Nun, was alles in die Kaufkraftberechnung eingeht, wenn Sie Nachfragen haben, ich kann Ihnen da Aussagen geben.
Wir werden sehen, was die sechs Arbeitsgruppen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ vorlegen werden. Was davon noch wirklich umgesetzt werden kann, wird möglicherweise schon im Sommer relativiert. Parallel dazu müssen wir hier im Land arbeiten. Die Aufnahme gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen als Staatsziel in die Landesverfassung wäre ein wichtiges Zeichen, gerade für Vorpommern und die ländlichsten Räume mit besonderer Strukturschwäche. So, wie die CDU in ihrem Ostpapier eine Gesetzesfolgenabschätzung für die ländlichen Räume fordert, wäre dies in Mecklenburg-Vorpommern ein adäquater Weg, mit den ländlichsten Gestaltungsräumen umzugehen. Wir schlagen diesbezüglich ebenfalls eine Expertenkommission vor, die nicht nur aus Politikerinnen und Politkern bestehen sollte, sondern die entsprechende Fachleute beinhaltet. Die aktuelle Kommission zur Bestattungskultur könnte ein Vorbild sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Linksfraktion ist skeptisch, ob die Sorge von SPD und CDU um den Osten auch wirklich so umgesetzt wird, wie es sich gegenwärtig im medialen Echo darstellt. Wir erleben, wie mit unseren Anträgen umgegangen wird und was entschieden wurde. Alle bisherigen Reformen, ob Kreisgebietsreform, Gerichtsstrukturreform, Berufsschullandschaft, gingen immer zulasten der Fläche. Diesbezüglich ist es durchaus berechtigt, wenn wir annehmen, dass ein klarer Weg von diesem Gedanken, den ich hier vorgelegt habe zur Umsetzung, nicht erfolgen wird, nicht erfolgen kann.
Besonders interessant finde ich eine Darstellung zum Landesentwicklungsprogramm. Diesbezüglich werde ich mich nachher noch mal äußern. Ich danke erst mal für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche uns eine erfolgreiche Debatte. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Änderung der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns, eine Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse im Land MecklenburgVorpommern, Gesetzesfolgenabschätzung für ländliche Räume bei uns im Land und Raumordnung als Oberaufsicht innerhalb des Landes, das sind knapp zusammengefasst die Inhalte des offerierten Antragsinhalts.
Ein interessanter Spagat besteht zur Feststellung des vorgeschlagenen Textes in der Ziffer I. Dieser stellt erkennbar auf eine gesamtdeutsche Betrachtung ab, keine Betrachtung innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sondern ein bundesweiter Blick, wie eben im Übrigen auch die Einbringung durch den geschätzten Kollegen Herr Dr. Weiß. Was sprach er an? Länderfinanzausgleich – bundesweit, Solidarpaktdiskussion – bundesweit. Es werden also die ostdeutschen Bundesländer als Ganzes in den Blick genommen und deren Stand beim wirtschaftlichen Aufholprozess sowie das Vorankommen beim Herstellen gleichwertiger Lebensverhältnisse betrachtet.
Wenn Sie feststellen möchten, dass es hierbei noch einen Abstand Ost zu West gibt, sind die danach folgenden, rein landesintern wirkenden Maßnahmen, die Sie im Antrag vorschlagen, wenig stringent, um das Ziel bundesweiter Angleichung erreichen zu können. Sie betonen bundesweite Unterschiede, schlagen aber rein landesintern wirkende Instrumente zur Lösung bundesweiter Problemlagen vor. Wenn Sie ein in Teilen durchaus von mir geteiltes unzureichendes Aufschließen im Osten beispielsweise an westdeutsche Gehälter, Renten und Strukturentwicklungen kritisieren, ist eine rein innerhalb eines einzelnen ostdeutschen Bundeslandes wirkende Änderung der Landesverfassung kaum zur Zielerreichung eines bundesweiten Aufholprozesses geeignet.
