Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

Antrag der Fraktion DIE LINKE Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe bedarfsgerecht aufstellen und fördern sowie deren Arbeit achten – Drucksache 7/287 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion bringt erneut einen Antrag in den Landtag ein, bei dem es um die Gefährdung, respektive um die Sicherung einer jahrelan

gen professionellen und engagierten Arbeit im Bereich der sozialen Beratung geht, die in den letzten Wochen durch das kurzatmige und gleichermaßen kurzsichtige Handeln der Landesregierung gefährdet scheint. In der Vergangenheit ging es dabei oft um die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, heute geht es um die Kontakt-, Informations- und Beratungsstellen der Selbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern, abgekürzt KISS.

Betroffen von nicht bedarfsgerechten Entscheidungen der Landesregierung wären im Falle der KISS neben den Beschäftigten in den bisher geförderten fünf Beratungsprojekten vor allem viele erkrankte Menschen, die sich in Selbsthilfegruppen zusammengefunden haben, um mit ihrer Krankheit klarzukommen und diese im besten Fall zu besiegen, oder aber es geht darum, ihre sozialen Probleme zu bewältigen. Diese Selbsthilfegruppen zu unterstützen, zu beraten und zu betreuen, ist die Aufgabe der KISS.

An den Standorten Ludwigslust, Schwerin, Gägelow bei Wismar, Rostock, Stralsund, Güstrow/Teterow, Neubrandenburg und Neustrelitz werden mit jeweils 0,5 bis 2 Stellen in unterschiedlicher Stundenzahl landesweit bei unterschiedlichen Trägern insgesamt circa 900 Selbsthilfegruppen betreut. Bei meiner Aufzählung haben Sie mitbekommen, dass es jenseits von Stralsund, Güstrow und Neubrandenburg, also im östlichen Landesteil, gar keine Beratungsstelle gibt. Damit hat dann auch der zweite und der dritte Teil unseres Antrages zu tun. Dass es im östlichsten Landesteil keine Beratungsstelle gibt, das liegt nicht etwa daran, dass die Menschen dort gesünder wären, sondern daran, dass circa 60 Selbsthilfegruppen im Landkreis Vorpommern-Greifswald unter sehr schwierigen Bedingungen von Rostock aus betreut werden.

Es fehlt also an Kontakt-, Informations- und Beratungsstellen für Selbsthilfe in Greifswald, Anklam und Pasewalk und gegebenenfalls auch in Waren, wenn wir den Betroffenen landesweit flächendeckend Hilfe und Unterstützung anbieten wollen. Und bevor Sie in Ihren Erwiderungen möglicherweise vor einer Wünsch-dir-wasMentalität der LINKEN warnen wollen, möchte ich noch einige Ausführungen zur Arbeit der aktuell acht KISS im Land machen und Ihnen deren Arbeit näherbringen.

Selbsthilfe bei oder nach Erkrankung ist ein wichtiges Element, eine wichtige Säule des Gesundheitswesens in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland. Selbsthilfe als ergänzende, selbstständige Form der Beratung und Unterstützung für alle Bürgerinnen und Bürger mit gesundheitlichen oder sozialen Problemen ermöglicht Teilhabe und Interessenvertretung zugleich. Es geht also um die Hilfe in besonderen schwierigen Lebenslagen und es geht um dadurch gewonnene Lebensqualität.

Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie sozialen Problemlagen steigt aus verschiedenen Gründen. Ursächlich dafür sind die Veränderungen in unserer Arbeits- und Lebenswelt, die daraus resultierenden gesundheitlichen Situationen der Bevölkerung, der medizinische Fortschritt und nicht zuletzt auch die Politik, die ja die Rahmen abbildet, sowohl die der Regierungsparteien der Bundes- oder auch der Landesebene. Dies alles hat mit zwingender Logik Auswirkungen auf den Bedarf für Ratsuchende und die Bedeutung von Beratungsstellen. Wir Abgeordnete haben dafür zu sorgen, dass Menschen mit Hilfebedarf

nicht alleingelassen werden, sondern unterstützt durch gute Rahmenbedingungen sich einander helfend organisieren können.

