Wir sagen, der Antrag weist in die richtige Richtung, er weist in die richtige Richtung, auch wir sind für Transparenz und für gute, fundierte Verbraucherinformationen, gerade bei einem so schwierigen und sensiblen Thema wie bei den Nahrungsmitteln. Wir haben allerdings zwei Kritikpunkte. Herr Minister hat ausgeführt, die Ampel ist für jeden leicht verständlich. Das stimmt. Sie hat nur drei Lichter und wir kennen sie aus dem Verkehr, von daher kann man das schnell verstehen und erfassen. Allerdings ist der erste Kritikpunkt, es ist zu wenig differenziert, wenn wir nur drei Möglichkeiten haben. Der zweite Kritikpunkt ist, es sind zu wenig substanzielle Informationen, die dann beigefügt ist. Jedenfalls geht das aus Ihrem Antrag nicht hervor.
Zu den beiden Kritikpunkten: In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Urteil, und zwar ist das vom – Entschuldigung – OVG Münster. In Nordrhein-Westfalen hat die Verbraucherzentrale tatsächlich in den Städten Bielefeld und Duisburg eine Gastroampel eingeführt, die dann auch nur auf diese drei Möglichkeiten beschränkt war. Das Urteil, welches diese Gastroampel einkassiert hat, aus dem OVG Münster enthält folgende Begründung: „Der Punktwert enthält auch … keinen Aussagewert dahingehend, ob ‚es in den Restaurants oder Imbissbuden sauber zugeht‘, ob ‚auf der Pizza nicht falscher Schinken oder nachgemachter Käse aufgetischt wird‘ oder ob ‚sich ein Betrieb in Sachen Sauberkeit und Kundeninformation korrekt verhält‘.“ „Der Wert gebe keine Auskunft über konkret festgestellte Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Es handele sich auch nicht um eine Auswertung einer behördlichen Überwachungsmaßnahme. Der Punktwert lasse keine Rückschlüsse auf konkrete Ergebnisse der Betriebskontrolle zu. Eine Weitergabe des Werts entspreche aus diesem Grund auch nicht dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes, Transparenz zu schaffen.“ So weit dieses Gerichtsurteil.
Wir haben einen Testlauf in Niedersachsen, der nennt sich Hygienebarometer. Der Herr Minister hatte das auch erwähnt. Mir ist nicht ganz klar, in welchem Zusammenhang er mit dem Hygienebarometer was zu tun hat. In Niedersachsen ist nach einem Testlauf entschieden worden, dass dieses Hygienebarometer nicht eingeführt wird. Ich habe mich erkundigt bei dem Vorsitzenden der Verbraucherzentrale von Mecklenburg-Vorpommern. Dort wurde meine Begründung, die ich Ihnen hier gegeben habe, noch unterstützt. Da hat der Herr Dr. Fischer mir sinngemäß erklärt, der vorliegende Antrag wird so nicht von der Verbraucherschutzzentrale unterstützt, weil er weder vollständig und inhaltlich ausgereift ist noch wirklich den Verbraucher besser schützt.
Zudem fehlt aus Sicht der Verbraucherzentrale derzeit ein transparenter Mehrwert für den Verbraucher. Lediglich die farbliche Kennzeichnung in grün, gelb oder rot sagt inhaltlich viel zu wenig aus und der Verbraucher kann unter anderem auch nicht die Gründe für die Vergabe der Ampelfarbe erkennen. Besser wäre ein Qualitätssiegel in Form eines QR-Codes, auf dem sich alle Informationen für den Verbraucher befinden. Dem kann ich eigentlich gar nicht viel mehr hinzufügen. Genauso wäre meine Vorstellung auch. Es müssen also zu
Da sind wir beim Beispiel Dänemark. Das ist von Ihnen ja bei der Einbringung schon erwähnt worden, Dänemark hat ein Smileysystem, und das hat zwei Unterschiede zu der vorgeschlagenen Ampel. Erstens hat dieser Smiley mehr Unterkategorien – Sie kennen das, wenn die Mundwindel ganz unten sind, taugt das nichts, und dann beginnt er immer mehr zu lächeln und die Mundwinkel rücken nach oben bis zum Smiley, wie wir ihn alle vom Handy kennen, da ist also mehr Differenzierung drin –, und dann hat das dänische System ja auch diesen QRCode. Da können die Kunden über eine App erfahren, wie die letzte Lebensmittelhygienekontrolle ausgefallen ist, also war da etwa ein Steak schon mit Schimmel befallen oder lag der Putzlappen an einer Stelle, wo er eigentlich nicht hingehört. Ich finde, das ist eine viel bessere, differenziertere Berichterstattung über die wirklichen Verhältnisse und sie enthält auch zusätzlich wichtige substanzielle Informationen für den Kunden.
