Drittens. Bevor so ein Vertrag geschlossen wird, wird er aber mit uns rückgekoppelt beziehungsweise mit dem zuständigen Landesamt für innere Verwaltung, sodass das, was an Kostensätzen da drinsteht, dann auch mit den entsprechenden Landesbehörden – weil wir ja die Spitzabrechnung haben, das heißt, das Land übernimmt die Kosten eins zu eins –, ist mit den Behörden entsprechend abgesprochen.
Die Verträge enthalten in der Regel im Übrigen eine Vertraulichkeitsklausel, sodass ich in einer öffentlichen Sitzung darüber nicht berichten dürfte, das nur vorweggenommen,
weil sich die jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter natürlich im Wettbewerb befinden und an der Stelle in der Regel die Verträge zur Verschwiegenheit alle Beteiligten in die Pflicht nehmen.
Sehr geehrter Herr Minister, wir hatten ja auch als Thema durchaus „Kostenerstattung“ hier mit angeführt. Von daher haben wir uns nicht nur auf das Besuchsrecht selber reduziert. Aber meine Nachfrage geht in genau diese Richtung.
Sie haben ja jetzt selber bestätigt, dass da eine Kostenübernahme durchaus stattfindet. Und vor diesem Hintergrund gefragt: Wie sehen Sie das denn als Ministerium mit Rechtsaufsicht auch für die Kommunen mit einem Besuchsrecht für Abgeordnete, wo eine Unterkunft besteht, in der auch Gelder des Landes letztlich doch mit einbezogen werden? Inwieweit dürfen Landtagsabgeordnete sich dort ein Bild selber vor Ort machen und inwieweit kann man daraus dann auch Informationen beziehen, die für die oppositionelle Arbeit ja eventuell von Bedeutung sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben recht, das Wort „Kostenerstattung“ taucht darin auf. Ich hoffe, Sie schreiben mir nicht demnächst auf „Landeshaushalt 2023/2024“, dann müsste ich Millionen von Buchungen kennen. Das tue ich nicht, das vorweggenommen. Wenn Sie ernsthaft von mir Antworten wollen – das ist auch die herzliche Bitte –, dann müssen Sie es einen Tick konkreter machen, dann habe ich eine Chance.
Zweitens. Ja, nicht nur Demen, sondern jede Gemeinschaftsunterkunft, jede von Landkreisen und kreisfreien Städten im Land betriebene Gemeinschaftsunterkunft wird eins zu eins bei den Kosten der Unterkunft, der Verpflegung, der sozialen Betreuungsleistungen durch das Land ersetzt. Das ist aber keine Demen-spezifische Regelung, sondern beruht auf einem Landesgesetz, in diesem Hohen Hause beschlossen, Demen das Gleiche.
Drittens. Gleichwohl sieht das Gesetz vor, dass diese Aufgabe in den übertragenen Wirkungskreis, also in die eigene Hoheit der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte übertragen ist. Es ist keine Aufgabe, die das Land selbst wahrnimmt. Von daher sagt nur der Landkreis – der seinerseits diese Aufgabe dann als eigene, wenn auch von uns finanziert und nach unseren Regeln vorgegeben, umsetzt –, welche und in welcher Weise er Besuchsrechte zulässt. Wir als Land sind für unsere Erstaufnahmeeinrichtungen zuständig, alles andere haben wir kraft Landesgesetze an die kommunalen Beteiligten übergeben.
Sehr geehrter Herr Minister, wir haben ja in der vergangenen Woche erfahren, dass sich Frau Schwesig mit
Professorin Weitemeyer getroffen hat, um mit ihr über das Gutachten zur Stiftungsauflösung zu sprechen. Noch am selben Abend hat sie dann zwei wichtige Stellen aus dem Gutachten gestrichen, also die Professorin. Inzwischen wissen wir, dass der Landesregierung mehrere Fassungen des Gutachtens und mehrere Fassungen der dazugehörigen PowerPoint-Präsentation geschickt wurden. Zwischen diesen Fassungen gab es Mailverkehr und mindestens noch ein Gespräch mit Ihnen, Herr Pegel, sowie das genannte Treffen mit Ministerpräsidentin Schwesig höchstpersönlich.
Nichts davon wurde dem Untersuchungsausschuss vorgelegt. Es gibt hier offenkundig Lücken in den Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Deswegen habe ich dreimal schriftlich nachgefragt, wo die fehlenden Dokumente sind – ohne Ergebnis.
In den Akten, die die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss übergeben musste, sind sämtliche Hinweise auf Termine zwischen der Gutachterin Frau Professorin Weitemeyer und Ihnen beziehungsweise Ministerpräsidentin Schwesig gelöscht worden. Das betrifft einzelne E-Mails aus ansonsten fortlaufenden Mailverläufen, ist also aus unserer Sicht vorsätzlich geschehen, ebenso wie verschiedene Gutachterfassungen. Wir haben die vollständigen unmanipulierten Mailverläufe und Gutachtenfassungen nun aber direkt von der Professorin bekommen. Also es gab sie.