Im konkreten Fall nun, der Anlass für unseren Antrag ist, sind zum einen die Rahmenbedingungen unsicher und zum anderen wird das ehrenamtliche Engagement herabgewürdigt.

Da wahrscheinlich nicht alle mit der Sachlage vertraut sind, will ich Sie kurz aufklären: Im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung sozialer Selbsthilfe in den neuen Bundesländern“ entstanden Anfang der 90er-Jahre fünf KISS, die dann entsprechend der Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 1997 weiter durch das Land gefördert wurden. Im Haushalt des Landes sind seit Jahren ein entsprechender Titel und Mittel eingestellt. Seit dem Jahr 2013 sind dies 112.500 Euro, die auf diese fünf Beratungsstellen beziehungsweise Träger verteilt werden.

Die gleichbleibende Höhe der Förderung gibt schon einen Hinweis auf ein Problem, das darin besteht, dass bei der Förderung durch das Land über Jahre hinweg Preis- und Lohnsteigerungen unberücksichtigt blieben und im Zweifel durch die Träger aufgefangen werden mussten oder müssen. Auch wenn die Träger – wie alle anderen Antragsteller auf Fördermittel des Landes auch – trotz langjähriger Förderung keinen Rechtsanspruch auf die jährlichen Zuweisungen haben, konnten sie sich seit nunmehr beinahe 20 Jahren auf die Förderung verlassen. Es gab keine größeren Probleme. Man hatte sich auf die Förderung eingestellt, auch wenn der Eigenanteil laut Richtlinie mindestens zehn Prozent betragen soll, was bei einem mit der Richtlinie geforderten kostenlosen Dienstleistungsangebot, insbesondere für kleine Träger, immer schwierig zu realisieren ist. Wie gesagt wurden bisher fünf Beratungsstellen aus dem Haushaltstitel gefördert. Die Anträge werden regelmäßig im Herbst des Vorjahres gestellt. So war es auch 2016.

Zu Beginn dieses Jahres wurden die Träger darüber informiert, dass eine weitere Beratungsstelle einen Antrag auf Förderung gestellt habe und deshalb die bisherige Förderung für alle gesenkt werde, um nunmehr alle sechs Antragsteller bedienen und fördern zu können. Das heißt, im laufenden Haushaltsjahr sollten die Träger zaubern und die geplanten Ausgaben irgendwie senken oder sich woanders Geld beschaffen. Völlig unberücksichtigt lässt das zuständige Landesamt – wie auch regelmäßig bei den Schuldnerberatungsstellen –, dass die Träger oftmals an langfristige Arbeits-, Miet- und Leasingverträge gebunden sind und diese nicht mal eben einfach so und schon gar nicht einseitig ändern können.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie, meine Damen und Herren, und auch ich genießen die Selbstverständlichkeit einer sicheren Finanzierung unserer Tätigkeit. Bei den Beratungsstellen ist das anders. Sie werden über Jahre hinweg als Projekte gefördert und sie können nicht sicher sein, in welchem Umfang. Ich halte das für eine nicht verantwortliche Art und Weise des Umgangs mit den Beschäftigten und den Trägern und ich halte dies auch nicht für eine geeignete Form der Anerkennung der geleisteten Arbeit, die dort getan wird.

Deshalb fordern wir in unserem Antrag, die bisher geförderten Kontaktstellen auch im Jahr 2017 mindestens in Höhe des Vorjahres zu fördern. Die Mittel für die Bewilli

gung weiterer Anträge müssen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, die Richtlinie insgesamt zu überarbeiten und an die Bedarfe anzupassen. Das müsste dann wiederum Niederschlag im nächsten Doppelhaushalt finden. Darüber hinaus soll die Landesregierung die Bedarfe an den KISS ermitteln und vorhandene weiße Flecken sowie personelle Unterdeckungen abdecken beziehungsweise ausräumen.

