Matthias Manthei
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch meine Fraktion wird einer Überweisung zustimmen, wohl wissend, dass dieses Gesetz, wenn überhaupt, jedenfalls nicht so verabschiedet werden kann, wie es hier im Entwurf vorliegt.
Es sind mehrere Punkte schon angesprochen worden, ich will es trotzdem noch mal kurz erwähnen, weil es für uns wichtige Punkte sind. Der erste Punkt ist – das ist mir gleich beim Lesen des Entwurfs aufgefallen – eine, ja, wie soll ich sagen, eine Systemstörung. Frau Hoffmeister hat es angesprochen. Wir haben ja nun mal die Gewaltenteilung als eine der Grundlagen in unserem Rechtsstaat und wenn ich Regierungsgesetzentwürfe habe und dann habe ich mir das überlegt, dann bastelt die Regierung jahrelang an Entwürfen herum und dann soll aber bei der Landtagsverwaltung eine Dokumentationsstelle eröffnet werden, dann passt das eigentlich nicht, weil die Regierung ist die Exekutive und wir sind die Legislative, und das sind zwei Dinge, wo man auch sorgfältig – auch in unserem eigenen Interesse als Legislative, als Landtag – darauf achten sollte, dass man das getrennt hält.
Die nächste Frage ist, ob dieses Gesetz notwendig ist. Also da bin ich wieder beim Punkt, was ist die Exekutive, was die Legislative. Wir sind immer noch diejenigen im Landtag, also wir, der Landtag, sind diejenigen, die die Gesetze verabschieden, nicht die Regierung. Da muss man halt, glaube ich, immer wieder auch darauf hinweisen. Und die Stellungnahmen, die wir benötigen für unser Gesetz, das wir verabschieden, die holen wir ein, die können wir einholen und die sind dann auch allgemein bekannt.
Der dritte Punkt ist der bürokratische Aufwand für die Landtagsverwaltung. Sie hatten ja dann auch die Landtagsverwaltung, Herr Ritter, ausdrücklich angesprochen, sich hier zu beteiligen. Also im Moment – ich weiß, ich kann natürlich nicht für die Landtagsverwaltung sprechen –, im Moment kann ich es mir nicht vorstellen, dass dort genug Personal und Technik vorhanden ist, um diese Dokumentationsstelle zu führen. Schon jetzt weiß ich aus der Unterstützung aus meinen Ausschusssekretariaten im Innenausschuss und im Rechtsausschuss, die uns immer sehr hilfsbereit mit Rat und Tat zur Seite stehen, dass da sehr fleißig gearbeitet wird, und da habe ich nicht so den Eindruck, dass da noch irgendwie Leute sitzen, die noch auf zusätzliche Aufgaben warten. Also das müsste man sehen, welcher bürokratische, also Personal- und finanzielle Aufwand da noch zu erwarten wäre.
Und der letzte Punkt noch – der ist auch schon angesprochen worden, ich glaube, es war auch Frau Hoffmeister –, wir haben uns mal die Stellungnahmen im Thüringer Gesetzgebungsverfahren angesehen natürlich, weil ja die Vorlage auch ausdrücklich hier kam aus Thüringen. Einen Punkt halte ich noch für besonders wichtig, weil es soll ja mit der Transparenz, oder mit diesem Gesetz soll ja im Grunde eine Einflussnahme, ja, ich will nicht sagen, verhindert werden, ja, vielleicht doch verhindert werden, jedenfalls soll alles transparent sein, wer alles so mitwirkt beim Gesetzentwurf. Und das hat hier jemand gesagt in den Anhörungen oder in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf in Thüringen, dass eben die informelle Einflussnahme, die es auch möglicherweise gibt, dass gerade die eben dann nicht erfasst werden würde durch so eine öffentliche Dokumentation. Gerade solche stehen ja im Verdacht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Die werden wir also damit nicht beseitigen oder gar kontrollieren können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst gratuliere ich – und ich denke, auch im Namen meiner Fraktion – Herrn Ehlers zu der Geburt seines, wie ich hörte, schon dritten Kindes.
Das sage ich nicht nur so als Höflichkeitsfloskel, das meine ich auch ganz ehrlich, weil ich weiß es ja selbst als Familienvater, dass, wenn man selbst Kinder hat, die Welt sich dann doch enorm verändert und man viele Dinge anders sieht. Vor allem – und damit bin ich beim Antrag – hat man da auch eine gewisse Lebenserfahrung, die den Antragstellern fehlt. Die Lebenserfahrung fehlt den Antragstellern und es fehlen ihnen Kenntnisse der Lebenswirklichkeit.
Wir haben es gerade von Herrn Weber gehört. Herr Weber war, glaube ich, noch nie morgens mit seinen Kindern – oder ich weiß gar nicht, Sie haben, glaube ich, keine Kinder – in der Kindertagesstätte, hat sein Kind dort abgegeben und abgeholt oder dort mitberaten, was da so passiert in der Kindertagesstätte. Da empfehle ich vielleicht mal einen Besuch.
Ich persönlich bin sehr zufrieden mit meiner Kindertagesstätte in Wackerow, und dort gibt es definitiv keine politische Ideologisierung. Das ist ein hervorragender Betrieb, der dort läuft, das nur als kurze Vorbemerkung.
Nicht nur persönliche Lebenserfahrung habe ich natürlich selbst oder durch Bekannte und Freunde. Auch war ich viele Jahre, wie Sie wissen, Familienrichter. Familienrichter zu sein bedeutet, dass einem nichts Menschliches fremd ist, was alles so passieren kann mit Familien. Und wenn ich mir dann den Antrag so durchlese, dann hat dieser tatsächlich nicht nur für den Antragsteller, sondern auch vom Inhalt her, nichts mit der Realität zu tun. Die traditionelle Familie sei hier Vater, Mutter, Kind. Das ist ein bisschen die Bausparkassenwerbung, die wir kennen,
wo dann immer Mutter, Vater und ein blondes Mädchen über einen grünen Rasen laufen.
Das ist so eine Vorstellung, die noch verhaftet ist. Und im Antrag heißt es wörtlich, ich zitiere: „Nur die traditionelle Familie kann … Werte stiften und Leitbilder setzen.“ Das bedeutet, dass die Antragsteller alle Menschen,
die anders leben, ausgrenzen, ausschließen von der Wertestiftung. Überhaupt dürfen die nichts hier melden bei der Leitbildsetzung, und das sind jede Menge Menschen. Das sind jede Menge Menschen, das sind die Menschen, die keine Kinder haben, weil sie vielleicht keine wollen oder keine bekommen können. Das Leben ist da, wie gesagt, sehr vielfältig.
Dann gibt es sehr viele Familien, in denen Kinder leben, wo eben ein Elternteil nicht der leibliche Elternteil ist. Ich kenne jetzt keine Zahlen, ich weiß nicht, ob man das die Landesregierung mal abfragen kann, aber wahrscheinlich nicht. Ich vermute fast, dass es schon die Mehrheit ist. Dass wir die sogenannten Patchworkfamilien haben, das ist vollkommene Realität und funktioniert auch, glaube ich, oft. Nun bin ich als Familienrichter etwas berufsgeschädigt. Ich kenne natürlich nur die pathologischen Fälle,
aber ich weiß aus meiner eigenen Lebenserfahrung, dass es oft sehr gut funktioniert, und die werden hier auch ausgeschlossen.
Dann zu den Pflegekindern, ich glaube, Frau Bernhardt hat es angesprochen, die Pflegekinder.
