Frau Berg sagte vorhin, dass dort, wo die Mietpreisbremse eingeführt wurde in anderen Ländern, sie keine Wirkung entfaltet hätte.
Wenn man mal an die Ursachen geht, gibt es doch verschiedene Möglichkeiten. Schauen wir uns doch mal an, warum wir einen Engpass am Wohnmarkt haben. Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent, in Bayern und Sachsen 3,5 Prozent.
(Tilo Gundlack, SPD: Ach, die Diskussion hatten wir doch schon ein paar Mal. Das ist doch Quatsch, was Sie da erzählen!)
aber das wollen Sie nicht, weil Ihnen das vollkommen egal ist, weil Sie sagen, der Staat wird es richten. Dann haben wir bei der Grunderwerbsteuer derzeit eine Freigrenze von 2.500 Euro. Ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt ist, da könnte man natürlich auch eine Freibetragsregelung einführen. Man könnte für den erstmaligen Erwerb von Grundeigentum die Erwerber von der Grunderwerbsteuer eventuell freistellen. Es gibt da viele Möglichkeiten.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Wie wollen Sie das kompensieren? Wie wollen Sie das kompensieren?)
Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, sind diese beiden Bundesländer aber die mit der geringsten Schuldenlast, die sie bisher aufgetürmt haben.
Ist Sachsen schon immer ein reiches Land gewesen? Das ist ein neues Bundesland nach meinen Informationen.
(Tilo Gundlack, SPD: Hä? – Torsten Renz, CDU: CDU-regiert so lange. Wesentliche Grundlage für die Erfolge dort.)
Es macht keinen Sinn, ständig neue staatliche Regulierungen einzuführen, wenn man gleichzeitig die verfügbaren Einkommen der Bürger ständig reduziert – die Verweigerung der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression, dann die bei Ihnen ja besonders beliebte Haushaltsabgabe, ehemals GEZ, die EEG-Umlage, wie mein Kollege Herr Fernandes schon sagte. Sie führen ständig neue Belastungen ein. Und jetzt setzen Sie obendrauf eine Regulierung, die dann den Mietmarkt entspannen soll und den Mietern helfen soll. Also das hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun. Ludwig Erhard würde sich im Grabe umdrehen, wenn er hier die Vorstellung der CDU sehen würde.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Wir haben auch eine soziale Marktwirtschaft. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Dirk Friedriszik, SPD: Sind Sie fertig? Ich denke, da kommt noch was?!)
(Thomas Krüger, SPD: Rainer, jetzt stell das mal klar! – Tilo Gundlack, SPD: Mach erst mal Klimawandel!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man die Reden der AfD hier hört, dann glaubt man in Erinnerung an eine Redewendung: Ein Gespenst geht um in Mecklenburg-Vorpommern, das Gespenst der Mietpreisbremse. Unser Antrag steht aber unter dem Motto „Wohnen muss bezahlbar bleiben“. Die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit ausreichenden Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist eine wichtige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, meine Damen und Herren, und um dieses sehr gute Ziel zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, bedarf es einer gemeinsamen Gestaltung aller Akteure der Wohnungswirtschaft im Bund, im Land und auch in den Kommunen.
Die Fraktionen von SPD und CDU haben sich entschlossen, auch die Mietpreisbremse als eine Maßnahme von vielen weiteren in unserem Land einzuführen, um diesem Ziel gerecht zu werden. Ich habe bereits in meiner Einbringungsrede darauf hingewiesen, dass sich der Mietwohnungsmarkt in unserem Land in den letzten Jahren doch sehr unterschiedlich entwickelt hat. So müssen wir in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald, aber auch in anderen beliebten Gegenden in unserem Land feststellen, dass die Mieten in einigen Ortsteilen doch sehr stark gestiegen sind. Zwar bewegen sich die Durchschnittsmieten noch immer im moderaten, sprich vertretbaren Maß, aber eben nur als Durchschnitt. Betrachtet man aber die Wiedervermietungsquoten in guten Wohnlagen, wie zum Beispiel in den Innenstadtbereichen von Rostock und Greifswald, dann stellen wir fest, dass sich die Mieten um deutlich mehr als nur zehn Prozent erhöhen,
Damit verbunden werden mindestens zwei gravierende Dinge aktiviert: Zum einen erhöht sich die vergleichbare Durchschnittsmiete exorbitant schneller als in anderen Stadtgebieten und zum anderen wird die bisherige Mietzusammenstellung derart geändert, dass sich nur sehr gut verdienende Mieter das Wohnen in diesen Stadtgebieten leisten können. Bei Neuvermietungen von 7 bis 12 Euro pro Quadratmeter können Sie, meine Damen und Herren, sehr schnell selbst feststellen, wer von seinem Haushaltsnettoeinkommen bis maximal 35 Prozent aufwenden muss, um sich diese Wohnung leisten zu können.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, 30 bis 35 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens werden als angemessen und noch vertretbar für Mietausgaben, und zwar inklusive der Betriebskosten, angesehen. Somit ist ein großer Teil der Normalverdiener in unserem Land nicht in der Lage, in begehrten Wohnanlagen noch zu wohnen beziehungsweise sich eine neue Wohnung anzumieten.
