Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja richtig, dass es rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz einiges, aber wirklich einiges an Bedarf an Aufklärung und Transparenz gibt, und zwar im Hinblick auf die Gründung, im Hinblick auf die Anerkennung der Stiftung, im Hinblick auf die Gemeinwohlorientierung der Stiftung, im Hinblick darauf, wie sie denn aufgelöst werden kann, im Hinblick darauf, wie die Zustiftungen entstanden sind, aus welchen Mitteln sie stammen, sowohl auch die Frage des Schutzes von Daten und Nachrichten. Ich habe das ja auch schon mal bemerkt, als ich dazu Stellung genommen habe. Auch das würde mich mal interessieren, ob der Nachrichtendienst überhaupt irgendwann mal informiert war, was wir da gerade treiben mit dieser Stiftung. Und ich glaube, heute stellt sich diese Frage umso mehr, meine Damen und Herren.
Gestern noch ein beschütztes und umsorgtes Konstrukt der Landesregierung, und das ist jetzt so ein Katz-undMaus-Spiel, wer hat da nun wie zugestimmt und so weiter. Das hilft uns ja nicht weiter. Wir wollen Transparenz und wir haben ja aber auch gesehen, dass die Auskunftsfreude in der Vergangenheit nun nicht besonders ausgeprägt war. Insofern ist es doch normal, dass man versucht, die Dinge klarer darzustellen, und es ist hier eben ein Versuch unternommen worden, zumindest über das Thema Geldwäschegesetz, über das Transparenzregister unter klarer Benennung der wirtschaftlich Berechtigten hier eine Aufklärung herbeizuführen. Das ist doch absolut lobenswert, dass man sich auch diese Mühe macht.
Natürlich, der Vortrag der Justizministerin ist zutreffend. In der Tat hätte man die entsprechenden zuständigen Behörden auch herausfinden können im Geldwäschegesetz. Das, muss man sagen, ist jetzt nicht so sauber gearbeitet. Aber letzten Endes, ich will meinen Redebeitrag eigentlich nur unterstützen, es ist so viel offen, es ist so viel zu hinterfragen. Es mag ja sein, dass es jetzt nicht eben das Justizministerium ist, das zuständig ist. Aber ich glaube, dieselbe Anfrage, die wir jetzt beim Bundesverwaltungsamt stellen würden oder vielleicht auch bei der BaFin, das ist letzten Endes etwas, wo wir wahrscheinlich wieder auf Granit stoßen werden, weil das alles nicht so ganz klar ist.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es sind ganz, ganz viele Dinge in diesem Kontext, also Geldwäsche ist jetzt nur eine Problematik, und da dürfen wir uns auch gerade nicht rühmen in Deutschland. Das müssen wir uns auch immer wieder auf der Zunge zergehen lassen, wir sind in der Welt eine Geldwäscheoase. Das wird uns immer wieder in den Berichten eingeschrieben, umso mehr ist so was natürlich zu hinterfragen. Allerdings, wie gesagt, wir haben gehört, die Zuständigkeit ist nicht gegeben. Insofern würden wir uns jetzt hier enthalten, weil wir gleichwohl die Aufklärung wünschen. Aber es hilft uns hier jetzt gerade nicht, wenn wir an dieser Stelle da falsch appellieren.
Auf der anderen Seite hätte ich schon noch ganz gerne gewusst von der Justizministerin, ob sie denn Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hat davon, ob eine entsprechende Meldung vorgenommen wurde. Das ist ja durchaus etwas, was in der Erkenntnissphäre der Ministerien oder der Landesregierung liegen könnte, und insofern hätte ich dazu eine Positionierung mir gewünscht. Man hätte ja hier auch aufklärend wirken können und nicht blockieren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Daniel Peters, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Ministerin, Sie zitieren das Stiftungsgesetz in Paragraf 4 mit der Rechtsaufsicht und zitieren da die Landesstiftungsaufsicht und verweisen auf die Bundesbehörden. Und dann möchte ich jetzt mal das Geldwäschegesetz hier einmal zitieren, Paragraf 50: „Zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung dieses Gesetzes … 1. … 2. … 3. …“ und so weiter, da werden da die verschiedenen Zuständigkeiten genannt. Übrigens, Stiftungen stehen nicht dabei. Und dann kommt in Punkt 9: „im Übrigen“ ist „die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle“ zuständig. Und das wäre aber bei uns natürlich die Landesstiftungsaufsicht.