Das finde ich jetzt besonders schlimm eigentlich, dass die Pflegekinder – das kenne ich ja nun beruflich, das sind natürlich oft sehr tragische Fälle, die dahinterstehen – ausgeschlossen sind und natürlich auch die Adoptivkinder am Ende. Sie unterscheiden hier sozusagen, welche Einwohner dieses Landes wertestiftend sein dürfen und wer nicht. Da muss ich ganz ehrlich sagen, ich will gar nicht die moralischen oder religiösen Vorstellungen hier darlegen, die jeder so hat, das mag jeder für sich selbst machen, aber wenn wir unser Grundgesetz nehmen, ist jeder Mensch gleich viel wert.
Da gibt es keine Unterscheidung, wer hier einen Wert setzen darf und wer nicht.
Jeder Mensch hat ein freies Leben und er darf das natürlich selbst entscheiden, wie er sein Leben führt.
Und wir sind der Meinung, dass jeder Mensch hier den gleichen Wert hat.
Dann noch ganz kurz zu dem Babywillkommensgeschenk. Das hatten wir schon mal, das ist auch wieder so, da fehlt wieder die Lebenserfahrung. Wenn ich mich an die Geburt meiner Kinder erinnere, also wenn ich mir vorstelle, ich kriege dann von Frau Hesse noch ein Paket – wo ist sie jetzt, ist sie gar nicht mehr da? – mit noch mehr Windeln und Nuckeln, das dauert dann Monate, bis man die letzte Windel irgendwie ausgepackt hat. Bitte verschonen Sie mich damit! Das ist genau das oder garantiert das, was man nicht braucht als junger Vater
oder junge Mutter, dass man da noch irgendwelche Nuckel und Windeln bekommt.
Dann habe ich mich auch gefragt, was das eigentlich bedeutet, in den Lehrplan soll aufgenommen werden, Zitat, „Mutter sein“, und Zitat, „Vater sein“. Da weiß ich jetzt nicht, was das bedeutet. Ich frage mich auch, was das jetzt in der Schule soll. Ich frage mich, in welcher Klassenstufe, was soll da passieren? Ich will das jetzt hier auch nicht zusätzlich ins Lächerliche ziehen, aber ich habe mich einfach gefragt, was da eigentlich passieren soll und ob das überhaupt richtig ist in dem Alter, so etwas in der Schule zu unterrichten.
Nein, also zusammengefasst können wir dem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen. Gute Familienpolitik bedeutet konkrete Politik als Hilfe für die Menschen. Wir haben, gerade meine Fraktion, immer wieder sehr gute Bildungsanträge hier eingebracht, und das ist somit das Wichtigste für unsere Kinder, dass sie eine gute Bildung genießen. Heute ist, glaube ich, noch der Seiteneinsteigerantrag für die Qualifikation der Lehrer. Das ist gute Familienpolitik, aber dieser Antrag ist es mit Sicherheit nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Demokratie stärken – engagierte Menschen schützen“, ein Titel, der suggeriert, dass man ihm eigentlich nur zustimmen kann. Leider verfehlt der Antrag aber sein Ziel. Persönlich finde ich oder wir auch als Fraktion finden das sehr bedauerlich, denn er spricht natürlich viele sehr wichtige und aktuelle Themen an. Aber der Antrag besteht aus einer bunten Mischung aus diversen Themen: vom Opferschutz über Danksagungen an die Mitarbeiter der Landesverwaltung, über die Einrichtung der unabhängigen Untersuchungskommissionen im SEK-Skandal bis hin zur Vollstreckung von Haftbefehlen gegen Extremisten. Was möchte der Antrag konkret? Das geht nicht hervor.
Alle Themenbereiche werden oberflächlich behandelt, nichts geht in die Tiefe. Hier hilft das Beispiel, das von Herrn Ritter auch angesprochene Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum. Im Antrag steht, Zitat, dass die Kapazitäten des Zentrums „an die Anforderungen angepasst werden“ müssen, Zitatende. Welche Kapazitäten in welcher Form weshalb angepasst werden sollen, wird nicht erläutert.
Der Antrag ist auch schlecht strukturiert und unlogisch, es ist kein roter Faden zu erkennen. Der Antrag hält eine Lobesrede auf die Mitarbeiter der gesamten Landesverwaltung für ihren täglichen Einsatz für unser Land. Haben Sie an dieser Stelle vielleicht vergessen, den zahlreichen ehrenamtlich Engagierten in diesem Land für ihren täglichen Einsatz zu danken, die Helfer der freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel, die Tag für Tag ihr Leben riskieren, um Menschen zu retten?
Das ist für uns nicht nachvollziehbar.
Das Entscheidende ist aber eigentlich, dass der Antrag keine neuen Informationen und keine neuen Handlungsaufforderungen enthält. Er enthält allgemeine Feststellungen, bereits vorhandene Standards in der Rechtsprechung. Dass es Pflicht eines Rechtsstaats ist, sich gegen jede Form der Bedrohung mit allen Mitteln entgegenzusetzen, ist keine neue Erkenntnis. Das ist eine Selbstver
ständlichkeit, das bedarf hier keiner eigenen Feststellung, im Gegenteil, der Landtag soll nach dem Antrag die Landesregierung auffordern, Zitat, „weiterhin“, Zitatende, all die Dinge zu tun, die die Landesregierung offensichtlich oder offenbar sowieso schon unternimmt.
Die Landesregierung hat gar keinen Auftrag, sie soll einfach nur so weitermachen wie bisher. Ich habe mal zusammengezählt, wie oft das Wort „weiterhin“ oder das Wort „aufrechterhalten“ oder „fortsetzen“ oder „noch konsequenter durchsetzen“ oder „noch mal prüfen“ oder „fortführen“ oder „noch aufmerksamer machen“ drin sind. Das ist also achtmal enthalten. Der Antrag enthält keinen Fortschritt, keine neuen Ideen, keine konkreten Vorschläge.
Wenn ich als Regierung, wenn ich diesen Antrag verabschiede und ich erhalte diesen Antrag, nee, das ist aber sehr nett von euch, lieber Landtag, den kann ich lochen und abheften, weil der Landtag ja nur sagt, ich mache alles richtig und soll es weiter so machen.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, wenn Ihr Antrag – und das will ich ausdrücklich sagen – natürlich grundsätzlich einem positiven Gedanken folgt, allerdings solchem Potpourri politischer Allgemeinplätze können wir nicht zustimmen. Wir werden uns hier enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es um die Schwimmausbildung unserer Kinder in Mecklenburg-Vorpommern geht, kann es tatsächlich richtig gut funktionieren in unserem Land. Ich möchte zu Beginn meiner Rede ein besonders positives Beispiel einer Gemeinde und eines Kindergartens in unserem Land nennen. Das Seebad Lubmin hat im Jahr 2015 den Betrieb seiner Kindertagesstätte neu ausgeschrieben, und das Institut „Lernen und Leben e. V.“ aus Bentwisch bei Rostock hat den Zuschlag erhalten. Es musste allerdings eine Bedingung erfüllen. Es musste sich verpflichten, Schwimmunterricht für die Vorschulkinder in der Kindertagesstätte durchzuführen, sonst hätte es den Zuschlag nicht bekommen.
Das Institut „Lernen und Leben“ verpflichtete sich also zum Schwimmunterricht und erhielt den Zuschlag. Lubmin schafft mit den Vertragsbedingungen mit dem Kitabetreiber ein Vorbild für ganz Mecklenburg-Vorpommern. Und ich möchte das Institut „Lernen und Leben“ positiv hervorheben, das nunmehr in jedem Jahr Schwimmkurse für die Vorschulkinder ermöglicht. Das ist natürlich mit Aufwand verbunden, denn auch Lubmin hat keine Schwimmhalle vor Ort und man muss ein Stück fahren nach Greifswald.
