An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne eine Besuchergruppe aus Neustrelitz. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in Erster Lesung mit dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt wurde das Sparkassengesetz im Jahr 2016 geändert. Ziel war die Harmonisierung mit europa- und bundesrechtlichen Regelungen zur Eigenkapitalausstattung, jedenfalls damals. Seitdem hat sich einiges getan, sowohl auf europa- und bundesrechtlicher Ebene, aber auch im gesellschaftlichen Miteinander. Mit dem uns vorliegenden Entwurf möchte die Landesregierung das Sparkassengesetz an die tatsächlichen Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 anpassen.
Zunächst möchte ich auf wesentliche Änderungen eingehen. Mit der Änderung des Sparkassengesetzes werden mehrere Ziele verfolgt. Ich habe die Ziele für mich persönlich in A- und B-Ziele mal geclustert und ich möchte zunächst zu den A-Zielen kommen.
Eine erhöhte Transparenz bei der Offenlegung der Vorstandsvergütungen: Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzungen, auch mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband und den einzelnen regional verankerten Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sparkassen sind – und das sollte man auch so sagen –, sind öffentlich geführte Unternehmen, und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf umfassende Transparenz. Aber ich möchte noch einmal sagen, mich hat noch nie jemand gefragt, was eigentlich ein Sparkassenchef verdient, ob er mehr oder weniger verdient, was er überhaupt bekommt, also mir ist das …, noch nicht einer. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger sehen in Sparkassen immer noch einen Hort des Guten sozusagen und fragen da nicht nach, was die bekommen. Also das ist mir noch nie untergekommen. Was die Leute bei der Deutschen Bank verdienen oder bei der Commerzbank, das habe ich schon eher mal mitbekommen oder was Fußballer verdienen, aber Sparkassenvorstände, das ist mir neu.
Ich möchte aber auf die Verwaltungsräte – das war ja auch das, was Herr Schmidt vorhin ansprach – noch mal kurz eingehen. Die Verwaltungsräte sind ja gewählte Mitglieder in den Vorständen oder in den Verwaltungsräten. Und von der Warte her, glaube ich, ist es auch nur legitim, dass sie was bekommen natürlich für ihre Sitzungen, aber man muss es nicht offenlegen. Man kann das natürlich machen, klar, das ist wie, wie, wenn wir ein Mandat haben auf kommunaler Ebene und man schreibt da rein, was wir bekommen, also ich sage mal. 60 Euro in Wismar für eine Sitzung. Ob man das jetzt bei den Sparkassen machen muss als Verwaltungsrat, weiß ich jetzt nicht. Das ist, glaube ich, auch nicht so entscheidend.
Die meisten zahlen es ja auch in die kommunale Kasse ein, das darf man nicht vergessen. Also ich weiß, ich sage mal, unser Bürgermeister zahlt diese Beträge immer regelmäßig in den städtischen Haushalt, und von der Warte her ist, glaube ich, die Aufregung eher minder.
Warnen möchte ich auch in dem Zusammenhang, es darf – Herr Domke sprach es schon an – zu keiner Neiddebatte führen. Es wird gerne mal, wenn der eine oder andere mehr verdient, dazu kommen. Es geht nur um die Offenlegung der Vergütung der Vorstände, also die Gesamtoffenlegung analog zum Beteiligungsbericht des Landes. Und hier muss man auch sehen, die Sparkassen, wir sind nicht Träger der Sparkassen, sondern wir sind nur die Aufsicht, das Land ist nur die Aufsicht der Sparkassen. Und von der Warte her muss man da auch mal ganz ruhig sein oder ruhiger damit umgehen. Der Träger hat natürlich ein Anrecht zu erfahren, was die Leute bekommen – wir auch insgesamt –, aber das, glaube ich, das ist auch legitim und das kann man auch machen, aber alles andere, glaube ich, ist, finde ich, besonders schwierig.
