Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zu 76. Sitzung des Landtages MecklenburgVorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Heiko Miraß ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank)
Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/3493 zu entnehmen. Gemäß unserer Geschäftsordnung ist zu jeder Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.
Gestatten Sie mir noch folgende Hinweise: Der Abgeordnete Jens Schulze-Wiehenbrauk, der Abgeordnete JensHolger Schneider, die Abgeordnete Katy Hoffmeister und die Abgeordnete Jutta Wegner haben zwischenzeitlich die Themen Nummer 1, 4, 5, 7 und 28 zurückgezogen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung wird in Vertretung die Fragen beantworten. Ich bitte die Abgeordnete Beate Schlupp die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Biberpopulation in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig, beispielhaft genannt sei hier der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Mit Stand 2022 listete der Landkreis 1.694 Tiere in 616 Revieren auf. Die steigende Zahl führt auch zu einer steigenden Zahl erheblicher Schäden an Baumbeständen, Infrastruktur, anderen Schutzgütern, wie zum Beispiel Orchideenwiesen. Jüngstes Beispiel ist die Gemeinde Grünz/Radewitz, wo erhebliche Mengen an Eichen und Pappeln vom Biber gefällt wurden. Die Gemeinde fühlt sich alleingelassen.
Von daher meine Frage: Welche Angebote an betroffene Kommunen in Sachen Prävention, aber auch Schadensausgleich gibt es derzeit seitens der Landesregierung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beziehungsweise des zuständigen Land
wirtschaftsministeriums gibt es verschiedene Maßnahmen, die im Rahmen des aktiven Bibermanagements angeboten werden. Zum einen wird, um genau solche Prozesse auch ein Stück weit zu kartieren und nachzuverfolgen, ein Biberrevier-Monitoring durchgeführt. Zum anderen gibt es ehrenamtliche Biberberater und Beratungen durch die unteren Naturschutzbehörden und das LUNG, um im Zweifel genau bei einer gewissen Penetranz des Aktivwerdens von Bibern Unterstützung leisten zu können.
Und zu guter Letzt gibt es Förderung investiver Vorhaben durch die Naturschutzförderrichtlinie und die Wasserförderrichtlinie, die jeweils mit diesen Sachverhalten versuchen umzugehen und zu helfen. Und darüber hinaus gibt es ja umfangreichere Bemühungen aus dem letzten Haushalt, dann allerdings nicht an einzelne Gemeinden gerichtet, sondern an die Wasser- und Bodenverbände, das, was 2020/2021 schon mal eine Rolle spielte, erneut umzusetzen, nämlich indem man dortige Maßnahmen auf deren Anlagen bezogen unterstützt.
Das betrifft alles den Bereich Prävention. Nun haben wir doch trotzdem erhebliche Schäden. Deshalb die Frage: Warum nimmt die Landesregierung billigend in Kauf, dass eine kleine Gruppe von Betroffenen über Beiträge und Abgaben allein die Schäden aus dem gesamtgesellschaftlich gewünschten Naturschutz, in diesem Falle Biberschutz, zu tragen hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann nutze ich gerne die Chance, die letzten Hinweise noch etwas zu vertiefen, die ich eben angesprochen habe.
Gerade bei den Unterstützungsleistungen an die Wasser- und Bodenverbände, die dann eben keine kleine Zahl abbilden, sondern relativ viele Gemeinden jeweils zusammenfassen, wird es zur Stützung eben gerade dieser Verbandsbeiträge und zur Steigerung der Akzeptanz für die Art des Bibers auch 2024 und 2025 erneut Zuwendungen aus dem Landeshaushalt geben. Dieses Hohe Haus hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 300.000 Euro als zusätzlichen Haushaltstitel eingeführt, noch mal, rekurrierend auf die Erfahrungen aus dem Haushaltsvollzug der Jahre 2020 und 2021.
Die Wasser- und Bodenverbände sind gebeten worden, spezifische Aufwendungen zusammenzustellen, die ihnen entsprechend in der Nachbereitung und vor allen Dingen in der Prävention entstehen. Die landesweite Übersicht fertigt deren Landesverband an, der also zusammenfasst, und danach wird aufgrund der Zusammenstellung dann eine Grundlage für entsprechende Antragstellungen auch durch diesen Landesverband bestehen. Und aus der Grundlage wird der Landesverband an seine jeweiligen Mitgliedsverbände entsprechende Zahlungen weiterleisten, die dann eine Vielzahl von solchen Maßnahmen umsetzen helfen sollen.
Guten Morgen, Frau Präsidentin und Herr Minister! Die Frage ist zum Thema einer Sperrerklärung über Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung für das LNG-Terminal in Mukran, besonders Abwässer, wassergefährdende Stoffe et cetera. Ich hätte den Kollegen Backhaus erwartet, aber der ist vielleicht auch noch krank oder wieder nicht da wegen der Krankheit.
Meine Frage ist: Welche Dokumente und Informationen über den Einsatz wassergefährdender Stoffe und Gemische, insbesondere Mengeneinsatz und Handhabung, liegen der Landesregierung anhand der Unterlagen über die Abwasserwirtschaft und wassergefährdenden Stoffe im Zusammenhang mit dem Betrieb der FSRU „Neptune“ vor?
Vielleicht kurz zur Klarstellung: Herr Dr. Backhaus ist für die gesamte Landtagssitzung krankheitsbedingt abgemeldet.