Also wir sehen hier einen möglichen Weg, wie man die Schwimmfähigkeiten unserer Kinder verbessern kann. Dass Handlungsbedarf besteht, ist offensichtlich, da besteht ja auch Einigkeit im Landtag. Die mangelhaften Schwimmfertigkeiten unserer Grundschüler waren Thema in der letzten Plenarsitzung. Bekanntlich waren 2017 60 Prozent aller Grundschüler keine sicheren Schwimmer, ein Drittel hatte noch nicht einmal das Niveau des „Seepferdchen“-Abzeichens. Und die Frau Kollegin Oldenburg hatte dann auch für das nächste Schuljahr abgefragt und da war das Ergebnis noch schlechter: 2018 waren
80 Prozent der Grundschüler, allerdings auch nur der öffentlichen Grundschulen, keine sicheren Schwimmer, und 60 Prozent der Grundschüler, also die praktisch mit der 4. Klasse fertig waren, hatten noch nicht mal das Niveau des „Seepferdchens“ erlangt.
Wie wir zu einem besseren Schwimmunterricht in der Schule kommen, ist Thema im Bildungsausschuss. Eine der Ursachen für die mangelhaften Schwimmfertigkeiten der Grundschüler ist der viel zu späte Schwimmunterricht. Um die Kinder altersgerecht zu unterrichten, gehört der Erwerb des ersten Schwimmabzeichens bereits in die Vorschule. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir motorische Fertigkeiten immer altersgerecht vermitteln. Der Schwimmunterricht in der Schule soll laut Lehrplan der Landesregierung bis zum Ende der Grundschule durchgeführt werden. Es genügt also nach Auffassung der Landesregierung, wenn Neunjährige erstmalig Schwimmunterricht erhalten.
Das ist keine pädagogisch sinnvolle Auffassung. Zum einen entspricht dies nicht einer altersgerechten Beschulung, sondern das ist etwa so, als ob Sie einen Vierjährigen auf ein Laufrad setzen, statt ihm das Fahrradfahren beizubringen. Zudem existieren dann zwei Abstufungen von Grundschulkindern: Sie haben die eine Gruppe, die schon jahrelang schwimmen kann, wenn der Schwimmunterricht erst beginnt, und die anderen, die es nicht können. Sie können sich vorstellen, wie demotivierend das dann für die Kinder ist im Alter von vielleicht neun Jahren, die sich noch nicht einmal über Wasser halten können.
Zu unserem Gesamtkonzept gehört es also, die Schulung der Schwimmfertigkeiten der Kinder viel früher zu beginnen. Die erste Wassergewöhnung und die ersten Übungen im Wasser sollten im Vorschulalter erfolgen. Dazu dient das „Seepferdchen“-Abzeichen. Es bedeutet, dass sich ein Kind an das Wasser gewöhnt hat und sich 25 Meter im Wasser in einem beliebigen Schwimmstil fortbewegen kann. Das „Seepferdchen“ bedeutet nicht, dass ein Kind sicher schwimmen kann, doch mit dem Erwerb des Schwimmabzeichens des „Seepferdchens“ wird der Grundstein dafür gelegt, dass die Kinder dann im Anschluss in der Grundschule im Schwimmunterricht die Chance haben, sichere Schwimmer zu werden.
Das Gesamtkonzept meiner Fraktion sieht also in Übereinstimmung im Übrigen mit allen Schwimmsport treibenden Verbänden Folgendes vor: Ziel im Vorschulalter ist der Erwerb oder sollte der Erwerb des „Seepferdchen“Abzeichens sein und dann in der Grundschule die Chance des Erwerbs des Jugendschwimmabzeichens Bronze, also, dass man dann die Möglichkeit hat, ein sicherer Schwimmer zu sein, also selbstständig schwimmen gehen zu können.
Es ist für uns nach wie vor unbegreiflich, dass die Landesregierung dieses seit Jahrzehnten bewährte und auch fachlich fundierte Konzept nicht übernimmt, sondern ihr eigenes Süppchen kocht. Wieso maßt sich die Landesregierung hier eine höhere Kompetenz an als alle Fachverbände zusammen? Es ist also wichtig und sinnvoll, dass bereits Kinder in Kindertagesstätten schwimmen lernen. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb die Landesregierung auf, mit den Schwimmsport treibenden Verbänden in Mecklenburg-Vorpommern zu kooperieren und zweckgebundene finanzielle Mittel für den
Schwimmunterricht für Kinder in Kindertagesstätten bereitzustellen.
Hierzu ist es natürlich zunächst unerlässlich, mit den Vereinen, die auf diesem Gebiet bereits Erfahrung haben, zu reden. Ein interessantes Projekt führt etwa die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft seit dem Jahr 2000 durch. Sie veranstaltet einen jährlichen bundesweiten Kindergartentag in etwa 2.000 Kindergärten. Rettungsschwimmer erklären hier die Baderegeln mithilfe eines kindgerechten bunten Programms, es werden Rollenspiele durchgeführt, es wird gemalt oder ein Puppentheater aufgeführt.
Viel weiter geht ein Projekt des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Titel „Rette sich werʼs kann“. Diese Kampagne wird seit 2011 in mittlerweile 83 Kindertagesstätten des DRK in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Hier wird zum einen, ähnlich wie beim DLRG-Projekt, Theorieunterricht gegeben, also es werden Baderegeln erklärt, aber das DRK-Projekt geht erheblich darüber hinaus, denn hier können die Kinder auch tatsächlich schwimmen lernen. Ziel dieses Projekts ist das Erreichen der Schwimmstufe „Seepferdchen“.
Doch das Projekt geht tatsächlich noch einen weiteren Schritt weiter, und das finde ich auch besonders positiv hier an diesem Projekt, denn im Rahmen dieses Projekts werden auch Erzieherinnen oder Erzieher der Kindertagesstätten zu Schwimmlehrern ausgebildet, das heißt, die Erzieherinnen und Erzieher erhalten die Möglichkeit, selbst auch Schwimmlehrer zu werden. Das hat natürlich den enormen Vorteil, dass die Kindertagesstätten dann selbst auch in der Lage sind, Schwimmkurse durchzuführen. Finanziert wird das Projekt ausschließlich durch Spenden, durch die DRK-Kreisverbände und durch Elternbeiträge.
Meine Damen und Herren, die Ursachen der mangelhaften Schwimmfertigkeiten unserer Kinder haben technische, personelle und finanzielle Gründe. Heute geht es nur darum, eine der Ursachen zu beseitigen, und zwar das viel zu späte Erlernen des Schwimmens. Ich bitte Sie also für unsere Kinder, für die Kinder in unserem Land um Zustimmung zu unserem Antrag für die Gesundheit, für das Leben und für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung der Kinder. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
möchte eigentlich nur kurz auf die Vorredner noch mal eingehen. Zunächst zur Ministerin Frau Hesse: …
Was?
Frau Drese, Entschuldigung, Frau Drese! Danke für den Hinweis.
Die, Zitat, „flächendeckende Schwimmförderung“, Zitatende, die fordern wir gar nicht mit dem Antrag. Ich weiß nicht, wo Sie das herhaben. Das ist ja mehrfach auch noch gesagt worden.
Es handelt sich nur um eine projektbezogene Förderung. „Flächendeckend“ ist kein einziges Mal im Antrag. Es ist eigentlich ein bisschen schwierig, über einen Antrag zu diskutieren, wenn jeder ihn so liest, wie es ihm passt, sage ich mal. Dann ist es ein bisschen schwierig, eine vernünftige Diskussion zu machen.
