Protokoll der Sitzung vom 26.08.2020

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Es ist schon bezeichnend, wenn dann so völlig absurde Beispiele aufgeführt wurden, als würde jemand ernsthaft in Betracht ziehen, sein Kind aus Penkun nach Boizenburg an eine Schule zu schicken.

(Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Also so viel Nonsens habe ich lange nicht gehört! Und es geht auch nicht darum, denn das Schulgesetz M-V bezieht sich worauf? Auf Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg und Vorpommern.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Quatsch!)

Selbstverständlich.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein!)

Selbstverständlich.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE:

Die Beförderung bezieht sich nicht auf

Mecklenburg-Vorpommern allein, denn wir

beziehen auch Schüler aus Brandenburg und

zahlen auch denen das Geld! So siehts aus.

Da müssen Sie sich erst erkundigen! –

Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ja, dann gibt es den entsprechenden Ausgleich. Aber es ist eben nicht der Fall, so, wie Sie das geschildert haben,

(Andreas Butzki, SPD: Und in Penkun haben wir auch welche aus Brandenburg.)

als würde hier in Größenordnungen ein Missbrauch betrieben werden

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

und die Leute würden sich mit Flugzeugen hier hin- und herfliegen lassen und alles bezahlt das Land. Also so viel Unsinn habe ich lange nicht gehört!

(Henning Foerster, DIE LINKE: Wer hat denn so einen Schwachsinn erzählt?)

Trotz aller Beiträge, die hier geäußert wurden, es ist für uns einfach nicht einsehbar, warum die einen für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule zahlen müssen und die anderen nicht. Und es ist auch bezeichnend, wenn eine sozialdemokratische Ministerin hier für Ungleichheit plädiert, ansonsten immer für Gleichheit auf jeder sich bietenden Ebene und auch in allen Gelegenheiten des Lebens Beitrag und Vorschub geleistet werden soll.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Das Argument, dass die Eltern, die ihr Kind auf eine Privatschule schicken beziehungsweise auf eine freie Schule, finanziell bessergestellt seien und deshalb zahlen sollen, ist nicht stichhaltig und deckt auch bei Weitem nicht alle betroffenen Fälle ab.

Erstens geht es hier auch um Schulen in öffentlicher Trägerschaft, die besucht werden, obwohl sie örtlich nicht zuständig sind.

Zweitens bieten freie Schulen allerlei Vergünstigungen. Das können Staffelungen des Schulgeldes nach dem Einkommen der Eltern sein, es können Stipendien oder Geschwisterrabatte sein.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Kirchliche Schulen sind in der Regel besonders günstig.

Das haben wir getan, Herr Butzki.

Und schließlich ist Schulgeld auch steuerlich absetzbar.

Die Vielfalt der Fälle spiegelt sich auch in den Petitionen, die regelmäßig an den Bürgerbeauftragten und den Petitionsausschuss gerichtet werden, wider. Und wir dürfen vermuten, dass diese Petitionen nur die Spitze des Eisberges darstellen.

Betrachten wir ein Beispiel aus einer aktuellen Petition: Die Eltern hatten ihre Tochter auf eine Schule, ich nenne sie mal Schule A, geschickt. Der Landkreis wollte sowohl Schule A als auch eine Schule B zu örtlich zuständigen Schulen erklären. Dadurch kam die Tochter in den Genuss einer kostenlosen öffentlichen Schülerbeförderung. Das staatliche Schulamt lehnte später allerdings diese Doppelzuständigkeit ab und nur Schule B wurde örtlich zuständig. Die Tochter durfte weiterhin kostenlos zur Schule A fahren. Als die Eltern aber später einen Sohn

auf dieselbe Schule A schickten, auf die schon die Tochter – wohlgemerkt kostenlos – fahren darf, wurden diese Beförderungskosten nicht erstattet, sondern nur der im Landkreis geltende Zuschuss gewährt, der nur einen Teil der Kosten abdeckte. Gott sei Dank und im Sinne der Eltern konnte hier in diesem Fall aufgrund von Paragraf 46 Absatz 3 des Schulgesetzes eine von Paragraf 113 abweichende Regelung gefunden werden, weil dies ist eine Ausnahme und eben nicht die Regel.

