oder da der Begriff „Deutschland ist kein Ort, Deutschland ist Heimat“. Gleichwohl haben die Beamten – und das ist das Ungeheuerliche, meine ich – das Mädel aus dem laufenden Unterricht geführt, das muss man sagen, und sie wurde quasi befragt von den Beamten und von dem Schulleiter. Die Beamten führten dann eine Gefährderansprache durch. Obwohl nichts Justiziables festgestellt werden konnte, sagten sie ihr, dass sie in Zukunft solche Posts unterlassen möge.
Daher stellt sich mir die Frage, Herr Minister: Inwieweit sehen Sie das als verhältnismäßig an, wie gesagt, aus einem laufenden Unterricht das Mädel zu holen? Und inwieweit ist es üblich, dass die Polizei kluge Ratschläge abgibt für Dinge, die ja durchaus in den Bereich der Meinungsfreiheit fallen? Und diese TikTok-Posts wurden hier auch von dem Mädel auch schon wieder gelöscht. Aber das schockiert mich wirklich, wie die Polizei da agiert hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin meinerseits überrascht, dass Sie schockiert sind. Die Polizei, wenn sie gerufen wird, und manchmal auch, ohne dass sich hinterher eine strafrechtliche Relevanz erweist, fährt dann zu den Einsatzorten und übernimmt die Aufgabe und die Einladung bleibt. Und außer diesem Sachverhalt, der Ihnen jetzt gerade ideologisch weniger gefällt,
bin ich überzeugt, haben Sie sich bisher doch noch immer eher auf die Seite der Polizei geschlagen zu sagen, ja, wenn wir gerufen werden, kommen wir. Erstens.
Zweitens. Das, was die Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, eine Streifenwagenbesatzung, die informiert worden ist, was die gemacht haben, ist in der Tat, durchzuschauen, gibt es eine strafrechtliche Relevanz. Da war offenbar die Schulleitung in Sorge. Diese strafrechtliche Relevanz haben die Kolleginnen und Kollegen nicht gesehen, und zwar auch deutlich kommuniziert.
Gleichwohl haben Sie Sorge gehabt, dass wir auf eine Schülerin oder einen Schüler – ich würde das gerne neutraler halten, ich glaube, dass wir alle gut daran tun, die Persönlichkeitsrechte zu wahren –,
dass sie auf diesen Beteiligten zugegangen sind, in der Tat darauf hingewiesen haben, dass man achtgeben
muss, wo die Grenzziehung ist. Das dient nach unserer Überzeugung dem Schutz sowohl der Schülerin als auch in der Gesamtkonstellation dem Schutz der Schule, weil wir dann auch ein Stück weit Grenzziehung klar bekundet haben. Wir nennen das Gefährderansprache.
Die Gefährderansprache setzt in der Regel – weil Sie das so unverschämt finden –, in der Regel vor der Straftat an. Wenn es eine Straftat wäre, würden wir ja strafprozessual vorgehen,
(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, Gedankenverbrechen werden jetzt schon im Vorfeld bestraft.)
deswegen gibt es die Gefährderansprache, die eben genau davor ansetzen soll, Menschen davor bewahren soll – große Aufregung, ideologisch gerade unglücklich, deswegen ist man da ganz aufgeregt –, dafür Sorge tragen, dass sie sagen, da sind im Übrigen Grenzen.
Das ist der Versuch, präventiv tätig zu sein. Das ist die Aufgabe der Polizei. Von daher sehe ich keine Schwierigkeit.
Und ich würde doch darum bitten, dass der Geräuschpegel sich etwas senkt, weil es ist die Antwort des Ministers teilweise nicht mehr zu verstehen gewesen.
Herr Minister, die Frage stellte sich mir ja auch nach der Verhältnismäßigkeit. Ich sagte es, das Mädchen, die Person wurde aus dem laufenden Unterricht geholt. Man hätte ja diese Gefährderansprache durchaus auch in der Pause durchführen können. Es hat was von „Exempel statuieren“, es hat was davon, sozusagen der gesamten Klasse, der gesamten Schule – man muss sich das mal bildhaft vorstellen, der Schulleiter und drei Polizeibeamte führen ein Mädel durch die gesamte Schule und sprechen das dann quasi an vor den Schülern, vor den Augen der anderen Schüler –, das erschließt sich mir nicht. Die Verhältnismäßigkeit ist für mich da auch nicht gegeben,
Ich frage Sie dennoch nach der Verhältnismäßigkeit, aber auch: Gab es weitere Fälle in Schulen in MecklenburgVorpommern, wo aufgrund von politischen Äußerungen in letzter Zeit die Polizei gerufen wurde?
