denn schließlich hat dieses Land etwas gutzumachen auf ewig. Das ist die pseudohumanistische Denk- und Gefühlslage aus der politischer Irrsinn sprießt.
Dazu gehört, dass der Blick fokussiert ist auf die in der Tat missliche Lage der Migranten auf den griechischen Inseln, wobei alles andere, was zur Lagebeurteilung wesentlich dazugehört, komplett ausgeblendet wird.
Dazu gehört: Das Elend auf dieser Erde ist gewaltig. Not und Elend sind die Hauptfluchtgründe. Diese zu beseitigen, ist eine Herkulesaufgabe, die vor allem vor Ort gelöst werden muss. Deutschland alleine kann das nicht. Wir können dazu allenfalls einen Beitrag leisten. Die Lösung kann jedenfalls nicht sein, unbegrenzt Migranten, die sich ein besseres Leben in Deutschland erhoffen, hier aufzunehmen, es sei denn, wir sind bereit, unser Land nicht nur zu überfordern, sondern weiter zu spalten, zu destabilisieren und letztlich abzuschaffen.
Das Asylrecht ist für die Bewältigung der Migrantenströme nicht geschaffen. Das gesamte europäische und nationale Asylrecht hat sich als dysfunktional erwiesen. Jeder weiß es. Statt einer grundlegenden Reform wird permanent daran herumgebastelt. Die Steuerung oder, besser, Abwehr der Migrantenströme durch eine Schließung der Balkanroute haben die Osteuropäer übernommen, die dafür gleichermaßen gelobt und beschimpft wurden. Die nächste Säule der Abschottung bilden höchst fragwürdige und brüchige Vereinbarungen mit der Türkei. Erdoğan kann diese nach Belieben lockern und bringt die EU damit in größte Schwierigkeiten. Deutschland hat für einen neuen Ansturm wie 2015 keine Lösung parat.
Und nun zu Griechenland, das für die Sicherung der Außengrenzen der EU zuständig ist. Griechenland hält die Grenze zur Türkei dicht. Die EU und auch Deutschland befürworten das. Wie passt diese Beurteilung dazu, dass Deutschland sogar während der Corona-Krise jeden Migranten, der um Asyl nachsucht, ins Land gelassen hat? Das möge der Innenminister den Bürgern dieses Landes doch einmal erklären.
Wenden wir uns nun den Migranten auf den griechischen Inseln zu. Wie kommen diese dort hin? Natürlich per Schleusung von der türkischen Küste aus, und das kostet mehrere Tausend Dollar pro Person. Es ist also keineswegs so, dass die Migranten unmittelbar aus einem Bürgerkriegsland kommen oder sonst wie aus einer lebensbedrohlichen Lage. Nein, sie kommen hier aus einem sicheren Land, wo sie Aufnahme gefunden hatten.
Als es um die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Migranten ging, wurde den Leuten weisgemacht, dass es vorwiegend um Kinder, vor allem Mädchen, ginge. GRÜNEN-Chef Habeck, der nach eigenen Worten Patriotismus und Vaterlandsliebe „zum Kotzen“ findet und mit Deutschland nichts anfangen kann, sprach von 4.000 Kindern, darunter vielen Mädchen. Ein absolut irreführender Befund, denn laut UN-Flüchtlingskommissariat hielten sich Ende November 2019 rund 5.300 unbegleitete Minderjährige in den griechischen Aufnahmelagern auf. Für rund 3.000 fehlte es an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten. Allerdings waren nur 9 Prozent der Minderjährigen unter 14 Jahre und damit Kinder. Von der Gesamtzahl der Minderjährigen waren zudem 92 Prozent männlich. Wenn jetzt zum Antrag der LINKEN von „besonders schutzbedürftigen Personen“ gesprochen wird, dann wird der Blick bei der Auswahl vorwiegend auf diesen Personenkreis gerichtet sein.
