Protokoll der Sitzung vom 23.03.2023

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 49. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass die Antragsteller ihren Antrag auf Drucksache 8/1950 auf die Tagesordnung der Mai-Sitzung verschieben möchten. Somit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 23. Es wird vorgeschlagen, an dessen Stelle nach Tagesordnungspunkt 22 den Tagesordnungspunkt 31 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorsitzende des Sejmiks der Woiwodschaft Westpommern, Frau Ilnicka-Madry, ist am 20. März 2023 verstorben. Sie wurde 77 Jahre alt. Seit 23. November 2018 ist sie Vorsitzende des Sejmiks. Wir kennen sie als Politikerin, der die Zusammenarbeit mit dem Landtag von MecklenburgVorpommern stets am Herzen lag. So war sie im Jahr 2019 zum Parlamentsforum Südliche Ostsee hier in Schwerin und hat für den Sejmik Westpommern die Resolution der Konferenz unterschrieben. Sie war promovierte Medizinerin, bis zum Jahr 2014 die Leiterin einer Klinik in Stettin und langjährige Politikerin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in Gedanken bei den Angehörigen und bei unseren Kolleginnen und Kollegen aus Westpommern. Frau Maria Ilnicka-Madry wird am morgigen Freitag in Stettin beigesetzt. Ich werde für den Landtag an dieser Beisetzung teilnehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, zum Gedenken sich jetzt von den Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Vielen Dank!

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Befragung der Landesregierung.

Befragung der Landesregierung – Drucksache 8/1976 –

Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/1976 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jede Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.

Bevor wir mit der Befragung beginnen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Zwischenzeitlich hat der Abgeordnete Marc Reinhardt das Thema Nummer 1 zurückgezogen, die Abgeordnete Sandy van Baal hat zwischenzeitlich die Themen zu den Nummern 6 und 8 zurückgezogen und der Abgeordnete Daniel Peters hat die Themen zu den Nummern 3 und 4 zurückgerufen.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Finanzministers. Ich bitte den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden René Domke, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.

Wunderschönen guten Morgen!

Und zwar haben wir die Frage eingereicht beziehungsweise möchte ich die Frage stellen, wie Sie die Finanzkraft Mecklenburg-Vorpommerns mittel- und langfristig beurteilen angesichts der steigenden Zinsen und auch der Inflation, was wir in der Mittelfristigen Finanzplanung vielleicht ändern müssen, wo wir auch bei Investitionen neu bewerten müssen und wie Sie jetzt damit im Haus umgehen.

Ja, vielen Dank!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Wir hatten ja gestern auch schon die Debatte, was in den letzten Jahren an Krisen tatsächlich auch das Land MecklenburgVorpommern erreicht hat und dass wir durch die CoronaKrise mit antizyklischer Finanzpolitik gut durchgekommen sind. Wir haben jetzt andere Zeiten. Jetzt ist keine Zeit für antizyklische Finanzpolitik, sondern tatsächlich für auch Wachstumspolitik, um aus den Krisen gestärkt hervorzukommen.

Und deswegen war ja auch Ihre Frage und Sie haben es jetzt noch mal konkretisiert, wie können wir denn eigentlich weiter das Land positiv aufstellen für die Zukunft. Und da sind die Investitionsausgaben, die Investitionsquote sehr, sehr wichtig. Und da kann ich vielleicht in dem Zusammenhang sagen, dass wir in 2022 mit einer Investitionsquote von 17,1 Prozent den zweiten Platz von allen Bundesländern eingenommen haben, nur noch Sachsen-Anhalt hatte eine höhere Investitionsquote. Das ist gut, weil wir ja was aufholen wollen, weiter auch aufholen wollen gegenüber süd- oder westdeutschen Bundesländern, die weiter vor uns sind, und auch für 2023 ist die Investitionsquote nicht mehr ganz so hoch, aber mit 15,5 Prozent auch immer noch eine sehr hohe. Und Sie wissen, wir haben ja auch den Nachtragshaushalt im letzten Jahr gehabt, wo wir ganz explizit für unsere Jahrhundertchance Wasserstoffwirtschaft/klimaneutrale Industrie da zusammen mit dem Bund 560 Millionen zur Verfügung stellen. Also es sind große Zahlen.

