Protokoll der Sitzung vom 14.06.2024

Und, liebe CDU, wer sich an Wind- und Solarenergie beteiligen will, der kann das doch auch schon jederzeit privat machen. Es gibt unzählige Fonds dazu. Es gibt unzählige Energiegenossenschaften. Es gibt Dutzende Plattformen im Internet, wo man sich Anteile an Windparks oder Solarparks kaufen kann, per Nachrangdarlehen sich beteiligen kann. Unfassbar viele Möglichkeiten gibt es da.

(Daniel Peters, CDU: Was setzt das voraus? Eigenes Kapital!)

Jederzeit können Stadtwerke mit Mehrheitsbeschluss, mit Rückenwind der Gemeindevertreter irgendwelche Anlagen errichten oder andere kommunale Unternehmen. Das ist doch alles möglich. Da kann man sich doch dann beteiligen. Es bedarf eines solchen Gesetzes nicht. Und unter den Bürgern gibt es auch keinen Bedarf. Die meisten unserer Bürger wollen sich nicht mehr daran beteiligen. Sie wollen einfach einen Politikwechsel, der Wind- und Solarenergie als maßvolle Ergänzung betrachtet zur Kernenergie.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr gut! – Zuruf von Horst Förster, AfD)

Ja, das will auch die AfD. Aber wir wollen nicht in naturverächtlicher Weise unsere komplette Landschaft mit Anlagen voll- und entstellen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir wollen uns nicht die Hände schmutzig machen und unsere Heimat zerstören.

(Zuruf von Daniel Peters, CDU)

Und das wollen auch die Bürger nicht. Und wenn man mit den Bürgern ins Gespräch kommt oder sich Umfragen ansieht, dann wollen die in der Regel eins: mehr Abstand, besseren Brandschutz bei diesen Anlagen. Und wenn man sie nach Lösungen fragt dazu, was man noch machen könnte für die Umwelt, dann ist es in der Regel mehr Wald, mehr Wald pflanzen.

(Micheal Noetzel, DIE LINKE: Atommüllendlager im Garten.)

Dazu haben wir von der AfD-Fraktion auch schon hier eine Vorlage eingereicht, einen Bürgerwald, eine Beteiligung für die Bürger dort zu ermöglichen.

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das war ja absoluter Schwachsinn!)

Das wäre ein entschiedener Antrag, um die Umwelt zu schützen. Sie wollen lieber, dass die letzten Vögel den Himmel verlassen, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert.

Mann, Mann, Mann!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Schmidt, Sie haben natürlich mal wieder das ganze Instrumentarium der Windkraftgegner abgespielt. Sie werfen hier uns vor, dass wir irgendwelche Endzeitszenarien aufmachen würden, und dann erzählen Sie hier vom Untergang der Natur durch Windräder. Ja, das ist doch absoluter Schwachsinn,

(Beifall vonseiten der Fraktionen – der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Martin Schmidt, AfD)

was Sie hier machen, wie Sie das hier aufbauschen und Ängste schüren wollen! Das ist doch unmöglich!

(Zuruf von Martin Schmidt, AfD)

Und dann sind Sie natürlich auch wieder derjenige, der sagt, oh, alle machen Ideologie und so weiter. Aber das ist doch häufig so, Ideologie machen immer nur die anderen, Sie ja überhaupt nicht, überhaupt nicht!

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Und ja, ich kann mich auch gut an „Als die Tiere den Wald verließen“ erinnern. Das hat mich schon beeindruckt, und das Spannende da war ja, dass das nicht irgendwelche Windräder oder so waren, da ging es um Siedlungsinfrastruktur. Da wurde der Wald quasi einer Eigenheimsiedlung geopfert, und ich bin auch gespannt heute – Sie haben ja noch einen Antrag drauf zum Thema Straßeninfrastruktur –, was dann die Natur Ihnen noch wert ist in diesem Zusammenhang.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Es wurde ja schon viel angebracht zu diesem Thema, jetzt Bürgerbeteiligung.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Also wir als Land, wir als Mecklenburg-Vorpommern, wir waren und sind immer noch ein Vorreiter auf diesem Gebiet. Da kann man nur sagen, da hat die Vorgängerregierung schon gute Arbeit gemacht, dass das überhaupt auf den Weg gebracht wurde, so ein Gesetz zu erlassen.

Wir damals noch in der Opposition haben diesen Weg auch unterstützt. Wir hatten auch damals schon so Gedanken, dass das doch reichlich kompliziert ist. Aber was wirklich das Problem war, ist ja, und was alle so vor die Überlegung gestellt hat: Wird das was, hält das vor Gericht? Und am Ende wurde das aber bestätigt, und das finde ich gut. Und dazu hat der Minister ja schon einiges gesagt, das hat viele andere Bundesländer dazu animiert, das nachzumachen. Schade ist, dass da – auf Bundesebene zumindest – keine einheitliche Regelung getroffen wurde, aber dann müssen die Länder das eben selber regeln.

