Protokoll der Sitzung vom 14.03.2024

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Mai 2023 beantragt zu prüfen, wie auf die Besteuerung rückwirkend verzichtet werden kann, das sagte ich eben,

zum Beispiel durch vereinfachte Regelungen im Lohnsteuerabzugsverfahren 2023 für in 2022 abgeführte Lohnsteuer. Aber darauf wollte sich die Regierung nicht einlassen, das hatten wir bereits gehört. Dabei wäre der Verzicht auf diese Besteuerung nicht nur im Sinne der Wirtschaftlichkeit geboten, sondern auch möglich gewesen.

Deshalb kommt es für uns aber jetzt nicht infrage, die Feststellung in Ziffer I und die Forderungen in II.3 des Antrages der FDP abzulehnen. Und daraus folgt, wir lehnen die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses deshalb ab. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu.

Zum einen, das ist ja auch dargelegt in der Beschlussempfehlung, zwei der drei Punkte, mit denen die Landesregierung beauftragt werden sollte, haben sich erledigt. Die FDP hat das selber auch bereits im Finanzausschuss so dargelegt. Der noch verbliebene Punkt ist schlüssig in der Begründung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ausargumentiert. Da geht es auch um Fragen der Steuergerechtigkeit. Die sind nachvollziehbar und schlüssig für uns. Und insofern ist das Entscheidende gesagt.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, weil ich den Vorwurf gegenüber dem Finanzminister so nicht stehen lassen möchte, er würde hier Verantwortung verschieben. Mitnichten macht er das, mitnichten. Er nimmt vielmehr die Verantwortung wahr, in den Runden, in denen verhandelt wird, beziehungsweise hier, wenn er darauf hinweist, dass der Bundesgesetzgeber, in diesem Fall insbesondere auch im Zusammenhang mit dem, was seitens des Bundesfinanzministeriums vorgelegt wird, dass man immer auch die Folgen der Entscheidungen mitbedenken muss. Und wenn es schon bereits die Hinweise gab aus den Ländern, nicht nur aus MecklenburgVorpommern, Leute, schaut zu, was ihr da macht, dann ist an dieser Stelle auch Verantwortung deutlich wahrgenommen worden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Henning Foerster, DIE LINKE)

Es ist also ein Verkehren der Tatsachen, hier diesen Vorwurf so aufzumachen. So weit die Sicht der LINKEN. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Henning Foerster, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Koplin!

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Antrag, der am 14. Juli des letzten Jahres zum ersten Mal auf unserer Tagesordnung stand. Damals wurde der Antrag mangels Zeit wieder von der Tagesordnung abgesetzt, sodass die Überweisung in den Finanzausschuss erst am 22. September letzten Jahres geschehen ist. Dort wurde schließlich am 29. Februar dieses Jahres beraten.

Und so haben wir ihn heute, acht Monate später, wieder auf der Tagesordnung, acht Monate, in denen in der Sache viel passiert ist, so viel, dass im Finanzausschuss bei der Beratung festgestellt wurde, dass sich ein Teil des Anliegens bereits erledigt hat. Die Fragen, ob die Dezemberhilfe und die Entlastung aus der Gas- und Strompreisbremse besteuert werden, sind längst entschieden. Wir hörten davon.

Für eine andere Förderung – die nach der Prüfung des Verzichts auf die Besteuerung der Energiepreispauschale für verschiedene Gruppen von Menschen mit geringem Einkommen – ist es ebenfalls effektiv zu spät. Jetzt bereits laufende Steuerverfahren noch mal aufzumachen, würde zu einem unvertretbaren Mehraufwand führen, zu einem Mehraufwand, der die ursprüngliche Forderung des Antrages, den Verwaltungsaufwand gering zu halten, geradezu konterkariert.

