(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja, ja! Ja, ja, ja! – Heiterkeit und Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie sind mir ein ganz Kluger! – Heiterkeit bei Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)
um Risiken für Leben und Gesundheit der Menschen, für die Umwelt, aber auch die wirtschaftlichen Entwicklungen zu minimieren. Wenn auch der Anteil der anthropogen verursachten Emission bei Kohlendioxid lediglich vier Prozent ausmacht, so ist sich die Wissenschaft dahin gehend einig, dass die durch die Menschen verursachten Emissionen den Klimawandel entscheidend beschleunigen. Daher müssen alle Anstrengungen unternommen werden, den CO2-Austausch so nachhaltig zu reduzieren, dass die Klimaschutzziele im vorgegebenen Zeitrahmen realisiert werden, denn mit einem fortschreitenden Klimawandel gehen nicht unerhebliche Risiken für einzigartige und bedrohte Ökosysteme,
Wetterabläufe, der Anstieg der Meeresspiegel und Gefährdungen der wirtschaftlichen Entwicklung einher. Deshalb diskutieren wir in einem breiten Beteiligungsprozess, wie wir konkret vorgehen, um das Klimaziel für 2020 schleunigst und das für 2030 zielgenau zu erreichen. Bis 2050 wollen wir klimaneutral in Deutschland sein.
So viel, Frau Schwenke, zur Quantifizierung der Ziele. Das haben Sie ja vorhin so in den Raum gestellt, es sei ja keine Maßhaltigkeit.
Dafür ist bereits auf der Bundesebene ein reger nationaler Klimakonsens in Gang gebracht. Voraussichtlich am 20. September wird die Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz ein umfangreiches Klimaschutzpaket beschließen. Der vorliegende Entwurf des Klimaschutzgesetzes ist als Rahmengesetz gefasst und soll die Ziele und Prinzipien der Klimaschutzpolitik gesetzlich verankern. Mit dem Klimaschutzgesetz sollen Klimaschutzziele für ganz Deutschland gesetzlich geregelt werden. Für jeden Wirtschaftssektor sollen Ziele zur Emissionsminderung optional und verbindlich vorgegeben werden. Dabei wird vorgeschlagen, die Sektorenziele des Klimaschutzplanes 2050 in Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft zu übertragen. Anpassung und Fortschreibung dieser jährlichen zusätzlichen Emissionsmengen im Rahmen der Klimaschutzziele sollen im Verordnungsweg erfolgen können. Hier werden wir uns demnächst also bundesrechtlichen Vorgaben stellen müssen, und das ist richtig so und gut so, sodass man auch im Rahmen der eigenen Befassung in den Ausschüssen, in den Fachausschüssen damit arbeiten kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn andere Bundesländer bereits Klimaschutzgesetze haben, weist Mecklenburg-Vorpommern Besonderheiten auf. Der
Minister ist auf den Rang des Bundesrechts und des Landesrechts eingegangen, das möchte ich hier an der Stelle nicht wiederholen, da bin ich auch viel zu wenig in der Juristerei bewandert. Aufmerksam machen möchte ich nur darauf, dass es schon deutliche Besonderheiten zwischen den Bundesländern gibt, die bereits ein Klimaschutzgesetz haben, zu den Verhältnissen, wie wir sie in Mecklenburg-Vorpommern haben, mit einer ausgesprochen geringen Industrialisierungsdichte, mit einer geringen Bevölkerungsdichte und mit einer ausgeprägten Agrarlandschaft mit großflächigen und hocheffizienten Agrarbetrieben.
Der bisherige Erfolg bei der Umsetzung des Klimaschutzes begründet sich in Mecklenburg-Vorpommern dabei auf folgenden vier Säulen: zunächst erstens die Energieeinsparung, zweitens die Verbesserung der Energieeffizienz, drittens der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energieträger – die Sie, Frau Schwenke, ja auch hier sehr flachreden und sagen, das ist zum Stillstand gekommen, was wir nicht feststellen können, MecklenburgVorpommern produziert immer noch mehr Strom, als es selbst verbrauchen kann,
und die Probleme mit der Ableitung sind allgemein bekannt, das muss ich hier nicht extra noch mal erwähnen – und die vierte Säule, Forschung und Erschließung von Speicherkapazitäten von erneuerbaren Energieträgern.
