Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasialen Schulzentrums Wittenburg. Herzlich willkommen hier im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oft konnte ich das in dieser Legislaturperiode ja noch nicht sagen, aber so sehr viel ist den Ausführungen des Ministers eigentlich nicht mehr hinzuzufügen. Ein paar Sachen möchte ich trotzdem noch sagen.
Herr Schult, ob das jetzt besonders sinnvoll ist, eine bauliche Anlage im Land herauszuziehen und dafür besondere Brandschutzmaßnahmen zu fordern, lasse ich mal dahingestellt. Ich halte es für nicht besonders sinnvoll. In den Kommunen – auch das, ich weiß gar nicht, haben wir das in der letzten Legislatur, kann auch die davor gewesen sein, dass wir es angeschoben haben – haben wir ja geregelt, dass es Brandschutzbedarfspläne gibt. Und da beschäftigen Sie sich mit allem, was in Ihrer Gemeinde so an Brandlasten vorhanden ist. Das fängt bei Tankstellen an, geht über große Wohngebiete hin zu anderen Industrieanlagen und, wenn sie vorhanden sind, eben auch zu Solaranlagen oder Windparks. Diese werden auch alle fünf Jahre überarbeitet.
Insofern ist das meiste von dem, was Sie fordern, und der Minister hat ja auch gesagt, wie es bei den Genehmigungen dann auch nach Immissionsschutzgesetz und Baugenehmigung aussieht, sind ja solche Vorgaben alle schon vorhanden, was Sie hier fordern.
Im Übrigen fordern Sie, dies über das Landesplanungsgesetz, glaube ich, das festzuschreiben. Das ist nun ein Gesetz, wo das nun am wenigsten drin zu suchen hat.
seit 2015 gab es zehn im ganzen Land. Das ist dann schon im ganz tiefen Promillebereich. Natürlich, wenn mal so eine Windkraftanlage brennt – es weiß jeder, ob die nun 100 oder jetzt bis 250 Meter hoch sind –, da gibts keine Drehleitern oder irgendetwas, was die Feuerwehren erreichen können.
Deshalb wird dann dort abgesperrt und kontrolliert abgebrannt. Und viele der neuen Windkraftanlagen haben ja mittlerweile selbstständige Löscheinrichtungen, weil ja auch der Betreiber dran interessiert ist, dass da seine 5-, 6-, 7-, 10-Millionen-Euro-Anlage möglichst, wenn es zu Blitzeinschlägen kommt oder zu irgendwelchen technischen Defekten, nicht gleich abbrennt. Insofern sind auch die dran interessiert, dass das vorangeht.
Die Brandschutzbedarfspläne, habe ich gesagt, und in der Tat – der Minister hat es ja gesagt –, wir haben in der letzten Legislaturperiode unter Antrieb der CDU-Fraktion ja begonnen, sehr viel für den Brandschutz zu tun. Wir haben das eine 50-Millionen-Programm – hat der Minister angesprochen –, es gibt ja mittlerweile das zweite für Feuerwehrgerätehäuser. Und ich will bei diesem Thema immer noch ein Programm nicht vergessen, das war der Strategiefonds, und der hat gerade in diesem Punkt sehr gut geholfen. 400 Feuerwehren konnten wir da unterstützen, gerade bei so wichtigen Sachen wie Einsatzbekleidung – die braucht man, gerade wenn es da auf dem Acker brennt –, Mannschaftstransportwagen und auch Pumpen. Auch das haben wir alles über den Strategiefonds gerade für kleinere Feuerwehren im ganzen Land beschafft. Da ist es bisschen schade, dass es den nicht mehr gibt. Das ist so die einzigste Kritik, die ich hier üben möchte.
Der hat außer der Reihe vielen kleinen Feuerwehren geholfen. Da könnte man sicherlich auch in Zukunft wieder etwas mehr tun.
Aber ansonsten ist Ihr Antrag sachlich und inhaltlich falsch und daneben. Deshalb werden auch wir ihn ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag wird wieder einmal die Windkraft als Unheilsbringer verunglimpft, indem erhöhte Aufwendungen für Brandschutz und Brandbekämpfung durch den Ausbau der Windkraft heraufbeschworen werden.
Fakt ist, dass Windräder in Brand geraten können. Wenn das passiert, ist das ein einprägsames, schauerschönes Erlebnis. Allein wegen der schieren Größe sind Brände sehr weit sichtbar. Weil bei Windrädern wegen der Höhe Löscharbeiten unterbleiben und man sie kontrolliert ab
brennen lässt, sind die spektakulären Bilder von brennenden Rotoren, die sich noch drehen oder abstürzen, oder Windrädern, die regelrecht in sich zusammenfallen, sehr medienwirksam.