Natürlich ist es so – das ist aber hier keine Besonderheit für die Investitionen –, dass uns die höheren Preise, die Inflation auch zu schaffen machen. Auf der einen Seite, hatte ich auch gestern schon gesagt, Mehreinnahmen für den Landeshaushalt, das ist gut, sonst würden wir es gar nicht ohne neue Schulden schaffen, aber auf der anderen Seite sind die Mehrausgaben tendenziell nach wie vor höher. Das führt aber noch nicht dazu, wir werden jetzt noch mal sehen, wie die Haushaltsverhandlungen weiter ausgehen, aber bisher sehen wir seitens des Finanzministeriums keinen Grund, den Investitionskorridor, also für Bauen, wenn Sie darauf auch konkret eingehen, irgendwie verändern zu müssen. Wir haben limitierende Faktoren, das ist auch klar, aber wir planen auch weiter mit hoher Investitionsquote.

Vielen Dank, Herr Minister!

Herr Domke, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Ja, vielleicht noch etwas konkreter. Können Sie ausschließen, dass wir in dieser schwierigen

Situation auch irgendwann über Einnahmeerhöhungen sprechen, also über Steuererhöhungen? Und welche konkreten Vorschläge gibt es denn, also wo könnten wir denn Einsparpotenzial heben, um eben genau durch diese Strecke zu kommen? Vielleicht können wir es ein bisschen konkreter machen.

Das sind ja letztendlich – Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter –, es sind letztendlich zwei Fragen,

(Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das ist auch okay.

Wir haben jetzt keine Pläne. Was die Bundesregierung macht, werden wir sehen. Also wir sind ja gerade in der Steuerpolitik als Bundesland ganz stark davon abhängig, was die Bundesregierung macht. Wenn dort Steuererhöhungen kämen, dann würden wir natürlich davon partizipieren. In der gegenwärtigen Situation in den letzten Jahren hat aber die Ampel ganz zu Recht Steuererleichterungen beschlossen, um auch Wirtschaft und den Menschen angesichts hoher Energiepreise auch eine Entlastung zukommen zu lassen. Das hatte ich gestern auch schon gesagt, das finanzieren wir ja mit, mit über 300 Millionen pro Jahr.

Wo wir hinschauen, ist tatsächlich im Bereich erneuerbare Energien, wo können dort Gebühren genommen werden, wenn zum Beispiel neue Windkraftanlagen gebaut werden. Aber das ist letztendlich, das sind Investitionen, da wird Gewinn mit gemacht, und wir werden Teile des Gewinns auch abschöpfen. Das halten wir uns auch weiter offen, da gibt es aber noch keine ganz konkreten Pläne, sondern nur diese prinzipielle Aufstellung.

Bei Einsparungen hatten wir auch gestern schon gesprochen, ich bin der Meinung, das muss ich leider den Ressorts zumuten, dass wir auch in den nächsten Jahren 150 Millionen einsparen müssen. Ganz zentral ist aber aus meiner Sicht, dass die Landesverwaltung sich modernisiert, weil wir, und das ist eigentlich auch bei den Investitionen der fast schon eher limitierende Faktor als das Geld, nämlich die Problematik, dass wir Fachkräftemangel haben, und zwar nicht nur für die Investitionen selbst, sondern natürlich auch Planung und Genehmigung. Das ist ein stark limitierender Faktor und wir müssen die öffentliche Verwaltung modernisieren. Deswegen Modernisierungskonzepte, deswegen unser zentrales Nachbesetzungsverfahren, wo wir ja auch Anreize setzen wollen, damit das auch tatsächlich passiert, weil wir wissen in diesem Jahrzehnt, wir kriegen nicht mehr die Fachkräfte, die wir eigentlich bräuchten, also brauchen wir andere Verfahren, weniger interne und externe Bürokratie und mehr digitale Verfahren. Das halte ich für ganz zentral.

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Der Minister wird durch den Finanzminister vertreten, der insofern gleich stehen bleiben kann. Und ich bitte den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Finanzminister in Vertretung! Ich habe ja das Thema diesmal wirklich sehr explizit angemeldet und hoffe, dass dann entsprechend auch der Vorbereitung Sie so gründlich sein können, dass das beantwortet werden kann.

Meine Frage, also ich habe das LNG-Beschleunigungsgesetz gelesen, wie der Name sagt, beschleunigt das Verfahren bei der Errichtung von LNG-Infrastruktur in Deutschland. Es ist jedoch nur auf bestimmte Standorte anwendbar. Diese sind in der Anlage zu Paragraf 2 aufgeführt. Für Mecklenburg-Vorpommern werden hier der Hafen Rostock sowie Lubmin angeführt. Von dort aus dürfen beschleunigt Anbindungspipelines hin zum Fernleitungsnetz gebaut werden oder schwimmende beziehungsweise in Rostock landseitige Terminals installiert werden.