Und weil für uns als Landesregierung das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse seit vielen Jahren natürlich auch mit oben auf der Tagesordnung steht, wissen wir, dass hier Bund, Länder und Kommunen eine gemeinsame Aufgabe haben, um für gute Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden, in den Dörfern und unseren Regionen zu sorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, demografischer, wirtschaftlicher und technologischer Strukturwandel führt, auch losgelöst von Himmelsrichtungen – Sie haben das Zitat der Ministerpräsidentin bereits genannt –, dazu, dass sich die Lebensverhältnisse weiter regional unterschiedlich entwickeln.
Ländliche Räume, die der Antrag trotz seiner Überschrift „Aufbau Ost“ scheinbar besonders in den Blick nehmen
möchte, sind nicht nur im Osten strukturell besonders herausgefordert, sondern die finden Sie selbstverständlich auch in anderen Bundesländern. Deshalb ist es das Anliegen der Landes- wie der Bundesregierung, bei politischen und Verwaltungsentscheidungen besonderes Augenmerk auf strukturschwache Regionen zu richten. Dabei ist nicht jeder ländliche Raum automatisch strukturschwach. Das war auch schon ein Hinweis, ich glaube, aus Ihrer Mitte in der Aktuellen Stunde am Mittwoch.
Im Übrigen können nicht nur Dörfer Strukturschwäche aufweisen, sondern es sind oft regionale Besonderheiten. Was zeichnet dabei genau eine solche Strukturschwäche aus? Gemeint sind in der Regel Regionen und Gegenden mit niedrigerer Wirtschaftskraft, überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit und einem vergleichsweise niedrigen Lohnniveau insgesamt. Diese finden wir selbstredend bei uns im Bundesland, aber die finden wir ebenso in anderen Bundesländern, und zwar in alle Himmelsrichtungen verteilt. Deshalb brauchen wir – auf das Zitat der Ministerpräsidentin, was Herr Dr. Weiß genannt hat, komme ich gerne zurück – nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 weiterhin eine besondere Förderung, die strukturschwache Regionen in alle Himmelsrichtungen weiter voranbringen hilft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufgabe, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, betrifft nicht nur unsere gesamte Republik, sondern alle Bereiche unseres Lebens. Der Zugang zu adäquater Beschäftigung zählt ebenso dazu wie der zu guten Schulen und Kindergärten, zu schnellem Internet und Festnetz und guter Mobilfunkversorgung. Dazu gehören ebenfalls Fragen der Mobilität, der Zugang zu medizinischen Angeboten, aber natürlich zu kulturellen Leistungen und selbstverständlich eine ausreichende wohnortnahe Versorgung. All das gilt aber auch nicht nur in MecklenburgVorpommern, sondern in der gesamten Bundesrepublik. Deshalb haben die bei den Bundeskoalitionsverhandlungen mit verhandelnden Vertreter aus unserem Bundesland gern mit darauf gedrungen, dass sich auf Bundesebene die von Ihnen schon genannte Kommission zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse dieser Themen detailliert annimmt. Dort arbeiten wir als Bundesland fleißig und aktiv mit. Das tun wir insbesondere in den sechs Facharbeitsgruppen der Bundeskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig selbst macht sich in der Kommission für die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns stark.
Diese Kommission strebt unter anderem ein gut ausgestattetes gesamtdeutsches Fördersystem an. Es werden dort ebenfalls die hier bereits diskutierten Forderungen nach einer Lösung der Altschuldenprobleme ostdeutscher Wohnungsgesellschaften diskutiert. Aber auch sämtliche Infrastrukturfragen werden in den Facharbeitsgruppen bearbeitet. Das bedeutet aber selbstverständlich nicht, dass das Herstellen gleichwertiger Lebensverhältnisse allein dem Bund überlassen werden kann und muss. Dies bleibt eine Aufgabe, die wir natürlich in den Ländern und gemeinsam mit den Kommunen vor Ort gemeinschaftlich anpacken müssen, und das tun wir aufseiten der Landespolitik vielfältig.
Ein aktuelles Beispiel: Um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum zu geben, hat die Landesregierung gerade kürzlich eine umfassende Reform des kommunalen Finanzausgleiches mit den Kommunen verhandelt. Für die
dringend nötigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur ist eine Infrastrukturpauschale vereinbart worden. Diese wird in den kommenden drei Jahren pro Jahr jeweils 150 Millionen Euro ausmachen, insgesamt also 450 Millionen, gerundet knapp eine halbe Milliarde Euro.
