Protokoll der Sitzung vom 14.03.2024

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Gundlack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat uns zwei Gesetzentwürfe, zwei Gesetzentwürfe zur Beratung heute in Erster Lesung vorgelegt. Einerseits geht es um die Beamtenbesoldungsanpassung nach der Einigung zwischen den Tarifparteien

und deren zeit- und systemgerechte Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten in der Landes-, aber auch in der Kommunalverwaltung. Das darf man nicht vergessen. Die meisten denken nur, wir machen das für die Landesbeamten, nein, auch für die Kommunalbeamten.

(Torsten Renz, CDU: Wen meinst du? Wer denkt das?)

Du.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Die meisten, ja. Eins, zwei, drei, habe ich schon drei Stück da vorne sitzen.

Andererseits müssen die Besoldungsstrukturen aufgrund der Anpassung des Bürgergeldes und deren verfassungsgerechter Abstand zur niedrigsten Besoldungseinheit neu justiert werden. Der Minister, aber auch alle Kollegen vor mir haben dazu jetzt schon etwas gesagt. Aber ich würde auch noch mal darauf eingehen. Die Anpassung der Beamtenbesoldung und der Besoldungsstruktur sind entscheidende Aspekte für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Motivation der Beamtinnen und Beamten. Eine Anpassung der Beamtenbesoldung wird mit dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, aber auch zu halten.

Durch eine Anpassung der Besoldungsstruktur kann zudem eine gerechtere Verteilung der Bezüge innerhalb des öffentlichen Dienstes erreicht werden. Es ist wichtig, dass solche Veränderungen gut durchdacht und transparent umgesetzt werden, um die Zufriedenheit der Beamten zu gewährleisten. Eine angemessene Bezahlung und klare Karriereperspektiven sind hierbei wesentliche Faktoren, um qualifizierte Mitarbeiter/-innen langfristig zu binden und die Effizienz in der Verwaltung zu steigern.

Darüber hinaus sollten neben der Anpassung der Besoldungsstruktur auch moderne Arbeitszeitmodelle, Flexibilität und Fortbildungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, um den Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden. Insgesamt können eine gerechte Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Motivation der Beamtinnen und Beamten zu stärken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Erhöhung des Bürgergeldes im letzten Jahr musste das Abstandsgebot zur Beamtenbesoldung geprüft werden. Es wurde einiges dazu gesagt. Im Ergebnis, aber auch nach Gesprächen mit den Gewerkschaften und dem Richterbund, sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch mehrere Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst werden, was auch richtig ist.

Aus dem Alimentationsprinzip – Frau Oehlrich hat ja eine kleine Vorlesung daraus gemacht – leitet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem das Mindestabstandsgebot ab. Ich kritisiere das auch gar nicht. Das war ja für den einen oder anderen mal ganz hilfreich, das mal zu hören. Bei der Bemessung der Besoldung muss der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung und dem Unterhalt der erwerbstätigen Beamtinnen und Beamten deutlicher werden. Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt. Die Maßnahmen, die dazu beitragen

sollen, hat der Minister eingangs schon gesagt, und der eine oder andere Kollege hat auch was dazu gesagt.

Meine Damen und Herren, neben der Anpassung der Besoldungsstruktur wird ebenfalls die Anpassung der Beamtenbesoldung vorgenommen. Dieser Schritt, wie er auch in der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und DIE LINKE in Ziffer 29 festgelegt wurde, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tarifeinigung vom 09.12.23 zwischen den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst in den Ländern auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die einzelnen Punkte kennen Sie alle, wurde auch schon mal was gesagt dazu. Und dieses Tarifergebnis wird, wenn wir diesen Gesetzentwurf beschließen sollten, zeit- und systemgerecht für die Besoldung und für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernommen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 57. Sitzung bereits einem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen an Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen vorbehaltlich der Verabschiedung eines Gesetzes – also dieses Gesetzes – zugestimmt. Ebenso hat der Finanzausschuss vorbehaltlich der Überweisung dieser Gesetzentwürfe bereits als Federführer Beratungsfahrpläne in seiner letzten Sitzung beschlossen.

Also das Ziel ist eine Zweite Lesung der Gesetzentwürfe im Plenum in der 24. Kalenderwoche. Dies zu erreichen, ist kein Hexenwerk, sondern verlangt nur eine konstruktive und konzentrierte Zusammenarbeit in allen beteiligten Ausschüssen, denn letztlich, meine Damen und Herren – das vergessen viele, wurde noch nicht einmal gesagt –, betrifft uns die Beamtenbesoldungsanpassung auch. Das darf man nicht vergessen.