Mittels amtlicher Bekanntmachung durch das Bergamt Stralsund wurde am 02.02.2023 ein Planfeststellungsverfahren für die Anbindung an das Fernleitungsnetz über eine 37,5 Kilometer lange Pipeline an einem nicht im LNG-Beschleunigungsgesetz aufgeführten Standort wenige Tausend Meter vor dem Seebad Sellin/Rügen eröffnet. Am 14.02. sagte Minister Meyer, dem das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde unterstellt ist, dem NDR, dass für eine Genehmigung am Standort das LNG-Gesetz zunächst angepasst werden müsse. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vertritt diese Rechtsauffassung.

Ich frage Sie nun in der Vertretung für Herrn Minister Meyer, warum das Bergamt Stralsund hier also ein rechtswidriges Genehmigungsverfahren eröffnet hat beziehungsweise warum nicht, falls Sie der Meinung sind, dass die Rechtsgrundlage wie zitiert bestand.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich begrüße das, dass Sie Ihre Fragen konkret im Vorfeld auch einreichen, dass wir hier antworten können.

Ich kann zum Genehmigungsverfahren des Bergamts Stralsund sagen, dass der Antragsteller und Vorhabenträger, das ist die Gas Link Lubmin GmbH, eine Tochter der RWE AG, das Gesamtvorhaben in drei Abschnitte unterteilt hat und entsprechend um Genehmigung gebeten hat, einmal für diesen Landfall mit dem 750-MeterMikrotunnel und der Molchempfangsstation, dann aber auch die Ostseeanbindung, Länge ungefähr 38 Kilometer, und dann die zwei Tower, also diese Flüssigerdgasterminals oder Flüssiggasterminals mit einer 1,6-KilometerVerbindungsleitung.

Die Terminkette ist so, dass die Bekanntmachung am 13. Februar 2023 stattgefunden hat, dass dann bis zum 15. die Antragsunterlagen finalisiert worden sind, am 16. die Übergabe der digitalen Vorlage der Unterlagen stattgefunden hat, am 17. dann die Verteilung der Papierversionen, Auslegung hat dann stattgefunden vom 21. bis zum 28. Februar, Einwendung bis 06.03., die Beteiligung, Stellungnahmen der Naturschutzvereinigung bis 17.03., und wiederum sollen dann bis 20.03. entsprechend stattfinden Erörterungen und Erarbeitung, Planfeststellungsschluss durch das Bergamt.

Es ist ja so, dass die Landesregierung die Pläne des Bundes immer unterstützt hat, LNG-Terminals auch entsprechend vor der Ostsee oder in der Ostsee auch zur Versorgung Deutschlands insgesamt zu unterstützen, aber

Frau Ministerpräsidentin Schwesig hat ja am 14. März die Pläne des Bundes für ein Flüssigerdgasterminal fünf Kilometer vor Rügen mit der Aussage zurückgewiesen, das Vorhaben passt nicht zum Land. Wir sind ein Land des Tourismus, der Natur und der Menschen, die darin leben. Da passt das nicht und die Ministerpräsidentin hat ja vollkommen zu Recht gefordert, dass da Alternativen geprüft werden müssen, und hat aber betont, dass Mecklenburg-Vorpommern bereit ist, seinen Beitrag für eine verlässliche Energieversorgung auch weiter zu leisten. Technische Lösungen müssen aber nun mal zum Land auch passen.

Vielen Dank, Herr Minister!

Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, das möchte ich.

Zunächst möchte ich festhalten, Herr Minister, dass ich Sie gefragt habe nach der Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren. Sie haben ja jetzt einmal sehr deutlich dargestellt, dass es abgelaufen ist, das Genehmigungsverfahren, dass Sie es durchgeführt haben als Land, Sie haben aber nicht entkräftet, dass dieses Genehmigungsverfahren auf keinerlei Rechtsgrundlage beruht hat und dass es deswegen offensichtlich rechtswidrig ist. Ich hatte Ihnen ja dafür die Möglichkeit gegeben, das auszuführen. Das ist nicht passiert. Da jetzt aber noch ein zweites ist...

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Ich habe gesagt,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

ich habe gesagt, dass das Bundeswirtschaftsministerium diese Auffassung vertritt, dass es geändert werden muss.

Herr Damm, …

Ich habe meine Einführungsrede gemacht …

… ich habe Ihnen jetzt großzügig die Gelegenheit gegeben, was eigentlich sonst nicht gestattet ist, noch mal kurz zu erwidern auf das, was der Finanzminister ausgeführt hat. Ich würde Sie jetzt bitten, die Nachfrage zu stellen.