Angesichts dieses Umstandes müssen wir uns fragen, ob wir uns mit der Absetzung von der Tagesordnung am 14. Juli 2023 einen Gefallen getan haben. Wir haben uns die Chance genommen, das durchaus berechtigte Anliegen so zeitnah zu diskutieren,

(Beifall René Domke, FDP)

dass die Landesregierung noch hätte tätig werden können. Wenn wir auf den Verlauf des gestrigen Sitzungstages schauen, können wir ahnen, dass es auch in dieser Sitzungswoche nicht gelingen wird, alle von uns für die Beratung eingereichten Punkte auch angemessen zu diskutieren. Wieder werden Anträge von der Tagesordnung fallen, manche sicher zum wiederholten Mal. Aus meiner Sicht und der Sicht meiner Fraktion sollte uns das Anlass genug sein, uns noch mal ernsthaft damit zu beschäftigen, wie wir dieses Problem lösen können.

Um das Problem zumindest für den heutigen Tag nicht zu verschlimmern, will ich auch zum Schluss kommen. Zum Antrag bleibt zu sagen, aus den eben geschilderten Gründen – der Antrag passt nicht mehr zur aktuellen Situation – werden wir uns der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses anschließen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Grunde brauchen wir es jetzt nur noch zusammenzufassen. Ja, die beiden Punkte des damaligen Antrages – und, Harald,

danke, dass du es noch mal eingeordnet hast –, seit Juni haben wir darauf hingewiesen, und das ist nicht der erste Zeitpunkt, sondern ich kann mich sehr, sehr gut erinnern, kleine Anekdote: Ich kam aus dem Bundesvorstand, wir hatten eine Schalte mit CdS und den Fraktionsvorsitzenden, da ging es nämlich genau um die Besprechung, wie diese Hilfen ausgestaltet werden sollen.

Und ich weiß es noch ganz genau, dass ich auf dem Parkplatz stand und gesagt habe, Leute, denkt daran, keine komplizierten Besteuerungsverfahren. So viel Gerechtigkeit, wie ihr da auch immer reinbringen wollt, aber ihr müsst immer daran denken, was das hinterher heißt für die Menschen, die dann vielleicht in eine Situation kommen, dass sie das erste Mal, zum Beispiel als Rentner, als Minijobber, Steuererklärungen abgeben müssen, nur, weil sie irgendeine Hilfe bekommen haben und von dieser Hilfe dann am Ende wieder etwas wegbesteuert wird. So sehr ich das auch unterstütze, dass man im progressiven Tarifverlauf und so weiter möglichst viel Gerechtigkeit gestalten will, aber das sind nämlich die Dinge, die dann einen Pferdefuß haben und wo es im Grunde fast wie ein Bumerang zurückschlägt und die Leute dann sich herzlich bedanken und sagen, na, besser, hättet ihr mir nicht geholfen, weil jetzt habe ich für den Steuerberater mehr ausgegeben, als ich eigentlich bekommen habe.

Darauf haben wir hingewiesen. Die Einordnung, die zeitliche, ist richtig. Zwei Sachen haben sich überholt, weil sie auch gar nicht durchsetzbar waren. Erinnern wir uns mal dran, Abrechenbarkeit teilweise ja nur über die Abrechnung des Versorgers. Der Versorger kann überhaupt gar nicht wissen, wer hinter dem Anschluss steckt, in welche Einkommensklasse der gehört oder was weiß ich was. Das war überhaupt nicht lösbar, rein praktisch schon gar nicht lösbar. Insofern absolut richtig, dass diese beiden ersten Punkte erledigt wurden.

Sehr wohl hätte man bei einer frühzeitigen Befassung aber auch den dritten Bereich abmildern können. Jetzt sind wir in der Veranlagungskampagne, so heißt es so schön. Das heißt, die ersten haben ihre Erklärung abgegeben. Es gibt wahrscheinlich auch schon bestandskräftige Bescheide. Das wäre unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten so nicht mehr auflösbar.

Aber jetzt frage ich mich die ganze Zeit, warum der Änderungsantrag nicht verstanden oder nicht gelesen wurde. Es geht ja genau darum, weil wir eben wissen, dass wir uns hier manchmal mit Dingen befassen, und solche Dinge, die wir vielleicht noch rechtzeitig hätten stoppen können, warum es nicht möglich ist, für die Zukunft zu lernen. Und da fand ich es jetzt wirklich bemerkenswert, Herr Dr. Geue, dass Sie dann da rumtrommeln auf dem Bundesfinanzminister. Ich denke mal, dass solche Verfahren gemeinsam besprochen werden, dass solche Hilfen gemeinsam besprochen werden...

