Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

Die Pflege in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch bundesweit findet dabei ganz überwiegend in der eigenen Häuslichkeit statt. Pflegebedürftige Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Es ist nicht nur unser großes Ziel, diesem nur allzu verständlichen Wunsch so weit wie irgend möglich zu entsprechen, sondern er folgt auch unserem sozialpolitischen Grundsatz „Ambulant vor stationär“.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Gemengelage bringt viele Herausforderungen mit sich und ist nicht zuletzt auch ein Grund, warum die Sicherung einer guten und bedarfsgerechten Pflege dort steht, wo sie auch hingehört, ganz oben auf meiner Agenda. Und ich habe das Gefühl, so langsam dringt das Thema auch über die Sozialpolitik hinaus in das Bewusstsein der Gesamtpolitik. Die zukünftige Gewährleistung einer guten Pflege ist eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen in den kommenden Jahren und wahrscheinlich Jahrzehnten.

Vor dem Hintergrund einer fortwährenden gesetzgeberischen Arbeit können und konnten wir eine – gemessen am Bedarf – vielleicht nicht in allen Belangen perfekte, aber eine jedenfalls zufriedenstellende Pflegesituation in unserem Land schaffen. Wir brauchen, und dafür setze ich mich ein, einen guten und ausgewogenen Mix aus professioneller, familiärer sowie ehrenamtlicher Pflegestruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Dahinter stehen eine Vielzahl von Menschen mit sehr viel Engagement und unermüdlichem Einsatz, die für die Pflege eintreten. Dafür gebührt diesen Menschen unser Dank. Die Leistungen, die von Familienangehörigen, von professionel

len Pflegekräften täglich vollbracht werden, erfahren bis heute nicht die gesellschaftliche Anerkennung, die sie verdient haben. Unser oberstes Ziel ist es, diese Arbeit, dieses Engagement mit den bestmöglichen Bedingungen und möglichst optimalen Strukturen zu flankieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, die dafür notwendigen Schritte haben wir seit längerer Zeit eingeleitet. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Statistik bemühen: Ende 2017 wurden etwa 72.000 pflegebedürftige Menschen – das sind annähernd 80 Prozent aller Pflegebedürftigen – zu Hause betreut, davon wiederum mehr als 60 Prozent oder, in Zahlen ausgedrückt, allein 45.000 nur von sie umsorgenden Angehörigen.

Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass ganz aktuell auf Grundlage der Betreuungsangebotelandesverordnung, die sich derzeit in der Verbandsanhörung befindet, eine echte Entlastung der pflegenden Angehörigen erfolgen kann. Wir wollen als Landesregierung, dass fortan auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag der Pflegebedürftigen im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen. Dabei geht es zum Beispiel um Hilfen im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen, ganz einfache Hilfe, die den Pflegebedürftigen unterstützen und den pflegenden Angehörigen entlasten. Nächste Schritte müssen nun aber auf Bundesebene erfolgen, und sie werden auch erfolgen, etwa im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege. In fünf Arbeitsgruppen werden Maßnahmen und Empfehlungen zur Stärkung der Pflege erarbeitet. Erste Zwischenschritte werden in Kürze vorgestellt.

Ich habe mich im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2018 dafür starkgemacht, eine Reihe von maßgeblichen Veränderungen bei bundesgesetzlichen Regelungen vorzunehmen. Hierzu gehören die Überarbeitung des Freistellungsanspruchs gegenüber dem Arbeitgeber und damit einhergehend des Lohnersatzleistungsanspruchs bei zugleich flexiblem Arbeitszeitanspruch. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss genauso selbstverständlich sein wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ein weiterer Schritt zur Schaffung besserer Pflegestrukturen ist uns zum 1. Januar 2019 gelungen. An diesem Tag trat das novellierte Landespflegegesetz in Kraft. Mit dem Landespflegegesetz stärken wir nachhaltig die Rolle der Kommunen in der Pflege. Es beinhaltet unter anderem ein Initiativrecht zur Errichtung weiterer Pflegestützpunkte. Diese mittlerweile 18 Pflegestützpunkte im gesamten Land sind eine große Erfolgsgeschichte. Im Hinblick auf die Kurzzeitpflege haben wir die Rahmenbedingungen für die Einrichtungsbetreiber verbessert. Damit wird eine gleichermaßen landes- wie auch bundesseitig sehr wichtige Thematik vorangetrieben, die zeitnahe und nachhaltige Stärkung der Kurzzeitpflege.

