einbruch der Wirtschaftstätigkeit, der durch ein naturkatastrophenähnliches oder -gleiches Ereignis verursacht ist, muss der Staat alles daransetzen, die Wirtschaft mit geeigneten Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
In der Rezession muss die öffentliche Hand die zurückgehende Nachfrage des privaten Sektors bestmöglich kompensieren. In dieser Situation wie die AfD-Fraktion über Sparmaßnahmen zu fabulieren, beweist nur die fehlende Finanz- und finanzpolitische Kompetenz aufseiten dieser Oppositionsbänke.
Der Fairness halber will ich zugestehen, dass FDP und GRÜNE nicht besser sind. Wenn der FDP-Landeschef sagt, dass in der Krise jedes Maß verloren geht und die Regierung unsere Zukunft aufs Spiel setzt, weil das Geld kommenden Generationen fehlen würde, ist das volkswirtschaftlich schlicht und einfach unsinnig. Der Landesvorsitzenden der GRÜNEN fällt nur ein, die Belastung künftiger Generationen zu beklagen und zu bemängeln. Themen wie Klimaschutz oder Verkehrswende kämen zu kurz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Aussagen zeigen nur eines: FDP, AfD und GRÜNE verstehen nichts von Haushalts- und Konjunkturpolitik,
schon gar nicht in Krisenzeiten. Alle drei Parteien beweisen einen erschreckenden Mangel an volkswirtschaftlicher und finanzpolitischer Kompetenz. Die wichtigste Erkenntnis aus den Wirtschaftskrisen der letzten 100 Jahre ist heutzutage nämlich unumstritten. In einem wirtschaftlichen Abschwung dürfen Steuermindereinnahmen nicht durch eine Drosselung der Staatsausgaben ausgeglichen werden, weil dies prozyklisch wirkt und somit die Rezession nur noch verschärfen würde.
Im Übrigen wurde mit der seit diesem Jahr geltenden Schuldenbremse diese Einsicht auch in der Verfassung verankert. Ausnahme vom Verbot der Aufnahme zusätzlicher Schulden besteht in einer von der Normallage deutlich abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen. All dies dient dem Ziel, dass die staatlichen Akteure in einer Rezession nicht zur Verschärfung des wirtschaftlichen Abschwungs beitragen, sondern ihm im Gegenteil entgegenzuwirken.
An dieser Stelle nur noch einmal für das Protokoll: Mit der Neuverschuldung in diesem Jahr wird die Schuldenbremse weder ausgesetzt noch ausgehebelt, sondern es wird lediglich die für eine solche Situation explizit vorgesehene Ausnahmeregelung angewendet. Und so bemisst sich die mit dem Haushaltsgesetz festzulegende Höhe der Kreditermächtigung exakt an Paragraf 18 Absatz 7 der Landeshaushaltsordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um noch einmal auf die Forderung einzugehen, in der derzeitigen Finanzlage zu sparen, um die Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten: Dieses Konzept wird heutzutage von Wirtschaftswissenschaftlern, gleich welcher Richtung, als volkswirtschaftlich kontraproduktiv abgelehnt. In Deutschland hat man schon in der ersten Wirtschaftskrise der Bundesrepublik in den 1960er-Jahren die Lehre aus den Fehlern der Vergangenheit gezogen. Mit der Stärkung der sogenannten automatischen Stabilisatoren, wozu insbesondere die Arbeitslosenversicherung sowie die progressiven Steuersysteme gehören, können seitdem konjunkturelle Schwankungen zumindest abgeschwächt werden. Das weitgehend aus der Arbeitslosenversicherung gezahlte Kurzarbeitergeld ist dafür das zurzeit prominenteste Beispiel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht Sparen ist also das Gebot der Stunde, sondern die Stützung der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Kompensation der sinkenden Nachfrage von Unternehmen und privaten Haushalten. Und um das Ganze deutlich zu sagen, dabei hilft es nicht, das Geld möglichst zusammenzuhalten, ängstlich auf die Höhe der Neuverschuldung zu starren und darüber zu jammern, dass die Kredite auch wieder zurückgezahlt werden müssen. Stattdessen braucht es erfahrene und mutige Finanz- und Wirtschaftspolitiker,
die sich nicht scheuen, eine historisch einmalige Neuverschuldung zu verantworten, um sich der Rezession entgegenzustemmen.
Die Erfahrungen aus der Finanzkrise 2007/2008 wie auch der Eurokrise 2011 haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, in einer solchen Situation muss man nicht kleckern, sondern klotzen.
Es ist kein Gemeinplatz, dass 50 Prozent der Wirtschaftspolitik Psychologie sind, aber es zeigt sich immer wieder, dass es stimmt.
Auch in der Expertenanhörung im Bundestag wurde mehrfach darauf hingewiesen, welche große Rolle Erwartungen und Vertrauen in das Handeln des Staates für die Erholung der Wirtschaft nach der Krise spielen. Vereinfacht gesagt, Unternehmen und private Haushalte müssen davon überzeugt sein, dass der Staat die notwendigen Mittel in die Hand nimmt, um wirksame Impulse zur Konjunkturbelebung ausführen zu können. Dafür aber auch braucht es deutliche Signale der Haushaltspolitik, dass die öffentliche Hand tatsächlich bereit ist, das Notwendige zur Stabilisierung der Wirtschaft zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden zweiten Nachtrag für das Jahr 2020 und 2021 tun wir genau dies. Wir senden das Signal aus, nicht nur die jetzt notwendigen Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitssystems in der Pandemie und die aktuell wirkenden wirtschaftlichen Hilfen zu finanzieren, sondern auch viele wichtige Investitionen, welche die wirtschaftliche Nachfrage beleben und zugleich das Land fit für die Zukunft machen. Wir schaffen damit die Voraussetzungen dafür, dass unser Land – wie nach der Finanzkrise – gut aus der Rezession herauskommt. Die Maßnahmen in der Finanzkrise sind übrigens das beste Beispiel dafür, dass mit einer von der CDU verantworteten Haushalts- und Wirtschaftspolitik auch eine schwere Rezession rasch überwunden werden kann.
Auch damals hat Deutschland hervorragende Erfahrungen mit dem Kurzarbeitergeld gemacht.
Mit umfangreichen Investitionsmaßnahmen gelang es nach dem Wirtschaftseinbruch 2009 in Höhe von 5,6 Prozent schon in den beiden Folgejahren, jeweils ein Wachstum von 4 Prozent zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das muss auch in dieser Wirtschaftskrise unser Ziel sein. Und weil die wirtschaftliche Krise tiefgreifender ist als 2009 und Deutschland als Exportnation stark von der Entwicklung in unseren internationalen Arbeitsmärkten abhängt, brauchen wir in diesem Jahr, vor allem aber in den Folgejahren, höhere Beiträge als damals, um einen wirksamen und nachhaltigen Impuls für wirtschaftliches Wachstum zu erzeugen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf einige wesentliche Punkte des Nach
tragshaushaltes eingehen, denn mir scheint, die Kritiker blenden teilweise die Notwendigkeit der von uns geplanten Programme aus. Ein ganz wesentlicher Punkt – ich habe es schon mehrfach angesprochen – ist die Stabilisierung der Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte. Dies gilt natürlich nicht nur für das Land, sondern auch für die Kommunen, die großen Anteil an den öffentlichen Investitionen im Land haben. Da war es ein Hauptanliegen der CDU-Fraktion, Einnahmeausfälle für die Kommunen zu verhindern und ihnen in voller Höhe die Mittel zufließen zu lassen, die im Haushalt 2020/2021 auf Grundlage des neuen Finanzausgleichsgesetzes geplant waren. Die Kommunen werden also nicht gemäß Gleichmäßigkeitsgrundsatz an den Einnahmeausfällen des Landes beteiligt, sondern erhalten die im Haushalt veranschlagten und durch das neue FAG seit 2020 deutlich erhöhten Finanzausgleichsleistungen unvermindert ausgezahlt.
