Protokoll der Sitzung vom 26.08.2020

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Kröger.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Sie hat doch alles gesagt! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, als Politikerin oder Politiker sollte man sich das immer genau überlegen, was es heißt, wenn man sagt, das größte Problem waren immer die Akteure selber. So habe ich das bisher in meinem Beruf noch nicht empfunden,

(Tilo Gundlack, SPD: Das habe ich auch sehr gut überlegt.)

dass wir Menschen, über die wir entscheiden, erst mal als problematisch empfinden. Aber okay, das muss jeder für sich selbst entscheiden.

(Jochen Schulte, SPD: Jetzt auch mal auf dem Teppich bleiben, Frau Kröger! Sie wissen ganz genau, wie der Kollege Herr Gundlack das gemeint hat!)

Das kann ich sehr gut, Herr Schulte. Ich kann sehr gut auf dem Teppich bleiben. Deshalb finde ich es schade, dass Ihr Kollege Gundlack hier meine Zwischenfrage nicht beantworten wollte, denn jetzt in seiner Rede ist das auch noch einmal zutage getreten und deshalb möchte ich es vehement auch noch mal wiederholen: Mit Blick auf dieses Landesmedienkompetenzzentrum, das Sie da bilden möchten, zu sagen, wir bündeln die Kompetenzen der Medienbildung dort an einem Standort und damit stärken wir die Medienbildung, ist einfach Unsinn, weil das ganz Wichtige an Medienbildung, an Medienkompetenzförderung ist, dass sie überall im Land vorhanden ist, dass sie dezentral organisiert ist, dass es viele verschiedene Formen der schulischen und der außerschulischen Einrichtungen gibt. Das ist das Wichtige an Medienkompetenzförderung, und nicht, dass das zusammen an einem Standort sitzt und wir uns dann freuen, dass wir irgendwas zentralisiert haben oder Büros in einer Liegenschaft besetzt haben.

Deshalb bitte Vorsicht: Wenn Sie das Medienkompetenzzentrum dann entwickeln, machen Sie das zusammen mit den Fachakteuren! Die kennen Sie alle. Die sind miteinander vernetzt. Sie werden ja auch demnächst wieder eine Kooperationsvereinbarung abschließen.

Hören Sie auf die dortigen Ratschläge! Ansonsten – und davon bin ich ganz fest überzeugt – geht das nach hinten los. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 7/5260.

Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5314 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke! Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5314 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden.

Wer dem Antrag der Landesregierung auf Drucksa- che 7/5260 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke! Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 7/5260 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU und der Fraktionslosen, LINKEN, Ablehnung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten …

(allgemeine Unruhe – Peter Ritter, DIE LINKE: Hä? Fraktionslose LINKE gibt es nicht. Wir sind alle noch zusammen!)

Der fraktionslosen Abgeordneten und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. Aber ich wiederhole das noch mal: Zustimmung Fraktionen CDU, SPD und der fraktionslosen Abgeordneten, Ablehnung Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5301. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5301 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Novellierung des Landeswassergesetzes – Elektromobilität auf Gewässern, Drucksache 7/5265.

Antrag der Fraktion der AfD Novellierung des Landeswassergesetzes – Elektromobilität auf Gewässern – Drucksache 7/5265 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Lerche.

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste im Saal! Werte Bürger im Land!

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Oh!)

Und jetzt spreche ich mal die Lobbyorganisationen an: Liebe Fischer! Liebe Angler und Erholung suchende Bürger in M-V! Für Sie alle bringen wir heute noch einmal diesen Antrag ein.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie?!)

Die AfD möchte Elektromobilität auf den Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern – mindestens analog zu den Regelungen in Brandenburg. Die Binnenfischer werden von unnötigem bürokratischem Aufwand und von Kosten entlastet, der Wassertourismus wird gestärkt. Deshalb ist dies erstens ein Antrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft unseres Landes, gleichzeitig profitieren unsere Angler und Erholung suchenden Bürger gleichermaßen.

Kommen wir zur Historie: Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag in der Vergangenheit schon einmal eingebracht, aber zurückgezogen, weil die Verbände mit dem Ministerium im Gespräch waren und uns darum gebeten haben.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Also gibt es keinen Antrag?!)

Herr Waldmüller, ich rede über das Jahr 2018. Sie kommen mit Ihrer Sache dann im Kreistag von LudwigslustParchim ein bisschen spät, haben sich unseren Antrag vorgenommen und haben das vorgebracht, ich weiß, aber ich komme jetzt hier zu unserer Einbringung.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie haben Ihren Antrag zurückgezogen, also gibt es keinen Antrag, oder?!)