Wie ich eingangs bereits klarstellte, ist es unser Ziel, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung und damit in ihrer eigenen Häuslichkeit bleiben können. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die Kurzzeitpflege, denn sie stellt eine qualitativ gute Pflege auch in solchen Zeiten sicher, in denen ein pflegebedürftiger Mensch für eine kurze Dauer nicht zu Hause versorgt werden kann. Stärken wir die Kurzzeitpflege, stärken wir gleichermaßen die Verhinderungspfle

ge und fördern so eines der wichtigsten Instrumente für die so wichtige Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte, auch wenn wir einen sehr langen Tag hinter uns haben, noch ein mir sehr wichtiges Thema anschneiden, die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung als Grundlage für die zukunftsfeste Gestaltung der Pflegepolitik in Deutschland. Die Reform der Pflegeversicherung ist eine Kraftanstrengung, die unbedingt notwendig ist und die wir lösen müssen. Hier haben sich drei Ansatzpunkte in der doch sehr regen Debatte manifestiert: Beitragssatzerhöhung, Zuschüsse aus Bundessteuermitteln und die Einführung der sogenannten Pflegevollversicherung.

Kernanliegen der Pflegevollversicherung ist es, das derzeitige Verhältnis von Versicherungsleistung und Eigenfinanzierung umzukehren, indem fortan nicht mehr die Versicherungsleistung, sondern der Eigenanteil gedeckelt wird. Das dahinterstehende Konzept ist, wie ich finde, äußerst interessant und eine grundlegend alternative Ausgestaltung der Finanzierung. Ich halte es jedenfalls für sehr lohnenswert, dieses Konzept intensiv zu diskutieren,

(allgemeine Unruhe)

denn die Pflegevollversicherung im Zusammenspiel mit weiteren Ansätzen ist aus meiner Sicht ein ernst zu nehmender Lösungsvorschlag für die Finanzierungsfrage. Als derzeitige Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz werde ich dieses Thema vorantreiben.

Das Jahr 2019 steht zudem ganz im Zeichen der Umsetzung der bundesweiten Pflegeberufereform auch auf Landesebene. Hier liegen wir insgesamt gut im Zeitplan. Die Schulgeldfreiheit für alle Jahrgänge spielt dabei eine wichtige Rolle, die in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 besteht – auch das eine wichtige Maßnahme zur Deckung des Fachkräftebedarfs.

Sehr geehrte Damen und Herren, als maßgebliche Themen sehe ich die Entlastung der pflegenden Angehörigen unter besonderer Berücksichtigung der Kurzzeitpflege, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für sowohl pflegende Angehörige als auch professionell Pflegende und die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung. Gerade die Entlastung der pflegenden Angehörigen liegt mir hierbei ganz besonders am Herzen, denn sie stellt eine ungemein wichtige Stütze der pflegerischen Versorgung dar. Es muss also unsere oberste Priorität sein, diese Stütze mit den bestmöglichen Rahmenbedingungen zu flankieren. Wir werden also auch im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2019 konstruktiv und mit vollem Einsatz die zukunftsfähige Gestaltung einer bedarfsgerechten, guten und den pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt stellenden Pflege vorantreiben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die antragstellende Fraktion

kündigt mit dem Text „Pflege zukunftsfest gestalten“ ein Versprechen an, das mit dem Antrag letztendlich nicht gehalten wird.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Mit Ihrem aber auch nicht.)

Wortgläubige Menschen müssten ja meinen, dass die Punkte, die dann aufgeführt werden, letztendlich dazu führen würden, dass wir die Pflege zukunftsfest gestaltet bekämen.