Es passiert einiges. Ich habe ja auch nicht gesagt, Frau Hesse,
dass nichts passiert.
Was?
Frau Dr…
Ist schon etwas spät heute.
Ja, Frau Drese, ja, ich lerne es noch, Entschuldigung.
Die Fakten sprechen allerdings dagegen. Das heißt, es passiert einiges, das habe ich ja auch erwähnt. Ich habe ja sehr gute Beispiele erwähnt, aber die Fakten sprechen ja nicht nur dagegen, sondern die Fakten werden immer schlechter. Die Fakten werden immer schlechter. Die Schwimmfertigkeiten unserer Kinder sind sowieso schon sehr schlecht und werden schlechter. Und ich bin nun nicht jemand, der hier irgendwie den Weltuntergang herbeiredet, sondern das sind einfach Fakten, die wir alle kennen.
Auch Ihre Ansicht, Frau Drese,
dass es nicht umsetzbar sei, ist einfach nicht richtig und widerspricht der Realität, weil es eben schon viele, viele gute praktische Beispiele gibt, wo es problemlos geht. Dann haben Sie gesagt – grundsätzlich hat es mich natürlich sehr gefreut, dass Sie sich eigentlich sehr positiv auch geäußert haben –, Sie haben gesagt, Sie wollen weiter mit den Vereinen darüber nachdenken, so ungefähr, aber das ist eigentlich auch das, was wir im Antrag gesagt haben, dass es hier Gespräche, Kooperationen mit den Schwimmsport treibenden Vereinen erst mal natürlich geben soll, um auszuloten, was möglich und sinnvoll ist.
Zu Herrn Reuken mit dieser Altersfrage: Also im Grunde ist es so, wenn Sie Trainer sind, ist natürlich jedwede sportliche Betätigung immer individuell. Vielleicht gibt es auch siebenjährige Kinder, wo man vielleicht keinen Schwimmunterricht durchführen kann, das ist klar, aber in aller Regel ist es so, dass sie das ab fünf Jahren machen können, teilweise eigentlich sogar schon ab vier. Die Ressourcen für Schulen freizuhalten, hatten Sie gesagt, die Ressourcen sind natürlich knapp. Auch hier ist das Problem für die Kindertagesstätten, dort Bahnen zu bekommen. Die Praxis zeigt uns aber – und ich kenne ja nun mal das Projekt recht gut –, dass es Möglichkeiten gibt, weil die Kindergärten einen Vorteil haben, sie sind nicht an Schulzeiten gebunden. Das heißt, anders als Frau – ich weiß nicht, Frau Julitz, dahinten –, Frau Julitz es gesagt hat, ist es nicht so, dass es nur vormittags geht, es geht natürlich auch nachmittags und auch außerhalb der Schulzeiten, also in den Ferienzeiten zum Beispiel. Das ist ein großer Vorteil bei den Kindertagesstätten.
Zu Frau Friemann-Jennert: Sie haben, wie ja auch Frau Julitz, wieder an die Eltern appelliert. Da schließe ich mich natürlich im Prinzip an. Ich bin ja auch selber Elternteil und habe natürlich auch dafür gesorgt, dass rechtzeitig das Schwimmen gelernt wird, aber die Realität ist eben leider nicht so schön, dass alle das machen. Das heißt, viele Kinder erlernen eben nicht das Schwimmen als Kind. Das ist auch gar nicht mal unbedingt Desinteresse der Eltern, sondern die Eltern haben einfach auch das Problem, wenn sie voll berufstätig sind, wie sollen sie denn, was weiß ich, Mittwochnachmittag das Kind zum Schwimmkurs bringen. Das ist einfach oft auch gar nicht möglich.
Ja, ich habe es auch geschafft, aber viele schaffen es eben nicht. Das ist nun mal eine Tatsache und der müssen wir uns stellen. Wir können doch nicht sagen, die Realität ist nicht schön, aber wir wünschen sie uns so, sondern wir müssen sie nehmen so, wie sie ist. Sie haben gesagt, den Bildungsausschuss abwarten – gut, darüber haben wir auch nachgedacht, aber wir waren der Meinung, dass das eben hier nicht die Schule betrifft und da der Bildungsausschuss nicht zuständig ist, von daher hier der Sozialausschuss.
Zu Frau Bernhardt: Da gibt es einen grundlegenden Verständnisfehler. Ich dachte eigentlich, der Antrag ist
eindeutig. Mit dem KiföG hat das hier nichts zu tun, weil es hier nicht um die Finanzierung der Kindertagesstätten geht, sondern – es steht ausdrücklich im Antrag drin – es geht um Vereinsförderung.
Wir haben natürlich überlegt, wie soll der Geldstrom hier laufen. Wir haben uns an den Beispielen der Praxis orientiert. Und da ist es nicht so, dass das Geld an die Kindertagesstätten gezahlt wird,
sondern an die Vereine, die die Kurse machen.
Deshalb hat das mit dem KiföG nichts zu tun.
Das ist ein anderer Punkt.
Aber erst mal der KiföG-Zusammenhang, der ist – Frau Julitz hat es auch gebracht – nicht gegeben.
Noch mal: Es geht nicht um die Finanzierung der Kindertagesstätten.
Das können Sie mir glauben oder …
Ja, Sie können ja noch mal ans Mikrofon gehen,
aber ich würde vielleicht ganz gerne erst mal zu Ende reden.
Also es geht hier um Vereinsförderung, es geht um Projektförderung der Schwimmsport treibenden Vereine.
Dann haben Sie gefragt, ob ich mit Erzieherinnen und Erziehern geredet habe. Ah, liebe Frau Bernhardt, wissen Sie, ich bin ja selber auch nun täglich oder fast täglich, wenn ich nicht hier in Schwerin bin, in der Kindertagesstätte – allein schon aus privaten Gründen –, da habe
ich selbstverständlich dann auch mal die Erzieherinnen gefragt, wie das hier ist.
Da habe ich natürlich nicht empirisch das ganze Land abgefragt, aber nach meinen Gesprächen ist es so, dass sie gesagt haben, selbstverständlich würden sie es gerne machen. Sie müssen natürlich sehen, wie sie es umsetzen können, und das ist das Problem.
Und da haben Sie gesagt, wie sollen die Erzieherinnen das schaffen, aber noch mal: Hier ist es so, dass die Vereine ausbilden, nicht die Erzieherinnen.
Und das ist doch wieder das Nächste. Lassen Sie mich doch mal eins nach dem anderen Ihrer Kritik abarbeiten.
So, und dann ist Ihre Auffassung, dass alles überhaupt gar nicht geht im Widerspruch zur Realität. Sie müssen doch die Realität anerkennen, dass es viele, und zwar sehr viele Kindertagesstätten gibt, die das praktizieren. Die bekommen es hin.
So, und …
Immerhin.
Und da fragt man sich, wie sie es schaffen. Und sie schaffen es mithilfe der Vereine.
Dann haben Sie den Einwand gebracht, Sie haben den Betreuungsschlüssel aus dem KiföG auf einen Schwimmkurs übertragen. Das ist natürlich ein fachlicher Fehler. Also der Betreuungsschlüssel hat nichts mit der Größe eines Schwimmkurses zu tun. Der ist natürlich kleiner, das ist klar. Da hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Als Nächstes haben Sie das Problem des Weges zur Schwimmhalle gebracht. Das ist natürlich richtig, das ist ein Problem, aber das Problem haben die Schulen genauso. Da wollen wir mal sagen, das ist kein Hinderungsgrund, den Schwimmunterricht zu machen. Das waren eigentlich so die wesentlichen Sachen.