Doch warum so viele minderjährige junge Männer? Nun, im Grunde weiß das jeder, der sich etwas näher damit befasst hat und der Wahrheit nicht aus dem Wege gehen will, die Flucht nach Deutschland wird in der Familie beschlossen. Die männlichen Jugendlichen werden von ihren Familien oder Dorfgemeinschaften mit Geld ausgestattet und auf die Reise geschickt, um dann später im
Rahmen des Familiennachzugs ihre Familien nachzuholen. Die Jugendlichen haben einen festen Auftrag, und das erschwert sogar die Integration in Griechenland. Nach einem Bericht des Leiters einer Flüchtlingsorganisation, einer griechischen, stehen die Jugendlichen unter erheblichem Druck, selbst wenn ihnen eine Wohnung und Schulplatz gestellt werden, denn das eigentliche Ziel ist Deutschland.
Es handelt sich hier um ein Modell, das zur Durchsetzung illegaler Migration vorzüglich funktioniert. Die Abschiebung minderjähriger Migranten ist nämlich nahezu unmöglich, sodass die, die es bis hierher geschafft haben, erst einmal einen festen Anker für sich und den Familiennachzug geworfen haben.
Es ist menschlich verständlich, aber politisch unverantwortlich, unter Missachtung aller Zuständigkeiten und Regeln mit einer emotionalen Sichtweise allein auf die missliche Situation der Migranten in den griechischen Aufnahmelagern abzustellen. Zudem muss jedem klar sein, dass die irreguläre Aufnahme von Migranten, die die Vorhut für den weiteren Nachzug bilden, in den Herkunftsländern genau wahrgenommen wird und damit neue Anreize zur Flucht, besser, zur illegalen Migration gesetzt werden.
Zudem ist es geradezu aberwitzig, die Frage nach den finanziellen Belastungen, die die zusätzliche Aufnahme von Migranten mit sich bringt, völlig auszublenden, und dies in einer Zeit, wo sich unser Land in einer schweren wirtschaftlichen Krise befindet und voraussehbar ist, dass die Belastung unserer sozialen Sicherungssysteme durch die massenhafte unkontrollierte Zuwanderung sich zu einem sozialen Sprengstoff entwickeln kann, nein, mit Sicherheit entwickeln wird.
Die ungesteuerte Migration und die Belohnung von Schleusungen, und nichts anderes bedeutet der Antrag der LINKEN, ändern am Elend in der Welt und den Ursachen der Migration nichts, aber auch gar nichts. Wenn wir helfen wollen, dann kann das nachhaltig nur vor Ort geschehen. Dort können wir mit denselben Mitteln, die wir hier für Migranten und deren Integration ausgeben, ein Vielfaches bewirken.
Und wenn wir ganz konkret den Migranten in Griechenland helfen wollen, dann kann dies ebenfalls vor Ort wesentlich wirksamer und eben nicht auf eine sehr fragwürdige selektive Weise für nur wenige geschehen. Selbst wenn es hier nur um eine begrenzte Zahl von Migranten gehen sollte, dann geht es doch um die grundsätzliche Frage, wie man zur Migration steht. Wer sich von der Nation und dem Nationalstaat verabschiedet hat und wer demzufolge mit einer wesentlichen Veränderung der Bevölkerungsstruktur kein Problem hat und dies sogar im Hinblick auf eine multikulturelle Gesellschaft anstrebt, der hat natürlich auch mit illegaler Migration kein Problem.
Allerdings gehört eine ganze Portion Mut dazu, vor der historischen Erfahrung die Augen zu verschließen. Na
hezu überall in der Welt, wo eine ethnische Fragmentierung herrscht, besteht ein erhebliches Unruhepotenzial bis hin zu Bürgerkriegen.
Ich erinnere nur an die Situation auf dem Balkan in Europa. In Ländern mit einer relativ homogenen Bevölkerung ist dagegen ein größerer gesellschaftlicher Zusammenhalt ohne Aufsplitterung in Parallelgesellschaften zu beobachten. Wer Migration und Integration befürwortet, muss beachten, dass die Integration nur gelingen kann, wenn bei den Zuwanderern der Wille zur Integration vorhanden ist und die Aufnahmegesellschaft damit nicht überfordert wird. Das ist nur dann der Fall, wenn die Zuwanderung maßvoll und geordnet stattfindet. Da diese rote Linie längst überschritten ist, lehnt meine Partei jegliche Aktivitäten zur Übererfüllung dessen, was möglicherweise nach geltendem Recht zur Aufnahme von Migranten verpflichtet, strikt ab.
