Protokoll der Sitzung vom 14.03.2024

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag liegt eine Kurzintervention durch Herrn Schmidt vor.

Bitte, Herr Schmidt!

Ja, vielen Dank für das Wort!

Ich muss hier noch einmal einige Sachen klarstellen. Also Sie haben mir gerade eben unterstellt, dass ich der Meinung wäre, Frauen seien nicht qualifiziert dafür. Das ist eine Missinterpretation Ihrerseits. Natürlich gibt es viele, viele kluge Frauen, die auch im Finanzwesen arbeiten oder gearbeitet haben, zum Beispiel unsere Parteivorsitzende Alice Weidel.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die hat einen super Job gemacht und auch immer politisch gut drauf war sie. Nichtsdestotrotz widersprechen Sie sich ja selber. Wenn denn das so wichtig wäre, warum haben Sie denn nur eine Sollvorschrift draus gemacht bei den Verwaltungsräten? Warum haben Sie denn nicht das Ganze noch stringenter gemacht zum Beispiel? Und wie kommen Sie eigentlich auf diese, ja, …

Herr Schmidt, Sie haben das Instrument der Kurzintervention gewählt. Jetzt stellen Sie Herrn Koplin gerade Fragen.

(Stephan J. Reuken, AfD: Geht das wieder los!)

Oder ich stelle diese Fragen in den Raum.

Und was ich auch überhaupt nicht verstehe, sind solche Aussagen wie, dass Frauen einen ganz anderen Blick aufs Kreditwesen haben. Das sind ja schon, ja, sehr gewagte soziologische Thesen, die eigentlich nichts mit dem Bankenalltag zu tun haben, wo die Leute, die Kredite vergeben, sich an klare Kennzahlen, Fakten und Zah

len halten müssen, an Eigenkapitalanteilen, an Projektskizzen und allem, was eingereicht wird.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Was veranlasst denn Menschen dazu, solche Thesen von sich zu geben? Das sind Fragen, die ich mir so stelle.

(Andreas Butzki, SPD: Das sind Phrasen.)

Möchten Sie darauf antworten, Herr Koplin?

Ja, das war jetzt ein Themenkomplex, und ich nehme das mal als rhetorische Fragen und kann verstehen, dass Sie versuchen, einen Rettungsweg zu finden, um diese Sache da nicht auf sich sitzen zu lassen.

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Es ist ein Aspekt der Logik,

(Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

wenn Sie erklären,

(Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

dass die Geschlechterparität nicht herstellbar wäre – das haben Sie indirekt getan –, weil es eine Frage der Qualifikation wäre. Und logischerweise ist damit verbunden und grundiert, dass Frauen dafür nicht so qualifiziert wären.

Das Zweite ist: Warum steht da „sollen“? Weil wir ganz irdisch sind. „Sollen“ heißt, man muss, wenn man kann. Manchmal kann man nicht, weil die Bedingungen noch nicht da sind. Und das ist eine insofern angemessene Regel und eine lebensnahe Regel.

Und das Dritte habe ich jetzt schon wieder vergessen, weil ich mich auf die ersten beiden Sachen konzentriert habe.

(Tilo Gundlack, SPD: Ist auch nicht so wichtig. – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ah ja, da gibt es soziologische Untersuchungen. Und weil Sie ja, sage ich mal, in Sachen moderner Technologie affin sind, finden Sie dazu auch im weltweiten Netz sehr viel zu. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Transparenz, mehr Geschlechtergerechtigkeit, klarere Regelungen für Ausschüttungen – wenn man sich die Begründung zum Gesetzentwurf ansieht, müssten wir

ja fast geneigt sein, diesem Gesetz sofort zuzustimmen, hier und heute, auch ohne detaillierte Befassung in den Ausschüssen, denn gegen diese oder eben diese genannten Ziele kann ja niemand etwas haben.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Aber natürlich ist es richtig, trotzdem, dass wir heute erst einmal über die Überweisung in die Ausschüsse beschließen, denn es gibt ja doch einige Vorstellungen, die man in die Ausschussberatung noch einbringen kann, denn wie so oft kommt es auch bei der Novellierung des Sparkassengesetzes auf Details an, die tatsächlich verändert werden, und nicht alleine auf die Intention.

Insbesondere die Frage, wie sich Verwaltungsräte in Zukunft zusammensetzen sollten, muss aus unserer Sicht intensiv beraten werden. Sicher sind einige der geplanten Neuregelungen richtig, so der klare Hinweis, dass Personen, die Immobilienmaklergeschäfte betreiben und nicht für die Sparkasse tätig sind, in Zukunft nicht Teil des Verwaltungsrates sein können. Gleiches gilt für die geplanten Regelungen für Familienangehörige. Damit werden Regelungen aufgegriffen, die in anderen Bundesländern bereits Standard sind.

Andere aktuelle Debatten, wie zum Beispiel die Frage, wie der Verbraucherschutz beim Handeln der Sparkassen gestärkt werden kann, scheinen dagegen am Gesetzentwurf spurlos vorübergegangen zu sein. Wie wäre es zum Beispiel, wenn jemand auf Vorschlag der Verbraucherschutzverbände Mitglied des Verwaltungsrates werden könnte? Da der Gesetzesentwurf an dieser Stelle noch keine Aussage trifft, werden wir uns in den anstehenden Beratungen auch auf diese Frage konzentrieren, wie sich eben der Verbraucherschutz stärken lassen kann und welche Regelungen dafür notwendig wären, im Sparkassengesetz anzubringen.

