Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte es ja schon als Vermutung ausgesprochen, es ist ganz offenbar so, dass Sie erkannt haben, dass hier das Landesverfassungsgericht Ihnen so etwas wie eine Gelbe Karte gezeigt hat. Die Rede war von Hinweisen, ganz genau. Das kann ja auch eine Gelbe Karte mal sein.
und darauf haben Sie jetzt reagiert. Das ist ja zunächst mal lobenswert, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ich will Ihnen sagen, das ist uns zu wenig.
Wir möchten eigentlich, dass Sie damit aufhören, hier eine politische Landschaftspflege mit Geldern zu betreiben, die an sich ganz woanders hingehören,
nämlich zu den Kommunen, die damit selbst entscheiden sollen, was Sie mit diesem Geld machen wollen.
Und leider ändert ja Ihr Vorhaben nichts an diesem Vorgang. Sie verbessern zwar einen Teilbereich, Sie beziehen das Parlament mit ein, das war ja auch eine Forderung der LINKEN und ist auch unsere Forderung, aber es ist aus meiner Sicht erheblich zu wenig. Die Kritikpunkte, dass hier Transparenz immer noch fehlt, bleiben auch aufrechterhalten, denn potenzielle Antragsteller …
(Thomas Krüger, SPD: Moment mal! Sie wollten mehr Transparenz und jetzt soll das abgeschafft werden?!)
Meine Damen und Herren, die potenziellen Antragsteller müssen bei den Abgeordneten von SPD und CDU gewissermaßen betteln gehen.
(Torsten Renz, CDU: Wo haben Sie das gelesen? Bei mir hat noch keiner gebettelt. – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)
Es gibt kein geregeltes Förderverfahren und keine gleichberechtigte Antragstellung. Der ganze Strategiefonds ist eigentlich ein reiner Willkürakt.
Und zu dem, was der Herr Minister Meyer gesagt hat: Er hat ja hier am 13. November 2019 gesprochen, da hat er in seiner Rede die besondere Wichtigkeit des Strategiefonds hervorgehoben und insbesondere einen Aspekt, nämlich, dass außer den geförderten Sachbereichen noch andere, also nicht nur diese Sonderprogramme gefördert werden, sondern auch noch andere
Sachbereiche, und da hat er zum Beispiel den Schulbau oder den Schwerpunkt Inklusion oder Mittel für ländliche Gestaltungsräume angeführt. Ich habe das mal untersuchen lassen und festgestellt, das ist wohl nur die halbe Wahrheit. Schaut man sich nämlich die Anlage 11 zu Kapitel 1111 des Wirtschaftsplanes für den Sondervermögenstrategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern an, so erkennt man sehr schnell, dass für die vom Minister hervorgehobenen weiteren Schwerpunktbereiche für das Jahr 2019 und 2020 und auch in der Planung für 2021 kein einziger Euro angesetzt wurde. Also da wird doch etwas versucht, ein wenig schönzureden durch den Herrn Minister.
Ja, es bleibt bei unserer Kritik an diesem Strategiefonds. Sie verbessern zwar ein wenig etwas, aber Sie machen die Situation eigentlich dadurch schlimmer, dass Sie sie perpetuieren, und das wird von uns weiterhin kritisiert. Da wir nicht umhinkommen anzuerkennen, dass es ja doch ein Teil, eine Teilverbesserung ist, ein Schritt damit in die richtige Richtung, wir das Ganze aber nicht akzeptieren wollen, kündige ich hiermit an, dass wir an der Abstimmung nicht teilnehmen werden.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Wollen Sie nicht mal eine Überweisung? Das ist ja unparlamentarisch, so was!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gundlack hat ja für die Koalitionsfraktionen schon den Gesetzentwurf eingebracht, der Landwirtschaftsminister hat in Vertretung des Finanzministers schon erklärt die wegweisenden Neuerungen, dass wir mit dem Strategiefonds jetzt auch entgegen früherem Beschluss im Haushalt, wo es geregelt war, nicht nur im Finanzausschuss sozusagen den Beschluss herbeiführen, sondern jetzt auch noch mal im Landtag. Das haben wir als Hinweis aus dem Landesverfassungsgericht entgegengenommen und haben gesagt, wenn das Landesverfassungsgericht uns einen Hinweis gibt, das haben wir schon mehrfach gesagt,
Ich bin der Meinung, so wie die Koalition in Gänze, dass der Strategiefonds ein gutes Instrument ist, gerade in ländlichen Bereichen, in schwachen Kommunen auch ganz spezielle Projekte zu fördern. Es ist nicht richtig, dass es keine Förderrichtlichtlinien gibt. Es gibt Förderrichtlinien für den Kirchensanierungsfonds, für alle gibt es eigentlich entweder Förderrichtlinien oder Fördergrundsätze, sodass es nicht nach Willkür vergeben wird. Anträge können da entsprechend gestellt werden. Und ich möchte bloß mal darauf hinweisen, dass es schon allein über 200 Anträge bei freiwilligen Feuerwehren gegeben hat, die sehr, sehr dankbar sind, dass hier sehr unkompliziert geholfen wurde. Frau Rösler, glaube ich, weiß das auch, dass ihre Feuerwehr da dankbar ist,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Nun stellen Sie sich mal vor, das wäre alles beim Innenminister im Haushalt gewesen, Kapitel Feuerwehren beim Innenminister! Stellen Sie sich das mal vor! – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Und dann gibt es, wenn man weiterguckt, über 100 Kirchenanträge, die wir haben, wo ganz gezielt geholfen werden kann,
wo es speziell um Kulturgüter unseres Landes geht, die sonst nicht entsprechend finanziert werden können.
die hier im Land hervorragend von den Leuten entgegengenommen werden, die dankbar sind, dass wir nicht über Schlüsselmasse fördern, was ja die Alternative wäre, wo ein Großteil der Gelder dann in großen Städten landen würde, und nicht da, wo die Bedürftigen sind. Deswegen haben wir gesagt, Strategiefonds ist wichtig und jetzt mit der Transparenz, dass wir im Landtag dieses entsprechend beschließen,
Und da sagt der Fraktionsvorsitzende Herr Kokert noch mal ganz deutlich, die Erfolgsgeschichte des Strategiefonds wird fortgeschrieben,
und wir sind dankbar, dass wir durch eine vernünftige Haushaltsführung einen Jahresüberschuss haben,
der sozusagen auch im Strategiefonds verfassungsgemäß eingesetzt werden kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.