An dieser Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne eine Besuchergruppe aus Nordwestmecklenburg begrüßen und Ihnen dann mitteilen, dass im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vereinbart wurde. Ich sehe und höre dazu kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat für die Landesregierung und in Vertretung des Finanzministers der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme im Übrigen gerade aus Berlin. Wir haben die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ beraten.
Im Übrigen wird darüber das Ehrenamt auch ganz stark mit gefördert. Insofern hat sich die Fahrt nach Berlin, glaube ich, heute fürs Land gelohnt.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ja, ja! – Zuruf von Ministerin Stefanie Drese)
Nein, aber jetzt mal ganz im Ernst zurück zu diesem Thema. Ich darf ja für den Finanzminister, der im Vermittlungsausschuss tätig ist, diese Rede hier halten, und ich will auch noch mal ausdrücklich sagen, Reinhard Meyer hätte jetzt gesagt, er ist der LINKEN sehr dankbar für diesen Antrag,
gibt er uns doch die Möglichkeit, darzustellen, was wir in den letzten Wochen, Monaten und Jahren auch zu diesem Thema gemacht und auf den Weg gebracht haben.
Und da möchte ich dann auch ansetzen. Die Landesregierung ist tätig und hat sich gemeinsam mit den 16 Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder sowie mit dem Bundesfinanzminister eine umfassende Modernisierung des Vereinsrechts eingesetzt. Ich möchte das gerne auch mit einigen Beschlüssen der Länderfinanzminister und des Bundesrates unterstreichen. So haben wir im Übrigen ja praktische Erleichterungen für Vereine beschlossen, wie zum Beispiel die Anhebung der Freigrenze von den 35.000 Euro auf 45.000 Euro – ich denke, das dürfte bekannt sein – oder auch die Anhebung der Grenzen, was die Frage der Zuwendungsbescheide anbetrifft, nämlich von 200 auf 300 Euro, die Bürokratieentlastung für kleinere Vereine durch die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro sowie eine Reihe von Maßnahmen, um die kooperative Zusammenarbeit gemeinnütziger Vereine und Körperschaften zu fördern und damit natürlich auch von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Ich glaube, da sind Signale doch auch dabei, die Sie hier angedeutet haben, um das Ehrenamt wirklich zu unterstützen.
Zum anderen sollen diejenigen im Übrigen auch steuerlich entlastet werden, welche sich tatsächlich ehrenamtlich engagieren. So wollen wir die Übungsleiter- oder auch die Ehrenamtspauschale deutlich anheben und ehrenamtlich Tätige durch die zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund der Ehrensamtkarte – an der die Sozialministerin hier mit Hochdruck weiterarbeitet – dann auch weiter entlasten.
Darüber hinaus fordern wir Länder die Ausweitung des Gemeinnützigkeitskataloges nach Paragraf 52 AO um Tatbestände wie zum Beispiel die Förderung für die Hilfe von Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder der geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, oder natürlich auch Einrichtungen, die für den Klimaschutz sich engagieren. Also ich glaube, das sind auch Themen, die uns gemeinsam in diesem Hohen Hause ja immer wieder auch bewegen und auch weiter bewegen werden.
Es ist jetzt nur noch an der Bundesregierung, die Vorschläge in ein Gesetzgebungsverfahren zu überführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesfinanzminister für die erste Hälfte des kommenden Jahres angekündigt. Sie sehen also, dass die in Ihrem Antrag geforderte Bundesratsinitiative zur grundlegenden Neugestaltung der Gemeinnützigkeit und des Gemeinnützigkeitsrechtes in vollem Gange ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, andere Forderungen des Antrages sind allerdings nicht mit einer Reform das Gemeinnützigkeitsrechtes zu erfüllen. Würde der Zweckkatalog, wie es im Antrag der LINKEN eben auch dargestellt wird, auch auf allgemeinpolitisch Tätige erweitert, bekämen wir wahrscheinlich auch erhebliche Probleme mit der Verfassung. Die schreibt nämlich eine klare Trennung zwischen gemeinnütziger Betätigung und der politischen Willensbildung auch vor.
Letztere ist Parteien vorbehalten, die sich – anders als Vereine – regelmäßig demokratischen Wahlen stellen müssen. Ich bitte da auch ausdrücklich um Verständnis.