(Zuruf von Minister Dr. Heiko Geue)

Jaja, aber noch mal, wir reden auch über die Zeit von Juni. Da hätten Sie die Veranlagungskampagne noch stoppen und aufhalten können. Mir geht es darum, für die Zukunft, wenn entsprechende, wenn entsprechende Hilfen, wenn entsprechende Hilfen noch mal aufgelegt werden, wir wissen nicht, was noch alles kommt,

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Gibt es da ein Vetorecht im Bund, oder was?!)

dass man immer gleich...

Nein, er hätte es einbringen können. Es geht doch gar nicht um Vetorecht. Aber ich glaube, jeder, jeder hätte verstanden in dem Moment, dass es eine Mehrarbeit bedeutet und dass am Ende diese Einzelfallgerechtigkeit, die man sich ursprünglich gewünscht hat, dass sie gar nicht herstellbar ist. Und vor allem überlastet es die Finanzämter – wir hören doch jedes Mal, dass sie mit der Grundsteuerreform schon überlastet sind –, wenn das noch obendrauf kommt. Das muss man doch alles im Blick haben.

Es ist jetzt ein bisschen das Jammern um vergossene Milch. Die Veranlagungskampagne läuft. Aber konzentrieren Sie sich doch bitte noch mal auf unseren Änderungsantrag! Wir sagen doch, zukünftig werden wir immer mal wieder in eine Situation kommen, und denken wir das doch dann bis zu Ende: Warum wird nicht gleich eine Bürokratieabschätzung vorgenommen? Warum wird nicht gleich die Wirtschaftlichkeit betrachtet? Warum schauen wir nicht gleich auf die Verhältnismäßigkeit? Darauf zielt unser Antrag ab.

Wir haben einen Änderungsantrag. Es ist ja nicht mehr der ursprüngliche Punkt 3, sondern wir haben einen Änderungsantrag und haben gesagt, wir müssen, wir müssen bei den steuerrelevanten Maßnahmen in Zukunft frühzeitig auf Bundesebene – da bin ich ja ganz bei Ihnen –, auf Bundesebene, aber ist jetzt ja nicht in der Finanzministerkonferenz, ich kann doch nur hier den Landtag benutzen, um Ihnen möglicherweise etwas mit auf den Weg zu geben. Wie soll ich es denn sonst machen?!

Und das ist genau der Punkt. Da müssen wir auch früher über diese Dinge reden. Wenn wir es nicht selber im Blick haben, hören Sie dann wenigstens in dem Moment auf die Opposition, die ab und zu mal den warnenden Finger hebt und sagt, Leute, das müssen wir dabei bedenken. Sonst kann ich mir solche Schalten auf dem Parkplatz vorm Bundesvorstand auch sparen, wenn ich dann da irgendwas sage und am Ende interessiert es niemanden.

Also in Zukunft besser machen, vorzeitig reagieren, und dann sind wir auch vor der Veranlagungskampagne. Und dann werden wir mit Hilfen auch wirklich das erreichen, was die Menschen wollen, nämlich eine Hilfe, und nicht hinterher Steuerbürokratie, die dann über einen Pferdefuß reinkommt. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Christiane Berg, CDU)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist ja einiges gesagt worden. Ich meine, das Pferd ist schon tot, da hätte man eigentlich schon absteigen müssen.

Aber, lieber Herr Domke, lieber René, wenn Hilfen aufgelegt werden, von Bundesebene aufgelegt werden, dann gehe ich doch mal ganz stark davon aus, dass vorher geprüft wird, auch vom BMF, was passiert, wenn ich jemandem Geld gebe,

(René Domke, FDP: Noch mal...)

muss das denn versteuert werden oder nicht.

(René Domke, FDP: Noch mal...)

Davon gehe ich doch mal ganz stark aus.

(Heiterkeit bei René Domke, FDP)

Und wenn das aus dem BMF nicht gleich mitgeprüft wird, dann tut es mir wirklich leid. Und das andere ist ja noch mal …

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?