Dass das in der Ernte gang und gäbe ist, das zeigt ja auch ein Zitat des Landwirtschaftsministers. Sehr geehrter Herr Backhaus, zur Erntezeit sagten Sie: „Ohne ausreichende Vorkehrungen steigt nicht nur die Gefahr der Vernichtung von wertvollem Erntegut, sondern auch anliegende Ortschaften sind hochgradig gefährdet. Vorbeugen ist deshalb immer besser, als sich mit Brandschäden und deren Folgen auseinandersetzen zu müssen.“
Das wollen wir, vorbeugen, auch bei den Windkraftanlagen, denn während der Erntezeit haben sie natürlich Wasserwagen vor Ort, da haben sie einen Pflug da sozusagen,
dass da eine Schneise schnell gepflügt werden kann. Das haben sie bei den Windkraftanlagen nicht, werte Kollegen.
Deshalb diskutieren Sie dieses Thema gerne mit uns im Ausschuss. Wir brauchen da eine Expertenanhörung mit Experten, mit Vertretern der Kommunen, die sich das wünschen, die sich da mehr Hilfe des Landes wünschen. Denn wir waren es schließlich, oder Sie waren es, die diesen massiven Windkraftausbau in die Wege geleitet haben. Und 1.800 Windräder werden auf 5.000 erhöht jetzt in den nächsten Jahren, da kommt einiges auf uns zu. Lassen wir die kommunale Familie nicht alleine dabei! – Vielen Dank!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn ich beim Lesen schon Zweifel hatte, ob die Motivation für diesen Antrag
oder nicht vielmehr im Agitieren gegen die erneuerbaren Energien, spätestens mit der Einbringung war das jetzt wieder sehr klar, wo da die Reise hingeht.
Ich will mich gleichwohl gern dem sachlichen Teil der Diskussion, also dem Brandschutzanliegen, zuwenden. Zunächst bleibt deutlich festzuhalten, dass Einsatzlagen der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in unserem Land im Zusammenhang mit Bränden von Windkraftanlagen einen kleinsten Bruchteil – einen kleinsten Bruchteil – der Einsätze ausmachen. Die extrem seltenen Fälle von Bränden, die in der Tat aber im Januar dann tatsächlich in zwei Sachverhalten relativ zeitnah auftraten, die extrem seltenen Fälle von Bränden
in Windkraftanlagen sind sicherlich medienwirksam, und die führen dann eben auch zu Bildern, die schnell und prominent und überregional Verbreitung finden, aber die ganz große Mehrzahl der Einsatzlagen sind Hilfeleistungen.
Und jetzt können Sie die Liste lang machen, beispielsweise bei Kraftfahrzeugunfällen, bei Sturm- und Hochwasserlagen – also bei alldem, was mit Witterungsunbilden verbunden ist –, bei Brandbekämpfung in unseren Dörfern, Städten und Gemeinden, in schlimmen Fällen dann leider auch bei Bränden von Wohngebäuden, in der Regel häufiger aber Kraftfahrzeugbrände, Müllbehältnisse, Vegetationsbrände, die mit Windkraftanlagen nichts zu tun haben, und so weiter, das sind häufig Einsätze – das gehört dann auch dazu –, die viel weniger prominent in den Medien aufgegriffen werden, die weniger dramatische, vorzeigbare Bilder erzeugen. Manchmal sind sie gar nicht medial wirksam, häufig dann aber in den Lokalteilen, erreichen aber nicht die überregionale Wahrnehmungsschwelle.
Diese Einsätze, meine Damen und Herren, machen aber das absolute Gros der Einsatzlagen aus. Und für jeden einzelnen dieser Einsätze möchte ich mich ganz herzlich bei den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, natürlich auch der Berufsfeuerwehren bedanken, die 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für den Fall der Fälle bereitstehen und im Zweifel ihre persönliche Gesundheit für uns alle einzusetzen bereit sind. Vielen, vielen Dank für das tägliche Engagement für unser aller Sicherheit!
Wenn einer dieser sehr seltenen Fälle eines Brandes in einer Windkraftanlage auftritt, ist aufgrund der Höhe der Anlagen in der Regel nur ein kontrolliertes Abbrennenlassen möglich. Das bedeutet, die Aufgabe reduziert sich darauf, in einem großen Umfeld um den brennenden Körper das Umfeld abzusperren, damit niemand durch herabfallende Teile gefährdet wird. Und es kann danach passieren, dass möglicherweise Löscharbeiten eintreten müssen, weil durch herabfallende brennende Teile sich Vegetation entzündet haben kann. Letzteres ist dann aber, weil Sie ja sozusagen spezielle Brandtechniken hier angesprochen haben oder vermuten, das ist dann aber – in Anführungszeichen – nichts anderes als ein Vegetationsbrand, wie er vielfältig eintreten kann
durch Zigarettenkippen, durch Unachtsamkeit, in der Tat auch in der Erntezeit durch verschiedene Sachverhalte. Dafür, meine Damen und Herren – Ihr Antrag legt ja das Gegenteil nahe – bedarf es keiner spezielleren, nur mit Windkraftanlagen verbundenen Vorbereitungen, also solcher, die nur im Umfeld von Windkraftanlagen als Sachverhalte auftreten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird hoffentlich deutlich, die auftretenden Einsatzlagen führen nicht zu speziellerem Materialbedarf oder Ähnlichem. Es geht also, wenn, um die allgemeine Ausstattung. Und die allgemeine Verbesserung der Ausstattung der Feuerwehren ist dem Land – im Übrigen auch in diesem Landtag –
bereits seit vielen Jahren erkennbar wichtig und bedeutsam, nicht erst im Übrigen seit dieser Legislatur.