Es gibt auch im Internet, und das haben wir natürlich in der vorausgegangenen Prüfung natürlich auch eingeholt, Landesbehörden, die dieser Prüfung und diesem Prüfauftrag durchaus nachkommen, zum Beispiel aktenkundig die bayerische Stiftungsaufsicht. Insofern würde ich diese rechtliche Einschätzung, die Sie hier abgegeben haben, mindestens als verkürzt darstellen, wenn nicht sogar komplett zurückweisen. Und unabhängig davon haben wir auch natürlich beim Bundesverwaltungsgericht angefragt, und die vorliegende Stellungnahme quasi verweist auch hier auf das Landesrecht und auf die Landeszuständigkeiten. Insofern zunächst das Rechtliche, aber da kenne ich mich – zugegeben – auch nicht als Physiker so sehr aus, aber das sind die Sachen, die uns zur Prüfung vorlagen.
Ich stelle vielmehr ab auf Ihre politische Verantwortung und die ist durchaus gegeben. Sie haben sich ja hier in der letzten Sitzung in dem Beschluss auch dazu ge
äußert, alles transparent aufklären zu wollen, und wir haben den ersten Antrag im Landtag und der wird abgelehnt. Wir hören nichts zum wirtschaftlichen Teilbetrieb, nicht mal über das Kuratorium. Der Landtag hätte angeblich keinen Einfluss. Gleichzeitig verzögert sich eine Sondersitzung, die eigentlich zum Thema des völkerrechtswidrigen Überfalls auf die Ukraine und die damit verbundene humanitäre Katastrophe angesetzt wurde, weil die SPD es explizit wünscht, klarer zu fassen, dass die Stiftung aufgelöst werden soll, wo sie vorher sagt im Landtag mehrfach, dass sie keinerlei Einfluss hat, dass sie uns Auskünfte nicht erteilt, weil sie keinerlei Einfluss hat. Gleichzeitig gibt es medial einen Schlagabtausch zwischen der Ministerpräsidentin und dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung. Und wir sollen hier einspringen als Landtag und unseren klaren politischen Willen formulieren, damit Sie Ihre Probleme lösen können, aber es gibt keinen Einfluss politisch auf die Stiftung!
Ich, sehr geehrte Damen und Herren, sehe, dass da was nicht zusammenpasst. Und dass zuletzt auch die Linksfraktion sich hier so mitverhaften lässt, dass der einzige kurze Redebeitrag ist, diese Stiftung ist ohnehin bald Geschichte, nach dem Motto „Augen zu und durch“, das finde ich unglaublich. Sie sind doch sonst auch immer die Ersten, die Einflüsse von Großkonzernen aber in jedem Fall aufgeklärt wissen möchten. Und hier, weil Sie jetzt in der Regierung mit sind – übrigens für etwas, was Sie nicht mal hätten tun müssen, weil zu dem Zeitpunkt, als die Stiftung entstanden ist, waren Sie nicht in der Regierung, auch wenn Sie hier mit durchgestimmt haben, das betrifft ja auch die CDU-Fraktion, die an verschiedener Stelle gesagt hat, na ja, das war vielleicht nicht ganz ehrlich, was hier in der Kommunikation vorher lief, wofür die Stiftung wohl zuständig ist –, an dieser Stelle hätten Sie doch wirklich mal sich absetzen können und deutlich machen können, dass Sie hier eigentlich eine ganz andere Meinung vertreten, nämlich, dass diese Einflüsse, gerade der Geldwäsche, gerade von Großkonzernen, unbedingt aufgeklärt gehören!
(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das steht aber nicht in Ihrem Antrag. Natürlich steht das im Antrag. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Nein!)
Natürlich steht im Antrag, dass aufgeklärt werden muss, wer da eingetragen ist. Und dass hier die Ministerin vorliest,
dass ja darauf hingewiesen worden ist, dass, wie hat sie es gesagt, dass darauf hingewiesen worden ist, dass da eine Eintragung erfolgen muss, aber dann nicht prüft, ob diese vorgenommen worden ist und insbesondere nicht, ob diese korrekt vorgenommen worden ist, also das heißt, wenn Pittiplatsch da eingetragen würde, dann wird die Stiftungsaufsicht auf den Bund verweisen oder was?! Entschuldigung, das finde ich nicht glaubwürdig, und an jeder anderen Stelle hätten Sie dem auch zugestimmt.
Insofern freue ich mich auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen. Ich erwarte, dass die vollständig sind, und hoffe, dass wir Transparenz da herstellen können, wenn Sie schon hier dem Antrag nicht folgen können. – Vielen Dank!
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/414. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/414 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD abgelehnt, nicht Zustimmung, sondern Ablehnung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Masken- und Testpflicht an den Schulen aufheben, Drucksache 8/399.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Bürger! Wir reden seit zwei Jahren coronabedingt über Maßnahmen, Maßnahmen, Maßnahmen. Alle Argumente sind ausgetauscht und längst hat jede Seite ihre jeweiligen Autoritätsbeweise aufgerufen. Wir dürften damit durch sein. Denn eines ist klar, abgesehen von den Finanzeinbrüchen in vielen Branchen und von den für Steuerzahler unweigerlich erwartbaren Spätfolgen eines eben nicht durchweg pandemiebedingten Schattenhaushaltes, der hier beschlossen wurde, litten vor allem die Kinder und Jugendlichen.
Wir nehmen in unserem Antrag, in dem wir für die Jüngsten coronakompensierend noch eine weitere Sportstunde fordern, ebenfalls Bezug darauf. Kinder und Jugendliche waren über einen sehr langen Zeitraum in ganz besonderer Weise durch die Corona-Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere die permanenten Tests und das Tragen der Masken über den gesamten Schultag führten nicht nur zu physischen Einschränkungen, sondern insbesondere zu einem psychisch bedrückenden Zustand für die gesamte Lebenswelt der Heranwachsenden. Medizinische Studien dokumentierten die vielfältig ungünstigen Folgen für das Schul- und Alltagsleben der Jüngsten. Sie waren gravierender als die durch das Infektionsgeschehen selbst verursachten Einschränkungen, insofern Schüler vergleichsweise wenig, vor allem aber weniger schwer an Corona erkrankten.
Die zunächst als gefährliche Wand mystifizierte OmikronWelle hat ihren Schrecken verloren. Wir haben hohe Fallzahlen, in der Tat, aber keine hohe Krankheitslast mehr. Zudem entwickelt die Mehrheit der Kinder Symptome bei einer Covid-Erkrankung, sodass wir von einer Dauertesterei an den Schulen zu einem symptombasierten Vorgehen kommen müssen. Das heißt, die Kinder testen sich bei leichten Erkältungssymptomen in der Häuslichkeit selbst. Bei einem positiven Testergebnis sollte mittels PCR-Test geprüft werden, ob tatsächlich eine CovidErkrankung vorliegt. Bei schweren Erkältungssymptomen muss ohnehin ein Arzt konsultiert werden, aber das haben verantwortungsvolle Eltern ja so schon getan.
Bereits die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, forderte Lockerungen der Corona-Maßnahmen an Schulen. „Wir müssen raus aus einer Kultur der Angst an den Schulen“, sagte sie der „Bild-Zeitung“. Wenn ab Mitte Februar/Anfang März geöffnet werde, müsse auch an Schulen gelockert werden. Prien weiter: „Sport und Musikunterricht muss wieder in vollem Umfang stattfinden.“ Schrittweise müsse die Testpflicht zur Testmöglichkeit werden. Auch die Maskenpflicht müsse fallen, zuerst am Sitzplatz, dann im gesamten Schulgebäude.
Wir begrüßen daher die Aufhebung der Maskenpflicht zum 07.03., diese Woche Montag, meinen aber, dass auch die anderen rigorosen Maßnahmen an den Schulen, zum Beispiel die Testpflicht, aufgehoben werden sollten, und zwar nicht erst am 21. März – und an dem Tag soll ja auch lediglich von drei Tests auf zwei Tests reduziert werden –, sondern jetzt. Je schneller sich die Schüler von den Einschränkungen befreit fühlen dürfen, umso besser für ihre seelische Verfassung, wie überhaupt für die Gestaltung eines wieder normalen Unterrichts- und Erziehungsprozesses. Wir ermöglichen so, dass unsere Kinder endlich wieder lebensfroher in die Schule gehen. Außerdem würden wir die Lehrer von bürokratischen Prozessen wie der Durchführung und Dokumentation der Testpflicht entlasten.