Deshalb kann ich mich der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern eigentlich nur anschließen. Ihr Antrag ist noch nicht richtig ausgereift. Er geht in die richtige Richtung, aber wenn Sie uns hier entsprechend dem Modell von Dänemark einen solchen Vorschlag als Antrag bereitet hätten, dann hätte ich eigentlich mal keine Bedenken, mich den LINKEN anzuschließen, in diesem Fall aber leider nicht. Eine Verweisung in die Ausschüsse würden wir wohl aber mitmachen. – Vielen Dank.
Wie Sie angefangen haben zu reden, Frau Bernhardt, habe ich überlegt, Sie haben so ein bisschen an Ihrem Antrag vorbeigesprochen, weil Ihr Antrag eigentlich nicht differenziert hat bei Ihrer Hygieneampel, ob Sie nur eine Hygieneampel für die Gastronomiebetriebe haben wollten oder auch für Großküchen oder für Unternehmen, die, ich sage mal, Lebensmittel herstellen, die direkt auf den Teller kommen,
oder ob es generell auch für Lebensmittel verarbeitende Betriebe ist, die Fleisch und Wurst herstellen, Fleisch und Wurst veredeln, wie auch immer. Sie sind nachher ein bisschen darauf eingegangen, aber in Ihrer Rede haben Sie mehr oder weniger auf die Gastronomie abgezielt.
Dass Lebensmittelsicherheit ein hohes Gut ist, das ist uns sicherlich allen klar. Um dieses zu schützen, muss das Lebensmittelkontrollsystem auch ständig überprüft und verbessert werden. Eine Information der Öffentlichkeit über unternehmerische Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen kann in der Tat auch dazu
beitragen, dass die Unternehmen besser werden und dass die Anstrengungen verstärkt werden, dass keine Beanstandungen mehr zu verzeichnen sind.
Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Bernhardt hervorgeht, aktiv an der verfassungsmäßigen Ausgestaltung von Paragraf 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beteiligt. Der Minister hat es hier auch schon vorhin erwähnt. Dieser sieht vor, dass die Öffentlichkeit über erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße durch die zuständigen Behörden zu informieren ist.
Selbst das Bundesverfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass die Regelung grundsätzlich vereinbar ist mit der Berufsfreiheit. Sie hat aber wohl angemerkt, dass eine fehlende Begrenzung für so eine Veröffentlichung gegeben sein muss. Diese Rüge wurde von der Bundesregierung so ernst genommen, dass sie am 1. August 2018 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vorgenommen hat, und sie hat eine einheitliche Löschfrist beschlossen. Auf dieser Grundlage können erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße wieder verlässlich und rechtssicher durch die Länder veröffentlicht werden.
Nach Ansicht meiner Fraktion bedarf es daher keiner zusätzlichen landesspezifischen Regelung, beispielsweise durch die hier vorgeschlagene Einführung einer Hygieneampel. Ein Alleingang Mecklenburg-Vorpommerns würde an dieser Stelle ohnehin nur zu einem Flickenteppich führen und würde zu unterschiedlichen Verfahrensweisen auch in den Ländern führen, welche durch die Überarbeitung des Paragrafen 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches mit Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung gezielt beseitigt wurden.
Auch angesichts der länderübergreifenden Debatte zur Einführung eines Hygienebarometers, an der sich die Landesregierung ebenfalls aktiv beteiligt, wie auch aus der Antwort auf die Kleine Anfrage hervorgeht, ist dieser Ansatz nicht zielführend. Nicht zuletzt widerspricht er den Bestrebungen der Verbraucherschutzministerkonferenz nach einer einheitlichen Lösung auf Bundesebene, wie es auf der 14. Verbraucherschutzministerkonferenz am 15. Juni 2018 beschlossen wurde. Außerdem haben Gaststätten und Betriebe bereits heute die Möglichkeit, ihre Kontrollergebnisse freiwillig zu veröffentlichen.