Nachdem schon zum 1. Januar 2018 die kommunale Finanzausstattung in einem ersten Schritt gestärkt wurde, wird die FAG-Novelle zum 1. Januar 2020 insgesamt die kommunale Finanzausstattung deutlich stärken, und zwar über die Infrastrukturpauschale hinaus, gerade auch in den strukturschwächeren Räumen und Kommunen unseres Landes. Das Ziel war, möglichst viele der aktuellen haushaltsdefizitären Städte, Gemeinden und Kreise über die Wasserlinie zu bekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Ebenen müssen in die Lage versetzt werden, vor Ort zu wirken. Das ist mit der FAG-Änderung, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist, bereits begonnen worden, wird aber vor allem mit der jetzt ausgehandelten zweiten Stufe der FAG-Novellierung in der Breite unseres Landes kommunal deutlich besser geleistet werden können. Die strukturelle Arbeit in den Regionen ist also Gemeinschaftsarbeit von Bund, Landkreisen und Gemeinden sowie Städten.
Ein wirklich gutes Beispiel dafür, was sich mit einer engen, aber zugleich klar nach Kompetenzen aufgeteilten Zusammenarbeit erreichen lässt, sind der Breitbandausbau und das Festnetz bei uns im Land. Nachdem der Bund das Förderprogramm aufgelegt hatte, haben sich Land und Kommunen zusammengetan und sich so in den ersten vier Aufrufen einen großen Teil der Fördermittel, die bundesweit vergeben worden sind, gesichert. Das Land hat dabei die Koordination der Projektgebietszuschnitte und der Antragstellung beim Bund übernommen und zudem eine Kofinanzierung gesichert. Die Landkreise haben die Antragstellung übernommen und setzen jetzt den Ausbau in Absprache mit den Kommunen und mithilfe von Telekommunikationsunternehmen um.
Dass wir im aktuellen Digitalisierungsindex 2019, den wir durch Dritte und nicht wir selbst erheben lassen, vor wenigen Tagen beim Thema Breitband-/Infrastrukturausbau ausdrücklich positiv benannt worden sind, zeigt, dass Bund, Land und kommunale Familie bei diesem Thema auf dem richtigen Weg sind. Darin heißt es, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Den höchsten Zugewinn verzeichnet Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere aufgrund der Verbesserung bei der Breitbandversorgung.“ Ende des Zitats.
Nun mögen mir manche aus Ihrer Mitte entgegenhalten, die ist aber noch nicht fertig. Das bestätige ich gern, ja, noch nicht fertig, aber auf einem Weg, an dessen Ende wesentliche Teile des ländlichen Raumes extrem gute Breitbandanschlüsse haben werden
und damit gerade auch die gleichwertigen Lebensverhältnisse befördert werden. Dass uns dabei ein guter Start gelungen ist, den man zwischenzeitlich in konkreten positiven Veränderungen erkennen kann, das bestätigt der eben genannte Digitalisierungsindex, der gerade den
bisher durchgängig auf Glasfaserausbau gerichteten Verträgen entspricht. Natürlich werden wir uns darauf auch nicht ausruhen, falls das Ihre Sorge des Zwischenrufs eben ist. Aber für die vielen Engagierten, die dabei mitwirken und denen man leider selten Danke sagt – das sind ganz viele in den Kreisen, bei uns in den Behörden, in den beteiligten Kommunen –, für die ist es ein schöner Motivationsschub, wenn infolge der bisherigen Arbeit eine externe bundesweite Studie nennenswerte Fortschritte feststellt.