Und glauben Sie mir, das ist in den Schulen durchaus ein Problem. Wenn in der ersten Stunde getestet werden muss, da geht einiges an Unterricht schon verloren. Schüler und Lehrer können sich wieder vollends auf den Unterricht konzentrieren, die Wirkung dessen wird immens positiv sein.
Mit der Aufhebung der Test- und Maskenpflicht, wohlgemerkt unter Weiterführung bewährter Hygienemaßnahmen wie regelmäßigem Lüften, Händewaschen und Kontaktreduzierung, würde das Schulleben nicht nur von den bedrückendsten Maßnahmen befreit, sondern kehrte endlich wieder zu einer Normalität zurück, die insbesondere die Jüngsten jetzt nötig und nach zwei Jahren Corona-Belastung verdient haben.
Denn dass es auch ohne eine rigide Test- und Maskenpflicht geht, zeigen uns die Erfahrungen aus den Kitas des Landes. Zur Corona-Teststrategie in den Kitas heißt es dazu vom Bildungsministerium: „Die Mehrheit der Kinder entwickelt Symptome..., sodass ein symptombasiertes Vorgehen ein wichtiger Baustein zur Prävention in der Kindertagesförderung ist.“ Und weiter führt das Ministerium aus: „Flächendeckende-Antigen-Schnelltestungen für alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen sind
deshalb nicht Teil der Teststrategie in MecklenburgVorpommern und es erfolgt eine symptomatische Testung von Kindern mit schweren Krankheitssymptomen. Bei Kindern mit leichten Erkältungssymptomen wird eine Testung in der Häuslichkeit empfohlen.“ Das empfehlen auch wir.
Dies, liebe Kollegen, ist vor dem Hintergrund der deutlich milder verlaufenden Omikron-Variante auch für unsere Schulen angezeigt. Lehrer und Schüler haben über zwei Jahre hinweg in vorbildlicher Weise auf die Herausforderungen reagiert. Ein befreiter Schulalltag honorierte ihr Durchhalten und begänne mit der Kompensation der erlittenen Defizite. Noch länger mit einer Befreiung der Schulen vom Exerzieren der Corona-Maßnahmen zu warten, ist unnötig. Im Gegenteil, mit dem heutigen Antrag kann ein starkes Zeichen für einen Neustart in Richtung normaler, also befreiter schulischer Tätigkeit gesetzt werden. Wir, liebe Kollegen, haben die Möglichkeit, dieses Zeichen hier heute gemeinsam auszusenden, daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Das ist so vereinbart. Es gab auch eine Vereinbarung, und deswegen bin ich jetzt ein bisschen..., schwierig, ich habe nicht ausgerechnet. Also jeder hat fünf Minuten Redezeit.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Ministerin Simone Oldenburg – Heiterkeit und Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich fasse das jetzt mal kurz zusammen: Jeder in der Aussprache hat jetzt fünf Minuten Redezeit, so haben wir uns vereinbart. Wir gehen also ab von der Geschäftsordnung und gehen auf eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen zurück, und von daher eröffne ich die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Frau Oldenburg.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt nur nicht die Geduld verlieren! Seit mehr als zwei Jahren ist das Leben und besonders das der Kinder wirklich eingeschränkt. Sie leben schon so lange und wirklich unter belastenden Rahmenbedingungen, aber es ist eben auch notwendig, um sie zu schützen.
Die einschränkenden Maßnahmen wägen wir wöchentlich im Bildungsrat unter anderem mit dem Landeselternrat, den Verbänden und auch mit dem Landesschülerrat ab, und heute Morgen haben wir das wieder getan und haben natürlich auch gesprochen über die zweimalige Testpflicht dann ab dem 21. März. Und die Schülerinnen und Schüler haben gesagt, sie hätten gerne weiterhin dreimal in der Woche die Tests.