Protokoll der Sitzung vom 13.03.2002

Klar ist auf jeden Fall aber auch, dass die finanzielle Ausstattung der Bibliotheken mit der technischen Erneuerung Schritt halten muss. Ich kann Ihnen sagen, Herr Oppermann, dass ich mich dabei nicht auf eine Studie aus dem Jahr 1994 beziehe, sondern ich habe vor rund vier Monaten mit den zuständigen Bibliotheksvertretern ein Gespräch geführt. Es gibt dort bei der finanziellen Ausstattung tatsächlich Probleme. Das kann gar nicht anders sein. Einen Grund dafür haben Sie selbst schon genannt. Dabei handelt es sich um den enormen Kaufkraftverlust aufgrund von Währungsverschiebungen in Höhe von rund 40 %. Ein anderer Grund sind aber auch die gestiegenen Anforderungen im Bereich der digitalen Informationsverarbeitung. Ich bin sehr im Zweifel darüber, ob der Betrag, den Sie für die Absicherung dieses Konsortiums in den Haushalt eingestellt haben, den gestiegenen Anforderungen tatsächlich gerecht wird.

Wir glauben, dass es aufgrund der Zunahme der digitalen Literaturversorgung auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird, die Kosten der Hochschulbibliotheken zu mindern. Wir glauben, dass die kurzen technischen Innovationszyklen einen so hohen Reinvestitionsbedarf auslösen, dass wir in den nächsten Jahren eher mehr als weniger Geld benötigen werden. Wir müssen die Etats der Hochschulbibliotheken für den Erwerb an die Preisent

wicklung und auch an die Kaufkraftverluste anpassen, wobei wir gern bestätigen, dass es heutzutage ganz wesentlich darauf ankommt, den Zugang und den Zugriff auf die weltweit digital gespeicherten Informationen zu ermöglichen. Wir glauben, dass wir in den Bibliotheken zukünftig Kommunikationsserver benötigen, die wissenschaftliche Texte in standardisierter Form aufgreifen können. Wir glauben, dass wir Analysen der Benutzungsstatistik auch unter Kosten-Leistungs-Gesichtspunkten brauchen. Dadurch kann meiner Meinung nach auch die Wirtschaftlichkeit der Hochschulbibliotheken verbessert werden.

Wir glauben ferner, dass die Hochschulbibliotheken mit noch mehr PC-Arbeitsplätzen versehen werden müssen. Diesbezüglich gibt es in Niedersachsen noch recht große Unterschiede. Wenn ich mir z. B. die Medizinische Hochschule Hannover anschaue, so gibt es dort nur rund zwölf PCArbeitsplätze pro 1 000 Studierende. In der Wissenschaftsbibliothek der Technischen Universität Clausthal sieht es etwas anders aus. Dort sind es nicht einmal vier PC-Arbeitsplätze pro 1 000 Studierende. Dieses Beispiel macht einen erheblichen Investitionsbedarf deutlich.

Unter dem Strich kann ich mir nicht vorstellen, dass die in den Haushalt eingestellten Mittel und auch die Anfinanzierung aus dem VW-Vorab mit zusätzlich rund 500 000 Euro ausreichen werden, um dem gestiegenen Investitionsbedarf der Hochschulbibliotheken Genüge zu tun. Deshalb haben wir im letzten Jahr in unserem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt gefordert, diese Mittel aufzustocken. Wir halten diese Forderung nach wie vor aufrecht, weil wir eine Aufstockung für sachgerecht halten. Wir glauben, dass wir die Ausbildungsstandards der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bibliotheken verändern müssen.

Zu guter Letzt meinen wir, dass in das Niedersächsische Hochschulgesetz in Abweichung vom Regierungsentwurf eine Formulierung aufgenommen werden sollte, die die bisherigen Qualitätsstandards in den Bibliotheken absichert und die Bibliotheken nicht allein in die Verantwortung der Hochschulleitung stellt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Trost, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl Frau Saalmann als auch Herr Minister Oppermann haben uns hier umfangreich dargelegt, was in den letzten Jahren alles passiert ist. Herr Oppermann sagte - -

(Frau Merk [SPD]: Herr Minister!)

- Entschuldigung! Entschuldigen Sie bitte vielmals, Herr Minister. - Herr Minister Oppermann hat gesagt, es habe sich viel verändert. Das ist richtig. Es hat sich viel verändert. Allerdings nicht ausreichend. Es muss sich auch in Zukunft noch eine ganze Menge ändern. Es hat jetzt keinen Zweck, nachzukarten, was nicht passiert ist, sondern wir müssen auch einmal den Blick darauf richten, was in Zukunft noch alles passieren muss.

Bei den Statistiken, die hier erstellt worden sind, ist eines zu berücksichtigen. Sie haben z. B. auch die gesamten Magazinbestände mit aufgenommen. Jetzt stellt sich die Frage: Wie sieht die Versorgung mit aktueller Literatur aus? Hier muss nämlich differenziert werden: Wie alt sind welche Bestände? Inwieweit haben sie noch einen Nutzungswert?