Ich würde mir auch wünschen, diese Novellierung wäre schon gestern passiert, aber wenn man sich mit der Materie auseinandersetzt, dann kommen wir ganz schnell an all die vielen rechtlichen Probleme. Denn immer betrifft es Fragen des Eigentums, und gerade wenn es um Eigentum geht, das ist ja in unserer Gesellschaft ganz hoch angesiedelt, und alles, was man da an Eingriffen macht, das hat halt ganz, ganz große rechtliche Hürden. Insofern verstehe ich auch, dass dieser Prozess sich hinzieht, auch wenn ich mir wünschen würde, das würde schneller gehen.

Ich bin wahrlich kein Steuerexperte, aber allein die Ausführungen zum Thema Grundsteuer E, da kommt man ganz schön ins Grübeln, wie das geregelt werden soll, weil dann kommen ganz komplizierte steuerrechtliche Fragen auf einen zu. Auch das Problem der Bürgerbeteiligung, selbst da kommt die Frage auf, inwieweit die das am Ende noch vielleicht sogar steuerlich sicher machen sollen. Also das sind ganz viele Dinge, die da beachtet werden müssen. Insofern, dieses Verfahren und dann auch die Verbändeanhörung ist eine ganz wichtige und sollte auch unbedingt so durchgeführt werden. Ich freue mich aber auf jeden Fall, dass zumindest klar ist, dass es eine Novellierung braucht.

So, im Grunde haben wir jetzt schon ganz viele Sachen gesehen. Also das Thema PV, dass das unbedingt mit rein muss, das ist ganz klar. Andere Dinge, wie die Frage, Sie haben jetzt hier von 2,5 Kilometern geredet, der Minister hat es noch mal deutlich gemacht, die jetzige

Regelung mit 5 Kilometern ist auch eine, die steht im Raum – ich wäre natürlich immer froh, wenn wir das möglichst gut und weit ausweiten können –, aber am Ende müssen wir im Verfahren schauen, dass das eben ausgewogen ist. Weil Sie haben es ja selber gesagt und auch Herr Damm hat das ja kurz angesprochen, je weiter man den Kreis zieht, desto geringer ist der Anteil bei all diesen Geschichten.

Und dann geht es ja noch weiter. Ich finde auch die Idee ganz charmant, dass eben beim Strompreis Dinge rabattiert werden können, aber allein die Frage des Energierechts und all der anderen Punkte, das ist ja auch eine ganz komplizierte Materie. Auf jeden Fall sollten wir das gut zusammenhalten, das auf jeden Fall im Verfahren noch mal ganz genau abwägen. Insofern sind jetzt die Bestimmungen, die Sie jetzt mitgeben wollen in Ihrem Antrag, da können wir so dementsprechend nicht zustimmen. Wir werden aber im laufenden Gesetzgebungsverfahren das auf jeden Fall alles betrachten. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Mit der Idee des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes war Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland ein Vorreiter. Aber wie es bei Vorreitern manchmal so ist, ruhen sie sich gern auf ihren Lorbeeren aus und verlieren schnell den Anschluss, so auch hier. Sie ignorieren seit Jahren die bekannten Fehler, die gravierenden Fehler, die dem Gesetz innewohnen. Zur Verteidigung, dass es ja Jahre dauert, bis das erste Projekt unter dem BüGem umgesetzt wurde, weil Genehmigungsanträge in den Amtsstuben über Jahre hinweg gestapelt wurden, möchte ich eigentlich lieber nichts sagen.

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Hast du aber trotzdem.)

Im Jahr 2021 haben Sie, also Sie, liebe CDU und liebe SPD, das BüGem novelliert, recht halbherzig und handwerklich fragwürdig. Die in einem halben Satz eingefügte Ausnahme in 15 Seiten Textwüste ist heute die Regel.

Was sind also die Hauptprobleme, die es heute in einer Novelle zu beseitigen gilt? Das Gesetz ist überkomplex und anwenderfeindlich, was dazu führt, dass in jedem Projekt verschiedene Beteiligungsformen entwickelt werden, die dann aber nicht genutzt werden und die auch noch unterschiedlich werthaltig sind. Zudem berücksichtigt das Gesetz nicht die finanziellen und die personellen Kapazitäten der Gemeinden. Die Idee, Gemeinden und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, sich mit mindestens 20 Prozent am Eigenkapital der Gesellschaft zu beteiligen, ist in der Praxis gescheitert. Das geht an den Realitäten in Mecklenburg-Vorpommern vorbei.