Ach so, eine letzte Bemerkung noch zu Frau Julitz: Sie meinten, das Babyschwimmen würde hier noch fehlen. Das, finde ich, ist erst mal eine sehr sinnvolle Sache – jetzt ist sie gar nicht mehr da –, so ein Babyschwimmen zu machen, aber es ist eigentlich erwiesen, oder was heißt erwiesen,
nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass dieses frühe Babyschwimmen viele sinnvolle Gründe hat, aber es gibt keine Kausalität zu späteren Schwimmfertigkeiten. Also das muss hier nun nicht gefördert werden, um Schwimmfertigkeiten …
Alles richtig, aber es ist mir nicht bekannt, dass das dann später zu besseren Schwimmfertigkeiten führt.
Wir beantragen aber hier – damit sind wir einverstanden – die Überweisung in den Sozial- und Bildungsausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Teil des Titels der Aussprache lautet „mehr Polizisten“ und einige Vorredner haben das auch schon angesprochen, dass die Landesregierung jetzt plant, mehr Polizeistellen zu schaffen. Ich möchte das mal ein bisschen ins richtige Licht rücken, denn das, was in diesem Bereich geplant wird, ist nur eine minimale Fehlerkorrektur einer falschen Sparpolitik der vergangenen Jahre.
SPD und CDU regieren unser Land nunmehr seit 2006. Sie haben kontinuierlich Personal abgebaut. Konkret bei den Planstellen der Landespolizei haben wir einen Abbau. Im Jahre 2006 gab es noch 6.471 Stellen und das ging dann runter 2017 auf ein Rekordtief von 5.843. 2017 beziffert also den niedrigsten Stand der Planstellen bei der Landespolizei seit 2006, aber wahrscheinlich auch überhaupt, weil davor ist ja auch schon Personal abgebaut worden. Ich habe nur die Jahre der Regierungszeit von SPD und CDU mal hier genommen.
Der aktuelle Haushaltsplan für 2020 sieht 6.185 Planstellen vor. Wie ist das zu werten? Mit diesem vorgeblichen Zuwachs erreichen wir nur den Stand an Polizeistellen von vor zehn Jahren, mehr nicht. Der Zuwachs an Polizeistellen ist natürlich richtig, aber eben kein großer Erfolg, sondern eine dringend notwendige Fehlerkorrektur. Besonders wichtig ist natürlich innerhalb dieser Stellen die Zahl der Polizeivollzugsbeamten, die letztlich die Arbeit auf der Straße leisten. Auch hier ist entsprechend der Rückgang der Stellen, auch diese Stellen sind natürlich permanent zurückgegangen. Wir hatten 2006 noch 5.595 Polizeivollzugsbeamte, also Planstellen, und das ging dann runter 2017 bis 5.057.
Das ist aber leider immer noch nicht genug, denn diese Planstellen, wie Sie alle wissen, sind natürlich auch nicht
immer alle besetzt, und das ist das nächste Phänomen, dass wir festgestellt haben bei unserer Analyse, dass auch die Zahl der nicht besetzten Stellen permanent gestiegen ist. Wir hatten 2010 91 nicht besetzte Stellen bei den Polizeivollzugsbeamten, und das ist dann angewachsen bis zum letzten Jahr auf 472 nicht besetzte Stellen. Das bedeutet, wir hatten 2018 nur 4.779 Polizeivollzugsbeamte. Also das sind diejenigen, die letztlich dann für den Bürger vor Ort sichtbar sind.
Nicht nur die Planstellen wurden also immer weiter reduziert, sondern auch die tatsächlich besetzten Stellen wurden immer weniger. Der stetige Abbau im Personalwesen unserer Landespolizei ist meiner Meinung nach beschämend, er ist nicht gut für unser Land. Wir brauchen eine starke Polizei für den Schutz und die Sicherheit unserer Bürger. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Kinder in unserem Land können nicht oder nicht sicher schwimmen. Im Jahr 2017 hatte die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft ermittelt, wie viele Kinder im Alter von zehn Jahren keine sicheren Schwimmer sind, und sie kamen zu dem erschreckenden Ergebnis, dass es mehr als die Hälfte, 59 Prozent, sind.
Ich wollte nun wissen, wie es konkret in MecklenburgVorpommern aussieht. Auf meine Frage teilte die Landesregierung mit, dass tatsächlich auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern 59 Prozent aller Grundschüler, die im Jahr 2018, also im vergangenen Jahr, die Grundschule beendet haben, keine sicheren Schwimmer sind. Damit hat sich also das bundesweite Bild in MecklenburgVorpommern genau so bestätigt.
Ein sicherer Schwimmer ist man bekanntlich dann, wenn man das Jugendschwimmabzeichen Bronze erworben hat. Das bedeutet, sie müssen 200 Meter schwimmen können in maximal 15 Minuten, sie müssen einmal vom Beckenrand springen, sie müssen einmal etwa zwei Meter tief tauchen und einen Gegenstand heraufholen, einmal aus einem Meter Höhe springen und sie müssen abschließend Baderegeln kennen. Erst wenn ein Kind dies beherrscht, kann es sich selbstständig und sicher im Wasser bewegen.
Doch wir haben nicht nur 59 Prozent nicht sichere Schwimmer, denn wir haben auch ein Drittel der Schüler, die die Grundschule im vergangenen Jahr verlassen haben, die noch nicht einmal das Niveau des „Seepferdchen“-Abzeichens haben. Das „Seepferdchen“Abzeichen, muss man dazusagen, entspricht den motorischen Fähigkeiten von 5-Jährigen. Es sollte also im Kindergartenalter bereits erlangt werden. Ein Drittel unserer Grundschüler in Mecklenburg-Vorpommern hat noch nicht einmal die Förderung erhalten, die ohnehin bereits im Kindergartenalter erfolgen sollte. Medial bekannt ist ein Fall im vergangenen Jahr aus Neustrelitz geworden. Dort gab es einen Schwimmtest an drei Grundschulen und hier war es so, dass ein Viertel der Schüler aus acht 3. Klassen nicht einmal den „Seepferdchen“-Test bestanden haben.
Schwimmunterricht ist für alle Grundschüler in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend. Laut dem Rahmenlehrplan der Landesregierung sollen alle Kinder bis zum Ende der Grundschule schwimmen können und Baderegeln befolgen können. Dabei hat sich die Landesregierung folgendes Ziel gesetzt, ich zitiere aus einer Antwort auf meine Kleine Anfrage, Zitatanfang: „Vielmehr sollen Schülerinnen und Schüler entsprechend den ‚Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder...‘... sicher schwimmen können.“ Meine Damen und Herren, dieses Ziel verfehlt die Landesregierung um Längen.
Warum ist das so? Die Gründe für den mangelhaften Schwimmunterricht sind zum einen technischer Natur. Es fehlen Schwimmhallen, beziehungsweise in den vorhandenen Schwimmhallen gibt es nicht genug Bahnkapazitäten. Ein weiterer Grund ist fehlendes Lehrpersonal. Die Schulen verfügen nicht über ausreichend befähigte Lehrer, um den Schwimmunterricht sicherzustellen. Dies hat der jüngste tragische Ertrinkungstod eines 10-jährigen Kindes im Landkreis Rostock zutage gebracht. Die ganze Klasse dieses Kindes hatte keinen Schwimmunterricht, und das, was diesen Fall auch noch so besonders macht, obwohl sich zumindest ein Freibad in unmittelbarer Nähe befindet. Die Schule hat mitgeteilt, der Schwimmunterricht konnte wegen fehlendem Lehrpersonal nicht durchgeführt werden.