Das Land leistet nicht nur den 50-prozentigen Anteil an der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr in Höhe von 60 Millionen Euro, sondern stockt zusätzlich 2021 die Schlüsselzuweisungen um 35,5 Millionen Euro auf.
Darüber hinaus sind 67 Millionen Euro vorgesehen, um Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2021 zu kompensieren. Weitere Mittel werden bereitgestellt, um unter anderem die Kommunen bei ihrem Eigenanteil für Investitionen in Krankenhäusern zu entlasten. All dies hat zum Ziel, die Notwendigkeit für Einsparungen auf kommunaler Ebene zu verhindern, sodass Gemeinden, Städte und Kreise ihre Verpflichtungen und freiwilligen Leistungen an keiner Stelle einschränken müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als CDUFraktion haben stets betont, dass wir an der Seite der Kommunen stehen. Sie sehen, wir halten Wort.
Eine stärkere Unterstützung der Kommunen in der Krise als die, die die Koalition in diesem Nachtragshaushalt verankert hat, ist schlichtweg nicht vorstellbar.
Ich möchte nicht verschweigen, dass mit dieser Unterstützung der Kommunen auch Erwartungen verbunden sind, denn schon bisher lagen die Zuweisungen des Landes an die Kommunen deutlich über dem Durchschnittswert nicht nur der finanzschwachen Flächenländer West, sondern auch der Flächenländer Ost. Indem das Land im Zusammenspiel mit dem Bund die Einnahmeausfälle für die Kommunen praktisch vollständig kompensiert, haben diese nun insgesamt deutlich mehr Mittel als in der Vergangenheit zur Verfügung. Vor allem haben mit der Infrastrukturpauschale auch finanzschwache Gemeinden deutlich mehr Geld für Investitionen. Daher kann die kommunale Investitionstätigkeit gegenüber den Vorjahren deutlich gesteigert werden. Den positiven Trend der letzten Jahre gilt es nun mit zusätzlichen Mitteln fortzusetzen. Nur wenn Land und Kommunen gemeinsam mehr investieren, gerade in der aktuellen Krise, werden wir bei Wirtschaftswachstum und Infrastruktur schnellere Fortschritte erzielen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben der Unterstützung der Kommunen bilden zusätzliche Investitionen des Landes den zweiten großen Schwerpunkt im Nachtragshaushalt. Einen großen Teil hat dabei der Bereich Bildung. So werden die Schulen, insbesondere im Bereich Digitalisierung, mit weiteren 80 Millionen Euro unterstützt. Zudem stockt das Land das bestehende Schulbauprogramm um zusätzliche 100 Millionen Euro auf, auch dies ein Punkt, der meiner Fraktion besonders wichtig war, natürlich auch der LINKEN.
Beide Programme sind übrigens zusätzliche Unterstützung der kommunalen Ebene, weil wir den Schulträgern dabei helfen, die Schulen in der Pandemie möglichst schnell bei der Digitalisierung und notwendigen Gebäudesanierung voranzubringen.
Ein weiterer Punkt im Bereich der Bildung ist die Digitalisierung der Hochschulen. Dabei sollen Maßnahmen finanziert werden, mit denen die Digitalisierung von Studium und Lehre vorangetrieben wird, ein gutes Beispiel im Übrigen für eine Maßnahme, die zwar akut aufgrund der Pandemiesituation umgesetzt wird, darüber hinaus aber Entwicklungen an Hochschulen auf nationaler und internationaler Ebene nachzeichnet und damit dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen zu erhöhen.
Im Bereich Gesundheit, mit 360 Millionen Euro, ist ein erheblicher Teil der zusätzlichen Mittel für die Errichtung des Sondervermögens „Universitätsmedizin MecklenburgVorpommern“ vorgesehen. Damit sollen die Universitätskliniken in die Lage versetzt werden, in der Pandemie zutage getretene Schwachstellen zu beheben, insbesondere bei Infrastruktur und Geräteausstattung.
Mit der Errichtung des Sondervermögens können die Universitätsmedizinen die Mittel flexibler unter- und überjährig nutzen, um den ermittelten Investitionsstau abzubauen, und zugleich Synergieeffekte durch eine intensivere Zusammenarbeit generieren.
Damit Bauinvestitionen in Zukunft schneller umgesetzt werden können, wird außerdem im Landeshochschulgesetz die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Universitätsmedizin und der staatlichen Hochbauverwaltung in Form personell verstärkter separater Organisationseinheiten, einer sogenannten BauhütteUniversitätsmedizin, geschaffen.
Aus dem Bereich Gesundheit erwähnen möchte ich außerdem die Kofinanzierung des Bundesprogrammes für Investitionen in eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser in Höhe von 26 Millionen Euro sowie 19 Millionen
für die Förderung von Gesundheitszentren und Arztpraxen im ländlichen Raum. Derartige Einrichtungen, so zeigt es sich in den letzten Jahren immer deutlicher, werden zunehmend wichtiger für die ambulante medizinische Versorgung auf dem Land.
Im Bereich Wirtschaft und Arbeit schaffen wir mit dem Programm „Stabilisierungshilfe Mecklenburg-Vorpommern“ mit einem Volumen von 100 Millionen Euro die Voraussetzungen dafür, auch bei einem in der kalten Jahreszeit zunehmenden Infektionsgeschehen die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern. Wie auch schon im Frühjahr wird das Wirtschaftsministerium Maßnahmen ergreifen, die über Bundesprogramme hinausgehen, unter anderem die weitere Ergänzung der Überbrückungshilfen des Bundes, die Unterstützung der Veranstaltungsbranche sowie die Neuauflage der Corona-Liquiditätshilfen.
Der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist das Thema Digitalisierung. Ich möchte gar nicht verhehlen, dass in meiner Fraktion angesichts der für das Programm „Zukunft der Verwaltung“ vorgesehenen 110 Millionen Euro sowie der für das sogenannte Digitalisierungspaket geplanten 290 Millionen Euro noch offene Fragen bestehen. Wir werden daher die Umsetzung des Programms kritisch, aber konstruktiv begleiten. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die eingesetzten Mittel einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die öffentlichen Verwaltungen bewirken und dieser Mehrwert auch messbar ist. Dass die öffentliche Verwaltung in unserem Land einen erheblichen Nachholbedarf hat in Sachen Digitalisierung und echter digitalisierter Prozesse und Serviceleistungen, daran besteht kein Zweifel. Insofern werden wir weiterhin darauf drängen, dass dieser Nachholbedarf schneller als bisher abgebaut wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ließen sich noch viele weitere Punkte aufführen, so die Anschubfinanzierung für das Azubi-Ticket in Höhe von 10 Millionen Euro. An dieser Stelle möchte ich betonen, Auszubildende und Unternehmen können sich darauf verlassen, dass die CDU-Fraktion auch nach der Landtagswahl im nächsten Jahr darauf bestehen wird, dass das AzubiTicket in dem nächsten Doppelhaushalt verankert wird.
