Dann muss man natürlich zu allen Beiträgen sagen, es geht ja nicht darum, mit diesen 2.000 Euro jetzt wirklich einen Anreiz zu schaffen, um Eigentum zu erwerben. Das war nie Absicht dieses Antrages, sondern es geht nur darum, die Mehrbelastung, die durch die Grunderwerbssteuererhöhung ab dem 1. Januar ausgelöst wird, zu kompensieren für einen Teil der Erwerber, und zwar genau so, wie ich es im November gesagt habe. Ich habe da keine kalten Füße bekommen oder sonst was,
sondern es ist genau das, was ich im November schon gesagt habe, wir möchten, dass die jungen Familien nicht stärker belastet werden durch die Grunderwerbssteuererhöhung. Es gibt verschiedene Wege, Herr Professor Weber hat darauf hingewiesen. Man kann sich auch was anderes vorstellen. Für uns erscheint es aber am einfachsten, gerade weil der Betrag so klein ist, eine Pauschalsumme auszuzahlen für jede Familie, die ein Haus kauft oder ein Grundstück kauft, um damit eben ein Gegengewicht zu liefern für dieses eine Prozent Erhöhung der Grunderwerbssteuer.
Frau Berg, Sie hatten falsche Zahlen insofern verwendet, weil Sie von den Baukosten gesprochen haben. Die Baukosten unterliegen ja nicht der Grunderwerbssteuer, sondern nur der Erwerb eines Grundstückes, und deswegen kommt es also nicht darauf an, wie teuer ein Neubau ist, sondern nur, wie hoch dann der Grundstückspreis wäre oder eben die Bestandsimmobilie. Und die Bestandsimmobilie, da war Ihre Zahl dann, wenn Sie das damit gemeint haben, auch verkehrt.
Der durchschnittliche Objektwert liegt knapp unter 150.000 Euro und insofern muss ich sagen, wundere ich mich, …
… und insofern wundere ich mich eigentlich, mit welcher Lässigkeit hier über 2.000 Euro gesprochen wird, als wäre das alles kein Geld. Also ich denke schon, dass das für eine durchschnittliche Familie ein Unterschied ist, ob ich dieses eine Prozent mehr bezahlen muss für eine Bestandsimmobilie oder eben nicht, denn durch die Gegenzahlung von 2.000 Euro würde die Familie einfach nicht bessergestellt, sondern sie würde nur nicht schlechtergestellt im Vergleich zum vorherigen Stand, bevor die Grunderwerbssteuer erhöht wird. So.
Insofern ist, glaube ich, der Sinn dieses Antrages von anscheinend allen oder den meisten, na, den meisten, nicht von allen, von den meisten nicht richtig erfasst worden oder bewusst nicht erfasst worden. Es geht, wie gesagt, nicht darum, einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, es geht nur darum, eine Bestrafung dieser Erwerbergruppe zu vermeiden. Und dass wir dann Mitnahmeeffekte haben,
Das kann man bei jeder Leistung, bei jeder staatlichen Leistung feststellen. Wir haben immer Mitnahmeeffekte,
Und das Thema Share Deals, da, muss ich sagen, wundere ich mich sehr, wenn Sie das so weit nach hinten schieben.
Ich hätte jetzt gedacht, dass Sie bei diesem wichtigen Thema doch mal ein bisschen Druck machen und dass die Bundesregierung da auch mal zu einem Ergebnis kommt. Also immer dann, wenn die Bevölkerung irgendetwas von Ihnen erwartet, wenn sie erwartet, dass eine Ungerechtigkeit einfach mal abgestellt wird,
dann lassen Sie sich so viel Zeit, wie Sie möchten. Dann sagen Sie, es dauert halt so lange, wie es dauert, und wir wissen auch noch nicht, wann wir uns einigen. Nein, setzten Sie sich doch selbst mal ein bisschen unter Druck! Das ist ein Missstand, den es jetzt schon mittlerweile seit 20 Jahren gibt, und Sie hatten jetzt 20 Jahre Zeit, diesen Missstand festzustellen und zu beheben. Sie haben es nicht geschafft.
So, Frau Berg, und dann muss ich natürlich noch mal was zu Ihnen sagen. Ich denke, das ist Ihnen vielleicht bekannt, ansonsten sollten Sie sich mal informieren, was ein freies Mandat ist. Ein freies Mandat ist eben was anderes als das interpretative Mandat. Es ist nicht einer Partei zugeordnet, es werden hier auch keine Fraktionen gewählt, sondern die Fraktionen bilden sich hier im Landtag. Das ist also formal und juristisch vollkommen falsch gewesen, was Sie gesagt haben, und es ist auch,
und es ist auch vor allen Dingen inhaltlich und politisch nicht nur falsch, sondern auch eine ziemliche Unverschämtheit. Das wissen Sie selbst, das war ja so gemeint. Ich erinnere jetzt mal nur an die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Da gab es eine Abgeordnete der GRÜNEN, die zur CDU gewechselt ist, die hätten sie ja dann, also Ihre Partei hätte sie wegschicken müssen,
hätte sagen müssen, nein, das geht auf gar keinen Fall, die ist ja nicht gewählt als CDU-Abgeordnete, sondern als GRÜNE, aber die haben Sie aufgenommen. Damit haben Sie die niedersächsische Landesregierung gestürzt und vorgezogene Neuwahlen provoziert. Das war dann alles in Ordnung, weil das die CDU ist.
Sie dokumentieren damit ein Staatsverständnis, was wirklich sehr tief blicken lässt, und deswegen wundert man sich auch nicht, dass Ihre Umfrageergebnisse immer weiter fallen,
Ums Wort gebeten hat noch einmal der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrter Herr Wildt, erstens, Rechenfehler passieren mir mit Sicherheit zuweilen, das will ich nicht ausschließen. An der Stelle habe ich aber gar nicht gerechnet, sondern ich hatte versucht, und dann sage ich es gerne noch mal noch langsamer, damit es ankommt, dass ich versucht habe zu ermitteln, wie stark eigentlich
in diesem Lande solche Baukindergeld- oder Baukindergeld-Plus-Instrumente wirken. Deswegen habe ich ausdrücklich gesagt, die Zahlen der Bundesregierung für das dortige Baukindergeld sind bundesweit Anträge zum Ende des Jahres 2018 von 1,2 Milliarden Euro gewesen
und 27 Millionen davon hier im Lande. Und da hier im Lande ebenfalls die 12.000 Euro pro Kind gelten, müssen sogar bei 1.368 Anträgen wenigstens 12.000 Euro pro Antrag rauskommen. Da haben wohl ein paar Elternhäuser mehr als ein Kind, und dann kommen Sie auf die Beträge, die Sie kritisiert haben. Das sind nicht meine gerechneten Werte, sondern schlicht die statistischen Angaben, die die Bundesregierung weitergibt. Das hat also nichts mit Ihren 2.000 Euro zu tun, sondern mit dem Baukindergeld, und zwar nicht Plus,
sondern original des Bundes, und daher kommen die 27 Millionen, die aufs Land entfallen am Gesamtvolumen. – Herzlichen Dank.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3602
… zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen Freie Wähler/BMV und AfD abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3602. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3602 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten umsetzen, Drucksache 7/3590.
Antrag der Fraktion der AfD Abschiebungshaft in Justiz- vollzugsanstalten umsetzen – Drucksache 7/3590 –