Ein weiteres Ziel besteht darin, die Vorgaben für Ausschüttungen der Sparkassen an ihre Träger stärker an die aktuellen Eigenkapitalanforderungen anzupassen. Wer sich die aktuellen Jahresberichte der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern mal anschaut, wird die 15Prozent-Grenze spärlich finden, die da im Gesetz schon drinsteht.
Ich habe mal bei uns geguckt, im Jahresbericht 2022 der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest stehen, glaube ich, 12,8 Prozent drin. Und wie Sie jetzt auf diese 15 Prozent kommen, dass das Ministerium auf diese 15 Prozent insgesamt kommt, das müssen Sie uns, glaube ich, noch mal erklären, genauso mit der 35-Prozent-Grenze der
Ausschüttung. Das konnte ich jetzt im Gesetzentwurf nicht so nachlesen, wie man darauf tatsächlich kommt, ob das ein Benchmarking ist von anderen Sparkassen, auch mit umliegenden Ländern. Dazu wird es wahrscheinlich im Ausschuss auch noch mal einige Fragestellungen geben, auch zumindest – wir haben uns ja auf eine schriftliche Anhörung verständigt – in den Fragestellungen wird das natürlich sein.
Und ich möchte auch nur noch mal daran erinnern jetzt mal als Vorsitzender des Finanzausschusses, dass heute Abgabetermin ist der Fragestellungen und der Anzuhörenden. Vielleicht hat das der eine oder andere noch vergessen oder noch nicht gemacht.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir uns extra auf den heutigen Tag geeinigt haben und nicht auf den 12. So viel dazu.
Aber eins muss ich noch sagen: Diese Diskussionen werden auch noch weitergehen, und besonders, glaube ich, wird es, am 9. April gibt es ja noch einen Parlamentarischen Abend des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, ich glaube, da werden wir diese Punkte des Sparkassengesetzes auch noch mal intensiv besprechen. Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass der Ostdeutsche Sparkassenverband diese Themen hier, gerade wenn es darum geht, wenn das Sparkassengesetz geändert wird, dass er das von sich aus anspricht.
Ein weiteres Ziel ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten und den Vorständen. Dieses Ziel ist kein starres Ziel, sondern setzt sich auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten in unserem Land auseinander. Nach der kommenden Kommunalwahl im Juni 2024 werden die Verwaltungsräte neu besetzt, und hier wird sich zeigen, wie dieses Ziel auch umgesetzt wird beziehungsweise umgesetzt werden kann. Ob es eigentlich auch genug Frauen oder Männer gibt, die da noch mitmachen wollen, das ist ja noch die Frage.
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf eine Präzisierung der Bedingungen für die Gewährung von Krediten an Kreditnehmende außerhalb des Geschäftsgebietes unter Aufrechterhaltung des Schutzzweckes des Regionalprinzips der Sparkassen – für mich auch sehr wichtig. Ich wusste auch gar nicht, dass man eigentlich da zustimmen muss nachher. Aber natürlich, klar, Regionalprinzip der Sparkassen, die dürfen keine Kredite nach außerhalb vergeben, also jetzt Beispiel Nordwestmecklenburg und Schwerin.
Weitere Ziele sind eine eindeutige Bezeichnung des Bestätigungsschreibens der Sparkassenaufsichtsbehörde, das für die Zulässigkeit der Entlastung des Vorstands erforderlich ist, eine Klarstellung hinsichtlich der Möglichkeiten der Teilnahme der Sparkassenaufsichtsbehörde an sämtlichen Sitzungen des Verwaltungsrates sowie die Aufnahme weiterer Hinderungsgründe beziehungsweise Ausschließungsgründe für eine Verwaltungsratsmitgliedschaft. Da, glaube ich – das muss man auch einmal ganz deutlich sagen und auch mal festlegen –, da hat der Gesetzentwurf einige Passagen, die wir auch noch mal
uns angucken müssen und überlegen müssen, ob das auskömmlich ist oder ob wir da noch nachjustieren müssen.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken, so klein, wie der Gesetzentwurf erscheint, ist er gar nicht, hat viel Potenzial zum Diskutieren, und auf die Umsetzung bin ich mal gespannt. Da werden uns nach Überweisung mit Sicherheit noch einige schriftliche Äußerungen erreichen, auch gefragt oder ungefragt. Ich bin schon mal gespannt auf die Diskussion im Ausschuss und auf die Zweite Lesung. – Vielen Dank!
