Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsantrag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3755. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3755 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Bürgerbeteiligung stärken – Einfache und risikolose finanzielle Beteiligung am Windkraft- und Solarenergieausbau, Drucksache 8/3752. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3812 vor.
Antrag der Fraktion der CDU Bürgerbeteiligung stärken – Einfache und risikolose finanzielle Beteiligung am Windkraft- und Solarenergieausbau – Drucksache 8/3752 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Thema, denke ich mal, was fraktionsübergreifend ein Thema ist, was, glaube ich, alle bewegt und alle auch möchten, die direkte Bürgerbeteiligung und die Akzeptanzsteigerung bei dem Ausbau von Wind- und Solarenergieausbau.
Unser Anliegen heute ist eben die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung. Und die Kernforderung, die wir aufmachen, ist, dass es eben eine risikolose und finanzielle Beteiligung durch Strompreiserlösgutschriften für die betroffenen Bürger gibt.
Ich gehe jetzt ganz bewusst nicht auf die Haltung... Das haben wir schon mehrmals bei den Ausbauplänen des Bundes und beim Landesplanungsgesetz getan. Das haben wir hier ausreichend diskutiert, und da dürfte auch die Haltung der CDU klar sein. Aber nun haben wir die mehrheitlichen Beschlüsse, die so getroffen worden sind, und jetzt muss man damit umgehen. Und deswegen ist die Akzeptanz der Bürger maßgeblich.
Was haben wir für ein Problem? Wir haben also in der Tat ein Akzeptanzproblem bei den Bürgern. Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz hat bisher nicht die gewünschte Wirkung erzielt, die man sich erhofft hat. Und in der Praxis zeigt sich, Bürger wollen, können aber auch, können oder wollen oft kein eigenes Kapital aufwenden, um sich langfristig zu binden, beziehungsweise können es gar nicht.
Und zudem greifen die Vorhabenträger oftmals auf den Ausgleichsparagrafen zurück. Im Ergebnis kann man sagen, dass wir kaum Bürgerbeteiligung haben und somit auch keine Akzeptanzsteigerung. Akzeptanz ist aber entscheidend, da die Energiewende von allen Bevölkerungsteilen getragen werden muss.
Durch die verbindlichen Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgebers steht M-V ein weiterer Zubau zu dem bereits massiven Bestand bevor. Und das sind die Zahlen aus dem letzten Wirtschaftsausschuss, die auch
vom Wirtschaftsministerium genannt werden: Wir haben aktuell 1.900 Windkraftanlagen, und nach Erreichen der Flächenziele sollen es dann 5.000 Anlagen sein.
Und deswegen müssen Menschen, muss die Bevölkerung spürbar finanziell beteiligt werden, und die bisherige Regelung hat sich im Praxistest eben nicht bewährt. Die Vorhabenträger haben die Kontrolle über die Nutzung der Beteiligungsinstrumente, während der Bürger kein Vetorecht besitzt. Und bei dem Angebot, Geschäftsanteile zu kaufen, müssen Bürger eigenes Kapital aufwenden. Ich habe das schon vorhin gesagt, oft sind sie nicht bereit oder gar nicht erst in der Lage dazu. Und mit dem viel genutzten Ausgleichsparagrafen gibt es ein Schlupfloch für Unternehmen, um die Bürgerbeteiligung zu umgehen. Und deswegen braucht es einen Nachbesserungsbedarf.
Wir haben auch mal in die Akzeptanzforschung geguckt, und es gibt drei zentrale Gründe für Akzeptanzdefizite. Das eine ist der unzureichend empfundene Beteiligungsprozess. Wir haben ja versucht, auch im Landesplanungsgesetz als CDU Änderungen herbeizuführen, die dies begünstigt hätten, aber das ist leider abgelehnt worden. Wir haben die Begleiterscheinungen, die ich Ihnen genannt habe. Und der Hauptgrund bei der Akzeptanz ist eben die ungerechte Verteilung der finanziellen Gewinne. Es profitieren hauptsächlich Anlagenbetreiber und Flächeneigentümer, während die Kosten sozialisiert werden.
Und diesen Missstand wollen wir mit dem Antrag entschärfen. Wir wünschen uns positive Effekte der Bürgerbeteiligung auf Akzeptanz und diese aus der Akzeptanzforschung heraus, dass, wenn man diese Bürgerbeteiligung macht, ist also empirisch belegt, dass es zur Akzeptanzsteigerung kommt.