Meine Frage: Warum und auf welcher Rechtsgrundlage hat die Regierung diese Beweismittel, also die E-Mails, unterdrückt und auf mehrfache Nachfrage schriftlich versichert, dass es keine Treffen zu den Gutachten gegeben hat, obwohl diese nur zwei Wochen vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses versendet wurden beziehungweise stattgefunden haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass wir diese Diskussion miteinander nicht mehr erfolgreich zu Ende führen werden. Aber das, was wir tun, orientiert sich an der Aktenordnung des Landes. Die Aktenordnung bestimmt, dass wir eben keine Datenmessies sind, die alles, was irgendwie ein- oder ausgeht, in die Akten packen, sondern dass es relevante Daten sein müssen, die wir verakten.
Wenn Sie in die Akte schauen, werden Sie finden die Entstehung des Vertrages – der ist relevant, weil wir im Zweifel im Rechtsstreit den Inhalt und das Vertragszustandekommen nachweisen müssen –, Sie werden mit Sicherheit die Bezahlungen und die Rechnungen finden, und Sie werden das finden, was die Gutachterin uns geschuldet hat, nämlich ihr Werk. Und dieses Werk unterliegt erstens ihrem Urheberrecht, das heißt, sie entscheidet, welches das abschließende Werk ist. Und genau mit diesem abschließenden Werk endet ihr Vertrag. Dann hat sie ein Recht auf Zahlungen, und das ist das, was wir Ihnen bereitstellen mussten. Genau das haben wir auch getan und haben es Ihnen vorgestellt.
Dass die Gutachterin während der Phasen vermutlich eine Vielzahl von eigenen Entwürfen gehabt hat, dass sie wissenschaftlich gearbeitet hat und sich deshalb ganz viele verschiedene Wege – das war unser Auftrag an sie – angesehen hat und geprüft hat, welcher der Wege funktioniert, welchen sie rechtlich für überzeugend hält und welche nicht, und dass sie dabei auch bis zu ihrer
letzten Fassung sich erlaubt hat, Änderungen vorzunehmen, obliegt ihr, war unsere Bitte und der Auftrag an sie.
Und der Versuch der Suggestion, ihr sei vorgegeben worden, was sie uns aufschreibt, ist abenteuerlich. Erstens. Zumindest ein Mitglied Ihrer Fraktion war schon beim allerersten Treffen Anfang März dabei. Da ist, glaube ich, sehr deutlich geworden, dass diese Gutachterin sich von niemandem etwas vorschreiben lässt. Sie hat sehr klar gesagt, sie wird kein Gefälligkeitsgutachten machen. Sie hat sehr klar gesagt, wir müssen mit dem Ergebnis leben, was sie uns vorlegt, aber sie hat umgekehrt dann eben auch ihre rechtswissenschaftliche Überzeugung an dieser Stelle abgebildet.
Und genau das haben wir Ihnen vorgelegt. Und genau diese Dinge haben wir dargetan. Ansonsten haben wir darauf hingewiesen, dass es Kontakte gegeben hat, die wir aber zum Teil nicht perfekt terminieren können, dass wir den Akten nicht entnehmen können. Ich glaube, dass unsere Darstellungen dabei differenzierter waren, als Sie sie gerade wiedergeben. – Herzlichen Dank!
Zunächst, ich hatte das ja in der Einführung schon gesagt, haben wir hier E-Mail-Verläufe. Da sagen Sie, manche, und zwar zufällig genau die, die auf dieses Treffen hinweisen, haben Sie rausgelöscht, weil Sie die ja nicht aufheben müssen, aber andere zu späteren Zeitpunkten, die dann überhaupt sich nicht auf das Treffen bezogen haben, die haben Sie dringelassen, und das sei alles Zufall. Das kann man so stehen lassen, wenn Sie möchten.
Witzig bei dem Gutachten – und darauf bezieht sich dann auch meine Nachfrage beziehungsweise auf das Arbeitstreffen –, Sie haben das Arbeitstreffen und zwei Stunden später gibt es, also eine Stunde vor dem Treffen gibt es eine Version, eine finale Version, und zwei Stunden nach dem Arbeitstreffen gibt es eine neue finale Version, also der Zusammenhang, das kann man bewerten.
Aber in den schriftlichen Auskünften der Landesregierung, da zitiere ich jetzt, haben Sie mir geschrieben auf meine Frage, auch vor der Präsentation des Gutachtens am 04.05. fanden keine persönlichen Arbeitstreffen mit der Gutachterin statt, wie gesagt, schriftliches Zitat, nachdem Sie, Herr Pegel, laut Auskunft der Landesregierung zu diesen Fragen befragt worden sind, also ob es diese Treffen gab. Und heute wissen wir, und zwar erst aus den E-Mails der Gutachterin, dass dieses Treffen doch stattgefunden hat.