Ich möchte dennoch abschließend auf meine Ausführungen vom Beginn meiner Rede zurückkommen. Wir werden unsere verantwortungsvolle Haushaltspolitik auch in der Krise fortsetzen. Und dies bedeutet, im wirtschaftlichen Abschwung nicht die öffentlichen Aufgaben des Landes einzuschränken, sondern den Investitionshaushalt 2020/2021 zusammen mit den zusätzlichen Investitionsmitteln im Gegenteil voll wirken zu lassen und damit dazu beizutragen, die wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich wieder zu verbessern, also die viel zitierte v-förmige Erholung der Wirtschaft zu bewirken. Nur so können in den nächsten Jahren Unternehmen und Arbeitsplätze und damit Wertschöpfung und Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleiben. Das gilt übrigens auch für die Arbeitsplätze bei den MV WERFTEN. Meine Fraktion wird verantwortbare Hilfen für die Werften immer unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zugleich werden sich nun über eine Wiederbelebung der Wirtschaft und der Einnahme- und Ausgabeseite mittelfristige Haus
haltsverbesserungen und vor allem wieder höhere Steuereinnahmen erzielen lassen. An dieser Stelle seien noch einmal die wichtigsten Botschaften aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 in Erinnerung gerufen:
Das Land steigert trotz der auslaufenden Mittel aus
dem Solidarpakt II seine Investitionstätigkeit.
In den nächsten Jahren wird eine deutlich höhere
Investitionsquote als zuletzt erreicht.
Und drittens, die eigenfinanzierte Investitionsquote
liegt erstmals seit Bestehen des Landes über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von uns geplanten Maßnahmen werden das Vertrauen von Unternehmen und privaten Haushalten in die wirtschaftliche Erholung stärken und dazu beitragen, die Krise rasch zu überwinden. Dabei werden wir genau darauf achten, dass die Mittel der beiden Nachtragshaushalte zielgerichtet verwendet werden, um die Pandemie einzudämmen, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes dauerhaft zu erhöhen.
Für den Fall, dass die 2,85 Milliarden – vielleicht kann man auch mal direkt sagen: 2.850 Millionen, das ist also wirklich eine riesige Zahl – Nettokreditaufnahme nicht vollständig, wenn die wirklich nicht vollständig benötigt werden, werden die Mittel übrigens nicht im Haushalt versickern, sondern für Sondertilgungen eingesetzt. Auch dies ist mit der Änderung des Kredittilgungsplangesetzes vorgesehen.
Meine letzte Bemerkung gilt den Kollegen und Kolleginnen der Linksfraktion,
die den geplanten Tilgungszeitraum von 20 Jahren als zu kurz ablehnen und stattdessen eine Tilgung über 30 oder 40 Jahre fordern. Angesichts der Abfolge der wirtschaftlichen Ab- und Aufschwünge der letzten Jahrzehnte sollte man sich die Frage stellen, ob dies der Verantwortung für kommende Generationen gerecht wird, zumal das Land in den letzten acht Jahren,
zumal das Land in den letzten acht Jahren durchschnittlich 130 Millionen Euro pro Jahr getilgt hat. Wenn wir die Krise mithilfe unserer konjunkturellen Maßnahmen gemeistert haben, wird es uns auch gelingen, die neuen Schulden in einem überschaubaren Zeitraum zurückzuzahlen, möglichst sogar schneller als über 20 Jahre.
Eines möchte ich betonen: Im Gegensatz zur Fraktion DIE LINKE wird die CDU diese Aufgabe nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben und vor allem ohne Steuererhöhungen bewältigen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns noch einen guten Beratungsverlauf.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über das Besoldungsneuregelungsgesetz für MecklenburgVorpommern. Neu gefasst werden neben den Besoldungsvorschriften auch die Regelungen zum Altersgeld, zu Sonderzahlungen, Versorgungsrücklagen, Disziplinarangelegenheiten und die Kommunalbesoldungslandesverordnung. Mit der Neuregelung wird das Bundesbesoldungsüberleitungsfassungsgesetz M-V umgesetzt. Es wird dem Auftrag aus dem Landesbeamtenversorgungsgesetz Rechnung getragen, die Besoldung und die Versorgung der Landesbeamten regelmäßig anzupassen.
In den nächsten zehn Jahren wird etwa die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Landesverwaltung ausscheiden. Mit dem Neuregelungsgesetz machen wir das Land als Arbeitgeber im bundesweiten Wettbewerb um Fachkräfte in der Verwaltung wesentlich attraktiver. So wird im Landesbesoldungsgesetz die Anfangsbesoldung für Lehrerinnen und Lehrer und Richterinnen und Richter angehoben. Es wird einen neuen Personalgewinnungszuschlag für Fachkräfte wie Fachärzte und IT-Spezialisten geben. Die Stellenzulagen werden auf Länderdurchschnitt erhöht. Das verbessert die Einkommen bei den Beamtinnen und Beamten der Landespolizei, bei der Berufsfeuerwehr und im Justizvollzugsdienst.
Mit den Änderungen des Landesrichtergesetzes wird für Richter erstmalig die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag den Zeitpunkt des Ruhestandes hinauszuziehen oder hinauszuschieben, wenn dieses im dienstlichen Interesse ist. So können berufserfahrene Fachkräfte den Gerichten für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen und erhalten bleiben.
Neu – neben weiteren Änderungen – sind die Regelungen zur Zuverlässigkeitsprüfung bei der Einstellung von Beamten und Richtern. Bereits vor der Ausbildung im Polizeidienst und im Justizdienst und im Richterverhältnis auf Probe wird künftig nicht nur ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, sondern es erfolgt eine Abfrage beim Verfassungsschutz nach eventuellen vorliegenden Erkenntnissen. Diese Regelung wird dazu beitragen, den öffentlichen Dienst vor rechtsextremistischem Verhalten von Beamten zu schützen.
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts bietet geeignete Maßnahmen, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung in den nächsten Jahren zu erhalten. Dabei muss er auch auf die finanzielle Lage des öffentlichen Haushaltes Rücksicht nehmen – wenn man das jetzt mal so sagen darf als Finanzer –, besonders im Hinblick auf wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie und natürlich auch auf weitere Auswirkungen. Ich bitte also um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzes in die zuständigen Ausschüsse und bedanke mich bei dem einen oder anderen für seine Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der AfD bringt heute den Entwurf eines Konnexitätsausführungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern ein.