Bezüglich der Anforderungen für die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge scheint es sinnvoll, die bisherige Regelung durch die jetzt geplante Pflicht zu ergänzen. Warum die inhaltlich deutlich weiter gehende Sollregelung dabei jedoch gleich komplett gestrichen wird, erschließt sich uns nicht. Auch da gibt es Beratungsbedarf.

Klar ist, Sparkassen sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Unser gemeinsames Ziel sollte daher sein, dass sie ihre daraus erwachsenden Pflichten auch wahrnehmen können und gleichzeitig den Anforderungen der Zeit gewachsen sind. So weit soll es das für jetzt gewesen sein. Wir freuen uns auf die Anhörung im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Dinge will ich vorwegnehmen:

Erstens. Der Überweisung werden wir natürlich zustimmen.

Zweitens. Es wird noch einiges geben, worüber wir sprechen müssen in den Ausschussberatungen.

Die paritätische Besetzung des Verwaltungsrates ist schon angesprochen worden mit der Sollvorschrift. Ich zitiere mal selber aus Ihrer Vorlage: „Eine zwingende, gesetzlich geforderte Parität könnte als ein rechtlich nicht zulässiger – dem Demokratieprinzip entgegenstehender – Eingriff in die kommunale Organisationshoheit angesehen werden.“ Ach was?! Ich meine, das gilt für alle Bereiche. Und was ich mich nur frage, ist, unter welcher Bedingung Sie es dann nachher für legitim halten würden, wenn eine Trägerkommune dann von dieser Sollvorschrift … Wir wissen ja alle, „soll“ ist eben mehr als „kann“ – es ist eben auch schon einmal zum Vorschein gekommen –, aber auch immer sehr nah am Muss. Also das heißt, es muss schon sehr gut ausgewogen und begründet sein. Da muss es dann natürlich Möglichkeiten geben, das auch überprüfbar zu machen, denn ansonsten bleibt es irgendwie Wischiwaschi und es wird nicht hinreichend konkret.

Das Zweite ist bei der Ausweitung der Hinderungsgründe in Paragraf 12 – also wo eine Unvereinbarkeit im Grunde dargelegt wird –, ob es nicht eigentlich reicht und wir unser Gesetz auch etwas schlanker halten könnten. Es gibt auf europäischer Ebene, Artikel 91 aus der Richtlinie und dann auch in der nationalen Umsetzung im Kreditwesengesetz 25c und 25d, da gibt es entsprechende Regelungen. Manchmal reicht es ja mit einem dynamischen Verweis. Vielleicht können wir auch mal schauen, dass wir unser Landessparkassengesetz auch an einigen Stellen verschlanken können. Wir müssen als Gesetzgeber ja auch nicht immer noch etwas obendrauf satteln, was woanders schon geregelt ist.

Das Thema Qualifikation haben wir auch schon gerade angerissen. Das ist natürlich, in der Tat soll es nie so verstanden werden, dass es jetzt ein bestimmtes Geschlecht gibt, was mehr oder anders qualifiziert werden muss, sondern hier soll es ja tatsächlich darum gehen, jemanden fit zu machen für die Leitungsfunktion, meistens ja auch für internen Aufstieg. Ich denke, das ist ein guter Ansatz, aber auch da muss es eine konkrete Idee dahinter geben, und es muss dann natürlich auch konkret sein, wie kann ich dahin kommen, wie kann ich meine berufliche Karriere auch innerhalb einer Sparkasse gestalten. Ob wir das alles ins Gesetz schreiben müssen, wage ich zu bezweifeln, aber wir müssen zumindest eine Vorstellung davon haben, welche Wege wir gehen wollen. Das ist etwas für Unternehmensleitlinien aus meiner Sicht und nicht fürs Gesetz.

Das Transparenzargument ist sicherlich auch noch mal ein ganz wichtiges. Nun soll es ja zusammengefasst veröffentlicht werden. Ob es dann wirklich dem Transparenzgedanken Rechnung trägt, weiß ich nicht. Man muss natürlich auch immer vorsichtig sein, gerade Sparkassen sind regional verankert, verortet, man kennt sich untereinander. Was auf gar keinen Fall sinnvoll ist, ist, eine Neiddiskussion zu führen. Gleichwohl wollen natürlich die Sparer, die bei der Sparkasse sind, aber auch die Steuerzahler – letzten Endes ist es ja die öffentliche Hand, die in die Sparkassen hineinregiert –, dass wir da natürlich Transparenz haben wollen, wie in anderen Bereichen auch. Das ist ein Spannungsfeld, da freue ich mich auch auf die Debatten, auch auf die Anzuhören, wie wir das auflösen können. Es ist etwas, wo man die Argumente und Gegenargumente hören muss.

Das sind so für mich drei Punkte, wo ich sage, da werden wir in den Ausschussberatungen drüber sprechen müssen. Wir freuen uns darauf. Das wird sicherlich etwas, aber es wird auch eine ganze Menge mehr vielleicht noch dazukommen, wo wir uns auch an Sparkassengesetzen der anderen Länder vielleicht noch orientieren können. Aber bitte nicht noch was draufsatteln, sondern eher verschlanken! – Vielen Dank!

(Beifall Daniel Peters, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!