Und ich halte es für ungerecht, das immer so hinzustellen, als wenn diejenigen, die dann Bürgergeld beziehen, irgendwie in der Hängematte liegen wollen würden.
Das ist weder wahr, noch ist es gerecht. Und einen entsprechenden Abstand herzustellen, auch das wird abgebildet mit diesem Gesetz, und im Haushalt ist das entsprechend alles berücksichtigt, Vorsorge getroffen worden. Wir wollen das so und unterstützen das Anliegen der Landesregierung an dieser Stelle. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Beamt/-innen unseres Landes haben für die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu sorgen. Sie sind das Rückgrat für den Rechtsstaat hier bei uns im Land. Deshalb ist das Berufsbeamtentum in unserer Landesverfassung institutionell geschützt. Das Berufsbeamtentum ist ein gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis. Die Treuepflicht der Beamt/-innen verpflichtet diese auf eine sachgerechte und effiziente Aufgabenwahrnehmung. Die Dienstherrin wiederum ist dazu verpflichtet, die Beamt/innen und ihre Familien angemessen zu alimentieren.
Aus dem Alimentationsprinzip leitet das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Mindestabstandsgebot ab, wonach bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamt/-innen sowie Richter/-innen geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss. Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt.
Genau das aber ist bei uns seit dem 1. Januar 2023 der Fall. Am 1. Januar 2023 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Bürgergeld abgelöst. Seitdem kann der von der Verfassung geforderte Mindestabstand zur Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen nicht mehr eingehalten werden. Die Besoldung der Beamt/innen in Mecklenburg-Vorpommern entspricht nicht den Grundsätzen einer amtsangemessenen Alimentation. Sie ist daher verfassungswidrig.
Am 18. September 2023 hat die Landesregierung den Gewerkschaften den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Nach dem Gesetzentwurf sollten insbesondere die jeweils ersten Erfahrungsstufen der ABesoldung sowie der Besoldungsgruppen R1 und R2 um drei Prozent, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um zwei Prozent und alle anderen Erfahrungsstufen um ein Prozent erhöht werden. Das ist das sogenannte 3-2-1-Modell. Zudem sollten die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlungen geglättet und der Kinderzuschlag erhöht werden.
Der Gesetzentwurf war das Ergebnis eines ausführlichen Dialogs zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften. Die Landesregierung hatte den Gewerkschaften zugesagt, dass der Gesetzentwurf im Dezember 2023 im Kabinett beschlossen werde. Es kam jedoch anders. Zwar beschloss das Kabinett am 19. Dezember 2023 den uns nun zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf, dieser hat jedoch an einer entscheidenden Stelle einen ganz anderen Inhalt als ursprünglich vorgesehen. Nunmehr sollen Beamt/-innen, die schon länger dabei sind, also solche ab der Erfahrungsstufe 4, leer ausgehen – ein Schlag vor den Kopf für die an den Verhandlungen beteiligten Gewerkschaften!
vieles gesagt worden, dann werde ich mich auf das konzentrieren, was vielleicht noch nicht gesagt wurde.
Vielleicht können wir jetzt die Debatten mal wieder auf den Redner konzentrieren. Wenn Sie schimpfen wollen, dann machen Sie es bitte mit mir und nicht untereinander!
Die zeit- und systemgerechte Übertragung ist jetzt hier als großer Wurf deklariert worden. Ich denke, das ist ein starkes Signal an die Beamtinnen und Beamten, das ist schon prinzipiell richtig. Es ist aber genau gerade von meiner Vorrednerin darauf hingewiesen worden, dass das Ganze auch Tücken immer noch hat, die wir hoffentlich im Verfahren noch ausbügeln können, denn das ist tatsächlich etwas, wo wir dazu stehen sollten, dass es eine zeit- und systemgerechte Umsetzung auch in Zukunft geben soll. Es sollte einfach Best Practice sein, was wir hier in diesem Land machen, dass wir tatsächlich dazu kommen, gleichzubehandeln und nicht unter den Kollegen verschiedene Reihungen vorzunehmen, ob sie nun verbeamtet sind, ob sie Angestellte sind. Und vor allem finde ich es gut, dass noch mal auf die Erfahrungsstufen hingewiesen wurde.
