… aber es gibt ja den Spruch von sehr klugen Tieren: Der Wolf ist schlau und stellt sich dumm, bei manch anderen Geschöpfen ist es andersrum.
Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen! Es hat ja auch vom Deutschen Bauernverband der Wolfsgipfel in Berlin stattgefunden, da waren Sie auch zu Gast, da haben Sie auch gesprochen. Da war ich ein bisschen verwirrt, muss ich wirklich sagen, über Ihre Aussage. Vielleicht können Sie mir den Kontext dazu erklären, dass Sie zur Not auch Wolfsrudel entnehmen würden, erlegen würden. Das wurde kurz auf dem NDR berichtet. Meine Irritation ist einfach dadurch entstanden.
Wie ist Ihre weitere Vorgehensweise für uns in M-V? Weil wir zum Beispiel haben ja auch einen Antrag gestellt – Fraktionskollegen haben das leider abgelehnt im Agrarausschuss – auf Anhörung. Oder wollen Sie erst abwarten? Also das war für mich eben widersprüchlich, die Aussage.
… ist es so, wir haben das Bundesnaturschutzgesetz geändert, und danach ist es so, dass Wölfe mehrfach … So steht es drin, und nicht, dass das Bayern macht bei einmaligem Riss. Hat jetzt nämlich gerade stattgefunden, bin gespannt, was das jetzt wird.
Ich will Folgendes noch mal festhalten: Im Bundesnaturschutzgesetz ist eindeutig geregelt, ein Wolf muss mehrfach Nutztiere angegriffen haben, und dann besteht die Möglichkeit mit guter Dokumentation, auch das machen wir sehr, sehr intensiv mit unserem Wolfsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern, dass dann tatsächlich Einzelwölfe und, wenn das gegebenenfalls auf das gesamte Rudel zutrifft, dann auch das gesamte Rudel entnommen werden kann. Das hat im Übrigen auch die Bundesumweltministerin erklärt und auch die anerkannten Naturschutzverbände sehen das so.
Dass das eine hochkomplexe und komplizierte Materie ist, den Spruch will ich nicht noch mal loslassen. Der Wolf ist hochgradig schlau, und er kann heute hier sein – wir haben ja im Übrigen auch mehrere Wölfe besendert aktuell,
auch das kann ich gern im Ausschuss noch mal vorstellen –, der ist in der Lage, 75 Kilometer in der Nacht zurückzulegen, oder er wechselt dann eben auch die Region von Brandenburg nach Mecklenburg-Vorpommern und andersrum oder nach Niedersachsen oder manche tauchen auch gar nicht wieder auf.
Entweder leben sie nicht mehr oder sie sind auf der Wolfsroute unterwegs. Das nehme ich zur Kenntnis. Insofern ist mir daran gelegen, dieses Thema wirklich in einer sachlich fundierten Form umzusetzen.
Und ich will abschließend hier auch noch mal ausdrücklich sagen, die Sorge, die ich natürlich auch hatte. Am 19.04, 19.04. um 18.26 Uhr bin ich darüber informiert worden, dass es einen vermeintlichen Angriff eines Wolfes auf einen Menschen gegeben haben soll. Ich sage hier in aller Klarheit, auch, was in den sozialen Medien eine Rolle gespielt hat: Es ist schlicht und ergreifend alles unwahr. Es ist bewiesen, es war ein Hund. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Und diejenigen, die das verbreitet haben – wir wissen ja zum Glück, wer es war –, die werden sich dazu zu verantworten haben.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Sabine Enseleit, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben am 13. Oktober in einer Pressemitteilung erklärt, dass Sie eine Onlineumfrage zur digitalen Ausstattung an den Schulen gemacht haben. Die Daten sollten spätestens im Herbst vorliegen und ausgewertet werden.
Wir haben die Befragung durchgeführt, und es haben sich 181 Schulen von den 503 Schulen an der Umfrage beteiligt, die wir mehrmals verlängert haben. Und somit sind unsere Daten, die wir jetzt haben, nicht valide. 37 Prozent der Schulen haben sich erst beteiligt, also der Schulträger, denn es ist ja Aufgabe der Schulträger, sodass wir jetzt mit dem Städte- und Gemeindetag noch einmal die nächste Befragung, also eine Verlängerung für die, die bis jetzt nicht teilgenommen haben, ermöglichen, und dass der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag für ihre Schulträger auch noch mal darauf drängt. Aber nichtsdestotrotz kann ich Ihnen gerne einige Informationen geben von den Daten, die wir jetzt haben.