Stark vereinfacht: Bei einem Eigenkapital von 2 Millionen Euro reden wir also von gut 200.000 bis 400.000 Euro Beteiligungskapital für die Gemeinden. Da zeigt sich doch

recht schnell, dass erstens bisher kaum eine Gemeinde auch nur annähernd diese Summe aufbringen wollte und konnte. Hier muss sich auch die Kommunalaufsicht an die Nase fassen, warum praktisch risikolose Investitionen nicht zugelassen werden und zweitens die daraus erzielten Erträge selbst bei einer Investition von 200.000 Euro immer deutlich unter den Möglichkeiten des Paragrafen 6 EEG sein werden. Erst ab Eigenkapitalrenditen von über 20 Prozent und mehr würde sich eine Beteiligung nach dem BüGem lohnen. Das wird es in der Praxis aber selten geben. Das Gesetz macht also ein riesiges Brimborium, um dann am Ende die Gemeinden schlechterzustellen, als es mit dem einfachen EEG schon heute möglich wäre.

Jetzt kann man sagen, der Betreiber kann ja trotzdem den Paragrafen 6 EEG anbieten, das muss er aber nicht. Die Gemeinden und Projektentwickler verhandeln oft wochenlang über Beteiligungen, die beide Seiten nicht zufriedenstellen. Dafür brauchen die Gemeinden eigentlich umfassende Beratung, die jedoch aufgrund unzureichender Kapazitäten bei der LEKA – das hat meine Fraktion öfter angesprochen – leider fehlt. Das Verhandlungsergebnis hängt daher oft vom Wissen und Willen zum Beispiel der Bürgermeister oder des Bürgermeisters ab. Das sollte so nicht sein. Das ist ungerecht, denn jede Beteiligung im Land sollte gleichwertig und gerecht sein. Nur so kann das gelingen.

Und nun zur direkten Bürgerbeteiligung: Obwohl die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland immer groß ist und war und gerade dort, wo es erneuerbare Energien gibt, sogar noch größer, das belegen zahlreiche Studien, kann die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ein geeignetes Mittel sein, um die Akzeptanz noch weiter zu steigern. Unabhängig davon ist sie aber auch eines, völlig gerecht und gerechtfertigt. Wer das Windrad vor der Tür hat, soll auch davon profitieren, übrigens auch bei der Freiflächensolaranlage.

Doch die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern ist leider keine Bürgerenergiewende, was auch das BüGem nicht ändern konnte. Es braucht andere Maßnahmen. Oft nutzt kaum ein Mensch die Angebote zur Beteiligung oder Sparprodukte, sei es wegen fehlender finanzieller Mittel oder mangelndem Vertrauen in diese Produkte.

Was es braucht, ist also eine simple und risikolose Form der Beteiligung. Der Bundesverband Windenergie hat dazu für den Bund einen Vorschlag gemacht, den sich die CDU in ihrem Antrag nun zu eigen macht. Das unterstützen wir im Prinzip, aber, wie Sie an unserem Änderungsantrag auch erkennen können, haben wir noch zwei andere Beteiligungswege vorgeschlagen. Warum, hat Kollege Seiffert ausgeführt. Das ist wichtig für den Fall, dass die Strompreisgutschrift also auf viele Haushalte zu verteilen wäre, sodass der Betrag pro Haushalt so klein wird, dass er keine echte Entlastung mehr bietet.

Ich fasse zusammen: Das BüGem muss einfach und risikolos für Bürger/-innen und Gemeinden anwendbar sein. Es braucht eine attraktive und simple Standardlösung. Dazu sollte für die Gemeindebeteiligung der Paragraf 6 EEG in Mecklenburg-Vorpommern zur Pflicht werden. Alles darüber hinaus kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geschehen, und auch für die Bürger/innen müssen mit 0,1 Cent je Kilowattstunde an Wind- und Solarenergie zusätzlich Beteiligungsformate gefunden werden, und das in einer Form, die nicht erst eigene

Investitionen voraussetzt, für die bei den meisten Menschen im Land schlicht die Mittel fehlen. Wir wollen, dass alle von der Energiewende profitieren, und nicht nur die, die ohnehin schon gut betucht sind.

Bei einer zu großen Anzahl von Anspruchsberechtigten soll es auch zusätzlich möglich sein, eine Beteiligungsform zu wählen, die das Geld direkt an einen Verein oder auch eine Bürgerstiftung vor Ort sendet. Sparprodukte sollen die Ausnahme sein, höchstens flankierend angeboten werden. Aber da, wo das jemand für sich als sinnvoll erachtet, wollen wir uns auch dem nicht verschließen.