Lediglich für das gestern sehr wichtige Landesjagdgesetz war er zugegen. Insofern vielleicht noch mal zur Erklärung. Also er ist krank nach wie vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Nachsicht. Ich hätte eben schon auf die erste Fragestellung in der Tat diesen Hinweis geben wollen. Till Backhaus lässt Sie herzlich grüßen. Er war gestern in der Tat im Rahmen seiner Krankschreibung nur für einige kurze Zeit hier, hat noch ganz erhebliche Beschwerden, sodass auch das Warten oder das Hierbleiben für ihn schon schwierig war, kann deshalb nicht selber antworten, und ich bin in der Gelegenheit, ihn zu vertreten.
Sie hatten ja, auf eine Sperrerklärung bezogen, die Frage angekündigt. Die Kolleginnen und Kollegen waren zunächst ein bisschen irritiert, weil es auf LNG-Terminal bezogen eine solche Sperrerklärung nach Einschätzung der Kollegen nicht gibt. Aber in der Tat gibt es im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserteilung für das LNG-Terminal ein Verfahren, soweit ich das weiß, der Deutschen Umwelthilfe, wo genau Fragestellungen, welche Akten offengelegt werden und welche nicht, eine Rolle spielen.
Ich kann Ihnen hier nicht mitteilen, welche konkreten Unterlagen – ich nehme an, die sind auch umfänglicher, ich bin mir auch nicht sicher, ob Till Backhaus das auswendig könnte – in dem Kontext im Verfahren zur Akte gereicht sind, weiß aber, dass in diesem Verfahren in der Tat dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegende Unterlagen einer Sperrerklärung unterworfen worden sind, die sich mit Sicherheit mit all den Facetten, die auf das Wasserrecht bezogen sind, zusammensetzen. Noch mal, detailliertere Unterlagen kenne ich nicht und sind mir auch nicht mitgegeben, wäre mit der Sperrerklärung allerdings auch schwer vereinbar, wenn ich es in öffentlicher Sitzung nennen würde.
Na ja, also ich habe natürlich die Frage angemeldet mit Blick auf genau einen Dokumententyp, das ist ja ein bestimmter Rechtsbegriff, diese Abwässer, wassergefährdenden Stoffe oder beziehungsweise die Unterlagen für die Abwasserwirtschaft. Und deswegen habe ich mir auch eine Antwort, ehrlich gesagt, erhofft, wenn ich es schon so konkret anmelde. Meinen Informationen nach gibt es eine Sperrerklärung für den Standort Lubmin, und zwar da wegen der atomrechtlichen Wassereinleitungen des Kraftwerks.
Und das gilt aus meiner Sicht ja für den Standort Mukran nicht, weil da gibt es aus meiner Sicht ja kein Atomkraftwerk. Deswegen die Frage hier zu den Inhalten dieser Dokumente, die ja nicht ausgelegt worden sind, die aber für die wasserrechtliche Genehmigung aus meiner Sicht extrem relevant sind. Und deswegen noch mal meine Nachfrage, nur um sicherzugehen, welche Informationen zu den Wassereinleitungen und Stoffströmen den von mir genannten, in der Frage genannten Unterlagen zu entnehmen sind.
Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat war ich ungenau eben. Das Verfahren bezieht sich in der Tat auf Lubmin. Dafür gibt es eine Sperrerklärung.
Und dann noch mal das, was ich eben bereits bemüht habe darzutun: Die Kolleginnen und Kollegen gehen dann von Ihrer Frage aus und sagen, da wird nach einer Sperrerklärung gefragt werden,
es gibt gar kein, gibt gar kein Verfahren. Ich kann ja nur das mitteilen, was mir an die Hand gegeben ist: Sperrerklärung über Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung. Und dann schauen die Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie mich vorbereiten, gibt es eine Sperrerklärung. Nein, es kann keine geben, weil es auf Mukran bezogen offenbar kein Verfahren gibt.
Solche Sperrerklärungen werden nur innerhalb von Verfahren benannt. Und mit den Informationen bin ich hier.
Ich kann Ihnen also zu den Unterlagen, noch einmal – auch Till Backhaus könnte es vermutlich nicht, weil er die gesamten Unterlagen nicht bereit hätte, sondern sich auch mit der Vorbereitung der Kolleginnen und Kollegen in diese Befragung begäbe –, nicht detaillierter antworten. Aber ich kann es erst recht nicht, weil ich nicht einmal mit dem Verfahren befasst bin, sondern auf das rekurrieren muss, was mir mitgegeben ist. Und da haben die Kolleginnen und Kollegen geschaut, gibt es überhaupt Verfahren. Nein. Und weil nur in Verfahren Sperrerklärungen abgegeben werden können und die immer
auf die Sperrerklärung geschaut haben, habe ich an der Stelle nichts mit, sondern sie haben mich darauf hingewiesen, die einzige Sperrerklärung, die sie kennen, ist in der Tat im Rahmen eines Verfahrens um den Standort Lubmin. – Vielen Dank! Da war ich ungenau.
Ich teile an dieser Stelle mit, dass der Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung entfällt, da das Thema Nummer 4 zurückgezogen wurde. Das Gleiche gilt für den Geschäftsbereich der Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, da das Thema Nummer 5 zurückgezogen wurde.
Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Schwerin. Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind!