Protokoll der Sitzung vom 14.03.2024

Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Schwerin. Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!

Meine Frage ist speziell auf einen Fall bezogen, und zwar geht es um den Betreiber oder die Betreiberin einer Arztpraxis in Prohn. Da wurde am 22. Juli 2023 ein Antrag auf eine Förderung für die Errichtung eines Gesundheitszentrums auf dem Grundstück in Prohn in Höhe von 250.000 Euro beantragt. Ende Februar 2024 wurde der Antrag auf Förderung durch das Landesförderinstitut abgelehnt.

Laut Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport war der Antrag abzulehnen, weil der Antragsteller nicht alle Unterlagen eingereicht hatte, die eine Bewilligung der Förderung vor Auslaufen des MVSchutzfonds am 30. November 2023 ermöglicht hätte, vor allem habe immer noch die Baugenehmigung für das Vorhaben gefehlt. Das Auslaufen des MV-Schutzfonds zum 30. November 2023 wurde von der Landesregierung am 28. November, also zwei Tage vorher, verkündet. Ebenfalls laut Auskunft Ihres Ministeriums lagen keine anderen Anträge vor, die wegen des Auslaufens des Schutzfonds nicht mehr gefördert werden konnten. Zugleich hat das Ministerium mitgeteilt, dass die Landesregierung im Zuge der Entscheidung, den MV-Schutzfonds vorzeitig abzuwickeln und geplante Vorhaben über den Landeshaushalt zu finanzieren, das Programm berücksichtigt hätte, sofern zu dem Zeitpunkt baurechtlich vollständige Antragsunterlagen für weitere Projekte vorgelegen hätten.

Meine Frage dazu – ich musste ein bisschen ausholen, damit auch jeder versteht, worum es geht, das ist ja sehr speziell, wie gesagt –, meine Frage: Wenn laut Auskunft des Ministeriums nur noch ein Projektantrag vorlag, bei dem die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren, was vier Monate nach Antragstellung angesichts von Bearbeitungsdauern für Baugenehmigungen von oft mehreren Monaten nicht ungewöhnlich ist, wieso hat die Landesregierung nicht im Sinne der Intention des Programms eine Vorsorge in Höhe von 250.000 Euro im

regulären Haushalt für die Projektförderung getroffen, um die Grundlage für eine spätere Bewilligung, also wenn alle Unterlagen dann doch eingegangen sind, zu schaffen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete!

Frau von Allwörden, es handelt sich bei dem Programm, auf das Sie angesprochen haben, um zusätzliche Förderungen, die ab dem 01.04.2022 über den MV-Schutzfonds realisiert werden konnten nach einer dazugehörigen Richtlinie. Diese Richtlinie hat vorgesehen, dass natürlich wie bei allen staatlichen Bauförderungen, egal, ob privat oder gewerblich, eine inhaltliche Prüfung erfolgen muss, und die eben auf der Grundlage einer Baugenehmigung. Sie haben das eben ausgeführt. Diese Baugenehmigung lag nicht vor.

Nicht richtig ist, dass keine Projekte aus dem Bereich gefördert wurden. Es konnten drei Projekte insgesamt gefördert werden, beispielsweise die Stadtambulanz in Altentreptow hat die Möglichkeit genutzt. Aber bei dem Prohner Antrag lagen, wie gesagt, aus rein formalen Gründen schon keine Voraussetzungen für die inhaltliche Prüfung vor.

Aber darüber hinaus möchte ich auch noch mal betonen, dass der lückenhafte Antrag auch auf fachliche Bedenken an der Förderfähigkeit bei uns gestoßen ist, ohne da zu sehr ins Detail zu gehen. Aber auch, was die inhaltliche Prüfung angeht, wäre der Antrag höchstwahrscheinlich abzulehnen gewesen, und deswegen ist keine Vorsorge dafür getroffen worden, als dieser MV-Schutzfonds auslief.

Nichtsdestotrotz können nach wie vor die Hausarztpraxen immer noch im Rahmen der Kassenärztlichen Vereinigung die Förderung im ländlichen Raum in Anspruch nehmen, sodass jetzt auch eine Nicht-Nichtförderung entstanden ist. Nur eben aus diesen zusätzlichen Mitteln des MV-Schutzfonds aufgrund der fehlenden Unterlagen, was das Baurecht angeht und auch noch nicht inhaltlich geklärter Fragen, ist dieser Antrag abzulehnen gewesen.

Frau Abgeordnete, möchten Sie eine Anfrage stellen?

Nein. Danke!

Danke schön!

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Constanze Oehlrich, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!

Gestern vor einer Woche, am 6. März, hat die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises VorpommernGreifswald offenbar wegen Baumängeln die Räume des Demokratiebahnhofs in Anklam versiegeln lassen.

(Beifall Michael Meister, AfD)

Der Demokratiebahnhof Anklam ist ein mehrfach ausgezeichnetes Jugend- und Kulturzentrum,

(Zurufe von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das im Jahr 2014

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Präsidentin)

von jungen Menschen aus Anklam

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ja bezeichnend.)

und der Region Vorpommern …

(Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Sehr bezeichnend! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Einen Moment bitte, Frau Oehlrich!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Fragestunde. Ich kann nicht erkennen, dass Frau Oehlrich irgendetwas fragt, was zur Erheiterung führt

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist keine Erheiterung!)

oder diese Reaktion auslöst. Insofern würde ich Sie doch bitten, der Fragestellerin jetzt zuzuhören.

Bitte, Frau Oehlrich, Sie haben das Wort!

Danke, Frau Präsidentin!

Der Demokratiebahnhof Anklam ist ein mehrfach ausgezeichnetes Jugend- und Kulturzentrum, das im Jahr 2014 von jungen Menschen aus Anklam und der Region Vorpommern gegründet wurde und seitdem ehrenamtlich organisiert wird. Die Räume im Anklamer Bahnhofsgebäude hat der Demokratiebahnhof e. V. von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft gemietet. Seit letzter Woche sitzen die jungen Menschen jedoch auf der Straße.

Ziel aller Beteiligten bleibe, heißt es in den Medien, dass die Jugendarbeit weiter im Bahnhof stattfinden könne. Die Stadt ermittle in Abstimmung mit dem Landkreis, „ob und mit welchem baulichen Aufwand eine Instandsetzung und weitere Nutzung möglich wäre“. VorpommernStaatssekretär Heiko Miraß wird mit den Worten zitiert: „Für den Fall, dass eine solche Lösung denkbar ist, wird eine Unterstützung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg geprüft.“

Ich frage Sie, Frau Ministerin, welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Demokratiebahnhof und wäre eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen mit einer Zweckbindung verbunden. Also wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass im Demokratiebahnhof die dort geleistete Jugendarbeit dann langfristig vor Ort eben geleistet werden kann?

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Oehlrich, ich kann das nur auch noch mal von mir aus unterstreichen, dass der

Demokratiebahnhof Anklam e. V. ein Jugend- und Kulturzentrum ist, das, so, wie Sie eben beschrieben haben, 2014 von jungen Menschen aus Anklam und der Region heraus gegründet wurde, ehrenamtlich organisiert ist.

Sie haben nach der Förderung gefragt. Es gibt zwei Stellen der Jugendsozialarbeit, die seit 2018 durch das Sozialministerium aus ESF-Mitteln, den Landkreis Vorpommern-Greifswald, die Hansestadt Anklam und Spenden ermöglicht werden. Zudem finanziert sich der Demokratiebahnhof durch Spenden, Raumnutzungsgebühren und die Unterstützung mehrerer Vereine und Initiativen, die das Haus nutzen. Für einzelne Projekte werden auch Anträge bei Stiftungen oder anderen Geldgebern gestellt.

Die aktuelle Problemlage bezieht sich aber nicht auf die Förderung des Trägers an sich, sondern auf offenbar fehlende Mittel, um die Liegenschaft, die sich im Besitz der städtischen Wohnungsgesellschaft befindet, so zu sanieren, dass ein Betrieb gemäß der baupolizeilichen Bestimmungen auch zulässig ist. Ganz deutlich muss ich deshalb sagen, dass die Weiterentwicklung des historischen Bahnhofsgebäudes in Anklam ein städtisches Projekt ist. Gleichwohl hat die Landesregierung mehrfach unterstrichen, dass sie natürlich ein Interesse an der Fortführung der Arbeit des Vereins im Demokratiebahnhof Anklam hat und das Projekt aus mehrerer Sicht auch am Standort in den letzten Jahren wichtige Impulse für Kinder und Jugendliche, aber auch für die gesellschaftliche Diskussion zur Demokratiebildung gegeben hat.

Wir stehen als Gesundheitsministerium im Kontakt mit der Stadt Anklam und haben unsere Hilfe angeboten. Auch der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg, Heiko Miraß, hat sich ebenfalls eingeschaltet. Er führt seit Anfang Februar Gespräche mit der Stadt Anklam und der Eigentümerin des Gebäudes, der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam. Dabei hat er die grundsätzliche Bereitschaft zur substanziellen Unterstützung signalisiert.

Seitens der Landesregierung unterbreitete er den Vorschlag, die Machbarkeit einer Teilsanierung beispielsweise mit der Weiternutzung eines Teils des Gebäudes zu prüfen. Dieser Vorschlag wurde auch von der Stadt aufgegriffen. Dabei ist wichtig, dass eine solche Teilsanierung dann eben auch technisch machbar ist. Das wird gerade geprüft.

Klar ist, die städtische Wohnungsgesellschaft, die Hansestadt Anklam und auch der Verein sind als Nutzer gefragt, auch durch eigene finanzielle Beiträge oder Eigenleistungen etwas zum Gelingen dieser Lösung beizutragen. Aber die Landesregierung signalisierte vorbehaltlich einer konkreten Prüfung die grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an dieser Lösung.

Die städtische Wohnungsgesellschaft ist Eigentümerin und wird, sobald die weiteren Einzelheiten der Finanzierung geklärt sind, auch gegenüber dem Landkreis dann einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, stellen müssen. Und sobald der Antrag bewilligt ist, wird dann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Und auch dann können wir natürlich Förderung baurechtlich inhaltlich prüfen.

Frau Oehlrich, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Gerne.

Frau Ministerin, es wurde ja der, immer wieder der Vorpommern-Fonds sozusagen eingebracht als Möglichkeit der Förderung des Demokratiebahnhofs. Besteht da tatsächlich eine Möglichkeit der Unterstützung aus dem Vorpommern-Fonds, und welche weiteren Fördermöglichkeiten bestünden da möglicherweise?

Ja, das liegt alles an der Frage, wie weit jetzt mit dieser Teilsanierung das tatsächlich technisch umgesetzt werden kann. Und erst dann können wir in die Prüfung einsteigen, entsprechend der Baugenehmigung, wo und wie kann noch eine Förderung möglich sein. Aber generell ist diese Förderung erst mal denkbar, sonst wäre sie nicht angeboten worden.

Vielen Dank, Frau Ministerin!