Wir treten als AfD ein für ein Deutschland, zu dem sich unsere Landsleute 1989 mit Herz und Verstand als ein Volk bekannt haben, zu einem historisch gewachsenen Zusammengehörigkeitsgefühl ohne Rassismus, der Welt offen zugewandt, jedoch ohne Bedürfnis nach einer multikulturellen Umstrukturierung.
Dazu stehen wir frei und aufrecht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. – Vielen Dank!
Frau Larisch, die ersten Sätze konnten wir tatsächlich mit unterstreichen, aber beim Aufnahmeprogramm hatte sich das schon geändert, denn wir haben in der Tat eine andere Rechtsauffassung zu dem, was Sie zum Artikel, nein, zum Paragrafen 22 Aufenthalts…, nein, zum, Entschuldigung, jetzt habe ich mich hier verlesen, zum Paragrafen 23 Absatz 1 natürlich, Aufenthaltsgesetz, und die Interpretation, was das Einholen des Einvernehmens des Bundesinnenministeriums angeht.
Aber der Reihe nach: Sie haben hier angesprochen, dass Sie ja nicht nur die Eingaben kennen, sondern auch unsere Antworten, haben der Reihe nach hier vorgetragen, wie Ihrer Meinung nach die Positionen der einzelnen hier vertretenen Fraktionen sind, und haben direkt auch aus unserem Antwortschreiben, das Ihnen ja offensichtlich vorliegt, zitiert. Das nur mal vorangestellt.
Herr Förster hat eben die Gelegenheit noch einmal genutzt, das wieder vorzutragen, was er zu jedem Antrag,
der sich mit Flüchtlingen befasst beziehungsweise mit der Aufnahme von Flüchtlingen, an Positionen hier herauszuarbeiten,
nicht nur herauszuarbeiten, sondern zu wiederholen. Er hat deswegen, meiner Auffassung nach, was den konkreten Antragstext hier angeht, auch mit den Nebelkerzen in alle Richtungen geworfen.
Und, Herr Förster, wenn Sie sagen, dass Sie lediglich für eine maßvolle und geordnete Zuwanderung sind, ansonsten überhaupt nicht für eine, dann frage ich Sie: Ist die nicht gerade mit einem eigenen Programm am wahrscheinlichsten? Da kann man das ja direkt beeinflussen und bestimmen, wie das vonstattengeht.
Und was Sie hier wieder bedient haben, dieses Überzeichnen des Antrags, das möchte ich Ihnen auch nicht so durchgehen lassen. Hier ist überhaupt, in dem Antragstext selber überhaupt nicht von Zahlen die Rede, im Gegenteil, hier ist ja eigentlich die Rede davon, was man sich vorstellt, was so ein Programm, um das vernünftig durchzuführen, enthalten soll.
Aber wir haben zurzeit natürlich, was die Versorgung der Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern angeht, eine wirklich unsägliche Situation. In Griechenland ist das besonders schlimm. Es ist kein europäisches Ruhmesblatt, was da abgeht. Griechenland kann man als Paradebeispiel dafür nehmen, was eigentlich nicht passieren sollte.
Wir hatten hier in mehreren Landtagsdebatten uns über die Situation vor Ort auseinandergesetzt, auch gerade in Hinsicht auf in Deutschland aufzunehmende Kinder, das will ich auch überhaupt gar nicht alles noch mal wiederholen. Und der Beschluss des Koalitionsausschusses, Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage durch die Aufnahme von bis zu 1.500 Kindern auf den griechischen Inseln im Rahmen einer europäischen Initiative zu unterstützen, ist ja im Ansatz gelungen. Deutschland, die Zahl wurde eben genannt, mit mindestens 350 Kindern, vorwiegend in besonders schwierigen Situationen, also behandlungsbedürftige Kinder, einschließlich ihre Kernfamilien aufzunehmen, ist natürlich auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber selbst dieser Minimalkonsens war schon ein echter Kraftakt. Gerade auch der SPD auf Bundesebene hat das sehr viel Überzeugungsarbeit und Beharrlichkeit abverlangt.