Oder das Tragen von politischer Kleidung – die Meldungen mehren sich, dass dort die Polizei jetzt rigoros vorgeht gegen solche Dinge, die eventuell an den Schulen auftreten könnten.
Herr Schult, das waren jetzt mehrere verpackte Fragen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Kernfrage die ist, ob es jetzt mehrere solcher Vorfälle gab. Ja? Und darauf würde der Minister dann eingehen. Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst noch einmal, um Ihren eigenen Sachverhalt aufzugreifen, es war Unterricht, das heißt, man hat nicht durch die Schule geführt an lauter Schülerinnen und Schülern vorbei. Die waren alle in ihren Klassen.
Zweitens. Man kann gern die Diskussion führen, ob die Kolleginnen und Kollegen dann abrücken und noch mal wiederkommen sollen. Ich glaube, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt war, weil man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt hat.
Drittens. Wir haben eine Situation, in der solche Vorfälle immer mal wieder auftauchen, über viele Jahre.
Und selbstverständlich, wenn Streifenwagenbesatzungen gerufen werden, kommen sie auch in Schulen, und dann haben wir die gesamte Bandbreite dabei. Und die Kolleginnen und Kollegen sind dann rechtlich versierter und können im Zweifel schulen, egal welche politische, welche extremistische Bestrebung befürchtet wird. Noch mal, losgelöst von allen politischen Einflüssen werden die Kolleginnen und Kollegen einordnen, Schulleitungen oder Lehrerinnen und Lehrer im Zweifel beruhigen können.
Und Ihr Gefühl zu sagen, ist es mehr oder weniger, würde ich nicht teilen, sondern über die zweieinhalb Jahre, die ich es begleiten darf, haben wir immer mal wieder Sachverhalte. Dann sind auch strafrechtlich relevante Sachverhalte dabei, es sind keine dabei, in der Bandbreite bewegen wir uns. Ich hätte jetzt aber nicht das Gefühl, dass wir ein Hochfahren haben.
Und noch einmal, die Polizei, weil das so anklang, würde jetzt irgendwie rustikaler vorgehen oder intensiver, die Polizei reagiert bei so was auf die Anrufe von Eltern, Lehrern, Mitschülern, Schulleitung, wem auch immer. Wir kommen zu Einsatzlagen, wenn wir gerufen werden. Die fahren nicht die Schulen einzeln ab und schauen, ob sie irgendwas finden. Da haben die Kolleginnen und Kollegen auch kein Interesse dran. Und Exempel statuieren
Und der Appell ist weiterhin, lieber einmal zu viel rufen als einmal zu wenig. Und in der Regel, glaube ich, sind die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sehr gut in der Lage, damit auch ruhig umzugehen, sodass keiner stigmatisiert wird, sondern eine freundliche Ansprache erfolgt. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Guten Morgen! In der relativ kleinen Gemeinde Demen ist vor Kurzem, was heißt vor Kurzem, im Verlauf des vergangenen Jahres eine Gemeinschaftsunterkunft hergerichtet worden, mehrere Blöcke für einige Hundert Personen.
Ich frage Sie vor diesem Hintergrund: Welche Kosten hat das Land mit dem Landkreis Südwestmecklenburg in welcher Höhe bisher zu dieser Herrichtung, zu dieser Gemeinschaftsunterkunft abgerechnet und inwieweit ist das bisher aktenkundig?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Herausforderung eines Hauses, in dem ich mitarbeiten darf, ist, dass es vielfältige Sachverhalte hat mit nachgeordneten Behörden, im Übrigen fast 7.000 Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie mich nach dem Besuchsrecht als Ankündigung fragen, um dann eine tatsächliche Frage zu stellen, wie viel ist abgerechnet, wird es offen eingestanden mit der Vorbereitung eng, das gestehe ich freimütig ein. Ich ersetze nicht 6.000/7.000 Kolleginnen und Kollegen jeden Tag und kann all deren Akten. Ich kann es Ihnen also nicht sagen, dann hätte ich eine genauere Vorbereitung gebraucht.
Drittens. Bevor so ein Vertrag geschlossen wird, wird er aber mit uns rückgekoppelt beziehungsweise mit dem zuständigen Landesamt für innere Verwaltung, sodass das, was an Kostensätzen da drinsteht, dann auch mit den entsprechenden Landesbehörden – weil wir ja die Spitzabrechnung haben, das heißt, das Land übernimmt die Kosten eins zu eins –, ist mit den Behörden entsprechend abgesprochen.