Und deswegen meine Nachfrage, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie uns diese Informationen auch auf direkte Nachfrage vorenthalten haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat keine persönlichen Treffen gegeben, dabei bleiben wir. Persönliche Treffen sind persönliche Zusammenkommen. Es hat kein persönliches Zusammenkommen gegeben. Ich weiß, dass
Medien anders berichten. Das sagt aber auch die Gutachterin nicht. Sie hat in der Tat am Abend, bevor wir das Gutachten öffentlich vorgestellt haben, es dem Auftraggeber vorgestellt. Ich bin ziemlich sicher, dass Sie mindestens überrascht gewesen wären und sich kritisch gezeigt hätten, wenn die Ministerpräsidentin diese Inhalte nicht gekannt hätte, dann wäre ihr vermutlich Ignoranz vorgeworfen worden. Selbstverständlich hat sie sich ins Bild setzen lassen. Dass die Gutachterin jede Diskussion zum Anlass nimmt, ihre Dinge auch wieder zu überprüfen, finde ich naheliegend.
Sie werden beantworten müssen, ob Sie das Gutachten weiterhin ernst nehmen wollen. Das haben Sie bisher in Ihren Beiträgen getan. Wenn Sie sie jetzt in der Weise desavouieren, ihr vorzuwerfen, sie hätte quasi auftragsgemäß Dinge reingeschrieben oder gestrichen, was abenteuerlich ist, was sie selbst öffentlich auch ausdrücklich in Abrede gestellt hat, werden Sie mitteilen müssen, auf welcher Grundlage Sie im Weiteren – wir haben ja heute noch einen Tagesordnungspunkt dazu – argumentieren wollen.
Die Gutachterin hat sich klar gegen diesen Punkt entschieden, aufgrund ihrer juristischen Überzeugung, und alle anderen Dinge haben wir dargetan. Persönliche Treffen mit der Gutachterin hat es das erste Mal bei der persönlichen Vorstellung hier in Schwerin gegeben.
Herr Innenminister, ich habe folgenden Zusammenhang und damit eine Frage: Vor etwa einem Jahr hat es im Landtag einen beschlossenen Antrag gegeben oder einen Beschluss über einen Antrag gegeben mit der Nummer 1946(neu), mit der Thematik „Geflüchteten Schutz bieten – Kommunen unterstützen – Die Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“. Und dort ist unter Punkt II.4 die Landesregierung aufgefordert worden, mit den gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig in Kontakt zu treten und zu erörtern, ob es im Rahmen einer Landesrahmenvereinbarung die Möglichkeit gibt, eine elektrische – elektronische, nicht elektrische –, eine elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende
auch in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu organisieren. Und Ziel war auch in der Begründung, dass man den Verwaltungsaufwand der Landkreise und der kreisfreien Städte mindern kann. Und wir kennen ja auch die Diskussion, die ja in gleicher Weise auch zur Bezahlkarte geführt wird. Also ein deutlicher Hinweis, dass man das auch tatsächlich schaffen kann.
Inzwischen hat die Bundesregierung beschlossen, den Bezugszeitraum von 18 auf 36 Monate zu erhöhen. Und das würde natürlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand dann auch bedeuten.
Und deshalb jetzt die Frage: Welche Schritte hat die Landesregierung bis heute zur Umsetzung dieses Be
schlusses unternommen, also des Beschlusses von damals in dem Antrag? Und wann ist mit einer Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat haben wir den Auftrag zum Anlass genommen, mit den Krankenkassen Gespräche zu führen. Vorher haben wir aber offen eingestanden zunächst mit der kommunalen Familie gesprochen, mit den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten, weil es nur in enger Abstimmung Sinn macht. Wenn man so eine Vereinbarung, die das Sozialgesetzbuch ausdrücklich ermöglicht, schließt, muss man sicher sein, dass Beteiligte dann auch bereit sind, dem beizutreten.
Der Handlungsdruck ist da nicht unerheblich, weil wir momentan – um das mal für alle, die nicht in dem Bereich ständig unterwegs sind, zu übersetzen – mit Einzelpapieranweisungen uns rumschlagen, zu gut Deutsch, jemand, der eine Gesundheitsbehandlung für erforderlich hält, wendet sich an die entsprechenden Sachbearbeiter, bekommt eine entsprechende Ermöglichung, quasi einen schriftlichen Krankenschein, und kann mit dem dann eine einzelärztliche Leistung in Anspruch nehmen. Und auf dem Wege wird hinterher auch abgerechnet.