Und, meine Damen und Herren, ich möchte noch mal auf Herrn Domke eingehen. Herr Domke hat ein paar wichtige Punkte gesagt. Vielen Dank dafür! Die sollten wir auch in die Diskussion mit einbringen. Da freue ich mich schon drauf. Und wie die Stimmung denn da wird, gerade bei zwei Punkten, die möchte ich jetzt nicht wiederholen, aber Sie haben sie ja angesprochen, da bin ich mal gespannt, wie die Diskussion da oder wo sie da hingeht.

Ansonsten, wie gesagt, wir stimmen der Überweisung zu. Ich darf Sie dazu einladen, dies auch zu tun, und wünsche uns dann eine gute Beratung und auch gute Anhörung. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3454 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3455 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 12 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 8/3456.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/3456 –

Das Wort zur Einbringung hat der Finanzminister Herr Dr. Geue.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung verfolgt mit der Änderung des Sparkassengesetzes klare Ziele, die mit gezielten Maßnahmen erreicht werden sollen. Starke Sparkassen sind wichtig für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern, aber auch natürlich für den flächendeckenden Zugang der Bürgerinnen und Bürgern zu Bankdienstleistungen, also insgesamt für das ganze Land. Mit unserer Gesetzesnovelle verfolgen wir klare Ziele: mehr Transparenz, weniger Bürokratie, mehr Parität und eine Stärkung der Transformationsfinanzierung.

Zum ersten Punkt, der Transparenz, also die Offenlegung der Vergütung der Sparkassenvorstände: Sie alle wissen das – wir haben hier auch schon häufiger darüber diskutiert –, dass die aktuell geltende Hinwirkungspflicht zur Offenlegung der Bezüge der Vorstandsmitglieder faktisch, obwohl die Träger diese Pflicht hatten, zu keinerlei Transparenz geführt hat. Daraus ziehen wir jetzt hier die Konsequenzen und haben im neuen Sparkassengesetz aufgenommen, dass die Sparkassen verpflichtet werden, die Gesamtbezüge in Summe aller Vorstandsmitglieder zu veröffentlichen, also die HGB-Regelung, die es ja heute schon gibt für Vorstände mit mindestens drei Vorständen, wird eben auch für zwei Vorstände entsprechend angewandt, sodass wir dann auch zukünftig im Vergütungstransparenzbericht des Landes die Gesamtvergütung der Sparkassenvorstände auch sehen werden. Gleichzeitig ist es natürlich auch ein Bürokratieabbau, weil die Hinwirkungspflicht damit gestrichen wird, ist ja nicht mehr notwendig, es ist dann eine Pflicht.

Zur Förderung der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in den Vorständen und den Verwaltungsräten der Sparkassen haben wir Maßnahmen vorgesehen. Der Frauenanteil in den Vorständen ist immerhin, liegt bei 37,5 Prozent. Da kann sich MecklenburgVorpommern im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands sehr wohl sehen lassen. Bei den Verwaltungsräten mit 27,3 Prozent ist die Lücke zu einer paritätischen Verteilung schon deutlich höher. Entsprechend enthält der Gesetzentwurf Sollvorschriften, dass also darauf hingewirkt werden soll, geschaut werden soll,

dass geschlechterparitätische Zusammensetzungen sowohl von Vorständen als auch Verwaltungsräten umgesetzt werden sollen.

Wir haben keinen weiter gehenden Eingriff mit einer Mussregelung hier vorgesehen, weil wir davon ausgehen, dass die Sparkassen ja in der kommunalen Trägerschaft sich befinden und dass es dann ein zu weitgehender Eingriff wäre in die kommunale Trägerhoheit. Wichtig ist aber, mit diesem Gesetzesentwurf zu erreichen, dass eben im Vorfeld, vor der Entscheidung können wir auch eine Vorständin oder eine Verwaltungsrätin hier mit ins Gremium nehmen, dass eine verstärkte Qualifikation und auch eine entsprechende Personalentwicklung gerade auch von Frauen in Sparkassen stattfinden, damit es dann auch genügend gute, qualifizierte Bewerberinnen und auch Bewerber gibt. Das wollen wir erreichen mit dem Ziel.