Und für mich war auch nicht ganz einleuchtend, warum zum Beispiel die Inflationsausgleichsprämie in der BBesoldung – ich weiß, das sind höhere Besoldungsstufen, aber die haben natürlich auch Anspruch darauf und wir kommen immer wieder zu neuen Verschiebungen, wo natürlich auch Leistungsträger in dem Bereich sich hinterfragen und sagen, na ja, jetzt fällt es da wieder aus. Das gab es schon in der Vergangenheit häufig. R und W wird teilweise dann wieder anders behandelt, also die Richter und auch die Gehaltsgruppen in der W-Tabelle. Da müssen wir noch mal schauen. Das wünschte ich mir, dass wir das im Ausschuss noch mal aufarbeiten.
Was mich jetzt aber auch tatsächlich so ein bisschen aufgeregt hat, war wieder dieses Bürgergeld – und wir haben natürlich Einkommensgruppen oder Einkommensbezieher bei den Beamten in den unteren Besoldungsstufen A5, teilweise zieht es sich sogar bis A6 rein, es hängt auch ein bisschen davon ab, was das für Verhältnisse sind –,
aber, meine Damen und Herren, dass das dazu überhaupt erst mal kommen musste, dass ein Verfassungsgericht entscheiden muss, dass es in unteren Besoldungsstufen einen Abstand geben muss zu jemandem, der eben nicht zur Arbeit geht. Und anders als Herr Koplin, ich bin dankbar für jeden Justizvollzugsbeamten,
der jeden Morgen aufsteht und zum Dienst geht und eine Kernaufgabe der staatlichen Verwaltung wahrnimmt.
Und der muss ja wohl einen Abstand haben. Und wenn das jetzt gelöst wird, ist es gut, aber es ist ein Skandal, dass es überhaupt so weit gekommen ist. Da können wir jetzt natürlich sagen, wir waren die letzten Jahre nicht dabei, aber irgendwer hat ja dafür Sorge zu tragen, dass das in der Vergangenheit zu diesem Zerwürfnis kam. Und vor allem müssen wir darauf achten, dass es diese Abstände nicht, dass diese Abstände ausgebaut werden. Sie müssen aber auch schauen, dass Sie natürlich im gesamten Gefüge das auch weiter beachten. Das ist noch nicht, für mich noch nicht hinreichend gelöst und geklärt.
Meine Damen und Herren, das ist aber auch noch nicht alles, was wir anbieten müssen. Wir wissen auch immer, dass gerade bei den Besoldungsverhandlungen immer wieder darauf hingewiesen wird, das ist nicht alles. Wir brauchen eine Dynamisierung der Erschwerniszulagenverordnung. Wir brauchen die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen. Wir müssen darüber wieder reden. Das ist nicht einfach vom Tisch zu wischen. Das hat nichts mit der Besoldungsanpassung hier jetzt zu tun, das hat aber was mit der Struktur zu tun und das hat auch was damit zu tun, mit Wertschätzung.
Einführung pauschaler Beihilfen zum Beispiel, Flexibilisierung Krankenversorgung, kommunale Belange müssen noch viel mehr in den Blick genommen werden, Umgang mit den systemnahen Zeiten. Da machen wir uns immer irgendwie einen schlanken Fuß hier alle, natürlich immer unter Einbindung der Verbände der Opfer, die natürlich unter dem System gelitten haben. Aber wir müssen es ja irgendwann mal beantworten. Die Menschen gehen ja nun langsam alle in Pension und fragen sich, was ist jetzt eigentlich mit dieser Zeit.
Das heißt, es liegt noch eine ganze Menge vor uns. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Der Weg ist richtig, aber ich glaube, im Detail können wir noch einiges miteinander besprechen. – Herzlichen Dank!