Und ich habe gesagt, wir suchen gerade mit diesen Schulen gemeinsam Lösungen. Warum reden Sie das denn nicht schlecht?
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, aber warum ändern Sie denn nicht die rechtlichen Grundlagen, anstatt irgendwelche bilateralen Einigungen zu finden? Das ist doch Quatsch!)
Hinzu kommt, dass wir es aktuell und auch in den kommenden Jahren insgesamt zumindest mit steigenden Schülerzahlen zu tun haben. Jetzt an diesem Rad zu drehen, ist verpuffende Energie, zumal die geltenden Regelungen ja die Gegebenheiten vor Ort miteinbeziehen.
Schließlich gibt es das Ausnahmekriterium der unzumutbaren Schulwegzeiten, sprich, wenn der Wegfall einer Schule bedeuten würde, dass der neue Schulweg für die Kinder und Jugendlichen zu weit und zu lang würde, kann die Schule auch mit einer unterschrittenen Schülermindestzahl bestehen bleiben.
Eine Vorgabe für einen Klassenteiler, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es seit Jahren nicht mehr,
sondern die Schulen bilden die Klassen und Lerngruppen in eigener Verantwortung. Das finde ich richtig und gut so. Das Schulgesetz verortet diese Aufgabe bei den Schulleitungen, wo sie aus meiner Sicht gut aufgehoben ist. Und, Frau Oldenburg, das wissen Sie auch. Sie wissen, dass eine Teilung möglich ist, dass Schulleitungen das machen können. Die Forderung nach einer Vorgabe erst recht mit der Zahl 26 erscheint noch merkwürdiger, wenn wir uns die aktuellen Relationen Schüler pro Klasse vor Augen rufen.
Die liegen für das Schuljahr 2017/18 im Schnitt nämlich in Klasse 1 bei 20,7, in Klasse 5 bei 22, in Klasse 7 bei 21,6, also spürbar unterhalb der Zahl 26.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, aber man kann doch das, was Sie hier sagen, nicht so im Raum stehen lassen, weil es falsch ist.)
Ich sage es noch einmal: Klassenteilung ist möglich. Ich war unlängst an einer kleinen Grundschule, wo die Schulleiterin genau das gemacht hat. Da waren die Klassengrößen 14 und 15. Das ist also absolut möglich. Wa
rum soll ich da Vorgaben machen, wenn Schulleitungen das vor Ort mit ihren Ressourcen entscheiden können?
Weiter geht es zur nächsten Schulart: Die derzeitigen Außenstellen der beruflichen Schulen sollen eigenständig werden. Ich erinnere Sie mal kurz an den Koalitionsvertrag.
weil er mich bindet. Ich finde, dass die Koalition an dieser Stelle einen sehr guten Punkt gesetzt hat. In Ziffer 248 heißt es nämlich, ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Ziel der Koalitionspartner ist es, die beruflichen Schulen in ihrer heutigen Struktur langfristig zu sichern und die Voraussetzungen für eine erhöhte Planungssicherheit zu schaffen.“ Damit hat die Koalition einen guten Beschluss, eine gute Grundlage gefasst.
Die Landesregierungen der 2000er-Jahre haben es mit viel Mühe geschafft, trotz – und das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu, das einmal zu sagen –, trotz stark rückläufiger Schülerzahlen eine tragfähige Struktur der beruflichen Bildung zu entwickeln.
Das muss man einfach auch noch mal ganz deutlich sagen. Wir haben nicht mehr die Verhältnisse, wie wir sie früher hatten.
Wir haben uns beispielsweise in Nordwestmecklenburg – da war ich selber noch Landrätin – zusammengesetzt mit allen Partnern in Westmecklenburg und haben gemeinsam eine Struktur der beruflichen Schulen entwickelt.
Das finde ich richtig und das finde ich auch gut so, dass man sich zusammensetzt und gemeinsam Lösungen findet. Das ist der Weg dieser Landesregierung und den halte ich auch für absolut richtig.
Jetzt muss man aber sagen, glücklicherweise haben sich die Schülerzahlen stabilisiert, sodass wir zwar nicht
über eine weitere Konzentration diskutieren müssen, die Herausforderung aber besteht darin – und da teile ich Ihre Einschätzung –, die Schulen unter den wachsenden Anforderungen zukunftsfest zu machen und die regionalen beruflichen Bildungszentren zu stärken. Diese Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu regionalen Bildungszentren ist im Schulgesetz verankert und sie ist ein Teil der Schulentwicklungsplanung, und die wiederum – ich sagte es bereits, Sie wissen das auch – ist Aufgabe der Kommunen, sodass wir alle sicher sein können, dass wir jeweils in den Regionen jetzt diese gemeinsamen Strukturen verankern und auch entwickeln müssen. Da sind wir dabei.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, was ich schon ein Stück weit komisch finde, ist, wir haben auch mithilfe der CDU über Fahrtkostenzuschüsse gesprochen
und wir haben im Rahmen unserer Möglichkeiten, weil wir sind nun mal an den Haushalt gebunden, bereits eine deutliche Erhöhung erzielen können, wann nämlich Auszubildende von diesem Fahrkostenzuschuss profitieren können. Wir haben auch verabredet, weitere Schritte zu gehen. Was Sie hier vortragen, ist etwas, was wir schon längst machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, was ist eigentlich die große Überschrift dieses Antrages, nämlich entsprechend „angeglichene Lebensverhältnisse“. Da möchte ich einfach darauf verweisen, dass unsere Ministerpräsidentin mit ihren ostdeutschen Kollegen am Wochenende beim sogenannten Ostkonvent für mehr Tarifbindung, mehr Digitalisierung im ländlichen Raum und die Grundrente geworben hat.
Dann erscheint mir das, was da verhandelt worden ist, mit Blick auf Ihren Antrag deutlich wertvoller,