Meine Herren, schon in der Problemstellung im Gesetzentwurf schreiben Sie, dass Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „das Prinzip der strikten Konnexität“ enthält, und weiter, dass die konkurrierenden Regelungen zu diesem Prinzip für Gemeinden und Kreise sich in der Kommunalverfassung befinden oder finden. Sie schreiben auch noch, dass das Beteiligungsverfahren für die Erarbeitung von Rechtsvorschriften bis zum Kabinettsbeschluss in der Gemeinsamen Geschäftsordnung II Richtlinien zum Erlass von Rechtsvorschriften durch die Landesregierung M-V geregelt ist. Schließlich kommt der lapidare Satz, dass „angesichts der hohen Bedeutung der kommunalen Finanzhoheit als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts“ eine gesetzliche Verfahrensregelung erforderlich ist.
In Ihrer Aufzählung bereits bestehender Regelungen haben Sie allerdings die Leitlinie zur Kostenfolgeabschätzung vergessen, wie Sie nachher weiter erwähnt haben in Ihrem Text, die sich aus der gemeinsamen Erklärung zum Konnexitätsprinzip zwischen Landesregierung, Landkreistag und Städte- und Gemeindetag ergibt.
Und dann, meine Herren, schreiben Sie das Konnexitätsausführungsgesetz aus Schleswig-Holstein ab und bringen es hier als Gesetzentwurf ein. Zur Begründung,
dass ein solches Gesetz unbedingt notwendig ist, fällt Ihnen noch ein, dass „durch die kommunale Ebene in Gesetzgebungsverfahren der jüngeren Zeit die unzureichende Umsetzung der gemeinsamen Erklärung durch die Landesregierung kritisiert (wurde)“. Das ist noch nicht einmal die Wahrheit. Die kommunale Ebene hat in keinem Fall die unzureichende Umsetzung der Erklärung kritisiert. Da ging es um ganz andere Regelungen.
Wollen Sie den Menschen da draußen erzählen, die weitere Regelung eines bereits mehrfach geregelten Sachverhalts würde dessen Umsetzung verbessern? Und wollen Sie weismachen, dass mit dem Gesetz in Zukunft Rechtsstreitigkeiten wegen Konnexitätsfragen vor dem Verfassungsgericht vermieden werden können? Das ist Unsinn und das wissen Sie auch. Streitigkeiten zur Konnexität liegen in der Natur der Sache, weil die Beurteilungen von Kostenlasten in allen Bereichen durch die Beteiligten ganz unterschiedlich bewertet werden. Eine weitere Regelung wird daran nichts ändern, wenn es um die Frage geht, ob ein konkreter Sachverhalt, eine konkrete Maßnahme konnex ist oder nicht und in welcher Höhe die Kosten von wem zu übernehmen sind.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab und werden ihn auch nicht mit in die Ausschüsse überweisen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde ja von den Vorrednern schon fast alles ausführlich gesagt. Deswegen fasse ich noch mal für die CDU-Fraktion zusammen: Wir beraten heute über die Vierte Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Januar 2019 wurde der Ausschluss von Bundes- und Kommunalwahlen zur betreuten Person aufgehoben. Im Bundeswahlrecht wurde dann die Assistenzregelung für Menschen mit Behinderung aufgenommen. Geregelt wurden da die Zulässigkeit und die Grenzen der Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechtes.
Wegen der häufigen Verbindung von Bundes- und Kommunalwahlen müssen die Assistenzregelungen auch in das Landes- und Kommunalwahlrecht übernommen
werden. Die entsprechenden Änderungen beraten wir heute. Klargestellt wird in Paragraf 23, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben darf. Die Ausübung des Wahlrechtes durch Vertreter ist unzulässig. In Paragraf 29 werden die Möglichkeiten der Assistenz festgeschrieben und es wird klargestellt, dass jede missbräuchliche Hilfeleistung unzulässig ist, die nicht dem Willen oder der Entscheidung des Wahlberechtigten entspricht. Außerdem wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes mit der Änderung des Gesetzes berücksichtigt. So wird die festgestellte Ungleichbehandlung von betreuungsbedürftigen Personen im Wahlrecht beseitigt.
Ich bitte also um Ihre Zustimmung für die Überweisung des Gesetzes in die Fachausschüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD war etwas schnell, deswegen konnte nicht so schnell gereinigt werden. Da hatte gar keiner mit gerechnet, dass Sie so schnell sind, Frau Tegtmeier.
Aber ich sage noch mal für die CDU-Fraktion, dass wir natürlich auch – so, wie Herr Renz der Zeitung berichtet hat – für einen Wahltermin an einem Tag sind, Bundestagswahl und Landtagswahl. Das ist ja selbstverständlich. Die Vorteile sind von allen hier benannt worden, die möchte ich nicht noch mal aufzählen. Aber wenn es rechtlich möglich ist, würden wir das so bevorzugen. Da wir aber nicht wissen, wann die Bundestagswahl ist – und sie könnte ja außerhalb des Termins liegen –, können wir Ihren Antrag heute nur ablehnen und sagen aber trotzdem, dass die CDU-Fraktion eindeutig einen gemeinsamen Termin möchte.
Und vielleicht noch mal in die Runde zur SPD, weil es ist ja hier von Herrn Ritter bezweifelt worden, dass wir die Koalition bis zum Schluss halten: Ich sage, die Finanzer arbeiten so gut zusammen, da kann es eigentlich nur funktionieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe meine Unterlagen extra schon liegen lassen, ich werde nicht noch mal das System erklären. Der Finanzminister hat das sehr gut gemacht, sodass wir eigentlich faktisch wissen, worum es geht. Ich möchte aber noch mal politisch darauf eingehen.
Und, Frau Rösler, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, und in diesem Falle, glaube ich, entspricht es auch nicht den Intentionen der Linksfraktion, dass diejenigen, die arbeiten und teilweise sehr wenig Geld bekommen, nachher mehr bezahlen sollen als die Leute, die nicht arbeiten und Kurzarbeitergeld kriegen. Es gibt nämlich auch viele Leute, die in der Zeit weitergearbeitet haben, Erzieh..., nicht Erzieherinnen, ich sage jetzt Kassiererinnen oder andere Leute.
Es gibt es auch in dem System, dass man hinzuverdienen darf als Kurzarbeiter. Wie wollen Sie das regeln? Oder es gibt Unternehmen, die sogar aufstocken. Erst mal stockt der Staat ja teilweise die Kurzarbeitergelder auf, aber manchmal sind es ja Unternehmen, die bis zu 95 Prozent aufstocken.
Und warum sollen die nachher noch begünstigt werden, dass sie nicht versteuern? In der Endkonsequenz haben die nachher mehr, die Kurzarbeitergeld bekommen haben und aufgestockt haben, als die, die arbeiten. Und wo soll das sozial sein?
Und ich denke mal, man kann das auch nicht mit einem einfachen Beschluss oder mit einem einfachen Gesetz regeln, dass man diese Fälle alle ausschließt. Also deswegen, glaube ich, auch wenn das vielen Leuten in Mecklenburg-Vorpommern hier vielleicht helfen würde, hilft es aber vielmehr den Leuten in den Altbundesländern, wo die großen Konzerne sitzen, die gerade bei den Kurzarbeitergeldern großzügig aufstocken können und entsprechend helfen. Und wir als Steuerzahler, die das Geld ja erarbeiten müssen, würden sozusagen nachher diese Zeche bezahlen müssen. Und ich glaube, das ist nicht gerecht. Es hilft ja schon, dass man Kurzarbeitergeld bekommt in dieser Situation, und deswegen glaube ich, dass wir diesen Antrag zu Recht ablehnen.