Also 95 Prozent der Schulen, die dort teilgenommen haben, nutzen die Schülerlaptops, 96 Prozent nutzen auch die Lehrerlaptops plus Tablets, ist klar. Wir haben dann bei 130 Schulen einen Glasfaseranschluss, bei 57 haben wir keinen Glasfaseranschluss. Nur 3 Prozent der bisher Gemeldeten haben keinen WLAN-Zugang. Wir haben 526 Anschaffungen von Dokumentationskameras, 1.222 Anschaffungen von Smartboards, 3.721 digitale Anzeigegeräte und, und, und, und.
Und ein Ergebnis kann ich Ihnen auch noch mitteilen: In 35 Prozent der Schulen sind externe Dienstleister für die Wartung zuständig, 10 Prozent kommunale Aufgabenträger, 48 Prozent ist es das Personal des Schulträgers und bei 6 Prozent der Schulen ist es dann das Personal der Schule.
Sind Sie mit dieser Ausstattung zufrieden oder sind Sie der Meinung, wir müssten da vielleicht noch ein bisschen nachsteuern?
Es fällt in den Aufgabenbereich der Schulträger. Und ob ich damit zufrieden bin oder nicht, das steht ja damit gar nicht zur Disposition. Hier ist es klar: Diejenigen, die geantwortet haben, sind sehr gut ausgestattet. Das heißt aber nicht, dass es alle sind. Und deswegen, also ich kann Ihnen auch sagen, dass die Schulträger von 100 Schulen noch gar keinen Antrag gestellt haben. Also das vielleicht einmal dazu, das erklärt auch schon mal diese fehlenden 100 Schulen.
Meine Frage ist: Haben die öffentlichen Schulen aus den Förderjahren 2019 bis 2022 den ihnen zugewiesenen Höchstbetrag abgerufen?
Nein, das haben die Schulen nicht. Damit könnte ich ja jetzt enden, dann wäre die Frage ja beantwortet. Es sind 1,9 Millionen Euro, die nicht abgeflossen sind, und die 1,9 Millionen Euro sind auch zurückgeflossen. Das war das sogenannte Sofortausstattungsprogramm, was Sie jetzt erfragt haben, und nicht der DigitalPakt, sondern das Sofortausstattungsprogramm, ein Teilbereich des DigitalPakts. Dort haben nicht alle Kreise die Mittel abgerufen, die sie hätten abrufen können.
Sie haben es, glaube ich, fast schon gesagt. Das heißt, die Mittel, wo sind die dann hingeflossen, die sind wieder zurückgegangen an den Bund?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Thore Stein, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Die Burg Stargard ist das älteste weltliche Bauwerk in Mecklenburg-Vorpommern und die einzige erhaltene mittelalterliche Höhenburg in ganz Norddeutschland. Sie hat also auch durchaus baukulturelle Bedeutung weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus. Wie zahlreiche andere noch aus dem Mittelalter stammende Bauwerke hat natürlich auch die Burg Stargard eine sehr wechselvolle Geschichte erlebt. Und insbesondere durch ein Brandereignis Anfang des 20. Jahrhunderts kam es zu bedeutenden Schäden, die bis heute noch teilweise fortbestehen. Insbesondere brannte das sogenannte Krumme Haus, was ja sehr bedeutend für den Charakter der Burganlage ist, nieder. Und die Überreste dieses Krummen Hauses drohen nun durch Witterungseinflüsse endgültig kaputtzugehen, also die Mauerkronen stürzen gerade ein. Und die Stadt selber ist als Eigentümer nicht in der Lage, eine Sicherung beziehungsweise Sanierung finanziell zu stemmen.
Und daher wäre meine Frage, inwieweit es da von Landesseite bereits Überlegungen oder auch Unterstützungsangebote gegeben hat beziehungsweise inwieweit die Burg Stargard, die Stadt Stargard an die Landesregierung herangetreten ist mit der Bitte um Unterstützung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In der Tat ist die Burg Stargard, hat nationale hohe Bedeutung. Das hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege der Burganlage bereits 2014 auch attestiert. Also die Burg Stargard ist aus fachlicher Sicht, hat eine nationale Bedeutung.