Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! An dieser Stelle zunächst meinen Dank, meinen Dank an die Beamten und Beamtinnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die hier tagtäglich Großes leisten, insbesondere unsere Polizeibeamten, aber auch die Beamten aus dem Bereich der Feuerwehr, also die gesamte Blaulichtfraktion.
Aber mein Dank gilt auch der Regierungskoalition an dieser Stelle, das gehört zur Wahrheit auch dazu, weil sie es eben, wie der Minister eben schon auch erwähnte, in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und DIE LINKE eben diese zeit- und systemgerechte Anpassung der Beamtenbesoldung für die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst eben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Da mussten die Beamten lange darauf warten. Ich kann mich erinnern an Tariferhöhungen, wo dann die Beamten vor Jahren dann eben jahrelang warten mussten und immer wieder die Frage kam, wann gilt es auch für uns Beamte. Also in diesem Fall gehört es auch zur Wahrheit dazu, dass die Landesregierung das hier zumindest mal schnell umgesetzt hat.
Die Notwendigkeit hat der Minister auch angesprochen, dass es eine verfassungsgemäße Notwendigkeit ist aufgrund des Abstandsgebotes. Insbesondere begrüßt meine Fraktion in diesen Gesetzentwürfen die Erhöhung der kindbezogenen Familienzuschläge. Das ist eine familienfreundliche Politik. Dafür steht die AfD, ganz klar, weil auch damit kann man – das sind so die kleinen Schritte, von denen auch gestern die Ministerin sprach, Ministerin Oldenburg, wir gehen kleine Schritte –, aber auch diese kleinen Schritte sind eben kleine Schritte in die richtige
Richtung, den Fachkräftemangel eben auszugleichen, indem wir eben selber uns Fachkräfte schaffen können, und das nicht nur in unseren Bildungseinrichtungen, sondern eben auch in den Familien insgesamt. Also wir sehen hier, dass die Landespolitik doch auch dazu in der Lage sein kann, familienfreundliche Politik zu gestalten.
Ich erspare es uns jetzt, auf die Punkte, die dort in den Gesetzentwürfen angesprochen sind, einzugehen. Das hat der Minister alles ausgeführt. Ich wünsche uns fruchtbare Beratungen in dem entsprechenden Finanzausschuss. Und auch meine Fraktion wird natürlich sowohl den Gesetzentwürfen, beiden Gesetzentwürfen zustimmen, aber natürlich in erster Linie der Überweisung in den Finanzausschuss. – Danke schön!
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Güstrow. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das Tarifergebnis für die Angestellten auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen, ist ja, wie Sie alle wissen, eine seit Jahren im Land gelebte Praxis. Und daran sollten wir natürlich auch festhalten. Neben der Übernahme der Inflationsausgleichsauszahlung und der Anhebung der Bezüge ist aus meiner Sicht besonders wichtig, dass die Gewährleistung des Mindestabstands zur Grundsicherung, der kindbezogene Familienzuschlag für dritte und weitere zu berücksichtigende Kinder sowie der Familienergänzungszuschlag in dem erforderlichen Umfang angehoben werden.
Das Thema „Mindestabstand zur Grundsicherung“ ist auch für das Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen handlungsleitend. Auch hier ist das Ziel, das aus dem Alimentationsprinzip abgeleitete Mindestabstandsgebot von 15 Prozent zwischen der Nettoalimentation und der Kindergeld- und Grundsicherung sicherzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einhaltung des Alimentationsprinzips und ein angemessenes Besoldungs- und Versorgungsniveau im Vergleich der Bundesländer und anderer öffentlicher Arbeitgeber sowie generell im Wettbewerb um Fachkräfte sind für die CDUFraktion wichtige Ziele beider Gesetze. Und so, wie der Minister es eben ausgeführt hat, unterstützen wir das auch. Ob es dabei aber richtig ist – und das wird ja auch vom Beamtenbund, glaube ich, kritisiert –, die höheren Besoldungsgruppen auszunehmen, das sollten wir innerhalb des Verfahrens und auch während der Anhörung genau prüfen,
Wir müssen dabei natürlich auch nicht unbeachtet lassen, dass die Tarifeinigung und die Übertragung auf die Besoldung und auf die Versorgung im Jahr 2024 gut 150 Millionen Euro im Landeshaushalt kosten wird und im Jahr 2025 bereits 265 Millionen. Das spricht aus unserer Sicht natürlich nicht gegen die Anhebung der Gehälter, Besoldungs- und Versorgungsbezüge, aber es unterstreicht die Dringlichkeit, die Konsolidierung des Landeshaushalts zur Priorität für die nächsten Jahre zu machen, eine Aufgabe, vor der sich die rot-rote Landesregierung ja seit Jahren drückt. Wir werden das nachher ja auch noch besprechen, wenn es um den Landesfinanzbericht geht.