Dies alles muss unbedingt in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den gesetzlichen Krankenkassen im Land geschehen, da diese zur Selbsthilfeförderung verpflichtet sind und alle acht Beratungsstellen im Land auch von diesen gefördert werden. Was nicht geht, sind kurzfristige und einseitige Änderungen am bisher Bestehenden und Praktizierten.

Der letzte Punkt unseres Antrags bezieht sich auf die offensichtliche Geisteshaltung eines Mitarbeiters im Innenministerium des Landes, die öffentlich wurde und die aus Sicht meiner Fraktion – und ich hoffe, Sie schließen sich dieser Einschätzung an – absolut inakzeptabel ist. Inakzeptabel ist auch der Umgang mit dem Vorfall durch den Innenminister des Landes selbst.

Der Fall ist Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich aus der Medienberichterstattung bekannt. Für diejenigen, denen der Fall nicht oder nicht mehr geläufig ist, möchte ich den Vorfall kurz beschreiben:

(Manfred Dachner, SPD: Den kennen wir.)

Ein seit Jahren ehrenamtlich in der Selbsthilfe engagierter Mann aus Wolgast –

(Manfred Dachner, SPD: Das stand alles in der Zeitung. Das konnte man selber lesen.)

er leitet eine Selbsthilfegruppe, Herr Dachner, „Angst und Depression“ – wandte sich mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für die Arbeit der Selbsthilfegruppe an den Innenminister.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Der Ehrenamtliche tat also das, wozu uns der Ministerpräsident und auch der Innenminister selbst tagein, tagaus auffordern: Er engagierte sich und brachte sich ein. Er erhielt eine Antwort aus dem Umfeld des Ministers, wonach das Anliegen zuständigkeitshalber an das Sozialministerium weitergeleitet wurde, womit der Hilfesuchende nicht einverstanden war, weil er sich Hilfe vom Vizeregierungschef erhoffte, was er dem Mitarbeiter auch mitgeteilt hatte.

In einer internen Mail, so heißt es in verschiedenen Printmedien, wurde der Hilfesuchende von dem Mitarbeiter des Innenministers als „kranker Typ“ bezeichnet, den er am Wochenende vor Ort auf seine Weise therapieren wolle. Dies, meine Damen und Herren, ist ein Skandal an sich, völlig inakzeptabel und auf rechtliche Relevanz zu prüfen,

(Manfred Dachner, SPD: Richtig.)

jedoch nicht das Ende des unsäglichen Vorfalls. Statt sich für die Wortwahl zu entschuldigen, entschuldigte sich der Mitarbeiter zunächst für den irrtümlichen Ver

sand der Mail an den Betroffenen. Indem er dies tat, statt sich unverzüglich für seine infame Beleidigung zu entschuldigen, bekräftigte er de facto zunächst seine ungeheuerliche Wortwahl und sein Vorhaben.

Herr Innenminister, ich stelle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht unter Generalverdacht, aber solch ein Gedankenunrat in Ihrem engsten Umfeld macht besorgt. Und wenn Ihr Mitarbeiter nicht weiß, wie man sich zu benehmen und achtungsvoll miteinander umzugehen hat und nicht die Courage aufbringt, sich aufrichtig zu entschuldigen, dann müssen Sie als sein Dienstherr angemessen reagieren. Ich fordere Sie auf, Haltung zu zeigen und deutlich zu machen, dass dieses Vorkommnis nicht die Spur einer Duldung erfährt und dass die Geisteshaltung dieses Mitarbeiters – ich komme zum Schluss – mit der Kultur des Umgangs im Innenministerium mit dem Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern unvereinbar ist.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Am deutlichsten käme dies durch eine Entschuldigung durch Sie zum Ausdruck. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Bernhard Wildt, AfD)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorgesehen. Ich höre und sehe dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe hat in unserem Gesundheitssystem einen festen Platz gefunden und ergänzt in vielfältiger Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsvorsorge. Nach Auffassung des Sachverständigenrates der konzertierten Aktionen im Gesundheitswesen ist Selbsthilfe Ausdruck sozialer Emanzipation und gelebter Einzel- und Mehrverantwortung. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der ArztPatienten-Beziehungen.

