(Tilo Gundlack, SPD: Mach doch mal den Mund zu! – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist unparlamentarisch hier! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
und unabhängig davon, ob die jeweilige Versorgungsstruktur zukunftsfest ist und langfristig Bestand haben wird. Ich erinnere daran, dass die entstehenden Kosten durch die Krankenkassen und damit von den Versicherten getragen werden müssen. Daher lohnt es sich, bei Unterstützungsleistungen differenzierter hinzusehen. Wie bereits gesagt, sind neben den allgemeinen Kostensteigerungen die verminderten Einnahmen durch die rückläufigen Fallzahlen ein wesentlicher Grund für die schwierige Lage vieler Kliniken.
Aber die Fallzahlen sind nicht überall in gleichem Maße rückläufig. Zudem spricht nichts dagegen, dass Kliniken, die in den letzten Jahren Gewinne erwirtschaftet haben, nun einen Teil ihrer Reserven einbringen, um höhere Kosten auszugleichen. Wir plädieren daher für zielgerichtete Hilfen anstatt pauschaler Zahlungen.
Entscheidend ist nun, dass ein Hilfsprogramm des Bundes für tatsächlich existenzbedrohte Krankenhäuser den realen Versorgungsbedarf adressiert. Der Diskussionsstand zwischen Bund und Ländern scheint mit Blick auf die Krankenhausreform und etwaige Überbrückungshilfen bis zu ihrem Wirken derzeit in einer schwierigen Phase zu sein. Frau Ministerin Drese wird dazu sicherlich noch ausführen. Wir stärken unserer Landesregierung ausdrücklich den Rücken für weitere Verhandlungen und formulieren gleichzeitig klare Vorstellungen, wie eine gute Lösung in unseren Augen aussehen könnte.
Für Mecklenburg-Vorpommern halten wir an dem Ziel fest, alle Krankenhausstandorte zu erhalten. Wir brauchen nun möglichst zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie gebraucht werden und eine zukunftsfeste Struktur unterstützen. Dafür machen wir uns stark! Und ich lade Sie ein, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Mitglieder des Dorfklubs und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus Siedenbrünzow. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 8/2738(neu) hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In welch schwieriger Lage sich die Krankenhäuser auch im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden, ist uns, glaube ich, allen sehr bewusst. Für jeden von uns gilt sicherlich, dass er beim Blick in das Krankenhaus vor Ort bei ihm oder in seiner Region die Situation kennt und analysiert hat, und ich mache darauf aufmerksam, dass uns ja in diesem Jahr ein Insolvenz
verfahren erreicht hat – das erste in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern –, nämlich das des WarnowKlinikums in Bützow. Und es ist zu erwarten bedauerlicherweise, dass, wenn keine Abhilfe kommt, wir auch in 2024 mit solchen Verfahren werden rechnen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entwicklung kann nicht im Sinne der Menschen in MecklenburgVorpommern sein und sie kann nicht in unserem Interesse sein, und wir dürfen sie an dieser Stelle eben gerade nicht ignorieren. Und vor diesem Hintergrund bin ich uns allen wirklich sehr dankbar, dass wir uns dazu bekannt haben, alle 37 Krankenhäuser als Krankenhäuser erhalten zu wollen.
Der Gesetzentwurf für die Krankenhausreform lässt weiter auf sich warten. Alle relevanten Akteure in der Krankenhauslandschaft wissen bis zum heutigen Tage nicht, wie es künftig weitergehen wird, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, obgleich Minister Lauterbach mit seiner Regierungskommission vor mehr als einem Jahr, darf ich heute sagen, seine Pläne vorgestellt hat, ohne sie konkret bislang zu unterlegen.
Klar ist aber in jedem Fall, dass Bundesminister Lauterbach sein Gesetz nicht zum 01.01, wie damals vor über einem Jahr angekündigt, in Kraft treten lassen kann. Und ohnehin werden wir die Wirkung der Krankenhausreform dann auch erst über weitere zwei bis drei Jahre sehen. Und ohne entsprechende Gegen- und Übergangsmaßnahmen ist bereits jetzt zu befürchten – und das könnte sein, dass es uns schneller erreicht, als uns lieb sein kann –, dass es eine kalte Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern geben kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bundesminister Lauterbach hat versucht, seine Vorstellungen einer Krankenhausreform, ich nenne es, durch die Hintertür, durchzudrücken und ist am Widerstand – zum Glück – der Bundesländer gescheitert. Exemplarisch lässt sich dies am Krankenhaustransparenzgesetz im Bundesrat nachvollziehen, wo jetzt der Vermittlungsausschuss eingesetzt worden ist. Die Kritik der Bundesländer gab es zudem daran, dass der Bund seiner Verpflichtung einer auskömmlichen Refinanzierung der Betriebskosten, insbesondere vor dem Hintergrund der Kostensteigerung, nicht nachkommen würde. Zwischen den Erlös- und den tatsächlichen Kostensteigerungen klafft eine erhebliche Lücke.
Und Hintergrund ist auch – das hat meine Kollegin gerade ausgeführt –, dass der Landesbasisfallwert, das will ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, die tatsächliche Inflationsrate eben nicht abbildet, auch nicht zeitverzögert. Und er ist es nun mal, der die Grundlage für die Berechnung der Vergütung aller stationären Leistungen bildet, und sollte eigentlich, so der Gesetzgeber, die voraussichtlich allgemeine Kostenentwicklung im Vorgriff abbilden. Dies hat er jedoch insbesondere in diesem Jahr überhaupt gar nicht getan. Wenn man die Erlössteigerung über den Landesbasisfallwert sieht von 4,4 Prozent und eine Inflationsrate etwa im Januar 23 von 8,7 Prozent oder im Juli von 6,2 Prozent dem gegenüberstellt, dann kann man die Entwicklungen sehen und voraussehen.
Und hinzu – das wissen Sie alle – kommen die Sondereffekte neben den normalen Inflationsratensteigerungen, die wir anerkennen müssen, kommen unter anderem die Tarifsteigerungen. Unterm Strich bleibt also ein erheb
liches finanzielles Defizit, und das, meine Damen und Herren, de facto per Gesetz, das gegenwärtig nicht oder nicht vollständig refinanziert wird.
Die Krankenhäuser haben jedoch keine anderen Möglichkeiten, diese Defizite auszugleichen. Die Folge ist, dass viele Krankenhäuser gegenwärtig auf ihre Rücklagen zurückgreifen – und ob das Sinn und Zweck der Übung sein kann, liebe Frau Kollegin, darüber können wir uns in der Aussprache möglicherweise noch mal verständigen –, oder aber, wenn sie nicht über Rücklagen verfügen, auch das sehen wir in diesem Land, dann werden ihre Liquiditätsdefizite im Moment über Kredite finanziert, und zwar auch über Kredite ihrer Träger, und zwar auch öffentlicher Träger. Und dies kann auch nicht im Interesse des Erfinders sein, nämlich des Bundesgesetzgebers. Das kann auch nicht unser Interesse sein.
Inzwischen gibt es, zumindest, was die zukünftige Anpassung der Berechnungssystematik des Landesbasisfallwertes betrifft, wohl, ich nenne das mal ein Einsehen des Bundesgesundheitsministers. Aus einer Protokollerklärung zum Krankenhaustransparenzgesetz geht hervor, dass dieses zum 1. Juli 2024 beziehungsweise spätestens zum 1. Januar 2025 angepasst werden soll. Man beachte die Zeitläufe! Also gehen wir mal wohl zuallererst von 2025 aus.
Und im Übrigen, Frau Kollegin, wird dabei auch nicht differenziert, ob es einer Bedarfsprüfung bedarf für das jeweilige Krankenhaus. Und deshalb verstehe ich Ihre Argumentation nicht, dass Sie davon ausgehen, dass man offensichtlich gedenkt, mit der Gießkanne auszuschütten mit unserem Antrag.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach damit die Forderung vieler CDU-geführter Bundesländer und auch unseres Antrages übernommen hat. Auch die Linkskoalition hat ja insoweit diesen Antrag aufgegriffen, aber dazu später mehr.
Die Landesregierung ist nun gefordert, den Druck aufrechtzuerhalten, um eine zeitnahe Überarbeitung herbeizuführen. Entscheidend ist jedoch darüber hinaus eine rückwirkende Anhebung des Landesbasisfallwertes. Nicht umsonst haben sieben Bundesländer in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem Verweis auf den Beschluss des Entschließungsantrages im Bundesrat noch einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen. Sie haben richtigerweise dies als Voraussetzung für ihre Verhandlungsbereitschaft zum Krankenhaustransparenzgesetz gemacht. Und dieser Positionierung, meine Damen und Herren, sollte sich die Landesregierung anschließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit einer rückwirkenden Anpassung des Landesbasisfallwertes und einer Überarbeitung der Berechnungssystematik wäre aus unserer Sicht ein erster Schritt getan, um den Krankenhäusern auch hier im Land wirksam unter die Arme zu greifen und eine auskömmliche Refinanzierung der Kostensteigerung sicherzustellen. Darüber hinaus sehen wir aber die Landesregierung in der Verantwortung, auch landesseitige Maßnahmen zu ergreifen. Darauf werde ich später noch mal in der Aussprache zurückkommen.
