wie bei uns in der Fraktion die Willensbildung zustande kommt. Bei geheimen Wahlen kann man nur spekulieren.
Die Mehrheit unserer Fraktion hat weder 2017 und natürlich nicht 2020 Frau Borchardt gewählt. Das müssen Sie sich schon an den eigenen Hut stecken, Herr Renz,
Und nochmals, ich möchte es noch mal betonen, es sind primär mal die Aussagen – zu denen Frau Borchardt nach wie vor steht – zu den Mauertoten, es ist aber auch ihr permanentes, Gewalt als Mittel der Politik nicht ablehnendes Verhältnis zur Antifa. Das möchte ich mal ganz klar sagen. Wir hatten vor einigen Wochen hier Debatten, da wollten wir – da wollten Sie sich von Rechtsextremismus und Terrorismus und so weiter distanzieren –, das
wollten wir ja alles mittragen, wir wollten nur den Linksextremismus eben auch mit genannt haben. Das haben Sie abgelehnt,
dass Gewalt als Mittel der Politik grundsätzlich abzulehnen ist, und zwar egal, von welcher Seite diese Gewalt angewandt wird.
Ich hatte zuletzt bei meinem Redebeitrag zum 8. Mai noch mal dazu eingeladen, den 8. Mai – ob das jetzt ein Tag der Befreiung oder was auch immer sein mag – zum Tag zu erkiesen, an dem wir uns alle gemeinsam gegen jegliche Form der Gewalt in der Politik, auch Sachgewalt äußern. Und auch dazu waren Sie nicht bereit. Und genau diese fehlende Absage zu Gewalt in der Politik lasten wir auch Frau Borchardt an, und das ist nach diesen Wahlen erst zutage getreten.
Und wenn, Herr Renz, wenn Sie sagen, grobe Pflichtverletzung würde das Landesverfassungsgericht dazu bringen, sie abwählen zu können – das ist falsch. Eine grobe Pflichtverletzung im Amt als Verfassungsrichterin würde dazu führen, dass das Landesverfassungsgericht die Amtszeit von Frau Borchardt beendet.
Ein Antrag des Landtages, ein Antrag des Landtages festzustellen, dass Frau Borchardt nicht geeignet ist als Landesverfassungsrichterin, moralisch nicht geeignet ist und deswegen abgewählt werden sollte, gibt dem Landesverfassungsgericht erst die Möglichkeit, im Wege der Selbstbeschäftigung sich damit auseinanderzusetzen. Und dann müssen in der Tat fünf von sieben Verfassungsrichtern davon auch überzeugt sein, dass das richtig ist.
Und nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag. Wir wollen dem Landesverfassungsgericht die Möglichkeit geben, selbst darüber zu entscheiden, ob sie mit dieser so belasteten Richterin zusammenwirken können. Niemand von uns war je der Meinung, wir könnten Frau Borchardt aus dem Landesverfassungsgericht abwählen.
Und wir haben auch nicht so lange gebraucht, darüber zu sinnieren, ob wir den Antrag stellen, sondern wir hatten noch ein bisschen die Vorstellung, dass sich vielleicht Frau Borchardt selbst aufgrund der Kritik eines Besseren besinnt und von sich aus von ihrem Amt zurücktritt. Das ist nicht erfolgt
deswegen wäre es schön, wenn Sie sich ein wenig sach..., ein wenig der Sachlichkeit bemüßigen würden und das eben zum Thema machen,
um was es hier geht. Und das ist allein die Tatsache, dass Frau Borchardt zwingend mit erheblichen Stimmen der CDU im zweiten Wahlgang ins Landesverfassungsgericht gewählt wurde, nachdem sie im ersten Wahlgang diese Mehrheit verpasst hat.
Und jetzt spekuliere ich einmal: Da wird wohl gehörige Druckausübung stattgefunden haben, so nach dem Motto, ihr könnt eure Ministersessel gleich räumen,
wenn ihr jetzt unserem gemeinsamen Wahlvorschlag nicht zustimmt. Und dann war die Angst, dass man die schönen Posten als Minister und Staatssekretär verliert, größer als die Bedenken,
die im ersten Wahlgang dazu geführt haben, dass Sie sich gegen Frau Borchardt entschieden haben. Das hatte ich damals in der Pressemitteilung zu Recht charakterisiert.