Dass der digitalen Infrastruktur eine Schlüsselrolle beim Schaffen gleichwertiger Lebensverhältnisse zukommt, ist, glaube ich, in diesem Hohen Hause unstreitig. Deshalb wollen wir flächendeckend schnelles Internet, aber natürlich auch gute Mobilfunkverbindungen für jede Bürgerin und jeden Bürger insbesondere in dünn besiedelten ländlichen Regionen dieses Landes erreichen. Wir wollen den im Bundeskoalitionsvertrag verabredeten flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Infrastruktur in den aktuell 98 Projektgebieten, für die wir schon Bundesförderung erhalten haben, in den kommenden Jahren umsetzen. Und noch mal: In 38 sind Verträge geschlossen, ist begonnen worden zu bauen, alles reine Glasfaserausbauprojekte.
Für die bislang leider nicht förderfähigen Gebiete unseres Landes hoffen wir auf die Fortschreibung des Bundesförderprogrammes und werden dann, Land, kreisfreie Städte, Kreise und selbstverständlich auch die Gemeinden, erneut Hand in Hand konsequent auf dem bisherigen Weg weitermachen. Deshalb setzt sich die Landesregierung gegenüber dem Bund dafür ein, dass der Bund bei den Frequenzversteigerungen, um es auch im Mobilfunkbereich zu erreichen, keine weißen Flecken billigend in Kauf nimmt. Sie wissen, dass wir dafür extra eine Bundesratsinitiative losgetreten haben.
Darüber hinaus werden wir den Mobilfunkausbau mit einem eigenen Landesprogramm und zunächst 50 Millionen Euro unterstützen, gerade, um in den ländlichen, in den strukturschwächsten Bereichen die dort aufgrund des bisher nur marktgetriebenen Ausbaus noch nicht erreichten Abdeckungen deutlich verbessern zu können. Auch dies wird deshalb vornehmlich in den strukturschwächeren Räumen dieses Landes wirken und ebenso helfen, gleichwertigen Lebensverhältnissen näherzukommen und diese zu ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können beim Thema „Ländliche Räume und Streben nach gleichwertigen Lebensverhältnissen“ an die bereits erfolgreich begonnenen Aktivitäten anknüpfen. So werden wir, um nur ein Beispiel zu nennen, die gezielte Arbeit in den ländlichen Gestaltungsräumen fortsetzen. Herr Dr. Weiß sprach eben von den ländlichsten unter den ländlichen Räumen. Ziel ist dabei, in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort Modellprojekte als Lösungen für die besonderen Probleme dieser jeweiligen Räume zu entwickeln. Gleichermaßen wird die „Neue Dorfmitte“ im Landwirtschafts- und Umweltministerium, die Dorfläden reaktivieren oder wiederbeleben hilft, zum Teil auch mobile Angebote, wie Herr Professor Weber es, glaube ich, am Mittwoch angeregt hatte, fortgesetzt und wirkt ebenfalls im ländlichen und vor allem im strukturschwachen ländlichen Raum.
Wir werden die Pilotprojekte im Bereich der Telemedizin ausweiten. Das war gestern Thema. Der Telenotarzt in Teilen von Vorpommern-Greifswald hat da ebenso Vor
bildwirkung und wirkt vor allem in den ländlichen Räumen wie die einen stationären Aufenthalt begleitenden Aktivitäten der Greifswalder Universität bei psychisch betroffenen Menschen in der klinischen Nachversorgung mit modernen Kommunikationsmedien unterstützend.
Der strukturierte Auf- und Ausbau von digitalisierten Verwaltungsdienstleistungen ist mit der digitalen Agenda der Landesregierung im vergangenen Jahr im Rahmen der Digitalisierungskabinettsklausur ebenfalls ganz nach oben auf die Agenda gerückt. Wir werden die dafür erforderliche zentrale Plattform, von der aus die einzelnen Verwaltungsdienstleistungen angesteuert werden können und die ein persönliches Konto für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen, die das möchten, bereithalten wird, im ersten Halbjahr zum Abschluss bringen.
Es motiviert uns dazu ein Besuch von vor knapp zwei Jahren. Kommende Woche werden wir daran anknüpfen, wenn wir erneut Estland besuchen mit einem größeren Teil von kommunalen Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten.