Abschließend vielleicht noch mal ein paar praktische Beispiele, weil ich mich natürlich gefragt habe, wie soll denn so eine Ampel aussehen und wie soll sie den Bürger besser informieren. Ich glaube, wir müssen unterscheiden. Einmal sind es die amtlichen Kontrollen, wenn ein Lebensmittel durch einen Kontrolleur amtlich beprobt wird, zu einem Labor geschickt wird und dann kommen Untersuchungsergebnisse raus. Da gibt es auch Zahlen. In 2016 wurden – ich weiß jetzt nicht, wie viel, doch, es sind 13,5 Prozent –, 2016 wurden 1.107 Proben beanstandet. Das sind insgesamt 13,5 Prozent.
Das hört sich jetzt erst mal wahnsinnig viel an, wenn man aber die Art der Beanstandung auflistet, dann gehen 65,7 Prozent der Beanstandungen auf die Kennzeichnung und Veröffentlichung auf den Etiketten zurück. Da wissen wir selber, dass wir in den letzten Jahren auch auf Bundesebene doch sehr viele Neuerungen eingeführt haben, die noch nicht immer bis zum Ende an die Basis durchgedrungen sind. Ich selber habe auch schon an verschiedenen Schulungen teilgenommen. Und wenn Sie zu diesem Thema „Wie muss ein vollständiges, ordentliches Etikett auf einem Lebensmittel aussehen?“ drei Experten fragen, haben Sie drei Meinungen.
Dann gibt es die Hygienekontrollen, die auch durch die Lebensmittelämter durchgeführt werden, die natürlich überwiegend die Lebensmittelsicherheit prüfen, aber auch Ordnung und Sauberkeit. So eine Hygienekontrolle, gerade, wenn es um Ordnung und Sauberkeit geht, wie die ausfällt, hängt auch immer ein bisschen vom Kontrolleur ab. Das sind am Ende subjektive Ergebnisse. Also bei den Beprobungen haben wir objektive Ergebnisse, wenn was bemängelt wird, aber bei den Kontrollen der Ordnung und Sauberkeit gibt es natürlich auch subjektive Einschätzungen. Das weiß ich aus eigenen Erfahrungen. Wenn wir eine Kontrolle hatten im Betrieb und meine Mitarbeiter mich angerufen haben, die Lebensmittelhygiene war da, habe ich nur gefragt, welcher Kontrolleur war denn da, dann wusste ich schon, wie das Ergebnis ausfällt.
Es gibt nämlich Kontrolleure, die sind sehr pingelig, um mal auf Hochdeutsch zu reden, und es gibt Kontrolleure, die sind, ich will nicht sagen, großzügig, aber die sind vielleicht nicht ganz so pingelig. Also es gibt Kontrolleure, die wollen unbedingt irgendwas finden, und wie sagt man so schön, wer suchet, der findet. Deswegen ist es schwierig. Wenn Sie nur mit der Ampel Rot, Grün, Gelb an einem Restaurant vergleichen und es vergleichen mit einem anderen, ich sage mal, mit einem anderen Kreisgebiet, vielleicht mit Stralsund oder Rostock, wo ein anderer Kontrolleur ist, der die Sachen vielleicht etwas anders gesehen hat, dann können Sie solche Ergebnisse gar nicht wirklich miteinander zu 100 Prozent vergleichen.
... was diese Ampel für ihn aussagt. Also der Konsument würde mit Sicherheit erst mal sagen, wenn da Rot dran ist, war alles unhygienisch.
Es kann aber auch Rot sein bei der Ampel, weil meinetwegen vielleicht bei der Etikettierung irgendwas nicht in Ordnung war. Aber das weiß natürlich der Kunde, der Gast nicht. Deswegen ist das relativ schwierig, mit so einer Ampel zu agieren.
Vielleicht noch mal ein Beispiel, ein praktisches Beispiel, ich gucke mal Herrn Ritter an, der den Antrag ja unter
schrieben hat: Das wäre mit so einer Ampel fast genauso, also Sie fahren ab und zu mal zu schnell auf der Autobahn
und dann kriegen Sie auf Ihr Auto einen Riesenaufkleber hinten dran „Ich bin ein Raser. Ich bin eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer“. Ich glaube, das wollen Sie auch nicht.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich würde dann langsamer fahren, damit alle lesen können, was hinten dransteht.)