Wir werden das alles natürlich in die Beratungen des Finanzausschusses einfließen lassen. Dort wird es ja mit Sicherheit eine Anhörung geben, und dann ist es, glaube ich, gut und gelebte Praxis, dass wir das dann auch umsetzen und auch den Beamtinnen und Beamten in unserem Land dann auch die Gehaltserhöhungen und die Einmalzahlungen zukommen lassen.
Insofern sollten wir am Ende aber auch diskutieren – wir haben es ja auch mit einer neuen Anlagestrategie zu tun –, ob da die Prioritäten, allein auf Nachhaltigkeit zu setzen in der Anlage des Geldes, ob das alles richtig ist und die Nachhaltigkeitskriterien so auch sinnvoll zugrunde gelegt sind. Auch das, denke ich, sollten wir im Ausschuss genau diskutieren. Es entstehen ja immerhin auch, da wir dieses neue Instrument wählen, Zusatzkosten von 300.000 Euro jährlich.
Das sind, denke ich, alles Fragen, die wir zusammen im Finanzausschuss diskutieren sollten und dann auch zügig hier zur Zweiten Lesung kommen sollten, damit das auch auf unsere Beamtinnen und Beamten übertragen werden kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Finanzminister hat sehr trefflich und detailliert dargelegt, worum es in diesen beiden Gesetzen geht. Wir unterstützen die Gesetzentwürfe und sind neugierig und interessiert an der Diskussion im Ausschuss. Ich möchte nicht wiederholen – und damit Sie langweilen –, was bereits gesagt wurde.
Drei Dinge möchte ich hervorheben: Das eine ist die Übertragung der Tarifergebnisse. Auch Herr Reinhardt hatte das eben gerade gewürdigt. Und ich möchte das auf alle Fälle hier noch mal ansprechen unter dem Aspekt, dass wir das, was wir im November 2021 als Koalitionäre aus SPD und DIE LINKE uns vorgenommen haben, Schritt für Schritt umsetzen. Wir halten Wort in dem, was wir gesagt haben. Nächste Woche ist Bergfest, die Halbzeit dieser Legislatur,
Sie werden jetzt schon auch an diesem Punkt deutlich sehen, wir setzen ganz systematisch unsere Koalitionsvereinbarung um und halten Wort. Das ist wichtig
dass die Menschen in unserem Lande, egal – mit den Einschränkungen, die genannt wurden –, egal, wo sie leben, wo sie arbeiten, eben nicht sozialpolitisch unter die Räder kommen.
Und dann will ich noch etwas sagen zum Abstandsgebot. 150 Millionen Euro fortlaufend werden wir jährlich in die Hand nehmen, um dem Lohnabstandsgebot gerecht zu werden. Es wird dann immer wieder betont, dass gesagt wird, also diejenigen, die arbeiten, sollen doch mehr bekommen als die, die nicht arbeiten. Und das ist immer so, hat immer so ein Geschmäckle, zumindest in meinen Ohren,
und ich denke, meine Kolleginnen und Kollegen aus der Linksfraktion sehen das überhaupt nicht anders, dass das immer ein bisschen grundiert ist, na ja, die, die nicht arbeiten, die nicht aufstehen jeden Morgen und so weiter.
es gibt mehrere Studien, die belegen, dass weit mehr als 90 Prozent derjenigen, die keine Arbeit haben, die Bür
gergeld beziehen, gern arbeiten möchten, aber das für sie Passende aufgrund von Lebensumständen, gesundheitlicher Situationen und anderer Obliegenheiten nicht für sich finden.