Klar ist, bleibt es beim „Weiter so!“, so ist zu befürchten, dass wir unsere bisherige Krankenhausstruktur im Land
nicht aufrechterhalten werden können. Und ich bitte Sie deshalb im Interesse der Krankenhäuser und viel, viel mehr im Interesse der Menschen hier im Land, die auf eine gute Krankenhausversorgung bauen, um Zustimmung zu unserem Antrag. – Haben Sie vielen Dank!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleich zwei Anträge beschäftigen sich mit der Krankenhausreform und der Zukunft der Krankenhausversorgung. Vom Zeitpunkt könnte das kaum passender sein. In den letzten vier Wochen haben sich die Ereignisse quasi überschlagen, leider nicht immer mit guten Ergebnissen. Ich nutze die Gelegenheit, um Sie hier im Landtag, aber auch die Menschen im Land, über den aktuellen Stand – Transparenz – zu informieren. Die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern interessiert uns alle. Dabei greife ich die in den beiden Anträgen genannten Punkte nach und nach auf.
Zunächst einmal in aller Kürze und Deutlichkeit: Aus meiner Sicht führt kein Weg an einer grundlegenden Reform der Krankenhäuser vorbei. Wir brauchen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Allerdings muss der Inhalt besser und praktikabler als der Titel sein. Daran arbeiten die Landesgesundheitsministerinnen und -minister intensiv mit dem Bundesgesundheitsministerium. Unser gemeinsames Ziel – ich hoffe, ich spreche auch hier in Ihrem Sinne – ist es, eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung für die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Das ist unsere Richtschnur.
Damit die Krankenhausversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Kliniken auch künftig gewährleistet werden können, müssen sich die Strukturen weiterentwickeln. Eine wesentliche Aufgabe wird es für die Krankenhäuser im Land deshalb sein, sich künftig mehr zu spezialisieren, auch Kooperationen müssen mehr mitgedacht werden. Und es wird nicht möglich sein, unabhängig von der genauen Ausgestaltung der geplanten Reform, dass an jedem Standort jede Leistung angeboten werden kann. Vielmehr können sinnvolle Kooperationen – etwa auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung – Vorteile für die beteiligten Parteien mit sich bringen.
Ein weiterer wichtiger Baustein für die künftige Planung in den Häusern wird die in den Reformplänen enthaltene Vorhaltefinanzierung sein. Wir brauchen die Abkehr vom reinen Fallpauschalensystem, denn die für die Bürgerinnen und Bürger notwendigen Versorgungsstrukturen sind nicht mehr ausreichend finanziert. Genau deshalb ist die geplante Einführung der Vorhaltevergütung der richtige Ansatz. Medizinische Kriterien müssen wieder Vorrang vor wirtschaftlichen Aspekten haben. Das ist gerade in
einem dünn besiedelten Flächenland wie MecklenburgVorpommern von enormer Bedeutung. Es darf nicht ausschließlich nach der Anzahl der behandelten Fälle bezahlt werden. Für die Bevölkerung notwendige medizinische Leistungen vorzuhalten, muss entsprechend honoriert werden. Als federführendes Ost-Land werden wir in den Verhandlungen nicht müde, diesen Punkt immer wieder zu betonen.
Gleiches gilt für die Behandlung des Zuschlags für den ländlichen Raum. Wir haben es geschafft, dass diese Zuschläge im Moment in den Arbeitsentwürfen weiterhin enthalten sind. Wir werden alles daransetzen, dass dieser Sicherstellungszuschlag erhalten bleibt beziehungsweise in einen nicht am Fallbezug orientierten Sockelbetrag überführt wird. In unserem dünn besiedelten Flächenland wird die Kombination aus Vorhaltefinanzierung mit einem Sockelbetrag ein wichtiges Kernelement zur Sicherung der Krankenhäuser sein.