Letztlich fehlt es den Schulträgern an Geld. Sie müssen einmal die Busfahrten zur Schwimmhalle bezahlen und sie müssen die Gebühren für die Schwimmhallenbahnen bezahlen.
Die Landesregierung hilft den Kommunen...
In der Einbringung ist es nach meiner Kenntnis der Geschäftsordnung nicht zulässig,
eine Zwischenfrage zu stellen.
Die Landesregierung hilft den Kommunen finanziell nicht, um den Schwimmunterricht durchzuführen.
Aus diesen Gründen haben wir im Antrag unter Ziffer II die Nummern 1 bis 3 beantragt. Die Landesregierung soll den flächendeckenden Schwimmunterricht an Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen. Sie muss insbesondere für die Ausbildung von genügend Lehrpersonal für den Schwimmunterricht sorgen. Sie darf die Kommunen nicht auf den Kosten des Schwimmunterrichts sitzen lassen. Die Landesregierung hat die Vorgabe „Schwimmunterricht“ gemacht und muss sich also auch an den Kosten beteiligen. Sie muss endlich einmal feststellen, wo fehlen überhaupt Schwimmhallen.
Wir hatten bereits im vergangenen Jahr hier im Plenum beantragt, ein Konzept für die Schwimmhallenversorgung vorzulegen. Für den Schwimmunterricht soll eine Zeit von insgesamt 45 Minuten, also einer Schulstunde, für den Hin- und Rückweg zu einer Schwimmstätte in der Regel das Maximum sein. Das ist eine Vorgabe auch der Landesregierung selbst. Also 45 Minuten haben sie Zeit, um
zur Schwimmhalle hinzukommen und wieder zurück. Diese Vorgabe kann natürlich kaum eingehalten werden und leider scheint es der Landesregierung auch egal zu sein. Sie unternimmt jedenfalls nichts, um die oft viel zu weiten Fahrten von Schulen zu Schwimmhallen zu verkürzen.
Solch ein Schwimmhallenkonzept wäre dann auch gleichzeitig eine gute Grundlage für Entscheidungen der Landesregierung über Förderung von Neubauten für Schwimmhallen. Auch hier sollte ein bisschen systematisch vorgegangen werden und nicht nur punktuell nach irgendwelchen politischen Mehrheiten, die so jeweils vorhanden sind, weil eben Schwimmhallen nicht regionale Punkte sind, sondern oft überregional auch genutzt werden.
Immer wieder wird auf die Eigenverantwortung der Eltern hingewiesen, also auf den Schwimmunterricht außerhalb des Schulunterrichts. Auch hieran haben wir in unserem Antrag gedacht unter der Nummer II.4. Schwimmunterricht außerhalb der Schule kann tatsächlich helfen, die Schwimmfertigkeiten der Schüler zu verbessern. Aber auch dieser Schwimmunterricht sieht sich natürlich einem Großteil der Hürden ausgesetzt, denen sich auch der schulische Schwimmunterricht ausgesetzt sieht, denn auch hier besteht das Problem natürlich, dass es zu wenige Schwimmhallen gibt, zu wenige freie Schwimmbahnen in den Schwimmhallen, und auch hier müssen Kosten, die Gebühren bezahlt werden für die Bahnen.
Ich selbst habe ehrenamtlich Rettungsschwimmerkurse im Rahmen des Hochschulsports an der Universität Greifswald angeboten und ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass es zunächst schwierig war, überhaupt Bahnen in der Schwimmhalle in Greifswald zu bekommen, weil sie einfach belegt sind von montags bis freitags. Wir haben am Ende welche bekommen, allerdings zu Zeiten mitten an einem Arbeitstag, und es ist dann auch schwer, dafür Ausbilder zu bekommen. Die Studenten, die konnten es dann teilweise einrichten, auch mitten in der Woche da mal an Kursen teilzunehmen. Aber wenn Sie das vergleichen mit Schwimmkursen für Kinder, wenn sie die Mittwochnachmittag haben, dann ist das einfach für Eltern auch schwierig sicherzustellen, dort hinzukommen. Und die Vereine, die diese Schwimmkurse durchführen, müssen eben auch die Nutzungsgebühren pro Bahn und Stunde bezahlen.
Aus all diesen Gründen ist es eine gute Idee, den Schwimmunterricht unserer Kinder dadurch zu ergänzen, indem wir ihn in die Zeit außerhalb der Schulzeiten, also zum Beispiel in die Ferien, verlegen. In dieser Zeit gibt es eben mehr freie Bahnen in den Hallen, da in der Regel Schulen und Vereine dort nicht trainieren.
Und hier setzt unser Vorschlag für ein Sofortprogramm an. Er beruht auf unserem Antrag aus der Märzsitzung, in dem wir ein Programm „‚MV kann schwimmen!‘ – Schwimmen lernen in den Schulferien“ gefordert haben. Hierbei handelt es sich um ein seit zehn Jahren erprobtes und bewährtes Programm in Nordrhein-Westfalen. Dieses Programm hat zum Ziel, die Anzahl der sicher schwimmenden Schüler zu erhöhen, aber auch einfach die Freude an der Bewegung im Wasser zu vermitteln. Mit dem Programm werden Schwimmvereine unterstützt, in den Ferien Schwimmkurse für Schüler anzubieten, die nicht oder noch nicht sicher schwimmen können. Die
Vereine erhalten dort einen Zuschuss von 250 Euro. Ganz aktuell wurde ein neuer Rekord bei diesem Programm in Nordrhein-Westfalen aufgestellt: Im vergangenen Jahr haben 5.600 Kinder daran teilgenommen, und insgesamt über die zehn Jahre der Laufzeit des Programms waren es etwa 30.000 Kinder.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion legt Ihnen erneut positiv-konstruktive und vor allem auch leicht umsetzbare Konzepte vor, um die Schwimmfertigkeiten unserer Schüler zu verbessern. Lassen Sie uns alles Mögliche tun, um allen Kindern in MecklenburgVorpommern zumindest die Chance zu geben, sicher schwimmen zu können.
Und zum Schluss noch eine Anmerkung: Vielleicht gibt es jetzt noch einen weiteren kleinen Hoffnungsschimmer auf Besserung, dass sich die Aktivität der Landesregierung in Sachen Schwimmfertigkeit unserer Kinder verbessert, denn die „Ostsee-Zeitung“ hat berichtet, dass unsere neue zuständige Sportministerin Frau Martin vom Fach ist.
Sie war mit elf Jahren,
so schreibt die „Ostsee-Zeitung“, in Westberlin Meisterin im Freistilschwimmen.
Das könnte doch ein guter Anfang für mehr Verständnis für die Schwimmfertigkeiten unserer Kinder sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank.
Sie haben gerade das Stichwort genannt, deshalb wollte ich jetzt die Frage stellen, die bezieht sich auf einen Bericht in der „Ostsee-Zeitung“. Da hat Ihr Fraktionsvorsitzender genau das gesagt, dass Sie verschiedene parlamentarische Initiativen seit 2017 zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit eingesetzt haben. Ich muss ja eine Frage formulieren: Wie lauteten die letzten drei parlamentarischen Initiativen Ihrer Fraktion
zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit?
Wie lauteten die letzten drei parlamentarischen Initiativen der CDUFraktion seit 2017 zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Vorredner noch eingehen.