Dieser Situation begegnen wir im gesamten Bundesgebiet. Deshalb haben bereits wie erwähnt zwölf Bundesländer die Mietpreisbremse eingeführt. Damit darf der Vermieter in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt für die Bestandswohnung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Somit wirkt die Mietpreisbremse zweifach: Erstens steigen die Mieten bei Wiedervermietung von Wohnungen nicht mehr unbegrenzt und zweitens wird der Anstieg ortsüblicher Vergleichsmieten ebenfalls begrenzt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse hat sich gezeigt, dass sie sich zum unverzichtbaren Instrument in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten entwickelt hat. Mieter können exorbitanten Mieten erstmals Grenzen setzen. Die Mietpreisbremse kann aber auch noch besser in Anspruch genommen werden. Die SPDLandtagsfraktion begrüßt deshalb die Initiative des Bundesjustizministers Heiko Maas, ergänzende Anreize für Mieterinnen und Mieter zur Durchsetzung ihrer Rechte zu setzen. Das ist hier auch schon angesprochen worden.
Meine Damen und Herren, leider haben erste Studien gezeigt, dass die Mietpreisbremse nicht überall die Erfolge erzielt, die möglich wären, und die Mieterinnen und Mieter die Instrumente, die ihnen das Gesetz zur Hand gibt, nicht nutzen. Wenn die Miete die zulässige Höhe von maximal zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt, dann ist die Mietvereinbarung unwirksam und Rückzahlungen an die Mieterinnen und Mieter sind fällig. Voraussetzung ist das Geltendmachen des überhöhten Mietzinses durch die Mietpartei. Dazu müssen die Vermieter auf Verlangen Auskunft geben über die Grundlagen der Mietzinsforderung, insbesondere die Vormiete.
Somit ist klar, dass das Gesetz an zwei Stellen nachgebessert werden muss. Erstens brauchen wir mehr Transparenz. Vermieter müssen zur Offenlegung der Vormiete verpflichtet sein, und zwar unabhängig von einem Auskunftsverlangen. Zweitens muss der Rückzahlungsanspruch ab Vertragsabschluss gewährt werden statt wie bisher ab Geltendmachen durch die Mietpartei.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns heute aber auch klar vor Augen halten, dass wir mit der Umsetzung dieses Antrages alle juristischen und verwaltungstechnischen Vorgaben in der zu erlassenden Rechtsverordnung rechtssicher umzusetzen haben. Die Landesverwaltung wird mit großer Sicherheit aus den Erfahrungen der anderen Bundesländer schöpfen können, denn eins wissen wir heute schon: Mit der Einführung der Mietpreisbremse haben wir erst einen kleinen Schritt zur Dämpfung des Mietanstieges getan. Weitere wichtige Maßnahmen sind notwendig, wenn wir unserem gemeinsamen Ziel „Wohnen muss bezahlbar bleiben“ gerecht werden wollen.
Auch der Bundesgesetzgeber sieht das so. Die Ermächtigungsgrundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch verlangen, dass sich aus der Begründung der Verordnung ergibt, welche Maßnahmen die Landesregierung in dem durch die Rechtsverordnung jeweils bestimmten Gebiet und Zeitraum ergreifen wird, um Abhilfe zu schaffen. Deshalb ist es notwendig, dass der Bund, das Land und die Kommunen Maßnahmen und Lösungen erarbeiten und umsetzen. Die Allianz für das Wohnen mit Zukunft ist hierbei ein wichtiger Partner.
Meine Damen und Herren, neben den Maßnahmen für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt ist eine weitere Voraussetzung für eine Entspannung der Wohnungsmärkte, dass genügend Wohnraum zur Verfügung steht und dass die Wohnungen den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden. Der Bund hat für dieses Jahr die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf über 1,5 Milliarden Euro erhöht und somit können die Länder weiterhin konsequent in den sozialen Wohnungsbau investieren.
Leider wird unser Landesprogramm für den sozialen Wohnungsneubau zurzeit kaum nachgefragt. Dafür gibt es Ursachen, welche auch bekannt sein dürften. Und wenn die Verwaltung diese Ursachen kennt, ist es an der Zeit, die Förderrichtlinie so anzupassen, dass die Mittel auch von den Wohnungsgesellschaften abgerufen werden. Ich erwarte, dass in der Allianz fürs Wohnen umgehend die Hemmnisse analysiert werden und konkrete Lösungsansätze gefunden werden.
Und auch von der Landesverwaltung erwarte ich ein Umdenken in der Förderpolitik. Ein neuer Anreiz zur besseren Nutzung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau kann zum Beispiel die Kombination vom Kauf von Belegungsrechten im Bestand mit der Teilbelegungsbindung des Neubaus sein.