Protokoll der Sitzung vom 15.12.2023

Immer und immer wieder diskutieren wir hier über den Betreuungsschlüssel in den Kitas, dass M-V bundesweit Schlusslicht ist und sich hier schnellstmöglich etwas ändern muss. Und immer und immer wieder müssen wir uns als Opposition anhören, dass wir a) keine Ahnung haben, b) die falschen Studien zitieren oder Äpfel mit Birnen vergleichen oder c) das Ministerium nicht zuständig ist.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsche Zeit auch.)

Letzteres war jüngst die Antwort im Ausschuss, nachdem wir den offenen Brief einer Einrichtung im Landkreis Rostock auf die Tagesordnung gesetzt hatten, die dieselben Probleme in ihrer Einrichtung beklagt haben. Dabei wäre das Anerkennen des Malus schon der erste Schritt zu einer Lösung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Doch die Ministerin des Schönredens erzählt uns immer wieder, dass alles gar nicht so schlimm ist und in M-V immerhin so viele Kinder wie in keinem anderen Bundesland in Einrichtungen betreut werden.

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das stimmt ja auch.)

Ja, genau das ist Teil des Problems,

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist das Problem, dass das stimmt?)

denn laut Bertelsmann sind in Mecklenburg-Vorpommern 96 Prozent der Kinder in Kitagruppen betreut, die über keine kindgerechte Personalausstattung verfügen, gemessen an wissenschaftlich empfohlenen Standards. Die Bertelsmann Stiftung kommt darum zu dem Schluss, und ich zitiere aus der Anhörung: …

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Also weniger betreuen?)

Hören Sie zu, Frau Rösler!

… „Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen unzureichender Personalausstattung ist deshalb global davon auszugehen, dass insbesondere in den Kitas in M-V von den Fachkräften aufgrund der bestehenden sehr ungünstigen Personalausstattung oftmals der Bildungsauftrag nicht erfüllt werden kann und es zudem auch zur Gefährdung des Wohls der Kinder, aber auch der Fachkräfte kommen kann. Hervorzuheben ist, dass sich diese Situation insgesamt negativ auf die Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder auswirken kann.“ Zitatende.

Wie gesagt, mit den wissenschaftlichen Untersuchungen steht die Bildungsministerin auf dem Kriegsfuß und auf die Opposition will sie grundsätzlich nicht hören, weil die ja alle keine Ahnung haben. Darum bin ich, wie gesagt,

sehr dankbar für diese Initiative, mit der noch einmal von Experten und Betroffenen aus der Praxis bestätigt wird, wie die tatsächliche Situation in den Kitas im Land aussieht und welche Folgen das haben kann.

Die Ministerin wird auch nicht müde zu beteuern – und auch Sie, Frau Rösler –, dass wir ausreichend Erzieherinnen und Erzieher ausbilden. Ja, aber die wandern nach der Ausbildung in andere Bundesländer ab,

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das hat keiner bestritten.)

denn diese gut ausgebildeten Fachkräfte können ihr Wissen und ihre pädagogischen Kenntnisse gar nicht umsetzen, weil sie mit Mangelverwaltung beschäftigt sind.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Darum wandern sie in andere Bundesländer oder andere Berufe ab. Es geht also nicht nur darum, ausreichend auszubilden, wir müssen die Menschen auch bei uns im Land halten. Doch dazu bedarf es guter Arbeitsbedingungen, und die sind aktuell in anderen Bundesländern einfach besser.