Schon in der letzten Legislatur ist mit dem ersten 50-Millionen-Euro-Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ein ganz wichtiger Wurf für eine Modernisierung der Einsatzfahrzeuge in den Freiwilligen Feuerwehren unseres Landes gelungen. Gut 300 Fahrzeuge sind in den letzten zwei bis zweieinhalb Jahren in die gesamte Breite des Landes ausgeliefert worden. Und gerade in den ländlichen Raum sind über 270 Fahrzeuge gegangen und haben dort einen extremen Modernisierungsschub in den Freiwilligen Feuerwehren bewirkt. Gut 30 Fahrzeuge werden im Übrigen in diesem Jahr noch vornehmlich dann in die größeren und mittelgroßen Feuerwehren aus eben diesem ursprünglich 50-, heute 52-Millionen-Programm gehen. Aber eben für ganz viele, sehr verschiedene Einsatzlagen, nicht nur für die absoluten Ausnahmefälle der brennenden Windkraftanlagen, aber mit den wasserführenden Fahrzeugen, die in die Fläche gegangen sind, wird auch in solchen Sachverhalten selbstverständlich geholfen werden können.
Diese Fälle in Windkraftanlagen sind auch deshalb so selten, weil Brandschutz in Windkraftanlagen nicht nur aus der Brandbekämpfung besteht, sondern dem vorbeugenden Brandschutz eine ganz zentrale Aufgabe zukommt. Ziel ist nämlich, die Auswirkungen oder das Entstehen von Bränden und, wenn sie auftreten, das Auswirken von Bränden auf ein Minimum zu reduzieren, beispielsweise durch den Einbau automatischer Löschanlagen. Da bauliche Anlagen in der Höhe von mehr als 30 Metern nach der Landesbauordnung sogenannte Sonderbauten sind, muss für diese ein sogenanntes individuelles Brandschutzkonzept entwickelt werden,
zweitens das Brandrisiko und drittens das zu erwartende Schadensausmaß in den Blick nimmt. Die werden im Brandschutzkonzept mit Einzelmaßnahmen a) des vorbeugenden Brandschutzes, b) des baulichen und c) des abwehrenden Brandschutzes ausgestattet, also organisatorische und abwehrende Brandschutzmaßnahmen.
(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und wissen Sie, wer da beteiligt wird?! Die Feuerwehren werden da beteiligt.)
Prüfingenieure für Brandschutz prüfen dann diese Brandschutzkonzepte im Genehmigungsverfahren. Dabei berücksichtigen sie Prüfungen durch diese absoluten Experten, auch die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren.
Und es können dann in der entsprechenden Genehmigung, vor allen Dingen auf Hinweis dieses Brandschutzsachverständigen, auch Vorgaben, beispielsweise für das Bereitstellen von dezentralen Löschwasserreserven im Windpark oder Ähnlichem, gehören,
wenn dies nach den Feststellungen des Brandschutzkonzeptes beziehungsweise des Brandschutzsachverständigen notwendig scheint.
Diese Fragen gehören damit also ins Genehmigungsverfahren, nicht in die von Ihnen angeregten späteren Dialoge. Das muss vorne klar sein und vorne festgemacht werden.
Die im Antrag von Ihnen angeregten Feuerwehrpläne sind im Übrigen bereits Inhalt einer Verpflichtung nach Paragraf 19 Absatz 2 des geltenden Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes. Von daher, Ihre Sorge kann ich Ihnen nehmen, das ist abgebildet.
Weitere Erfordernisse darüber hinaus sind hier nicht erkennbar. Summa summarum bleibt festzustellen, dass der Antrag an den Lebensrealitäten und den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten vorbeigeht,
nicht zutreffend einfängt, weshalb ich Ihnen für die Landesregierung eine Ablehnung empfehlen möchte.
Und nach der Einbringung will ich noch ergänzen, dass deutlich wird, dass der Landtag – auch aus Gründen der Wirtschaftsförderung, der Verlässlichkeit, die Wirtschaft von uns fordern kann –, glaube ich, hier ein klares Signal setzen muss. Unternehmen und Gewerbeansiedlungen sind Teil der jeweiligen Gemeinden und damit auch Teil der jeweils in der Gemeinde, in der Stadt vorzuhaltenden Brandschutzgesamtplanung.
Wenn Einzelfinanzierungsverantwortung von Gewerbe und Unternehmen über das in den Genehmigungen Hinausgehende hier diskutiert werden soll, dann trifft das neben der normalen Steuerpflicht auf einmal jedes Unternehmen potenziell. Und ich halte es deshalb als Signal an die Wirtschaft für geboten, klar zu sagen, nein, das bilden wir in Gesetzen ab und nicht willkürlich vor Ort. Und auch für die von Ihnen angesprochenen Landwirte, die bei uns ja in der Regel große Betriebe abbilden, auch die sind Teil der gewerblichen Struktur, der landwirtschaftlichen Struktur vor Ort, auch die werden von den Feuerwehren vor Ort abgebildet. Und auch die trifft keine Sonderlast, sondern die allgemeine Steuerverpflichtung. Und darüber wird der kommunale Brandschutz abgebildet. Es gibt keine Extrakosten, die auf irgendwen zukommen.