Zu einer außergewöhnlichen Häufung kam es im Januar dieses Jahres, als gleich zwei Windräder in Hinrichshagen bei Greifswald und in Ganschendorf bei Demmin abbrannten. In beiden Fällen konnte die Feuerwehr den Brandort nur weiträumig absperren und kontrolliert abbrennen lassen. Trümmerteile stürzten immer wieder zu Boden. Im Windpark Ganschendorf sind schon 2022 und 2015 bereits zwei Anlagen abgebrannt. Auch hier waren jeweils die Maschinenhäuser betroffen nach einem technischen Defekt beziehungsweise nach Blitzeinschlag. Im Frühjahr 2023 brannte ein Windrad im Park Hohen Luckow bei Wokrent. Vermutlich wegen eines technischen Defekts im Maschinenraum brach der Brand aus. Polizei und Feuerwehr sperrten den Gefahrenbereich weitläufig ab. Auch hier war kein Löschversuch wegen der Höhe möglich, vielmehr wurde gegen herabstürzende Trümmerteile gesichert. Auch in diesem Windpark brannte bereits im Jahr 2015 ein Windrad nach einem Blitzeinschlag am Maschinenhaus ab. Abschließend noch ein Brandfall aus 2014, bei dem ein Windrad im Windpark bei Hohen Pritz aus technischen Gründen kontrolliert abbrannte.
Fakt ist – und das zeigen die Beispiele von sechs abgebrannten Windrädern über einen Zeitraum von zehn Jahren –, Brände von Windenergieanlagen sind absolute Einzelfälle, jeweils mit Millionenschäden. Aber es geht keine erhöhte Brandgefahr von Windrädern aus. In M-V stehen über 1.850 Anlagen. Brandursache sind entweder technische Defekte oder Blitzschlag. Das Blitzschlagrisiko dürfte zunehmen. Wir erleben gerade hautnah in Bayern und Baden-Württemberg die Auswirkungen von sintflutartigen Regenfällen mit extremer Gewitterfront. Auch in M-V gab es vor Kurzem sintflutartige Regenfälle – so in Grimmen – und heftige Gewitter.
An die Adresse der AfD gerichtet betone ich, dass der Klimawandel das Risiko für Brände bei Windenergieanlagen erhöht und nicht der Ausbau von Windenergie. So hat das Beratungsunternehmen Global Risk errechnet, „dass Blitze für 60 Prozent aller im laufenden Betrieb zerstörten Rotorblätter verantwortlich sind. Damit wird auch der Klimawandel für die Betreiber von Windenergieanlagen ein Problem.“ Verwiesen wird auf eine im Journal „Science“ veröffentlichte Untersuchung der Universität aus Kalifornien, „aus der hervorgeht, dass eine um ein Grad höhere Durchschnittstemperatur die Häufigkeit von Blitzeinschlägen bei Gewittern um zwölf Prozent steigert“. Aber auch die Höhe der Anlagen, der größere Rotorradius, die Rotationsgeschwindigkeit und das Verbundmaterial bei Rotorblättern könnten signifikanten Einfluss auf den Blitzschlag haben.
Mit dem Antrag wurden eine ganze Reihe Forderungen und Behauptungen aufgestellt. Ich gehe nur allgemein darauf ein und verweise auf die Ausführungen meiner Vorredner.
Die entscheidende Maßnahme zum Schutz vor Schäden für Menschen und Tiere sowie Bebauung im Brandfall von Windenergieanlagen ist die im Landesplanungsgesetz gesetzlich verankerte Abstandsregelung. Für sämtliche Anlagen gelten 1.000 Meter Abstand zu Baugebieten mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- oder Gesundheits
funktion beziehungsweise 800 Meter zu Einzelgehöften und Splittersiedlungen. Geprüft werden Brandschutzanforderungen und ein entsprechendes Brandschutzkonzept ohnehin im Genehmigungsverfahren zur Anlagengenehmigung.
Die Feuerwehr kann sich lediglich auf die Absicherung des Brandortes und die Verhinderung der Ausbreitung von Folgebränden auf den Boden beschränken. Die Feuerwehren handeln entsprechend, wie ich eingangs im Brandbeispiel beschrieben habe. Um die schnelle Erreichbarkeit der Anlagen, für die es schließlich keine Adresse gibt, sicherzustellen, existiert ein WindenergieanlagenNotfallinformationssystem. An dieses System sind die Rettungsleitstellen angeschlossen.
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mal vorweggeschickt: Windkraftanlagenausbau, das ist ja kein Selbstzweck. Die Dinger produzieren Strom, sowohl vor Ort als auch für die Industrie, von der wir alle konsumieren, auch in anderen Bundesländern.
Ich habe selten so einen Antrag, wo man eigentlich jede einzelne Ziffer, also manchmal finden wir ja Sachen, die wir nicht gut finden, in einzelnen Ziffern, warum man den Gesamtantrag ablehnen muss.
Fangen wir an: I Ziffer 1, da steht dann drin, dass wir mit dem massiven Flächenziel die Menschen belasten, die das Land belasten.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Oh Mann! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)