Einen weiteren wichtigen Punkt im Zuge der Reformpläne stellt der Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung dar. Der Bund muss aus unserer Sicht die rechtlichen und abrechnungstechnischen Voraussetzungen für eine echte sektorenübergreifende Versorgung schaffen. So kann eine bedarfsgerechte und flexible Form der Zusammenführung von stationären und ambulanten Bereichen erreicht werden, die sich auch für die Krankenhäuser rentiert. Gerade für eine gute Versorgung in ländlichen Regionen müssen neue sektorenübergreifende Versorgungsformen aufgebaut werden. Diese sollten wohnortnahe stationäre Krankenhausbehandlungen mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden. Insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung und den steigenden Anteil älterer Menschen ist eine bessere Verzahnung dieser Bereiche notwendig.
Bis die Reform greift, wird noch einige Zeit vergehen, denn wir müssen auf Grundlage des Gesetzes dann in Mecklenburg-Vorpommern das Landeskrankenhausgesetz novellieren und die Landeskrankenhausplanung überarbeiten. Für Mecklenburg-Vorpommern und die anderen Länder ist es bis dahin von elementarer Bedeutung, dass die finanzielle Situation der Kliniken durch ein Vorschaltgesetz stabilisiert wird. Mit dieser Überbrückungsfinanzierung muss der Bund gewährleisten, dass Krankenhäuser bis zum Wirksamwerden der Reform wirtschaftlich handlungsfähig bleiben. Hierüber und darüber – und da verrate ich sicherlich kein Geheimnis – gibt es Streit mit dem Bund. Doch wir sind da hartnäckig.
Eng damit verbunden ist die Frage der Transformationsfinanzierung. Die Spezialisierung hatte ich ja bereits angesprochen. Damit diese Anpassungen erfolgreich umgesetzt werden können, müssen für die Häuser auch von Anfang an entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.
Für Mecklenburg-Vorpommern ist das besonders wichtig. Wir brauchen alle unsere Krankenhäuser. Wir haben nach einer bereits erfolgten Strukturbereinigung keine Überkapazität. Wo wir am 1. Januar 1990 noch insgesamt 55 Kliniken mit rund 19.000 Betten hatten, sind es heute noch 37 mit gut 10.000 Betten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium sind mühsam, zäh, aber lohnend. Ich weiß nicht, wer von Ihnen die Echternacher Springprozession kennt?! Zwei Schritte vorwärts, einen zurück – so müssen Sie sich die Gespräche in den letzten Monaten vorstellen. Aktuell kann ich mitteilen, dass ein erster Gesetzentwurf wahrscheinlich im Januar das Licht der Welt erblickt. Doch auch dieser Zeitplan ist augenblicklich infrage gestellt, denn es gibt noch einige inhaltliche Kritikpunkte und offene Fragen. Ich greife hier mal zwei wesentliche heraus:
Für uns Länder ist das Finanzierungssystem als Kernstück der Reform weiterhin unklar. Damit sind im Moment die Folgen für die Krankenhauslandschaft nicht abschätzbar. Zudem gibt es derzeit unzureichende Möglichkeiten der Länder zur Zulassung von Ausnahmen bei den Anforderungen an die Leistungsgruppen. Diese Punkte sind aber lösbar, genau wie die streitige Anpassung des Landesbasisfallwertes. Wir sind da übrigens bereits seit Juni 22 dran. In der Gesundheitsministerkonferenz hatten die Länder auf Antrag aus MecklenburgVorpommern und Bayern einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darin forderte die GMK einstimmig, das Krankenhausentgeltgesetz anzupassen und den Landesbasisfallwert zu berichtigen, um auf einen Inflationsausgleich in den Häusern hinzuwirken.
Lange Zeit zeigte sich der Bundesgesundheitsminister da aber hartleibig. Doch in den letzten Wochen kam im Zusammenhang mit der Befassung des Krankenhaustransparenzgesetzes im Bundesrat Bewegung in die Sache. Nach diversen Verhandlungsrunden konnten wir Karl Lauterbach und auch die Koalitionsfraktionen des Bundestages zu einigen zusätzlichen Zugeständnissen bewegen. So sagte der Bund zu, die Berechnung des Landesbasisfallwerts möglichst zum 1. Juli, spätestens zum 1. Januar 25, anzupassen, um insbesondere die Tarifsteigerung aller Beschäftigten im Krankenhaus künftig schneller und umfassend zu berücksichtigen.