Auch vor diesem Hintergrund ist natürlich so ein Aufnahmeprogramm der Bundesländer, dessen Ausarbeitung Sie ja vorschlagen, grundsätzlich ein Weg, um weiteren Geflüchteten zu helfen. Und ich betone noch mal: Sie haben nicht allein auf Griechenland fokussiert und auch nicht auf eine bestimmte Gruppe. Allerdings sind in der Tat, und da komme ich zum Anfang meiner Ausführungen noch mal zurück, für uns die Landesaufnahmeprogramme oder die Voraussetzungen dafür doch sehr klar geregelt.
Und nach Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz kann eben die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen,
dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmte Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Aber eben nach unserem Verständnis ist das in jedem Fall mit dem Einvernehmen des Bundesinnenministeriums verbunden. Also da folgen wir Ihrer Begründung auch nicht. Das halten wir rechtlich eben nicht für sicher, wie Sie das hier annehmen. Also Landesaufnahmeprogramme können unserer Meinung nach tatsächlich nicht ohne das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums implementiert werden. Also sind sie eigentlich auch kein geeignetes Mittel, das Sie uns hier vorlegen, zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen.
Um Schwierigkeiten bei humanitären Aufnahmeprogrammen entgegenzuwirken, haben die Länder Berlin und Thüringen im Oktober 2019 eine Bundesratsinitiative eingebracht. Ziel ist es eben, genau dieses Aufenthaltsgesetz in dem Paragrafen 23 Absatz 1 Satz 3 dahin gehend zu ändern, dass das Bundesinnenministerium eben nur noch Benehmen herstellen muss, also dass man im Bundesinnenministerium halt nur noch das anzuzeigen braucht. Das ist eben der Unterschied zwischen Einvernehmen und Benehmen.
Im November wurde die Initiative, nachdem sie zwar vom Sozialausschuss, nicht aber vom Innenausschuss empfohlen wurde, als momentan nicht mehrheitsfähig bis auf Weiteres von der Tagesordnung wieder heruntergenommen. Die anderen Rechtsgrundlagen beziehen sich immer nur auf Einzelfälle, die können also hier auch keine Anwendung finden. Insofern würde der von den Ländern Berlin und Thüringen im Oktober letzten Jahres in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag zur Änderung des Paragrafen 23 Absatz 1, das derzeit notwendig einzuholende Einvernehmen des Bundesinnenministers durch ein reines Benehmen zu ersetzen, die einzige Möglichkeit sein, den Ländern hier diesen Entscheidungsspielraum zu öffnen.
Mittlerweile sind ja die ersten Kinder bei uns hier eingetroffen. Darauf will ich nicht näher eingehen. Das kann unseres Erachtens natürlich auch nur ein erster kleiner Schritt sein, dem weitere folgen müssen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass EU-seitig ja eigentlich schon für dieses Jahr, also in diesem Monat sogar, in Aussicht gestellt wurde, einen Vorschlag für eine Asylreform vorzulegen – da habe ich noch gar nichts wieder von gehört – , und auch mittlerweile auf Bundesebene der Entwicklungsminister, aber auch der Bundesinnenminister sehr sensibilisiert sind, was die Situation von Flüchtlingen in Europa angeht, und auch gerade Herr Seehofer fest entschlossen ist, zumindest, wenn Deutschland den EU-Ratsvorsitz hat, hier entscheidende Pflöcke einzuschlagen. Ich wünsche ihm dabei viel Erfolg. Unsere Unterstützung hat er in jedem Fall.
Ihren Antrag werden wir leider ablehnen, aber das haben Sie ja selbst schon angesprochen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.