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3456 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat eine Auszeit von 15 Minuten beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 13 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3461.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesundheitsforschungs- stärkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/3461 –
Das Wort zur Begründung hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erlauben Sie mir, mit einem Zitat des Journalisten und Literaturkritikers Ludwig Börne einzusteigen, der einmal gesagt hat: „Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.“ Ludwig Börne – nicht zu verwechseln mit dem Münsteraner „Tatort“-Rechtsmediziner, der heißt
Wie viele Krankheiten es auch geben mag, zu einem Großteil von ihnen werden in unseren Universitätskliniken und größeren Krankenhäusern in der täglichen Arbeit Routinedaten erhoben, die mit der bisherigen Ausgestaltung des Landeskrankenhausgesetzes für die Forschung zum Großteil ungenutzt bleiben, eine Tatsache, mit der wir Potenzial verschenken, denn diese bereits erhobenen Daten könnten genutzt werden, um nicht nur unsere medizinische Versorgung im Land zu stärken und den medizinischen Fortschritt voranzutreiben, sondern eben auch, um eine Vielzahl an Krankheitsbildern besser zu behandeln. Erleichterungen in der Forschung wären zudem ein enormer Zugewinn für unsere Patientinnen und Patienten, denn die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Bevölkerung ist seit jeher eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft.
Tatsächlich sieht der Forschungsalltag momentan aber anders aus. Sowohl die Wissenschaftsministerin als auch ich erhalten immer wieder Hinweise und Bitten der Universitätsmedizin, dass die Regelung und die Praxis des Datenschutzes versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben, welche gar nicht im Verdacht von Datenmissbrauch stehen, erschwert oder gar verhindern. Mehrjährige Antragsverfahren sind die Norm und selbst dann stehen häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Wissenschaft zur Verfügung. Aber natürlich haben Daten aus deutschen Krankenhäusern eine höhere Anwendbarkeit für die Patientinnen und Patienten und die Versorgung vor Ort als asiatische Daten. Dazu kommt eine grundsätzliche Rechtsunsicherheit zum Umgang mit im eigenen Krankenhaus erhobenen Patientendaten. Das hemmt Forschung und Innovation auch im internationalen Vergleich.
Herr Professor Kaderali und Herr Professor Hübner von der Universitätsmedizin Greifswald hatten deshalb im Februar 2023 auch ein Memorandum mit dem Ziel einer Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes und/oder der Schaffung eines Landesforschungsdatengesetzes an das WKM übersandt. Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, hier mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz anzusetzen und dabei auch über die Pläne des Bundes, der angekündigt hat, in einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz bundesweit ebenfalls nachzuschärfen, in drei Punkten hinauszugehen.
Es soll künftig erstens Forschungsverbünden ermöglicht werden, Daten auch dann nutzen zu können, wenn es keine öffentliche Förderung gibt, zweitens möglich sein, mit Klardaten zu forschen, soweit die technischen Voraussetzungen gegeben sind, und drittens unter bestimmten Bedingungen gestattet sein, dass personenbezogene Daten, Daten aus bildgebenden Verfahren, Biomaterial und genetische Daten, die in den Krankenhäusern von Mecklenburg-Vorpommern existieren, als Trainingsdaten für die Entwicklung und Weiterentwicklung einer Künstlichen Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben genutzt werden dürfen.