Ziel des Antrags ist also die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf PV-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt. Ich denke, das ist notwendig, da auch diese Anlagen gemäß Paragraf 4 EEG als Schlüsseltechnologie für den Ausbau erneuerbarer Energien klassifiziert werden und inzwischen auch im Paragrafen 6 EEG aufgenommen wurden und die Einführung einer verpflichtenden Bürgerbeteiligung in Form von kalenderjährlichen Strompreiserlösgutschriften. Das muss niederschwellig sein, das muss praktikabel sein. Es ist kein
Kapitaleinsatz erforderlich, und die beteiligungsberechtigten Haushalte erhalten automatisch sozusagen eine Gutschrift auf ihre Stromrechnung, die sich anteilig auf den verpflichtenden Beteiligungsbetrag von bis zu 0,1 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Strom der jeweiligen Anlage errechnet. Gutschriften sind also dann auch unabhängig vom jeweiligen Stromlieferanten.
Wir würden das so regeln: Das muss unbürokratisch sein und niederschwellig, es darf nicht aufwendig sein, kompliziert, deswegen empfehlen wir die Einrichtung einer Onlineplattform für die Bürgerbeteiligung zum einfachen Anspruchsnachweis. Dann kann man also mittels der Onlineplattform Stromrechnungkontodaten hochladen. Das ist technisch und administrativ leicht umsetzbar. Es geht um die Beteiligung als solche, die geometrischen Ausmaße oder Abstände für die Anspruchsberechtigten. Da schlagen wir 2,5 Kilometer vor, aber mit den entsprechenden Ortsteilgrenzen kombiniert. Das heißt, ganze Ortsteile werden einbezogen, selbst wenn sie außerhalb des Radius liegen.
Also wenn man jetzt strikt diese Meteranzahl nimmt und die eine liegt einen Meter darüber, würde ja getrennt. Wir wollen aber den sozialen Frieden im Dorf, deswegen ist der Ortsteil dann, auch wenn es ein bisschen darüber liegt, natürlich mit einzubeziehen. Die Angleichung oder Abstandsregelung von 2,5 Kilometern im EEG soll unterschiedliche Belange nach Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz und EEG verhindern und stellt auch sicher, dass primär unmittelbar betroffene Haushalte und Kommunen beteiligt sind.
Die Prüfung und das Weitere, was im Antrag noch drinsteht, ist die Prüfung einer sogenannten Grundsteuer, nennen wir sie heute mal Grundsteuer E, für erneuerbare Energien, für Flächen, die für Windkraft- und PV-Anlagen genutzt werden. Es soll also ausloten, wie die wirtschaftlichen Vorteile der EEG-Anlagen gerechter verteilt werden können.
Ich will Ihnen auch ein Rechenbeispiel mal vorrechnen: Durch die kumulativen Effekte entfalten die Gutschriftbeiträge eine finanzielle, spürbare Entlastung. Gehen wir mal davon aus, wir haben ja im Antrag reingeschrieben bis zu 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Ich rechne jetzt nur mal die 0,05 Cent bei einer Leistung einer modernen Windkraftanlage von 6.200 KW, Nutzungsdauer von 2.500 Stunden, gemäß Paragraf 6 EEG. Wenn man die 0,2 Cent sieht, was da festgeschrieben ist im EEG, da gibt es eine Strompreiserlösgutschrift von 31.000 Euro. Das mal nebenbei. Aber die Strompreiserlösgutschrift von 0,05 Cent wäre dann 7.750 Euro. Zukünftige leistungsstärkere Anlagen haben 7.000 KW, die Nutzungsdauer 2.007 Stunden. Das wären bei 0,05 Cent pro Kilowattstunde 9.450 Euro.
Und wenn ich das aufteile auf beispielsweise 500 begünstigte Haushalte, dann sind das knapp 20 Euro pro Haushalt. Und unterstellt man nunmehr aufgrund der Mindestgröße dieser Windeignungsgebiete, dass da mehrere Windkraftanlagen eben stehen, also bei fünf Anlagen wären es dann 100 Euro, bei zehn Anlagen wären es 200 Euro, und das war bei den 0,05,
wenn ich aber jetzt bis zu 0,1 rankomme, dann kann es auch von 200 bis 400 Euro gehen bei diesem Rechen
Uns ist bekannt, dass die Landesregierung – und das ist auch gut so – selbst an einer Novelle des Gesetzes arbeitet, aber aufgrund der Nachfragen im Wirtschaftsausschuss und so weiter noch nicht konkret sagen kann, was sie denn genau vorhaben, oder noch unschlüssig ist. Und deswegen geht es ja um die Ausgestaltung dieser Novellierung dieses Gesetzes.
