Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Es geht doch überhaupt nicht darum, dass zum Beispiel so eine Vorsitzende des Ortsbeirates hier in Schwerin, Mandatsträgerin der LINKEN, sagt: Tolle Sache, wir kriegen Geld hier für unser Projekt. Um das Projekt geht es gar nicht, sondern, Herr Ehlers, um die Art und Weise, wie dieses Geld an die Projekte kommt.

(Egbert Liskow, CDU: Habt ihr denn Anträge schon mal gestellt? Habt ihr Anträge als DIE LINKE gestellt?)

Und Anträge, lieber Kollege Liskow – Sie sind ja nun lange genug im Finanzausschuss des Landtages –,

(Egbert Liskow, CDU: Ja, seit 2002.)

soll ich Ihnen wirklich alle unsere Anträge seit 2002 aufzählen, die wir gestellt haben,

(Egbert Liskow, CDU: Strategiefonds bitte! Strategiefonds, Strategiefonds!)

die wir gestellt haben, um zum Beispiel die Haushaltssituation der Kommunen zu verbessern, damit die Kommunen nicht über den Strategiefonds betteln müssen bei Abgeordneten, die sie kennen, kannst du uns was Gutes tun?

(Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE)

Ich kann Ihnen die Anträge sagen, die wir zum Beispiel für Präventionsprojekte gestellt haben im Innenausschuss, damit Vereine und Verbände, wie zum Beispiel der WEISSE RING, nicht über Abgeordnete gehen und betteln müssen, könnt ihr uns ein bisschen Geld geben. Was haben Sie gemacht mit all diesen Anträgen? Sie haben sie abgelehnt. Und letzte Woche haben Sie Anträge gestellt im Strategiefonds. Das ist einfach nur ein hilfloses Argument. Ich kann es ja aus Ihrer Sicht nachvollziehen, dass Sie Ihren Strategiefonds verteidigen, aber dann machen Sie das bitte mit sachlichen Argumenten und sagen Sie nicht, DIE LINKE hat doch dankenswerterweise das Geld entgegengenommen.

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE)

Ich will Ihnen mal was sagen: Unsere Kommunalpolitiker wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie sagen würden, der Marc Reinhardt kommt jetzt mit Geld, das nehme ich nicht.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Weil sie es brauchen! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Na wie dumm sind wir denn? Aber wir sind uns mit unseren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern einig, dass die Art und Weise, wie das Geld dort hingelangt, nicht in Ordnung ist. Deswegen unterstützen unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unsere Klage vor dem Landesverfassungsgericht.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Und sich dann hier hinzustellen wie der Kollege Renz und das Verfahren der Kommunalvertretung mit dem zu vergleichen, was wir hier machen,

(Torsten Renz, CDU: Das ist ein sehr gutes Verfahren geworden.)

das ist nun Äppel mit Birnen vergleichen, lieber Kollege Renz.

Ich will Ihnen mal Folgendes sagen: Von meiner lieben Heimatstadt, der Reuterstadt Stavenhagen, kennen Sie alle die Finanzsituation. Sie kennen auch die Situation, dass diese Stadt nicht von den Neuregelungen des kommunalen Finanzausgleichs profitiert, weil wir so blöd sind und eine kluge Kommunalpolitik gemacht haben, Industrie angesiedelt haben, und man uns heute vorwirft, ihr habt so hohe Steuereinahmen, seht mal zu, wie ihr zurande kommt.

(Dietmar Eifler, CDU: Das ist doch die Aufgabe der Gemeinde.)

Dass wir unverschuldet in eine Schuldensituation hineingekommen sind, das wird einfach ausgeblendet.

(Dietmar Eifler, CDU: Das ist unglaublich, was Sie da sagen!)

Dass diese Kommune über Jahre hinweg über die Kreisumlage den Altkreis Demmin finanziert hat, dass von den 4,5 Millionen Euro, die wir vom Land gekriegt haben,

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

mindestens die Hälfte davon durch die Kreisumlage aufgefressen wurde, das blenden Sie alles aus.

Aber was ich eigentlich sagen wollte, im Haushaltssicherungskonzept, lieber Kollege Renz, ist eine Summe X eingestellt: 50.000 Euro für die Unterstützung der Vereine und Verbände unserer Reuterstadt. Das steht im Haushaltsplan. Und wer entscheidet über die Mittelvergabe? Der Sozialausschuss. Und wer sitzt im Sozialausschuss? Auch berufene Bürger oder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner.

(Torsten Renz, CDU: Ja, find ich auch gut, hab ich ja gesagt.)

Das ist durch die Kommunalverfassung gedeckt. Da können Sie doch der Kollegin Larisch nicht den Vorwurf machen, dass sie genauso agiert hat! Das funktioniert doch nicht.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ja, das funktioniert doch nicht. Dieses Verfahren ist doch ein ganz anderes, weil im Ausschuss gemeinsam darüber befunden wird, welcher Verein welche Summe kriegt.

(Torsten Renz, CDU: So wie im Finanzausschuss des Landtages.)

Und hier ist dieses Verfahren so, dass die Koalitionsabgeordneten mit ihrer Mehrheit entscheiden, auch im Finanzausschuss, wer Geld kriegt und wer nicht. Das ist doch der Unterschied in dieser …

(Egbert Liskow, CDU: Aber der Landtag hat doch beschlossen.)

Machen Sie doch hier kein X vorm U! Das stimmt nicht, das wissen Sie ganz genau!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Und ja, warten wir ab, was das Landesverfassungsgericht spricht in dieser Angelegenheit. Ich hoffe sehr, dass wir recht bekommen, damit wir ein ordentliches Verfahren bekommen, damit wir den Kommunen das Geld auch in einem ordentlichen Verfahren zur Verfügung stellen können und nicht über Goodwill der Koalitionsabgeordneten, bloß, weil sie jemand kennt, der gerade mal Geld braucht. So wird das nicht funktionieren.