Die Volksinitiative zeigt, dass die Menschen keine Massenbetreuung wollen. Unsere Erzieherinnen und Erzieher wollen Kinder bilden, ihre Entwicklung authentisch begleiten und fördern, auf ihre Bedürfnisse reagieren können, ihnen die Welt spielerisch erklären und sie auf die Schule vorbereiten. Wenn Sie nicht auf die Menschen, die diese Initiative unterschrieben haben, hören, werden Sie bald noch weniger Fachpersonal haben. Dann werden Sie wahrscheinlich das Phasenmodell in den Kitas einführen müssen, um am Ende Kindergärten ganz schließen zu müssen. Dieses anzuerkennen, wäre schon der erste Schritt zur Lösung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 8/2776 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz in Berlin vom 27. bis 29. August 2023, Drucksache 8/2816.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz in Berlin vom 27. bis 29. August 2023 – Drucksache 8/2816 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht zu vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2816. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Antrag auf Drucksache 8/2816 bei Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung zugestimmt.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, den Dank auszusprechen an alle Abgeordneten, die an dieser Ostseeparlamentarierkonferenz teilgenommen haben. Ich denke, das war eine wirklich gute Konferenz. Insofern vielen herzlichen Dank an alle teilnehmenden Abgeordneten!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: a) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Transformation der Krankenhausversorgung fair, sozial und nachhaltig gestalten, Drucksache 8/2819, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Insolvenzwelle bei Krankenhäusern abwenden – Refinanzierung der Kostensteigerungen sicherstellen, Drucksache 8/2738(neu). Zum Tagesordnungspunkt 23 a) liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3382 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Transformation der Krankenhausversorgung fair, sozial und nachhaltig gestalten – Drucksache 8/2819 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3382 –

Antrag der Fraktion der CDU Insolvenzwelle bei Krankenhäusern abwenden – Refinanzierung der Kostensteigerungen sicherstellen – Drucksache 8/2738(neu) –

Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 8/2819 hat für die Fraktion der SPD Frau Klingohr.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal möchte ich – auch von meiner Fraktion – meinem Fachkollegen Harry Glawe zum Geburtstag gratulieren. Jetzt ist er gerade nicht im Raum, aber er wird es bestimmt hören.

Die beiden Anträge, die wir heute besprechen, sind sich auf den ersten Blick sehr ähnlich. In beiden Anträgen halten wir fest, dass wir uns um die wirtschaftliche Lage unserer Krankenhäuser sorgen. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe: Einmal sind auch die Kliniken derzeit von den Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen betroffen, sie können diese Kosten aber nicht unmittelbar

an die Kostenträger weitergeben. Und zweitens sehen wir einen deutlichen Rückgang der Fallzahlen im stationären Bereich, was mit dem derzeitigen Vergütungssystem zu direkten Einnahmerückgängen führt.

Die derzeitige Vergütungssystematik für stationär erbrachte Leistungen kennt dadurch einen Mechanismus, um erwartbare Kostensteigerungen zu berücksichtigen, denn eigentlich sollten diese voraussichtlichen allgemeinen Kostenentwicklungen über den Landesbasisfallwert abgebildet werden, der mitbestimmt, wie viel die Krankenhäuser für jede einzelne erbrachte Leistung abrechnen können. Dazu vereinbaren die Landeskrankenhausgesellschaften mit den Verbänden der Krankenkassen jährlich den Landesbasisfallwert für das Folgejahr.

Angesichts sehr schnell steigender Kostenentwicklungen scheint eine lediglich jährliche Anpassung jedoch nicht mehr auszureichen. Zwar haben die Entlastungen zur Abmilderung der Corona-Pandemie und der Energiepreissteigerungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung geleistet – ich erinnere an das Hilfspaket über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von 6 Milliarden Euro aus Bundesmitteln –, jedoch bedarf es nun zusätzlicher Mittel. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich daher im Oktober 2023 richtigerweise dafür ausgesprochen, ein einmaliges Hilfsprogramm des Bundes aufzulegen. Die Frage ist nun: Wie kann ein solches Hilfsprogramm finanziert werden und was sind die Kriterien, um Hilfen zu erhalten?

An dieser Stelle gehen die Vorschläge der CDU-Fraktion und unser Vorschlag auseinander. Zunächst sehen wir den Bund in der Pflicht bei der Finanzierung der Betriebskosten. Natürlich ist ein Hilfsfonds aus Landesmitteln, wie in den Änderungsanträgen zum Haushalt vorgestern angebracht von der CDU Fraktion, eine schön klingende Forderung, ist aber aus unserem Haushalt so nicht finanzierbar.

Um nun zu dem zweiten wesentlichen Unterschied in den Positionen von SPD und CDU zu kommen:

(Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Führen Sie sich vor Augen, dass,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

wenn Sie den Landesbasisfallwert

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

pauschal anheben,

(Tilo Gundlack, SPD: Mach doch mal den Mund zu! – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist unparlamentarisch hier! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)