Drittens, die Stärkung der Transformationsfinanzierung: Wir wissen, Energiewende, Klimaschutz sind eine enorme Jahrhundertaufgabe für unsere Generation. Wir diskutieren häufig hier im Landtag so, als wären das nur staatliche Investitionen, um die es so geht. Nein, nach einem Gutachten der KfW liegt der staatliche Anteil an den Klimaschutzinvestitionen nur bei rund 10 Prozent, und da reden wir schon über viele Milliarden Euro pro Jahr. 90 Prozent müssen von privaten Investoren bereitgestellt werden. Entsprechend ist es ganz wichtig, dass Kapital für die Wirtschaft auch mobilisiert werden kann.

Und es ist natürlich ganz zentral, dass diese Aufgabe an unseren Sparkassen nicht vorbeigeht. Entsprechend regeln wir jetzt im Sparkassengesetz, dass eine Kreditvergabe außerhalb des eigenen Geschäftsgebiets auch möglich sein soll, und zwar nicht wie bislang nur nach einer Ausnahmegenehmigung der Sparkassenaufsicht, die soll entfallen, wenn die eigentlich zuständige Sparkasse in der Region der Finanzierung zustimmt – also auch hier klarer Bürokratieabbau. Logischerweise – wir reden hier über Sparkassen – muss der Kredit im unmittelbaren Zusammenhang mit der Förderung, der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsgebiet stehen und auch das Beleihungsobjekt im eigenen Geschäftsgebiet liegen.

Sparkassen sollen künftig auch Konsortialbeteiligungen mit anderen Sparkassen eingehen können, also ganz viel Bürokratieabbau, auch beim Thema Ausschüttungen. Ganz wichtig: Ausschüttung, da reden wir über die Frage, wie viel Kapital die Sparkassen auch selber behalten können. Da gab es bisher sehr kleinteilige Ausschüttungsregeln, die werden ganz klar gefasst und damit auch Bürokratieabbau betrieben, nämlich, der Umfang der Ausschüttung beträgt maximal 35 Prozent demnächst und knüpft an die harte Kernkapitalquote an von 15 Prozent.

Fazit: Mit dem Gesetzesentwurf werden wir dazu beitragen, zu mehr Transparenz, zu mehr Parität, zu weniger Bürokratie und mehr Transformationsfinanzierung in wichtigen Zeiten für unser Land, also ein Gesetz, das die Sparkassen stärken wird. Entsprechend bitte ich auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Faktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Mit Spannung haben wir jetzt über ein Jahr auf das neue Sparkassengesetz gewartet. Die Novellierung des Sparkassengesetzes ist dennoch in großen Teilen komplett fehlgeleitet, jedenfalls in der Version, wie sie uns nun vorliegt. Die Verbesserungen halten sich in Grenzen und die unnützen Regelungen überwiegen. Vor allem ist aber eines: Es ist nicht zu Ende gedacht und die tatsächlichen aktuellen Probleme werden nicht angegangen.

Lassen Sie mich zuerst zum Positiven kommen. Es ist anzuerkennen, dass die Landesregierung der Forderung der AfD-Fraktion nachkommt, den Vergütungstransparenzbericht umfangreicher zu gestalten und eben alle Sparkassenvorstandsgehälter – nun gesetzlich bedingt – zu veröffentlichen. Das war ja auch ein Antrag der AfDFraktion aus dem November 2022. Wer in öffentlichen Schlüsselpositionen beschäftigt ist, der sollte auch transparent seine Gehälter, Honorare und Boni offenlegen müssen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Steuerzahler und Sparkassenkunden haben ein Recht darauf, zu erfahren, was Sparkassenvorstände verdienen.

Aber leider wurde die Transparenz hier nicht zu Ende geführt, denn die Verwaltungsräte der Sparkassen sind hinsichtlich der Offenlegung nicht geregelt. Die Bürger müssen aber auch erfahren, was beispielsweise Oberbürgermeister oder Landräte an zusätzlichen Einnahmen durch Sitzungen generieren. Stattdessen wurde aber viel Ideologie reingebracht. Die geplanten Sollvorschriften für eine Frauenquote und eine Ausweitung der Finanzierung der sogenannten Transformationen sind wieder einmal Ideologieprojekte.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.)

Personal muss aber nach Qualifikation ausgewählt werden und nicht nach Geschlecht. Investitionen müssen sorgfältig nach Renditerisikoabschätzung ausgewählt werden und nicht nach den Zielen der New-Age-Religion Klimawandel.

(Heiterkeit bei Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD)

Im Punkt …

Da lachen Sie selbst.