Und deswegen machen wir heute diesen Vorschlag, um eben einen Vorschlag überhaupt zu machen, wie man beispielsweise novellieren kann. Und da würden wir uns natürlich freuen, wenn diese Vorschläge auch mit erwogen werden beziehungsweise mit aufgehen würden. Wir brauchen diese spürbare Bürgerbeteiligung, und deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank!
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gleich zu Beginn sagen, Herr Waldmüller, ich finde es gut, dass dieser Antrag vorgestellt worden ist, weil das ein Thema ist, das uns gemeinsam ja bewegt. Und das heißt ja auch, dass die CDU mit diesem Antrag nicht die Ob-Frage stellt, was den Ausbau der Windkraft angeht, sondern die Wie-Frage, wie gestalten wir das. Und das begrüße ich ausdrücklich.
Es ist so, dass Sie den entscheidenden Punkt schon genannt haben. Wenn wir über den Ausbau von Windkraft an Land reden, wenn wir über den Ausbau von Photovoltaikanlagen reden, dann ist die Akzeptanzfrage nach meiner Erfahrung in vielen Bürgergesprächen der entscheidende Punkt. Und bei der Akzeptanzfrage spielt natürlich der materielle Anreiz eine große Rolle. Da können wir so viel reden, wie wir wollen, das ist letztendlich entscheidend für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Und wir haben leider nicht die Entwicklung gehabt, wie ich das erlebt habe an der Westküste in SchleswigHolstein, ich habe das an dieser Stelle häufiger erzählt, wo von Anfang an Beteiligungsmodelle sozusagen ausgerollt wurden, wo viele Menschen beteiligt sind. Wenn Sie heute in Dithmarschen oder Nordfriesland sind und fragen die Leute, dann haben Sie eine hohe Akzeptanz.
Bei uns kamen viele Investoren von außen, haben sich wenig darum gekümmert, was die Bürgerinnen und Bürger vor Ort an den Standorten denken. Und deswegen müssen wir das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, meine Damen und Herren, novellieren. Wir haben uns das vorgenommen. Wir sind dabei. Ich sage gleich noch was dazu.
Und man muss natürlich dazusagen, das bisherige und bestehende Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz
ist etwas, womit man was anfangen kann, aber es ist aus dem Jahre 2016. Alle haben geguckt in anderen Bundesländern, na, wie wird das denn wohl ausgehen vor den Gerichten mit diesem Gesetz, und haben spekuliert, dass es einkassiert wird. Das ist es nicht. Und jetzt erleben wir in vielen anderen Bundesländern, dass man nachzieht. Niedersachsen ist ein gutes Beispiel, wo man sehr weitgehend unterwegs ist.
Wo stehen wir? Wir haben Workshops durchgeführt bereits. Wir haben viele Vorschläge eingesammelt für die Novellierung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes. Da waren die IHKn dabei, regionale Unternehmensverbände, Bundesverband Windenergie, Städte- und Gemeindetag, Landkreistag, „Fridays for Future“, der Landesverband Erneuerbare Energien, Praktiker, und dieser Prozess wird jetzt unmittelbar in der Sommerpause in einen konkreten Referentenentwurf dann auch münden.
Ich will ein paar Punkte schon nennen, weil wir natürlich dann mit den Verbänden in die Anhörung gehen, weil wir im zweiten Halbjahr, denke ich, dann auch hier im Landtag das Thema diskutieren werden. Wir werden, wie das in diesem Antrag auch aufgeschrieben worden ist, das Ganze dann zukünftig erweitern auf das Thema Photovoltaik. Das halte ich für konsequent, also nicht nur Windkraftanlagen an Land, sondern auch Photovoltaik, das ist gesetzt.
Zweitens. Wir brauchen eine klare Verpflichtung der Investoren. Und insofern – aber das können Sie mir gleich erklären –, bei dem Antrag der GRÜNEN wird auf Paragraf 6 EEG hingewiesen. Da steht ein „Dürfen“ drin. Das möchten wir ausdrücklich nicht, sondern wir möchten die Verpflichtung. Das gilt natürlich auch für die 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde. Wir möchten,