Und zwar hat die Landesregierung geantwortet, ich zitiere: „Zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung waren die Voraussetzungen einer Umzingelung nicht gegeben.“ Dazu möchte ich fragen, ob die Landesregierung zu diesem Punkt eine Untersuchung in Auftrag gegeben hat. Also was war Grundlage dieser Feststellung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Frage der Umzingelung, die Sie aufwerfen, hat da natürlich eine Rolle gespielt. Hintergrund ist, wenn man das Landesraumordnungsprogramm sich anschaut, das ist natürlich auch mit dem Energieministerium abgestimmt, dann gibt es Planungen, wo man auch sagen könnte, ja, da könnte perspektivisch eine Umzingelung entstehen. Zum Zeitpunkt des Antrages, und das will ich auch noch mal im Zusammenhang mit dieser Anfrage deutlich machen, zum Zeitpunkt der Beantragung dieser insgesamt fünf Windkraftanlagen war für die oberste
Behörde, die Emissionsschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern, von einer Umzingelung nicht auszugehen und ob das jemals zu einer Umzingelung kommt aufgrund der Planungen, denn der Planungsstand und das, was umgesetzt wird, läuft diametral auseinander im Land.
Wenn ich das sagen darf, wir haben mal ein Prozent Windkraftenergiestandorte in diesem Lande geplant. Da haben wir gesagt, müssen wir erweitern, um die Energiewende sauber auf den Weg zu bringen, auf zwei Prozent, und wir sind quasi in einem Moratorium. Insofern darf ich noch mal ausdrücklich feststellen, zur Rechtssicherheit der Antragsteller. Auch das war der Grund, wenn ich das sagen darf, für die Entscheidung, die dann getroffen worden ist: Auch ein Antragsteller hat das Recht auf rechtssichere Entscheidung. Und im Übrigen ist hier auch gedroht worden mit erheblichen Schadensersatzforderungen.
Meine Frage war: Die Feststellung der Landesregierung, dass es keine Umzingelung gab, beruht diese Feststellung auf einer Untersuchung der Landesregierung, also gibt es da irgendwie eine Entscheidungsgrundlage, die Sie für diese Feststellung hatten?
Ja, es gibt das Raumordnungsprogramm, habe ich versucht zu erläutern, und nach dem Raumordnungsprogramm und der Istplanung innerhalb des Genehmigungsverfahrens sind wir davon ausgegangen, es gibt keine Umzingelung.
Letzte Nachfrage noch: Das heißt, Sie haben kein zum Beispiel Planungsbüro oder Mitarbeiter jetzt speziell beauftragt, dort vor Ort eine Umzingelung festzustellen?
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 23. Mai 2019, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.