Und vielleicht so viel, man muss manchmal auch einfach mal überlegen, trifft es nur auf MecklenburgVorpommern zu oder trifft es für die ganze Bundesrepublik Deutschland zu. Wir selber können das Steuerrecht ja auch nicht ändern. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon den Zwischenruf gehört, er macht es kurz. Das wird so sein.
Wir haben hier einen Gesetzentwurf, den Herr Reinhardt ja eingebracht hat für die Koalition und auch sehr ausführlich schon begründet hat. Auch der Innenminister ist darauf eingegangen, dass wir hier wirklich kleinen und größeren Kommunen, die finanzschwach sind, helfen wollen über eine Regelung, die im FAG ja beschlossen worden ist, aber wir jetzt sozusagen die Fristen noch mal verändern wollen, dass die Hebesätze nicht um 20 Punkte angehoben werden müssen, um eben zu Sonderzuweisungen und Hilfen zu kommen für Kommunen, die finanzschwach sind. Und ich glaube, das ist eine gute Regelung und wir können da entsprechend helfen, und deswegen können wir als CDU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion einer Überweisung nur zustimmen.
Noch so viel, weil ich es gehört habe, wir könnten das, Herr Dr. Jess, auch gleich morgen machen. Das ist nicht unbedingt notwendig, weil der Innenminister vorgearbeitet hat, nachdem er den Antrag gesehen hat, und alle Kommunen angeschrieben hat, auf diese Regelungen aufmerksam gemacht hat, sodass wir hier in einem geordneten Verfahren weiterarbeiten können und die Kommunen also Bescheid wissen, dass sie diese Anhebungen nicht machen müssen und trotzdem auf Finanzhilfen rechnen können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns noch...
Ja, und wenn die LINKEN noch eine Anhörung machen wollen, dann wird es soundso nicht gehen. Aber in diesem Falle, glaube ich, ist es im Interesse der Kommunen, dass wir diese Regelung treffen, und das werden dann auch die LINKEN sehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte es eigentlich nicht vor, zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen, mache es jetzt aber trotzdem noch mal, weil Herr Dr. Jess versucht hat, jetzt zum Schluss noch mal den Eindruck zu erwecken, dass sein Antrag doch sinnvoll ist,
oder der Antrag der AfD, und wir der Meinung sind, dass er nicht notwendig ist, und, ich glaube, vom Finanzministerium verhältnismäßig deutlich erklärt worden ist, was sinnvoll ist und was hier auch notwendig ist. Wir brauchen einen zweiten Nachtragshaushalt.
Mit dem kann man ordentlich, fachlich auch steuern, die Einnahmen und Ausgaben. Mit einer Mittelfristigen Finanzplanung, die wir ja haben, die auch wieder fortgeschrieben wird gesetzlich, werden wir natürlich nach vorne schauen. Aber jetzt, um der Pandemie entsprechend zu begegnen, kann man nur mit einem zweiten Nachtragshaushalt vernünftig arbeiten. Und deswegen, haben wir gesagt, ist es nicht notwendig, jetzt noch mal extra eine Mittelfristige Finanzplanung zu machen. Hätten Sie zugehört, hätten Sie Ihren Antrag zurückgezogen und alle wären hier im Parlament zufrieden gewesen. – Vielen Dank!
Ja, ja.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute hier den Bericht des Finanzausschusses und die Beschlussempfehlung entsprechend zum Strategiefondsgesetz vorliegen. Und wir haben ja schon von Herrn Gundlack auch ausführlich gehört, um welche Titel es sich handelt, dass wir 15 Millionen als Kofinanzierungsmittel zur Verfügung stellen, was wir als sehr wichtig erachten. Und DIE LINKE hat noch mal gesagt, es reicht Ihnen eigentlich gar nicht aus, da hätten Sie gerne mehr Geld, was wir natürlich auch gerne gehabt hätten, aber wir sind ja beschränkt auf die 50 Millionen, sodass wir dankbar waren, dass wir von 10 Millionen auf 15 Millionen die Entscheidung treffen konnten, dass wir noch mal 5 Millionen zusätzlich in das Schul
bauprogramm für Inklusion …, also auf 10 Millionen diesen Ansatz erhöhen konnten, dass wir das Globalvolumen mit den 25 Millionen, wo die Einzeltitel, die wenigste Summe ausmachen, muss man ja noch mal sagen. Es wird ja immer so getan, dass das Globalvolumen zum Großteil aus Einzeltiteln besteht. Es sind zwar in der Anzahl mehr Einzeltitel als Unterfonds, die wir hier noch mal entsprechend für überregionale Projekte zur Verfügung stellen.
Ich erinnere da gerne mal an den Kirchensanierungsfonds, der sehr gut angenommen wird und der mit der jetzigen Zuführung schon circa 10 Millionen drin hat, wo man viele, viele Projekte bedienen kann, der Fonds für Freiwillige Feuerwehren, der sehr gut angenommen wird, oder identitätsstiftende Maßnahmen. Jetzt wurde noch mal ein Programm gemacht für Feuerlöschteiche. Und es gibt natürlich auch viele Einzelprojekte, wo auch teilweise Kritik daran gebracht wird, dass sie nicht überregional und nicht von landesweiter Bedeutung sind, aber ich sage Ihnen mal, dass gerade die Vereine oder die Antragsteller, die auch diese Kleinstprojekte bei uns beantragen, bei der Landesregierung, bei den Fraktionen, dass diese natürlich darauf angewiesen sind und das nicht aus Jux und Tollerei machen, sondern weil sie da Unterstützung brauchen.
Und ich glaube, dass es auch von allen hier so gesehen wird in der Großzahl – jetzt habe ich es ja gerade von der AfD auch gehört –, dass Sie gesagt haben, sie möchten gerne, dass die Einzelprojekte und auch das Globalvolumen an sich beschlossen werden.
Aber Sie möchten, dass sie ihr Geld kriegen, haben Sie selber gesagt.
Und auch die Linksfraktion hat es gesagt, dass sie eigentlich nicht möchten, dass dieses Geld dann nicht ankommt, weil sie meinen, sie brauchen das auch bei den Vereinen. Das wird Frau Rösler vielleicht auch nachher noch mal sagen. Aber in der Konsequenz sind wir der Meinung, dass der Strategiefonds und hier auch das Globalvolumen, glaube ich, ein richtiger Ansatz sind, um auch vor Ort ganz speziell Politik zu machen.