Zunächst zur Ministerin: Frau Martin, es mag auch an mir selber liegen, aber für mich haben sich eigentlich nach Ihrem Vortrag mehr Fragen aufgeworfen,
als geklärt wurden, die hier praktisch …
Vielleicht habe ich es auch nicht richtig verstanden, das mag ja alles sein, aber zunächst zur ersten Aussage. Sie haben gesagt, die Lehrer sind nicht die einzigen Verantwortlichen. Punkt eins, das hat niemand behauptet. Punkt zwei, die Landesregierung hat die Lehrer verpflichtet, Schwimmunterricht durchzuführen,
also sie sind verantwortlich.
Niemand hat behauptet, dass nur die Schule hierfür verantwortlich ist.
Die zweite Aussage der Ministerin war, 97 Prozent hätten Schwimmunterricht gemacht. Da kann ich nur Frau Oldenburg beipflichten, ich habe gerade dieses Schuljahr 2016/2017 mehrfach abgefragt.
Warum? Weil man einfach keine klaren Antworten bekommt.
Es ist wirklich sehr mühsam – Sie können ja selber das alles nachlesen, die Anfragen sind ja veröffentlicht –, mal herauszufinden, was ist eigentlich mit diesen Schulen.
Und wenn Sie das mal genau prüfen, dann stellen Sie fest, das heißt, Sie wissen gar nicht genau, haben denn die Schulen nachgeholt.
Und wenn, das ist völlig unklar. Einige haben durch private Schulfördervereine Unterricht nachgeholt.
Es gibt offenbar überhaupt gar keine Kriterien, was in diesem Unterricht passieren soll. Das wird völlig irgendwem überlassen. Einige haben zwei Wochen Schwimmlager, einige haben fünf Tage Schwimmlager. Also es ist völlig unterschiedlich, wie das so gehandhabt wird.
Und vor allen Dingen wird es schon, das ist das Interessante, im Rahmen des staatlichen Schulunterrichts wird es delegiert auf private Vereine. Das hat mich sehr gewundert, dass sozusagen die Schule beim Schulauftrag sich schon durch private Vereine helfen lassen muss.
Dann habe ich ja erwartet, dass „Max und Vivi“ wieder kommen.
Ich weiß nicht, ob Sie das kennen. Es ist natürlich ein Wunder, ich habe mich schon immer gefragt, das hatten wir letztens auch in der Debatte, wie lernt man eigentlich Trockenschwimmen. Indem man Papiere herausgibt, irgendwelche Broschüren, und damit fördert man irgendwie die Schwimmfertigkeiten?! Das ist mir bis heute nicht klar,
wie das passieren soll.
Die Baderegeln, Herr Butzki, da können Sie aber ganz getrost sein,
dass die Schwimmverbände und die Rettungsschwimmverbände ohne Weiteres praktisch permanent die Broschüren mit Baderegeln haben und veröffentlichen.
Das braucht die Landesregierung eigentlich nicht zu machen. Sie kann von mir aus die Vereine unterstützen dabei, aber „Max und Vivi“, das sind nicht nur Baderegeln, da sind Sie nicht richtig informiert. Da steht zum Beispiel auch drin, also wie man sich verhalten soll am Strand.
Da sind auch Verhaltensregeln am Strand drin, dass man Frauen nicht belästigen soll, und solche Sachen sind da auch drin. Also da sind nicht nur Baderegeln drin, sondern das ist aus irgendwelchen Gründen ziemlich erweitert worden.
Also, Max und,
also ich wollte sagen, Max und Vivi sind also zwei,
sind also, Max und Vivi …
Ich versuche noch mal, meinen Satz zu Ende zu bringen. Herr Butzki, Sie können doch nach vorne gehen,
Sie haben auch noch Redezeit, wenn Sie sich hier so echauffieren. Sie können ja noch nach vorne gehen, aber ich würde ganz gerne meinen Satz mal zu Ende bringen.
Danke sehr.
Ich versuche es jetzt zum vierten Mal. Wäre schön, wenn ich noch reden dürfte hier.
Na, ich habe nicht vor, hier zu brüllen.
Also noch mal, mit Max und Vivi, zwei Comicfiguren, lernt kein Kind schwimmen, das will ich hier mal festhalten. So!
Dann haben wir heute auch wieder gehört, dass Schwimmvereine finanziell unterstützt werden. Das nehme ich jetzt mal hier so zur Kenntnis. Offensichtlich ist hier eine direkte Finanzierung gemeint. Ich weiß nicht, was da jetzt passiert ist, das ist natürlich viel Raum für Nachfragen. Mir ist das bisher nicht bekannt. Also bei uns wurde kein Schwimmverein, also ich kenne das nicht, da müssen wir mal nachfragen, welche Fördertöpfe da zur Verfügung stehen und was da in den letzten zehn Jahren so an welchen Schwimmverein gezahlt wurde. Das werde ich natürlich noch klären, wenn hier solche Behauptungen – Herr Stamer hat es ja auch behauptet – aufgestellt werden.
Finde ich interessant. Wäre ja schön, wenn es so ist. Wäre schön, wenn das so ist.
Und dann hat Frau Ministerin noch abschließend gesagt, dass auch der Landessportbund unterstützt. Gut, dann müssen wir auch mal nachfragen, inwiefern hier der Landessportbund die Durchführung von Schwimmunterricht für Grundschulkinder unterstützt. Das nehme ich jetzt einfach mal so zur Kenntnis, das bedarf noch der Aufklärung.
Dann zu Herrn Reuken. Herr Reuken, da muss ich leider sagen, völlige, zahlreiche sachliche Fehler. Sie haben erhebliche Sachunkenntnis vom Schwimmunterricht.
Ich will das nicht nur so sagen als Schimpfe, sondern ich will das auch begründen. Das geht schon los mit dem Rahmenlehrplan. Da haben Sie behauptet, das „Seepferdchen“ sei dort vorgesehen. Das ist also falsch. Das ist ja genau das Problem an dem Rahmenlehrplan, da sind die Fertigkeiten gar nicht definiert.
Da steht irgendwie drin, man soll schwimmen können.
Und normalerweise ist es für mich – ich bin nun kein Lehrer/Lehrerin wie Sie, Frau Oldenburg –, aber normalerweise ist doch Grundlage Didaktik, Pädagogik,
dass man konkrete Lernziele vorgibt und das auch definiert, welche Fertigkeiten muss ich können, wenn ich ein bestimmtes Lernziel erreicht haben will. Ich muss es ja als Lehrer auch beurteilen können. Aber da ist der Rahmenlehrplan, da steht einfach nur drin, man soll schwimmen können und Baderegeln können, da steht noch nicht mal was vom „Seepferdchen“ drin, sage ich mal.
Und das Zweite ist …
Das sage ich ja, es geht ja noch weiter.
Und das Zweite ist mit dem „nicht sicher schwimmen“. Auch das Jugendschwimmabzeichen Bronze steht nicht im Rahmenlehrplan, das ist völlig korrekt, habe ich auch nicht gesagt, aber es gibt einen Beschluss der Kultusministerkonferenz jetzt, und die Landesregierung hat dem ja zugestimmt, was ja auch gut ist, sage ich mal, dass eben das Ziel, das Lernziel ist der sichere Schwimmer. So, und das heißt, im Rahmenlehrplan wird gesagt, was soll praktisch gemacht werden.
Aber die Zielvorgabe ist über die Kultusministerkonferenz gekommen in der Empfehlung, das ist eben der sichere Schwimmer.