Ich hatte gehofft, Herr de Jesus Fernandes, dass Sie die Punkte, vor allen Dingen die, die die Landesregierung auffordern, in Ihrer Begründung noch weiter untersetzen. Das haben Sie leider nur in Teilen gemacht, dafür jedoch sehr große Worte benutzt, wie zum Beispiel „humanitäre Katastrophe“. Tatsache ist, dass wir in der Pflege vor großen Herausforderungen stehen, und es ist, denke ich, auch angemessen, wenn ver.di sagt, dass vom „Pflegenotstand“ die Rede ist. Aber von einer „humanitären Katastrophe“ zu reden, ist dann schon eine andere Qualität. Eine humanitäre Katastrophe ist, wenn Geflüchtete im Mittelmeer ertrinken. Eine humanitäre Katastrophe ist, dass infolge des Krieges im Jemen Kinder verhungern. Da habe ich nie in diesem Zusammenhang gehört, dass Sie von einer humanitären Katastrophe gesprochen haben.

(Beifall Jörg Heydorn, SPD)

Insofern machen Sie hier sehr deutliche Unterschiede. Das will ich festhalten.

Nunmehr aber zu den einzelnen Punkten, die Sie aufführen. Wir haben uns gestern mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE beschäftigt, die ganz speziell die Pflegepersonalplanung und ein Konzept für Pflegepersonalplanung anhand der Bedarfe ausgesprochen hat, und wir haben auch konkret gesagt, was wir darin gefasst haben möchten.

In Ihrem ersten Punkt verbinden Sie drei Aspekte mit der dann so formulierten Forderung. Zum einen verlangen Sie eine neue Planung, eine neue Analyse, eine Bedarfsanalyse. Wir haben uns gestern, denke ich mal, ausgiebig damit beschäftigen können, dass wir sowohl eine Studie aus Halle vorliegen haben, wir haben Landespflegeplanungsinstrumente, insbesondere die regionalen Pflegesozialplanungen, die als Bedarfsanalyse schon herhalten können, mit einer Ausnahme, wenn es ums Personal geht. In den Sozialplanungen, die gestern in Rede standen, sind die Strukturen bestimmt, sind die Akteure benannt, sind auch die Versorgungsformen aufgeführt und deren Vernetzung und Versorgungszusammenhänge deutlich gemacht. Was nicht deutlich gemacht ist, ist also der personelle Bedarf. Den sprechen Sie auch an, das ist eine Tatsache. Da ist ein Punkt berührt, in dem sich beide Anträge, der von gestern und Ihrer heute hier, treffen, aber das ist dann auch der einzige.

Was uns hat stutzig werden lassen, ist, dass Sie im Zusammenhang mit den Bedarfen die wachsende Zahl von Alleinstehenden und Kinderlosen besonders herausheben. Selbstverständlich gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum der Pflegebedarf zunehmen wird. Frau Ministerin hat eben einige Zahlen noch mal genannt. Und der Hauptgrund ist selbstverständlich die demografische Entwicklung und die Dynamik im Anstieg der Anzahl

hochbetagter Menschen, damit einhergehend Multimorbidität.

Sie stellen zwei Punkte heraus, die auch von Belang sind, keine Frage, und zwar Alleinstehende und Kinderlose. Gleichwohl, wir haben uns gefragt, warum greifen Sie das besonders heraus, und haben uns noch mal die Mühe gemacht, anzuschauen, was für ein Familien- und Gesellschaftsbild Sie haben. Und wenn es um die Alleinstehenden geht, dann ist festzustellen, dass die Entwicklung der Anzahl der Einpersonenhaushalte in Mecklenburg-Vorpommern sich so darstellt, dass sie von mehr als 280.000 Einpersonenhaushalten vor 15 Jahren auf 331.000, müssten es sein, im Jahr 2018/2019 gestiegen sind, die aktuelle Zahl, was also einen Anstieg von 21 Prozent ausmacht. Damit liegt dieser Anstieg in etwa im Anstieg des Durchschnitts der Bundesrepublik insgesamt. Sie greifen das in besonderer Weise heraus, weil sich mit der Anzahl der Entwicklung der Alleinstehenden natürlich auch verbinden lässt die Situation von Alleinerziehenden.