In der 68. Landtagssitzung am 20. Juni 2019 antwortete mir auf meine Frage, wann ist mit der Veröffentlichung eines Entwurfs des Landeswassergesetzes zu rechnen, unser Landwirtschaftsminister Herr Backhaus, Zitatausschnitte: „Der Referentenentwurf ist fertiggestellt. … Wir sind dabei, jetzt die Ressortanhörung vorzubereiten, und dann beginnt das Verfahren.“ Zitatende. Das war im Juni 2019. Jetzt ist über ein Jahr vergangen und passiert ist nichts.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ein Skandal.)

Herr Minister, wenn der Entwurf zwischenzeitlich von einer hohen Staubschicht bedeckt ist und nicht mehr zu sehen ist oder vielleicht sogar vermöhlt, geben Sie uns umgehend Bescheid! Die AfD-Fraktion hilft, im Ministerium zu suchen und den Staub zu beseitigen, damit der Ersten Lesung im Oktoberplenum nichts mehr im Wege steht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Kommen wir auf unseren Antrag zurück. Zum Punkt 1, der Passus, „welcher die Befahrung von nicht schiffbaren Gewässern mit elektromotorgetriebenen Wasserfahrzeugen erlaubt“: Am 1., nee, nicht am 1., am 9. Mai 2019 gab es im Agrarausschuss einen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema. Aus dem Ministerium kamen die Abteilungsleiterin Ute Hennings und die Referentin Sybille Haubelt. Es wurde erklärt, dass es derzeit mehr als 2.500 Einzelzulassungen gebe, die die Landkreise erteilten. Mehr als 2.500! Welch ein bürokratischer Aufwand! Oder ist dies eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Haben die Sachbearbeiter dort nichts Wichtigeres zu tun?

(Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)

Weiter wurde erklärt, im Nachbarland Brandenburg sei das Befahren generell zugelassen. Eine entsprechende Regelung könne auf gesetzlichem Wege oder durch

Verordnungen vorgenommen werden, aber man sei skeptisch. Wir sagen, seien Sie mutig und nicht immer skeptisch! Erweitern Sie den Begriff „Gemeingebrauch an den Oberflächengewässern mit Muskelantrieb und Elektroantrieb“!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Zum Punkt 2, „… zum Schutz der Gewässer“ – und ich betone, zum Schutz der Gewässer – „vor ökologischen Beeinträchtigungen ist die Leistung der Elektromotoren auf einen von den zuständigen Fachbehörden festzulegenden Höchstwert zu begrenzen“, natürlich in Relation zum Gewicht des Bootes, sowie Punkt 3, „Sorge zu tragen, dass Gewässer“ und „Gewässerabschnitte, die aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Natur- und Umweltschutzes nicht befahren werden sollen, durch Verordnung von dieser Regelung ausgenommen werden“: Der AfD-Fraktion ist auch unsere schöne Heimat wichtig, die es zu erhalten gilt. Deshalb bekämpfen wir auch vehement die Windenergie auf dem Lande, aber dies ist eine andere Baustelle.

Herr Minister, lassen Sie sich nicht von BUND, NABU, PETA, WWF oder Greenpeace oder weiteren NGOs beraten oder unter Druck setzen! Hören Sie auf die Fischer, auf unsere Angler, Bürger unseres Landes oder auf die Touristen! Und jetzt bin ich gespannt, wie unser Antrag hier angenommen wird. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag, Verweis meinetwegen in die Ausschüsse,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Meinetwegen?! War das jetzt ein Antrag?)

weil das Landeswassergesetz soll ja kommen. Sie haben das ja ganz groß schon letztes Jahr im Juni gesagt. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich erst mal feststellen, verstaubt ist unser Ministerium nicht, sondern ganz im Gegenteil.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube, wenn man sich die aktuelle Situation anschaut – ich werde nicht müde, das zu sagen –, dann ist dieses Haus mit seiner gesamten Branche dafür verantwortlich, dass wir den Corona-Test, glaube ich, vollständig abgeliefert haben. Oder haben Sie gehungert, hatten Sie Durst oder haben Ihnen irgendwelche Bedarfsgegenstände gefehlt? Ich glaube, eher haben wir dann ein Problem mit der AfD-Fraktion, dass Sie da verstaubt sind. So, das war das Wort zum Dienstagabend.