(Marc Reinhardt, CDU: Ich will nur an die Produktionsschule in Waren erinnern. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3601 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion, bei Zustimmung der Fraktionen Freie Wähler/BMV, DIE LINKE sowie AfD und dem fraktionslosen Abgeordneten Herrn Arppe abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, Drucksache 7/3635.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 7/3635 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ich freue mich, dass ich Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses zum Abschluss von 92 Petitionen vorstellen darf, den wir im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31.03.2019 abschließend beraten haben. Sie wissen, dass die Petenten erst dann eine abschließende Antwort über ihre Petitionen erhalten, wenn wir hier im Landtag darüber beschlossen haben.

Von diesen 92 Petitionen, die wir inhaltlich bearbeitet haben, empfehlen wir Ihnen bei sieben Petitionen keinen Sachbeschluss, weil die Einwirkungsmöglichkeit des Landes oder des Landtages fehlt. Bei 83 Petitionen empfehlen wir Ihnen einen Sachbeschluss. Davon sind allerdings nur – das darf hier vielleicht auch so sagen und betonen – 7 Petitionen in Gänze im Interesse der Petenten abgeschlossen worden. In 43 weiteren Fällen konnten zumindest Kompromisse erstritten oder beschlossen werden. Während des Petitionsverfahrens hat sich aber gezeigt, dass ein Teil dieser Petitionen und die Beschwerden zum Teil nicht gerechtfertigt waren.

Uns war wichtig, dass wir insgesamt acht Petitionen an die Landesregierung überweisen, weil wir hier weiterhin Handlungsbedarf sehen, weil die Petitionen inhaltlich so gestaltet sind, dass sie in Beschlüssen oder auch in Gesetzgebungsverfahren noch mal miteinbezogen werden können. Der Petitionsausschuss hat ja nicht nur die Kontrollfunktion über die Verwaltung und Ministerien, sondern auch eine Vermittlerrolle. Insofern sehen wir bei der Bearbeitung der Petitionen natürlich auch immer die Gelegenheit, den Bürgern zu erläutern und transparenter zu machen, warum welche Entscheidung wie gefallen ist. Viele geben sich natürlich damit auch nicht zufrieden, aber zumindest ist die Einsicht bei einigen doch danach etwas größer, dass sie zumindest die Möglichkeit haben und davon Gebrauch machen konnten, sich zu beschweren oder eine Petition einzureichen.

Ich möchte Ihnen an zwei Beispielen von Petitionen erläutern, wie wichtig es ist, dass wir uns als Petitionsausschuss sehr umfassend mit Petitionen beschäftigen und die Anhörung von Ministerien oder auch Verwaltungen sehr ernst nehmen, und wir bitten deshalb gerade hier – das will ich vorwegschicken – die Sozialministerin, sich folgenden Fall noch mal anzusehen. Die schwierigsten Fälle, die wir eigentlich zu bearbeiten haben, sind immer die, wo die Kinder im Mittelpunkt stehen und wo wir ihre Not sehen oder wenn Eltern sich trennen und an dem Kind umherzerren.

In diesem Fall war es auch so: Der Vater wollte zu seiner Tochter unbedingt weiteren Kontakt aufrechterhalten. Die Frau, von der er sich getrennt hat, war absolut dagegen und hat alle Möglichkeiten genutzt, um ihm das nicht zu gestatten, obwohl – das darf ich hier betonen – ein Gerichtsurteil vorlag, das das Umgangsrecht schon positiv gestaltet hat, also entschieden hat, dass das Umgangsrecht dem Vater auch zusteht. Dennoch ist es der Mutter immer wieder gelungen, es nicht zuzulassen. Unsere Kritik richtet sich in der Anhörung einfach an das Jugendamt. Das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe – so sehen wir es – hat nicht genügend getan, von der Rolle und der Verantwortung des Jugendamtes zur Vermittlung und Begleitung der Eltern, dass dieser Umgang doch zumindest zustande kam. Wir erwarten nicht, dass das Jugendamt dieses Gerichtsurteil umsetzt. Das ist nicht seine Aufgabe.

Ich will jetzt nicht die Vermutungen oder Unterstellungen des Petenten hier hervorheben, der meint, es kam nur deshalb nicht zustande, diese Unterstützung der Jugendhilfe, weil die Mutter in der gleichen Verwaltung arbeitet. Nein, das hat sich hier im Petitionsverfahren nicht erhärtet, aber es drängt sich ja immer doch in ähnlichen Formulierungen oder Eindrücken ein. Also ich denke einfach – das ist unsere Bitte an die Sozialministerin, sich dieser Sache noch mal anzunehmen –, dass das von äußerster Wichtigkeit ist, denn wie soll ein Mann oder eine Frau sich in diesem Rechtstaat fühlen, wenn er oder sie Recht bekommt und es nicht umgesetzt werden kann, und niemand ist da, der die Frau oder den Mann oder wen auch immer unterstützt? Das kann einfach nicht sein.

Eine zweite Petition, die ist wesentlich erfreulicher: Da gibt es junge Menschen, die im Freiwilligendienst tätig waren – es gibt ja verschiedene –, und die kamen an den Petitionsausschuss heran und baten darum, zukünftig ein Freiwilligen… – ja, wie sage ich das jetzt –, ein Freiwilligenticket für Bus und Bahn zu verabschieden oder zu organisieren oder dem zuzustimmen, sodass sie kostenlos ihren Freiwilligendienst in der jeweiligen Verwaltung