Entscheidend ist – und das wurde heute auch schon von Herrn Gundlack gesagt –, dass wir dem Landesverfassungsgericht folgen und sagen, wir wollen diesen Strategiefonds nicht nur im Finanzausschuss behandeln, sondern gehen auch noch mal in das Parlament, um darzulegen, worum es geht, mit welchen Projekten wir hier besonders Aufmerksamkeit erzeugen wollen, dass die Betroffenen draußen auch sagen, da können wir noch entsprechende Anträge stellen. Das geht ja bei den entsprechenden Fonds, die ja hier als Unterfonds aufgelegt sind. Bei Einzelprojekten geht es natürlich nicht, die sind ja dann sozusagen diktiert und werden dann auch entsprechend beantragt.
Ich denke, wir haben mit dem Strategiefondsgesetz und jetzt mit dem Bericht und dem Beschluss im Finanzausschuss wieder eine vernünftige Sache vorgelegt, die
zustimmungswürdig ist, und ich freue mich, dass wir dies so machen konnten, und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrte Herren der Fraktion der AfD, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen, das haben wir heute schon mal gehört. Ein Antrag, den wir eigentlich nicht brauchen,
wo Regierungshandeln,
wo Regierungshandeln eigentlich noch mal unterstützt werden soll,
dass wir Sachen machen sollen, die wir sowieso machen in der Regierung.
Dass wir zum Beispiel, und wie Sie fordern, dass wir zusätzliche Gelder im Haushalt sparen, was selbstverständlich in so einer Situation ist,
dass man an den Stellen spart, wo es notwendig ist.
Was Sie aber wollen, ist nicht, die notwendigen Sachen sparen, sondern Sie wollen zusätzliches Sparen machen, und das ist in einer Krise gar nicht immer sinnvoll. Das haben wir schon mal in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts erlebt, wo man versucht hat in einer Krise, durch zusätzliches Sparen und durch Steuererhöhungen den Staatshaushalt zu sanieren.
Und was ist passiert? Die haben eine große Krise danach gehabt. Also …
Genau. Aber es war Ende der 20er-, Anfang der 30erJahre, als diese große Krise war.
Und wir müssen heutzutage, und das hat Herr Meyer verhältnismäßig deutlich gesagt, die Investitionen,
die wir, …
Hat er sehr deutlich gesagt.
… dass wir die Investitionen – und wir haben einen Investitionshaushalt –, dass wir die nicht wegstreichen können. Die brauchen wir, um die Wirtschaft wieder nach vorne zu bringen. Wir brauchen aber auch viele, viele andere Projekte, die hier in die Wirtschaft sozusagen investieren. Der Steuerzahler, wir als Land haben eine Verantwortung, nicht nur die Krise zu meistern, sondern auch die Folgen dieser Krise zu meistern und
wieder Produktion, Wirtschaft, Wertschöpfung zu schaffen.
Das ist eine ganz wichtige Sache.
Und wenn Sie sich mal den Nachtragshaushalt angeguckt haben, da sind ja schon 230 Millionen als Einsparungen vorgesehen. Wir haben Entnahmen aus der Rücklage, wir haben Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage,
die die 1 Milliarde sozusagen abfangen sollen, und dazu mit den 230 Millionen, die da sozusagen als Einsparungen im laufenden Haushalt sind, müssen wir schon uns besonders anstrengen, um dieses überhaupt hinzubekommen. Also haben wir schon im Nachtragshaushalt verhältnismäßig deutlich gezeigt, wo der Weg hingeht.
Aber es ist auch genauso wichtig, dass wir die Kommunen mitnehmen, auch, dass die kommunale Ebene weiterhin in der Lage ist zu investieren, Bund, Land und Kommunen das gemeinsam schultern. Und das kann man nicht mit Kurzschüssen, mit Schnellschüssen hinkriegen, so, wie die AfD es hier von uns erwartet, sondern solide Haushaltspolitik heißt, die Finanzpolitiker mit dem Finanzministerium, aber auch die Wirtschaftspolitiker und alle hier im Hause sind gefordert, mit einer soliden Politik unser Land, unser Bundesland, aber auch die Region wieder in ein ruhiges und erfolgreiches Fahrwasser zu bringen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD möchte gerne einen Schutzschirm für die Kommunen und ich glaube, der Vorschlag an sich ist ein richtiger und wichtiger. Mein Kollege Marc Reinhardt hat es ja auch schon für die CDU öffentlich gefordert. Und ich glaube auch, dass, so, wie von vielen hier gesagt worden ist, …
Ja.
… so, wie von vielen hier gesagt worden ist, dass natürlich die Kommunen auch Hilfe brauchen werden. Aber wir haben hier schon gehört, und das hat Frau Rösler auch sehr eindrucksvoll beschrieben
wie auch der Innenminister, dass im Moment die Datenlage es einfach nicht hergibt, entsprechend einen Schutzschirm für die Kommunen aufzustellen.
Da gibt es viele Möglichkeiten, die wir intern auch in der CDU-Fraktion schon mal besprochen haben, die auch innerhalb der kommunalen Familie geregelt werden können über das FAG. Es geht aber auch teilweise um frisches Geld. Aber wir sind im Moment noch nicht so weit. Und ich verstehe den Antrag der AfD natürlich auch so, dass sie bis Ende August eigentlich Daten haben wollten, um dann einen entsprechenden Schutzschirm zu machen. Aber dafür brauchen wir den Antrag jetzt nicht. Das sehe ich so, weil in der Endkonsequenz wir jetzt wirklich erst mal sehen müssen, wie wird die Steuerschätzung ausfallen, nicht nur für den Bund, sondern auch für das Land, und dann ganz speziell sehen, welche Kommunen sind denn wirklich stark betroffen.
Es zeichnet sich ab, dass es die Kommunen sein werden, die vom Tourismus sehr stark geprägt sind, aber auch Städte, die stark bei Gewerbesteuereinnahmen leiden werden, wo Betriebe sozusagen in Kurzarbeit gehen mussten und die Umsätze nicht da sind, wo Stundungen da sind, die vielleicht nachher doch wieder gezahlt werden. Also wir brauchen Datengrundlagen und dann brauchen wir nachher wirklich maßgenaue Konzepte und nicht einfach Geld in die Schlüsselmasse. Auch da müssen wir ja aufpassen und wissen, wie wird denn eigentlich die Einnahmesituation des Landes auf die zukünftige Schlüsselmasse reagieren, weil wir über den Gleichmäßigkeitsgrundsatz auch da Geld verlieren können.
Also das ist alles noch gar nicht genau klar. Es wird definitiv so sein, aber wir müssen einfach die Zahlen wissen, um nachher wirklich maßgeschneiderte Konzepte zu erarbeiten.
Und wir haben höchstwahrscheinlich auch ein Innenministerium, was sensibilisiert ist, dass man bei Bedarf
auch über Haushaltserlasse darüber nachdenken kann, Kommunen zum Beispiel die Chance zu geben, für die Zwischenfinanzierung sozusagen Kassenkredite zu ermöglichen, dass sie sozusagen ihre laufenden Ausgaben auch bezahlen können. Es wird ja in der einen oder anderen Gemeinde das Problem geben, dass sie sagen, wir haben ja so viel Stundungen oder soundso viel Mindereinnahmen, dass wir jetzt im Grunde genommen nicht reagieren können. Da können wir nicht auf einen Schutzschirm warten, da muss man also mit kurzfristigen Maßnahmen helfen.