Die Hilfe zur Selbsthilfe wird auch in den kommenden Jahren eine große Rolle bei der Alltagsbewältigung spielen. Selbsthilfe hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Immer mehr Menschen sind gesundheitlich sozialen und seelischen Schwierigkeiten ausgesetzt und sie sollen die Chance haben, sich auch in Selbsthilfegruppen zu organisieren, um dann die Bewältigung von Lebensschicksalen und Lebenshilfen zu erfahren und sich gegenseitig Bewältigungsstrategien dazu zu überlegen beziehungsweise diese auszutauschen.

Sie verdient aber auch eine hohe Anerkennung und Wertschätzung. Die Netzwerke der Selbsthilfe haben sich als verlässliche Partner in der Gesellschaft erwiesen und sozialer Isolation und Ausgrenzung ist zu begegnen, Menschen sind zu mobilisieren, sich aus der Selbstbetroffenheit heraus mitverantwortlich zu engagieren. Dass hier Außerordentliches geleistet wurde, beweisen die auch mit Hilfe der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen entstandenen Selbsthilfegruppen in Mecklenburg-Vorpommern.

Nach der Gesundheitsberichterstattung des Robert Koch-Institutes gibt es in Deutschland 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen mit fast jedem gesundheitlichen und sozialen Themenbereich. Das wären rechnerisch etwa 1.400 bis 2.000 Gruppen in MecklenburgVorpommern. Mangels einer Meldepflicht kann ich Ihnen allerdings die genaue Zahl der Selbsthilfegruppen für unser Bundesland nicht mitteilen. Bei den KISS, wie Kollege Koplin es gesagt hat, sind 900 Selbsthilfegruppen registriert, die beraten und begleiten. Dass Deutschland angesichts dieser hohen Zahl von Selbsthilfegruppen eine Spitzenposition innerhalb Europas einnimmt, ist jedoch ein Fakt. Dies beruht nicht zuletzt auf der Förderung der Selbsthilfe durch die Sozialversicherung, die Kommunen und das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Dass DIE LINKE sich dieses Themas annimmt, finde ich, ist richtig. Andererseits verwundert es mich ein wenig, denn die Richtlinie ist seit 20 Jahren in Kraft. Sie stellten selbst zwei Sozialministerinnen, die dieses Thema hätten schon längst in die Richtung bewegen können, die Sie jetzt einfordern.

(Beifall Sebastian Ehlers, CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Koplin, ich könnte es mir einfach machen und auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage, Drucksache 7/269, verweisen. Da haben wir schon alles beantwortet. Aber ich wiederhole es hier gern im Plenum noch mal: Die wachsende gesellschaftliche Anerkennung der Sozialhilfe hat der Bundesgesetzgeber zuletzt im Jahr 2015 durch das Präventionsgesetz unterstrichen. Durch den neuen Paragrafen 20h wurden im Fünften Sozialgesetzbuch und damit im Krankenversicherungsrecht weitere Verbesserungen vorgenommen. 1,05 Euro pro Einwohner stehen jetzt zusätzlich in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Das ist eine Steigerung von 65 Prozent, und wenn man das hochrechnet, sind das erhebliche Summen von knapp über 7 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, aktuell stehen allein diese Förderansätze einerseits zur Verfügung, andererseits muss man wissen, das Land, die Kommunen, die Gemeinden, die Rentenversicherungsträger und auch die Krankenkassen fördern gerade Selbsthilfegruppen und auch die KISS. Bei den Kontakt- und Informationsstellen ist es ja so, dass es dort einen gesellschaftlichen Konsens gegeben hat und weiterhin gibt. Herr Koplin hat nicht alle anerkannten KISS aufgezählt. Er hat Nebenstellen genannt, die nicht durch das Land gefördert werden. Er hat da sozusagen die Reihenfolge so ein bisschen durcheinandergewürfelt, aber das können wir ja noch korrigieren. Insgesamt, das ist richtig ausgeführt worden, sind 112.000 Euro im Haushalt veranschlagt.