Zudem müsste eine Begünstigung politischer Vereine wertneutral sein. Ich glaube, da stimmen wir auch überein. Das Steuerrecht kann nicht nach erwünschten oder unerwünschten, angenehmen oder unangenehmen, angepassten oder unangepassten politischen Aktivitäten differenzieren. Auch das, glaube ich, ist nachvollziehbar. Tätigkeiten, die bisher als politisch und damit nicht gemeinnützig eingeordnet wurden, kämen – nach der von der LINKEN vorgeschlagenen Reform – in den Genuss staatlicher Förderung. Das würde dann auch bedeuten, dass der Staat Organisationen an den äußeren Rändern im Übrigen des politischen Spektrums fördern müsste. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das unbedingt wollen. Und die Verfassungswürdigkeit steht da zu hinterfragen.
Abschließend will ich dieses vermeintliche Verbot der politischen Tätigkeit für gemeinnützige Vereine aber auch wieder einschränken und Ihnen damit aufzeigen, wie schwierig die Abwägung in Finanzämtern häufig ist. Und das werden Sie alle auch erfahren haben. Ich habe es jedenfalls mit den Vereinen, die ich zum Teil begleite und betreue, auch erlebt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es gemeinnützigen Vereinen nämlich sehr wohl gestattet, sich politisch zu betätigen, und zwar immer dann, wenn das verfolgte politische Ziel ausdrücklich einem in der Abgabenordnung formulierten Zweck auch dient.
Die Förderung des Umweltschutzes finde ich dabei ein hervorragendes Beispiel und damit auch konkret, in der Abgabenordnung ist dieses auch beschrieben und deren Zweck auch umgesetzt. Daher ist die Betätigung eines Vereins in diesem Bereich auch unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit. Allerdings gibt es auch hier wieder eine nicht unbedeutende Einschränkung: Der Verein muss sich parteipolitisch neutral verhalten. Insbesondere, wenn wir das aktuelle Thema Klimaschutz uns ansehen, glaube ich, wird das ja deutlich.
Am Ende sind Entscheidungen der Finanzämter häufig auch Ermessensspielräume und Ermessensentscheidungen. Das liegt daran, dass die Satzungszwecke der Abgabenordnung bewusst abstrakt formuliert sind, um
auf gesellschaftliche Änderungen reagieren zu können. Das führt in der Praxis im Übrigen auch dazu, dass verschiedene Finanzämter ähnlich gelagerte Sachverhalte unterschiedlich bewerten. Ich sehe Ihr Nicken.
Deshalb haben wir Maßnahmen ergriffen – ich kann mich da auch sehr gut entsinnen, auch im Übrigen über unsere Ehrenamtsstiftung –, nämlich weitgehende einheitliche Rechtsanwendungen zu gewährleisten. Ich erinnere etwa an die gemeinsame, mit der Ehrenamtsstiftung auch durchgeführte Dialogtour „Für ein buntes Vereinsleben“. Ich glaube, das war eine sehr sinnvolle Sache.
Zusammen mit den Bearbeiterinnen und Bearbeitern in den Ämtern, in den Finanzämtern, haben wir anschließend eine Handlungsempfehlung erstellt, deren wichtigster Teil eine Fallsammlung ist. Hier sind die besonders kniffligen Fälle gesammelt und einheitlich gelöst. Zusammen mit den Finanzämtern vor Ort haben wir als Ministerium, als Finanzministerium, anhand konkreter Fälle aus der Praxis so einen Leitfaden erstellt, der bei den Ämtern die Unsicherheit bei der Rechtsanwendung minimiert und gleichzeitig den Vereinen die Sicherheit gibt, dass bei uns im Land die rechtlichen Fragen einheitlich bewertet werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, Sie können daran erkennen, dass für uns das Thema des Ehrenamtes – nicht umsonst hat es ja gerade den Ehrenamtstag wieder gegeben, mit der Auszeichnung durch die Ministerpräsidentin – schon ganz lange oben auf der Agenda steht. Ich gehe davon aus, dass Sie damit auch erkennen, dass wir an diesem Thema wirklich intensiv arbeiten, und ich hoffe im Namen des Finanzministers, dass ich damit auch für Aufklärung gesorgt habe. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE will das Gemeinnützigkeitsrecht ändern, weil dieses veraltet sei und nicht der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts entspreche. Nun, diese simple Begründung zieht nicht, zumal das Gesetz erst 2007 durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements überarbeitet wurde.
Allerdings ist die Rechtslage recht kompliziert und könnte durchaus – vor allem im Interesse der kleinen Vereine – vereinfacht werden. Minister Backhaus hat dazu auch Ausführungen gemacht. Dabei geht es auch oder insbesondere in der Praxis um die Behandlung von Vereinsfeiern. Solche geselligen Veranstaltungen schaden zwar nicht der Gemeinnützigkeit, solange sie nicht die überwiegende Tätigkeit des Vereins ausmachen, die steuerliche Behandlung der Einnahmen ist aber schwierig und