Und trotzdem müssen wir die Voraussetzungen schaffen, dass wir nachher vernünftig helfen können. Und da wäre es sinnvoll, so, wie wir es auch schon von mehreren Vorrednern gehört haben, dass wir ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Land haben, weil ich glaube, wir sind auch als Land nachher überfordert, wenn wir alleine einen Schutzschirm machen werden für unsere Kommunen. Also auch da haben wir das große Problem, dass wir noch gar nicht wissen, kann der Bund da noch was zusätzlich machen oder kann es nicht machen, hilft er auch bestimmten Unternehmen, kommunalen Unternehmen, sind das zum Beispiel die Fuhrunternehmen oder ähnliche Sachen. Also das kann man alles noch nicht genau einschätzen.
Und deswegen bin ich den Kommunalpolitikern, aber auch den Finanzpolitikern dankbar, die die Kommunen im Blick haben.
Und wir als Kommunalpartei, als CDU, legen da ganz besonderen Wert drauf, dass die Kommunen nicht im Regen stehen bleiben, und werden auch stark darauf achten, spätestens nach der Sommerpause uns wieder mit diesem Thema zu beschäftigen und zu gucken, können wir helfen oder können wir nicht helfen, und wenn wir helfen, wie helfen wir. Und ich glaube, den Antrag dafür brauchen wir nicht. Wir werden uns aber entsprechend mit dem Thema beschäftigen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für das Reinigen hier, sollte ich jetzt noch mal sagen.
Nein, wir haben heute einen guten Tag für MecklenburgVorpommern, einen guten Tag für das Bauen, aber vor allem einen guten Tag für dieses Parlament, denn der Antrag, der uns heute vorliegt, ist direkt aus dem Parlament gekommen, von den Koalitionsfraktionen,
und ich glaube, das ist schon mal ein sehr gutes Zeichen.
Und wir haben ja,
wir haben ja gehört die Entstehungsgeschichte, dass Ingenieurrat, die Bauingenieure schon lange darauf gedrungen haben, dass wir mehr Bauingenieure brauchen in der Ausbildung. Seit 2017 sind wir damit befasst sozusagen, und wir hätten uns vorgestellt, es gerne auch schon in diesem Doppelhaushalt zu verankern, konnten es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht, auch, weil die finanziellen Möglichkeiten aus unserer Sicht nicht da gewesen sind. Deswegen ist es jetzt ein guter Antrag der Koalitionsfraktionen, auf Initiative natürlich unserer Fachpolitiker. Die Finanzer haben durchgesetzt, was ich als sinnvoll erachte. Mein Kollege Tilo Gundlack war da
wirklich eine sehr hilfreiche Unterstützung und wir haben das beide, glaube ich, auch sehr gerne gemacht, die Fachpolitiker da zu unterstützen.
Wichtig ist, um zu sagen, dass die Finanzierung jetzt erst mal aus den Rücklagen des Strategiefonds für die nächsten zwei Jahre erfolgt, eine Finanzierung von zweieinhalb Millionen, und dass wir gleichzeitig unseren Nachfolgern, die den nächsten Doppelhaushalt aufstellen sollen, denen sozusagen mitgegeben haben, dass wir uns wünschen würden, dass dann die Kontinuität reinkommt. Wir haben uns natürlich auch vorbehalten, dass wir kontrollieren werden, ob es denn wirklich auch so losgeht, wie wir das möchten. Weil es ja auch eine Initiative aus dem Parlament ist, behalten wir uns auch vor, selber darauf zu gucken und zu sagen, geht es eigentlich in die Richtung, die wir uns vorgestellt haben. Ich bin davon überzeugt, dass es in die Richtung geht, aber Kontrolle ist, glaube ich, auch wichtig und Motivation für diejenigen, die es umsetzen wollen.
Und ich glaube auch, dass man in einem zweiten Tagesordnungspunkt, den wir ja heute auch noch mal sehen, wo sich die Koalitionsfraktionen auch entsprechend starkgemacht haben, dass es da auch die entsprechende breite Mehrheit hier im Parlament gibt. Wir haben ja auch gehört, schon beim Parlamentarischen Abend, dass alle Fraktionen dieses Vorhaben unterstützen. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Weg gemacht und haben diesen Wunsch jetzt auch umsetzen können. Dafür, glaube ich, müssen wir alle dankbar sein.
Und wir haben mit diesem Antrag, glaube ich, die Voraussetzungen geschaffen, dass auch noch in vielen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern richtig und gut gebaut werden kann. Und dass wir nicht nur einfaches Bauen haben, sondern auch Baukultur leben können, ist, glaube ich, wichtig für dieses Land. Also nochmals allen Beteiligten herzlichen Dank, vor allem den Initiatoren!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Frau Tegtmeier wurde ja schon verhältnismäßig konkret darauf eingegangen, warum wir dieses …
Ja, also sie hat nicht alles,
nicht alles im Detail gesagt, aber hat die großen Züge und die Notwendigkeiten hier dargelegt und auch, auf welcher Grundlage, die ja von Herrn Professor Weber auch noch mal genannt worden ist, wir verpflichtet sind, hier unionsrechtlich entsprechend ein Landesgesetz durchzuführen, wofür wir das entsprechend nutzen müssen und auch wollen, und dafür sind mit diesem Gesetz Voraussetzungen geschaffen. Ich möchte da auch nicht noch mal alles wiederholen und will eigentlich nur noch mal sagen, dass wir als CDU-Fraktion diesem Zensusgesetz zustimmen, so, wie es hier vorgelegt worden ist, und dass wir zwar diese Bedenken nicht
sehen, die Sie da sehen, aber dass wir die natürlich zur Kenntnis nehmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir selten mit meiner Kollegin Frau Rösler so einig wie heute,
und ich denke mal, ja, und auch meine …
Das hat nichts mit Thüringen zu tun, Herr Professor Weber.
Aber ich glaube,
wir haben schon bei der Ersten Lesung verhältnismäßig deutlich gesagt, was wir von diesem Gesetzesentwurf halten, nämlich gar nichts. Und Herr Dr. Jess hat ja selber gesagt, das war eine lebhafte Diskussion, die hat uns ja schon im Vorfeld hier dazu hinreißen lassen, unsere Argumente sehr deutlich zu sagen, dass wir der Meinung sind, dass die kommunale Selbstverwaltung hier ein hohes Gut ist, dass wir eine Rechtsaufsicht haben und dass man sich selber verwalten kann, dass auch der entsprechende Untreuefall aufgearbeitet worden ist, dass die Abläufe im Verfahren scheinbar von dem Verband selber neu geregelt worden sind, dass so was auch nicht gleich wieder passieren kann oder hoffentlich nie wieder passieren kann. Man kann ja so was nicht ausschließen. Und deswegen sagen wir, dass wir derzeit keine Notwendigkeit sehen, hier in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen, und wir lehnen Ihren Gesetzesentwurf ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Zweite Lesung des Antrages, des Gesetzes der AfD zum Strategiefondsgesetz – es ist ja nicht die erste Fraktion, die das beantragt, ich glaube, wir hatten ja schon den Beschluss oder die Forderung der Linksfraktion, aber auch der BMW-, BMV-Fraktion damals,
die Gleiches gefordert haben. Also das ist sozusagen das dritte Mal, dass die Abschaffung des Strategiefonds hier gefordert wird. Und natürlich lehnen wir als Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf ab, dass dieser Strategiefonds abgelehnt wird, weil wir davon überzeugt sind, dass dieser Strategiefonds wichtig ist für dieses Land, dass wir da punktuell auch gut fördern können.