Es wird jetzt darum gehen, Stück für Stück die verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen auf dieser Plattform zu entwickeln und zu digitalisieren. Das wird ein vieljähriger Prozess sein, ein vieljähriger, das zeigen nicht unsere, sondern die estnischen Erfahrungen, auf die wir nächste Woche auch noch wieder gucken werden. Dieser Prozess wird vor allem in ländlichen Räumen die Kontakte und Anträge zu und bei Ämtern und Behörden deutlich leichter machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Ihrem Auftrag, die Landesregierung möge die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf den ländlichen Raum prüfen, kann ich nur erwidern, das tun wir selbstredend bei jedem Gesetzgebungsvorhaben. Im Übrigen, Gesetzgebungsvorhaben macht nicht die Landesregierung alleine. Ich freue mich, dass Sie das mit Sicherheit ebenso in Ihren Anhörungen, in jedem einzelnen Gesetzgebungspaket vollziehen. Wir tun das nicht nur bezogen auf den ländlichen Raum, genau wie der Landtag in seinen Ausschüssen, sondern wir tun das bezogen auf die verschiedenen Räume unseres Landes, weil Sie auch unter den ländlichen Räumen völlig unterschiedlich strukturierte Räume finden werden.
Wie ich Ihnen vorgetragen habe, und diese Aufzählung war keinesfalls vollzählig, haben wir bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse eingeleitet und zum Teil auch schon umgesetzt. Die allermeisten dieser Maßnahmen sind als Ziele der Landesregierung schriftlich fixiert, nämlich im Koalitionsvertrag.
Die Arbeitsergebnisse der Bundeskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die im Sommer 2019 vorliegen sollen, werden wir selbstverständlich in unsere Strategien und Programme für Mecklenburg-Vorpommern einfließen lassen. Wir sind also längst unterwegs, meine Damen und Herren, im Übrigen an vielen Stellen dieser Landtag und die Landesregierung gemeinsam. Dafür Ihnen allen herzlichen Dank und natürlich jetzt herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und eine erfolgreiche Debatte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Mit dem Gesetz zur Fortführung des Solidarpaktes zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ sind die Eckpfeiler für die Einnahmenentwicklung der neuen Länder 2005 bis 2019 gesetzlich festgeschrieben. Die vom Bund den neuen Ländern zur Verfügung gestellten Mittel des Solidarpaktes II sollen verwendet werden zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf und zweitens zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft.
In der als Korb I bezeichneten Komponente des Solidarpaktes II werden 2005 bis 2019 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 105 Milliarden Euro für die neuen Länder bereitgestellt. Die Verteilung der Sonderzuweisungen richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungsrelation der neuen Länder am 30. Juni 1991. Für Mecklenburg-Vorpommern belaufen sich die Sonderzuweisungen auf insgesamt rund 11,1 Milliarden Euro, davon rund 377 Millionen Euro im Jahr 2017, 296 Millionen 2018 und letztlich 221 Millionen noch 2019. Der Bund hat darüber hinaus zugesagt, für den Aufbau Ost in einem Korb II weitere rund 51 Milliarden Euro überproportionale Leistungen bereitzustellen. Insgesamt also 166 Milliarden für den Aufbau Ost.
Was haben die überwiegend Rot-Rot-geführten Regierungen in den neuen Ländern, insbesondere auch in Mecklenburg-Vorpommern, daraus gemacht? Der Aufbau Ost ging zunächst einher mit dem Abbruch bekannter Institutionen und Unternehmen, vor allem aber auch sozialer Beziehungen. Jede einzelne Familie im Osten war von Arbeitslosigkeit betroffen, häufig über lange Zeit. Viele Familien sind bis heute auseinandergerissen, weil sich die Generation der 20- und 30-Jährigen in den Westen aufgemacht hat. Zu wenige sind bisher zurückgekommen. Der Preis, den die ostdeutsche Gesellschaft für diesen radikalen Wandel nach der Wende – ja, auch Erfolg war dabei – entrichtet hat, war und bleibt aber hoch. Ganze Regionen und Städte wurden deindustrialisiert. Für eine Gesellschaft, die sich traditionell so stark über Arbeit definiert wie die ostdeutsche, ist das ein herber Einschnitt. Dennoch, es muss etwas geschehen.