Ich könnte dazu noch länger ausführen, wird ein bisschen vom Thema abführen, weil, der sichere Schwimmer, die haben sich noch wieder eine eigene Definition ausgedacht, weiß ich nicht, warum,
bei der Kultusministerkonferenz. Das, glaube ich, interessiert jetzt hier keinen, ist aber im Wesentlichen so wie der von den Schwimmverbänden, der sichere Schwimmer.
Ist ähnlich, sage ich mal. Ich weiß nicht, warum die nun wieder was anderes erfunden haben.
Ja, die wissen alles besser, genau.
Ja, okay, aber das nur der Vollständigkeit halber.
Es ist tatsächlich, jedenfalls Fakt ist, das Ziel auch dieser Landesregierung – und das ist auch gut so, unterstützen wir ja – ist, dass man zumindest das Ziel hat, nicht sichere … Natürlich werden das nicht alle Kinder, das ist ja klar. Aber das Ziel sollte jedenfalls vorhanden sein.
Und dann, Herr Reuken, da muss ich sagen, das war wirklich krass, das war nicht nur sachlich falsch, sondern da fehlt Ihnen auch die Lebenserfahrung. Sie haben gesagt, von einem Grundschüler ist es zu viel verlangt,
einen Gegenstand aus zwei Metern hochzuholen. Also, Herr Reuken, da muss ich wirklich sagen, also das machen Kindergartenkinder. Da sind Sie wirklich nicht im Bilde, da fehlt Ihnen jegliche Lebenserfahrung, das ist völlig unproblematisch.
Also das ist wirklich, das ist das Jugendschwimmabzeichen Bronze. Da muss man das machen
und das wird nun seit vielen, vielen Jahren praktiziert von allen Schwimmverbänden. Mir war nur wichtig, dass solche falschen Angaben hier nicht im Raum stehen bleiben.
Dann zu Herrn Renz: Das fand ich ja eigentlich ganz interessant mit den DDR-Erinnerungen. Ich wollte damit ja nicht kommen, weil ich nicht genau weiß, wie es in der gesamten DDR war. Aber ich kann mich auch erinnern, bei mir war es, nach meiner Erinnerung jedenfalls, so, dass wir tatsächlich in der 2. und 4. Klasse von Krien damals bei Anklam nach Anklam zur Schwimmhalle gefahren sind
mit dem Bus und Schwimmunterricht, …
Ich kann Sie schlecht verstehen, wenn ich gleichzeitig... Wenn wir gleichzeitig reden, ist es ein bisschen schwierig, Herr Butzki.
… Schwimmunterricht durchgeführt haben.
Das hat jedenfalls da geklappt.
Die Zustandsbeschreibung haben Sie etwas übertrieben.
Ich habe nicht behauptet, dass gar nichts funktioniert, also das habe ich auch nicht gesagt. Das war ein bisschen übertrieben.
Na ja, ich habe nur gesagt, dass es Probleme gibt, und das war eigentlich alles.
So, Frau Oldenburg, wir sind natürlich auch mit der Ausschussüberweisung einverstanden, sodass ich jetzt zu den einzelnen Punkten des Änderungsantrages, glaube ich, gar nicht ausführen muss, weil alles erst mal …
Bei einigem müssen wir noch mal drüber diskutieren.
Und abschließend noch zu Herrn Stamer: Diesen Vorwurf habe ich nicht erwartet. Das weise ich natürlich entschieden zurück, dass wir das instrumentalisieren.
Das ist wirklich schlimm, so ein Vorwurf. Die Anträge sind inhaltlich, die haben wir alle schon davor gestellt, das
möchte ich mal ausdrücklich sagen. Sie können nicht sagen: Sie machen gar nichts.
Können Sie auch machen. Wenn die SPD-Fraktion meint, ich nehme das so zur Kenntnis, mache einfach gar nichts, lege weiter die Hände in den Schoß, das ist Ihre Entscheidung.
Wir werden das nicht machen. Wir wollen handeln
und die Situation im Land verbessern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit unserem Antrag fordern wir, dass Sirenen als effektivstes Warnmittel flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern installiert werden. Ziel muss sein, die Bevölkerung im Katastrophenfall im ganzen Land mittels Sirenen alarmieren zu können. Ein einheitliches und flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenschutzfall haben wir derzeit in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Das Sirenensystem wurde seit Ende des Kalten Krieges, seit Anfang der 90er-Jahre, schrittweise abgebaut.
Eine Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen gewinnt aber wieder an Bedeutung. Sirenen sind das effektivste Mittel für Alarmierungen im Katastrophenschutzfall. Sirenen sind eine lange bewährte Warntechnik. Mit keinem anderen System lässt sich die Bevölkerung so effektiv und flächendeckend warnen. Sie stellen laute und vor allem auch schnelle Warnmittel dar. Im Gegensatz zu anderen Warnmitteln besitzen Sirenen am zuverlässigsten den sogenannten Weckeffekt. Bei einer Katastrophe, wie zum Beispiel einer Sturmflut oder einem Großbrand, sind Sirenen stets einsatzbereit und wecken mit ihrem lauten und schrillen Ton die Bevölkerung auch im Schlaf. Die Menschen werden gewarnt und können sich dann
anschließend über Radio, Fernseher oder ihr Smartphone über weitere Handlungsanweisungen informieren. Dieser Weckeffekt ist bei Sirenen einzigartig, er kann durch kein anderes Warnmittel ersetzt werden.
Die Warnung über andere Warnsysteme hat diverse Nachteile. Sie sind ein Risiko bei der notwendigen Warnung der Bevölkerung im Ernstfall. Bei einem großflächigen Stromausfall beispielsweise kann die Bevölkerung nur teilweise oder im schlimmsten Fall nicht erreicht werden. Der Fernseher und das Radio sind störanfällige Warnmittel. Wenn sie ausfallen, ist eine Warnung hierüber nicht möglich. Auch Warn-Apps auf den Smartphones sind nur bedingt zuverlässig. Nachrichten über Apps können die Bevölkerung nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichen. Zeitlicher Verzug im Ernstfall einer Katastrophe ist nicht hinnehmbar, er gefährdet die Bevölkerung.
Des Weiteren kann die Infrastruktur bei einer Sturmflut oder bei Hochwasser beschädigt werden. Funkmasten zum Beispiel können nicht mehr voll einsatzfähig sein und lebenswichtige Nachrichten an die Endgeräte nicht mehr weiterleiten. Das gleiche Problem besteht bei einem nicht vorhandenen Internet- oder Mobilfunkzugang. Dieser Zustand ist, wie Sie alle wissen, in MecklenburgVorpommern leider vielfach Tatsache. Es bestehen zahlreiche Funklöcher in unserem Land. Ebenso gut ist eine Internetverbindung in unserem Land immer noch in vielen Bereichen eine Frage des Glücks oder Zufalls. Auch in diesem Fall ist eine Warnung mittels Telekommunikation nur begrenzt wirksam.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Sirenensystem in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen. Das Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung sieht vor, die Installation von Sirenen als Schwerpunktaufgabe zu fördern. Dennoch sieht diese Förderung vor, Sirenen nur in den kreisfreien Städten und in den großen kreisangehörigen Städten zu installieren.
Die Bevölkerung in kleinen Städten und insbesondere im ländlichen Raum ist hiervon ausgeschlossen. Wir meinen, das ist nicht akzeptabel. Das Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung aus dem Jahr 2015 muss hier insoweit aktualisiert werden. Sirenen sollten eben flächendeckend im ganzen Land installiert werden, um eine möglichst hohe Anzahl an Menschen im Katastrophenfall warnen zu können, auch die ländliche Bevölkerung.