Es geht Ihnen ja hauptsächlich immer um das Globalvolumen, nicht um die anderen Teile – wenn ich es so richtig verstanden habe –, die in dem Strategiefonds drin sind. Aber dazu können wir nachher noch mal ausführlich sprechen im Tagesordnungspunkt 12. Das haben wir ja gehört, dass die Koalitionsfraktionen heute einen eigenen Gesetzentwurf einbringen zum Strategiefonds. Auf jeden Fall werden wir Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen und wollen weiterhin, dass der Strategiefonds hier im Land als aktives Mittel sozusagen vorhanden ist, um vor Ort ganz speziell zu helfen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gundlack hat ja für die Koalitionsfraktionen schon den Gesetzentwurf eingebracht, der Landwirtschaftsminister hat in Vertretung des Finanzministers schon erklärt die wegweisenden Neuerungen, dass wir mit dem Strategiefonds jetzt auch entgegen früherem Beschluss im Haushalt, wo es geregelt war, nicht nur im Finanzausschuss sozusagen den Beschluss herbeiführen, sondern jetzt auch noch mal im Landtag. Das haben wir als Hinweis aus dem Landesverfassungsgericht entgegengenommen und haben gesagt, wenn das Landesverfassungsgericht uns einen Hinweis gibt, das haben wir schon mehrfach gesagt,
dann werden wir den auch aufnehmen.
Ich bin der Meinung, so wie die Koalition in Gänze, dass der Strategiefonds ein gutes Instrument ist, gerade in ländlichen Bereichen, in schwachen Kommunen auch ganz spezielle Projekte zu fördern. Es ist nicht richtig, dass es keine Förderrichtlichtlinien gibt. Es gibt Förderrichtlinien für den Kirchensanierungsfonds, für alle gibt es eigentlich entweder Förderrichtlinien oder Fördergrundsätze, sodass es nicht nach Willkür vergeben wird. Anträge können da entsprechend gestellt werden. Und ich möchte bloß mal darauf hinweisen, dass es schon allein über 200 Anträge bei freiwilligen Feuerwehren gegeben hat, die sehr, sehr dankbar sind, dass hier sehr unkompliziert geholfen wurde. Frau Rösler, glaube ich, weiß das auch, dass ihre Feuerwehr da dankbar ist,
dass sie über den Strategiefonds Unterstützung bekommen hat.
Und dann gibt es, wenn man weiterguckt, über 100 Kirchenanträge, die wir haben, wo ganz gezielt geholfen werden kann,
wo es speziell um Kulturgüter unseres Landes geht, die sonst nicht entsprechend finanziert werden können.
Es geht um Kinderspielplätze, es geht um viele, viele Einzelprojekte,
die hier im Land hervorragend von den Leuten entgegengenommen werden, die dankbar sind, dass wir nicht über Schlüsselmasse fördern, was ja die Alternative wäre, wo ein Großteil der Gelder dann in großen Städten landen würde, und nicht da, wo die Bedürftigen sind. Deswegen haben wir gesagt, Strategiefonds ist wichtig und jetzt mit der Transparenz, dass wir im Landtag dieses entsprechend beschließen,
schaffen wir eine zusätzliche Möglichkeit der Mitbestimmung.
Und da sagt der Fraktionsvorsitzende Herr Kokert noch mal ganz deutlich, die Erfolgsgeschichte des Strategiefonds wird fortgeschrieben,
und wir sind dankbar, dass wir durch eine vernünftige Haushaltsführung einen Jahresüberschuss haben,
der sozusagen auch im Strategiefonds verfassungsgemäß eingesetzt werden kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Märchenstunde möchte ich nicht machen, Frau Rösler,
aber ich möchte am Anfang, bevor ich beginne, mich ausdrücklich noch mal bei den Kollegen des Finanzausschusses, aber ganz speziell der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion bedanken und hier in diesem Falle bei Herrn Gundlack. Wir haben wirklich in den letzten Monaten eine sehr faire, sehr gute und eine auf Vertrauensbasis begründete Zusammenarbeit gehabt. Ich glaube, das ist auch immer sehr wichtig, weil jeder weiß, in den langen Monaten der Haushaltsberatungen – und wir haben alle Mitte August angefangen –, da gibt es wirklich viel Bewegung drin, viel Beratungsbedarf, bis man nachher einen solchen Haushalt zur Verabschiedung bringen kann,
und ich glaube, das ist auch diesmal wieder vorbildlich und mustergültig passiert und auf Vertrauensbasis gelungen.
Jetzt noch will ich einige wesentliche Sachen nennen, und ich meine, ganz wichtig ist natürlich auch das Ausschusssekretariat, das das alles zusammenbündelt und vernünftig begleitet, und ohne die tatkräftigen Mitarbeiter im Ausschusssekretariat, glaube ich, sind wir dann auch selber nicht in der Lage, das so toll zu machen. Auch die Leitung des Vorsitzenden des Finanzausschusses, Herrn Dr. Jess, muss hier mal hervorgehoben werden, das ist auch bei den Haushaltsberatungen gut gemacht worden.
Jetzt zum Haushalt speziell: Wir haben hier eindeutig einen Investitionshaushalt, das wurde ja mehrmals heute schon gesagt. Und ich glaube, wenn wir es schaffen als Regierungskoalition, die Investitionsquote mehrmals zu steigern – und das ist ja in den nächsten zwei Jahren so drin und wir sind jetzt bei einer Investitionsquote von über acht Prozent –, ist es im Vergleich zu den Flächenländern West und Ost schon bemerkenswert, dass wir diese Investitionsquote erreichen. Die sinkt zwar nachher ab 2022/2023 wieder leicht ab, aber trotzdem sind wir auf einem guten und hohen Niveau, und das muss man diesem Haushalt zugutehalten. Das ist wichtig für uns, dass die Investitionsquote im Land sehr hoch ist.
Auf dieser Basis müssen wir weitermachen.
Und was für uns als CDU sehr wichtig ist – und da danke ich auch noch mal dem Finanzminister Meyer, das haben wir ja von seiner Seite in der Einbringungsrede deutlich auch gehört –, die schwarze Null ist für uns als CDU wichtig und die wollen wir auch in Zukunft halten. Das hört man zurzeit auf Bundesparteitagen anderer Parteien nicht immer so,
und da gibt es nicht nur die SPD, die Linksfraktion, aber auch die grünen Parteien, die im Moment ja sogar darüber teilweise nachdenken, dass man wieder investiert auf Grundlage neuer Schulden, dass man sogar darüber nachdenkt, die Schuldenbremse wieder aufzulockern. Das wird mit der CDU-Fraktion nicht möglich sein.
Wir sind dabei, dass wir gesagt haben, dass wir weiterhin eine solide Finanzpolitik machen wollen,