Zu dem Vorwurf, das Land würde jetzt die fünf KISSStellen nicht mehr in der Höhe fördern, wie sie vorgesehen sind – das sind nämlich die Stellen in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Güstrow –, ist Folgendes zu sagen: Neustrelitz hat einen Antrag gestellt, um aus dem im Haushalt verfügbaren Topf weitere Mittel zu bekommen. Das können wir aber nur machen, wenn die Finanzierung in dieser Frage gesichert ist, und sie ist mit dem Haushalt 2017 nicht gesichert. Von daher werde ich diesem Ankündigungsschreiben des LAGuS, was Sie zitiert haben, nicht entsprechen. Wir bleiben bei der bewährten Förderung und alles andere müssen die Träger mit den anderen Möglichkeiten in den Kommunen,

in den Landkreisen, in den Gemeinden, mit den Versicherungen oder auch mit den Krankenkassen besprechen.

Es gibt weitere Außenstellen in Bützow und in Teterow. Neustrelitz ist genannt worden, Ludwigslust mit Außenstelle in Hagenow und Wismar. Neustrelitz, Ludwigslust und Wismar sind damals – vor 20 Jahren – nicht in die Förderung aufgenommen worden. Das war ein allgemeiner Konsens, der durch Städte- und Gemeindetag, Landkreistag, Landesregierung und alle Beteiligten an diesem System ausgehandelt wurde. Dieser ist auf Empfehlung der UN-Konvention nicht in die Förderkulisse hineingekommen und so ist es 20 Jahre gelaufen. Wenn man jetzt in Neustrelitz das Ansinnen hat, aufgenommen zu werden, muss das haushälterisch abgesichert werden.

Daher, denke ich, müssen wir darüber nachdenken, ob wir das erstens verhandelt kriegen, zweitens ist der Landesgesetzgeber, sprich das Parlament, am Ende am Zug, um – wenn alle der Überzeugung sind, Nachbesserungen vorzunehmen und auch den Wirtschafts- oder jetzt in dem Falle den Gesundheitsminister mit den Mitteln auszustatten – dann auch die KISS in Neustrelitz zu fördern. Ich sage Ihnen aber jetzt schon voraus: Wenn Sie Bedarfe schaffen, werden Sie erleben, dass alle einen Antrag stellen, und dann brauchen wir den doppelten Haushaltsansatz zu dem, was wir heute haben. Also, meine Damen und Herren, die Dinge sind so genannt und besprochen worden.

Ich will darauf hinweisen, dass alle Antragsteller natürlich ein Gesamtfinanzierungskonzept vorlegen müssen. Wenn das stimmt, kriegen Sie natürlich auch das zugesagte Geld, das im Haushalt steht, im Jahre 2017. Von daher verstehe ich jetzt die Aufregung eigentlich nicht.

Andererseits werde ich Ihnen zum Thema Selbsthilfegruppen und zu der Frage, wie wir im östlichen Landesteil, speziell in Vorpommern, mit der KISS und mit der Verstärkung von Personal umgehen, eine Antwort im Haushaltsansatz 2018/2019 liefern. Von daher können Sie sozusagen diesen Antrag getrost als erledigt betrachten. In dem Sinne alles Gute, Herr Koplin, bei Ihren Recherchen! – Danke.