Bereits im Jahre 1997 hat die CDU-geführte Landesregierung das erste Klimaschutzkonzept des Landes veröffentlicht. Bereits damals wurde zur Umsetzung der vorgesehenen Aufgaben eine Förderrichtlinie Klimaschutz eingerichtet. Unser Ziel war und ist, den Klimaschutz durch Anreize und Förderung und nicht durch Ordnungsrecht und Restriktionen umzusetzen. Wir wollen und werden den Klimaschutz weiterentwickeln und dabei gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit MecklenburgVorpommerns und Deutschlands als Wirtschaftsstandort stärken. Wir wollen die Technologieführerschaft im Bereich des Umweltschutzes ausbauen und so Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland sichern. Wir ziehen also Anreize und Förderprogramme ordnungsrechtlichen Maßnahmen vor, denn wir sind keine Verbotspartei.
Letztendlich sehen wir den Klimaschutz in MecklenburgVorpommern und auf Bundesebene auf gutem Weg. Schon heute können in Mecklenburg-Vorpommern die einzelnen Akteure über zahlreiche Richtlinien der Landesregierung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten unterstützt werden. Klima- und Umweltschutz, ich wiederhole das noch mal,
kann und darf nicht nur ordnungsrechtlich beziehungsweise gesetzlich umgesetzt werden, sondern Klimaschutz muss gelebt werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit Gesetze aus anderen Bundesländern für unser Bundesland kompatibel sind. So gibt es bereits, wie ausgeführt, bei uns völlig andere Rahmenbedingungen in diesem Bereich, und in Bezug auf das anstehende Bundesrecht ist dies sowieso fraglich.
Lassen Sie mich also kurz zusammenfassen: Wir setzen in der Klimaschutzpolitik andere Schwerpunkte als Sie. Wir setzen auf Anreize anstelle von Sanktionsmaßnahmen. Wir wollen Steuererleichterungen bei der Wärmemodernisierung im Gebäudebereich und Anreizkomponenten im Bereich der Mobilität durchsetzen. Wir sehen sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene ausreichenden Fortschritt in der Klimaschutzpolitik. Wir wollen Klimaschutz durch technische Innovationen und Marktführerschaft umsetzen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken und die Arbeitsplätze sichern und Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien, aber auch des Klimaschutzes ausbauen.
Deshalb erschließt sich meiner Fraktion die Notwendigkeit eines Klimaschutzgesetzes in MecklenburgVorpommern nicht ansatzweise. Nur Papier zu beschreiben, hilft hier nicht weiter. Für einen wirksamen Klimaschutz sind Maßnahmen erforderlich, die wirtschaftlich, sozial und ökologisch sind. Aus den vorgenannten Gründen erachten wir ein Klimaschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern als nicht notwendig, deshalb lehnen wir Ihren vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! „Industrie, Haushalte, Verkehr und Landnutzung erhöhen fortlaufend den Anteil der Treibhausgase in der Atmosphäre, vor allem die des Kohlenstoffdioxids.“ Jawohl, meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern leben Menschen und wirken Menschen, und die atmen auch. Und dann steht hier: „Um dem zu begegnen …“ Dem wollen Sie also begegnen mit Ihrem Antrag!
ein Land, das eben mit diesem hohen Gut Werbung macht, hat also einen Klimanotstand! Das grenzt an Sabotage.
Und nun kommt Ihr Antrag! Meine Damen und Herren der LINKEN, ich sehe keineswegs in jedem Ihrer Anträge die Gefahr des Auflebens des Sozialismus, aber bei diesen Anträgen schon.
Was Sie wollen, ist der Missbrauch des Umwelt- und Tierschutzes als Instrument zur gesellschaftlichen Umgestaltung.