Es wurden 70 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 47 Stimmen. Es waren 70 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Burkhard Thiele 63 Abgeordnete mit Ja, 2 Abgeordnete mit Nein und 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Ich stelle fest, dass Herr Burkhard Thiele die nach Arti- kel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Burkhard Thiele für den Rest seiner Amtszeit zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Den für die geheime Abstimmung gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Wahl des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes und bitte den Schriftführer um das Verlesen der Namen.
Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis zur Wahl des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes bekannt.
Es wurden 68 Stimmen abgegeben, das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 45 Stimmen. Es waren 68 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Sven Nickels 60 Abgeordnete mit Ja, ein Abgeordneter mit Nein und 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Ich stelle fest, dass Herr Sven Nickels die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Sven Nickels zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Die Gewählten haben mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie die Wahl annehmen. Den Tagesordnungspunkt 18 „Eidesleistung der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes“ werden wir am Donnerstag gegen 13.20 Uhr aufrufen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tageordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 26. Januar 2017 um 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.