Und weil Sie so undifferenziert in Ihrem Antrag von Alleinstehenden und Kinderlosen sprechen, ist es in der Tat interessant nachzulesen, was Sie in Ihrem Programm dazu schreiben, in Ihrem Bundeswahlprogramm von 2017: „Die Anzahl“, heißt es dort, „traditioneller Familien in Deutschland ist seit vielen Jahren rückläufig – die Zahl sogenannter ‚Alleinerziehender‘ hat in den letzten“ – sogenannter „Alleinerziehender“, dann auch noch mal in Anführungsstrichen –, hat in den letzten „Jahren dagegen stark zugenommen. … Trotz alarmierender Kenntnisse über die Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung“

(Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD)

„sprechen sich nahezu alle Parteien für eine bedingungslose Förderung Alleinerziehender aus. Eine Differenzierung, ob diese Lebenssituation schicksalhaft, durch Selbstverschulden oder auf Grund eigener Entscheidungen zustande gekommen ist, findet nicht statt. Die Entscheidung für die Lebensform ‚alleinerziehend‘ ist Privatsache – für eine daraus resultierende Bedürftigkeit haftet jedoch die Solidargemeinschaft.“ Zitatende.

Also ich finde das anmaßend und ich finde das also reichlich krude, was Sie für ein Gesellschafts- und letztendlich auch Familienbild haben. Wie Sie das jetzt aber mit Ihrem Antrag in Übereinstimmung bringen, ist mir nicht ganz klar. Aber was die Ideologie betrifft, ist es auf alle Fälle erhellend.

Erhellend ist übrigens auch das, was Sie im zweiten Punkt schreiben. Sie wollen die Erhöhung des Personalschlüssels haben, also das Fachkräftegebot. Nun ist bekannt, uns allen bekannt, was im Gesetz steht, nämlich, dass es eine Mindestquote von 50 Prozent gibt. Da weiß ich jetzt nicht genau, worin die Forderung bestehen soll, denn wenn 50 Prozent als Mindestquote feststeht, ist doch nach oben hin alles offen. Wenn man die Quote aber ansteigen lässt, sozusagen auch per Gesetz auf 60 Prozent setzen würde, dann geraten wir in eine Falle, von der Sie ja selber sprechen, dass wir in personellen Engpässen sind. Das wiederum hätte aber zur Folge – wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden –, dass letztendlich die Einrichtungen reihenweise dichtmachen müssten, weil sie diese Quote, die Sie ja heraufsetzen wollen, nicht leisten können. Also wir finden die Fachkraftquote und dieses Fachkräftegebot in der Pflege gut

und richtig und müssen ordentlich Klimmzüge machen, dass wir das erreichen können. Aber sie künstlich hochzusetzen, würde die Situation verschärfen, und das kann nicht im Interesse der zu Pflegenden sein.

Das Dritte, was ich ansprechen möchte, ist, dass Sie eine Marketingkampagne anmahnen und hier vorschlagen. Die gibt es aber bereits, und zwar „Durchstarten in MV“.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und wo?)

Dass diese Kampagne – sowohl im Internet als auch auf Plakaten – verbesserungswürdig ist, ist keine Frage. Aber es wäre schon sachlich korrekt gewesen, darauf hinzuweisen, dass es Kampagnen gibt und dass geworben wird für pflegerische Berufe.

Und zum Letzten, da habe ich bei uns Henning Foerster und unseren Mitarbeiter gefragt, wie ist denn das eigentlich mit dem vierten Punkt, mit dem Tarifvertrag, der hier flächendeckend gefordert wird.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Zum letzten Punkt: die Forderung nach einem flächendeckenden Tarifvertrag für alle Pflegekräfte. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Pflege ist bereits ein flächendeckender Tarifvertrag. Er gilt jedoch, wie der Name es schon sagt, nur für den öffentlichen Dienst. Was die AfD an der Stelle wohl meint, ist, den Tarifvertrag...

(Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.)

Ich komme sofort zum Schluss.

... für allgemeinverbindlich erklären zu lassen beziehungsweise einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag auch für private Anbieter von Pflegediensten zu schaffen. Die Landesregierung hat der AfD bereits vor einem Jahr in einer Kleinen Anfrage – auch Sie selbst, Herr de Jesus Fernandes – darüber aufgeklärt, in welcher Hinsicht sie diese tarifliche Bindung mit unterstützt und auf Bundesebene auch dafür eintritt. Insofern ist Ihnen dieser Punkt letztendlich...

Also jetzt...

... schon bekannt gewesen.

... ist es wirklich über eine halbe Minute.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)