Die in unserem Gesetzentwurf vorgesehene einheitliche Regelung bietet eine Lösung für alle derartigen Probleme und würde auch dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss viel Arbeit ersparen.

Bleibt noch die Frage nach den Kosten. In einer Kleinen Anfrage stellten wir der Landesregierung die Frage, wie hoch sie die Mehrkosten schätzt, wenn die kostenlose Schülerbeförderung auch auf örtlich nicht zuständige Schulen ausgedehnt wird. Die Landesregierung wusste hierauf keine Antwort.

(Andreas Butzki, SPD: Nee, das kann man ja auch nicht wissen! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Wie bezeichnend!

Allerdings lassen sich aufgrund dieser Kleinen Anfrage ein vorsichtiger Schätzwert ermitteln und weitere Berechnungen anstellen. Lässt man den Landkreis Nordwestmecklenburg beiseite, weil wir für diesen keine Angaben zu dieser Kleinen Anfrage erhielten, so kann man folgende Rechnung aufstellen: Für die knapp 112.000 – genau 111.695 – Schüler der übrigen Landkreise und kreisfreien Städte, die im Schuljahr 2019/2020 ihre örtlich zuständige Schule besuchten, entstandenen Kosten in Höhe von etwa 40 Millionen, genau 40.157.108 Euro, für die öffentliche Schülerbeförderung, einschließlich der Erstattung notwendiger Aufwendungen, wenn keine öffentliche Schülerbeförderung eingerichtet war. Bei linearem Vergleich lässt sich daraus ein Schätzwert von circa 9,5 Millionen Euro Beförderungskosten für die 26.511 Schüler ermitteln, die im Schuljahr 2019/2020 eine örtlich nicht zuständige Schule besuchten. Gleichzeitig entfielen in dieser Kalkulation die Kosten, die bisher für Schüler örtlich nicht zuständiger Schulen entstanden, wenn sie die öffentliche Schülerbeförderung bis zur örtlich zuständigen Schule den Anspruch nahmen.

Die Antwort auf die genannte Kleine Anfrage gibt hierzu nur für drei Landkreise und die Landeshauptstadt Schwerin insgesamt circa 2,7 Millionen Euro an. Der landesweite Betrag müsste also noch höher sein. Die Mehrkosten aufgrund der hier vorgelegten Gesetzesänderungen dürften demnach deutlich unter 7 Millionen Euro liegen. Ich finde, das wäre doch ein schönes Projekt für den Strategiefonds, und damit hätten Sie auch Ihre Finanzierungsquelle.

Noch wesentlich kostengünstiger wäre es, wenn sich die Umsetzung im Rahmen eines Verkehrsverbundes Mecklenburg-Vorpommern realisieren ließe. Angesichts der aktuellen Struktur unseres ÖPNV und der Vielfalt von Verkehrsunternehmen, die die Schülerbeförderung derzeit übernehmen, gibt es zweifellos noch viele Detailfragen. Über diese können wir uns in den Ausschüssen unter Heranziehung von Experten beraten. Frau Oldenburg hat darauf hingewiesen. Dort steht uns eben die

ganze Auswahl an Möglichkeiten zur Verfügung. Infrage kommen neben dem Bildungs-, der Energie-, Finanz- und Innenausschuss. Lassen Sie uns dieses wichtige Thema im Interesse der Bildung unserer Kinder gemeinsam angehen und auch die Eltern entlasten und ein wichtiges Signal nach außen senden! Stimmen Sie der Überweisung in die vorgenannten Ausschüsse zu! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5261 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. War es ein Antrag, ihn auch an den Energieausschuss zu überweisen?

(Jens-Holger Schneider, AfD: Ja, Verkehrsausschuss.)

Dann ergänze ich, auch an den Energieausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Danke! Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/5262.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesrichtergesetz – RiG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/5262 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Förster.

(Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Oh, Entschuldigung! Bitte!