Meine Damen und Herren, der Bürger fragt heute überhaupt nicht mehr danach, ob er seine Informationen aus kommunalen oder aus wissenschaftlichen Bibliotheken bekommt. Sie haben ja selbst gesagt: Wir haben die Möglichkeit, im Bibliotheksverbund auch noch andere Bereiche abzufragen. - Natürlich muss hier die Vernetzung forciert werden. Außerdem muss das Angebot optimiert werden. Schließlich müssen Synergieeffekte genutzt werden.

Vergessen Sie in diesem Zusammenhang aber bitte auch nicht unsere Jugend. Inwieweit haben Sie in irgendeiner Form Schulbibliotheken mit berücksichtigt? Unsere Jugendlichen sind nämlich die Studierenden von morgen, die heute schon lernen müssen, mit diesem Wissen umzugehen.

Mit Blick auf den öffentlichen Zugang zu den wissenschaftlichen Informationen, der im NHG auch ausdrücklich vorgesehen ist, müssen wir auch über die Frage nachdenken, inwieweit ein Bürger, der nicht an einer Hochschule eingeschrieben ist, ein Nutzungsentgelt entrichten muss, wie der Zugang der Bürger zu den digitalen Medien sein soll, welchen Zugang er zu den wenigen PC-Arbeitsplätzen haben soll und inwieweit dort eigene Laptops

- wenn man denn Glück hat und in einer Bibliothek einen Anschluss findet - genutzt werden können. Wie schlecht die Ausstattung mit PCs ist, hat Herr Golibrzuch gerade gesagt. Deshalb möchte ich jetzt einmal die entsprechenden Zahlen für die Notebook-Anschlüsse nennen. In den niedersächsischen Universitäten gibt es insgesamt 674 Anschlüsse für Notebooks; davon allein 364 in Braunschweig. Das heißt, dass in Braunschweig 24,8 Anschlüsse pro 1 000 Studierende vorhanden sind. An den anderen Universitäten sind es nur 3,5 Anschlüsse pro 1 000 Studierende oder Nutzer.

Mit Blick auf die Fachhochschulen stellt sich die Situation noch gravierender dar. Landesweit gibt es hier 94 Anschlüsse. 80 davon entfallen allein auf Braunschweig/Wolfenbüttel. Die verbleibenden 14 Anschlüsse verteilen sich auf vier Fachhochschulen. Die übrigen Fachhochschulen haben keinerlei derartige Anschlüsse. Daraus ergeben sich 0,46 Anschlüsse für 1 000 Studierende außerhalb Braunschweigs. Das, meine Damen und Herren, reicht nun wirklich bei weitem nicht.

(Beifall bei der CDU)

Nun noch ein weiterer Punkt. Dem Bericht war zu entnehmen, dass das Land seit 1996 1,4 Millionen DM in den Ersatz und den Ausbau von Hardware-Komponenten investiert hat. Leider ist nicht genau aufgeschlüsselt worden, was Ersatz und was wirklich neu ist; denn auch dort müssen wir nicht nur ersetzen, sondern auch innovativ tätig sein und mehr investieren.

Noch eines, Herr Minister Oppermann. Hier wurde gerade gesagt: Die Verantwortung für die Bibliotheken soll den Hochschulen übertragen werden. Sie sind doch ein Fan von Stiftungen aus der Wirtschaft oder von Privatpersonen. Wenn ich nun aber lese, dass im Jahr 2000 nur ca. 0,4 % des Gesamtetats über Stiftungen und über die Wirtschaft aufgebracht worden sind, dann frage ich mich, wie Sie es angesichts der eingefrorenen oder in nicht ausreichendem Umfang vorhandenen Landesmittel schaffen wollen, die Bibliotheken so auszustatten, dass sie ihrem Anspruch gerecht werden können.

Eines geht aus dieser Anfrage auch ganz klar hervor: die regionalen Unterschiede. Einigen Hochschulen geht es gar nicht einmal so schlecht. Das sind die Hochschulen, die Sie immer so gern als Vorzeigebeispiele anführen. Gehen Sie aber einmal nach Lüneburg, gehen Sie an die Fachhochschule Nordwestniedersachsen. Dort sieht es ganz anders

aus. Meine Damen und Herren, ich bitte um Gleichbehandlung unserer Hochschulen; denn wenn wir landesweit ein bestimmtes Niveau halten wollen, dann müssen wir darauf achten, dass dieses Niveau auch im Bereich der Bibliotheken vorhanden ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß, dass neue Fachhochschul- und Hochschulbibliotheken gebaut werden. Ich spreche hier auch als Betroffene. Ich weiß, dass die Universität in Osnabrück und auch die dortige Fachhochschule neue Bibliotheken bekommen sollen. Ich bitte Sie eindringlich, bei der Planung darauf zu achten, dass moderne und zukunftsorientierte Ausstattungen geschafft werden, sodass wir nicht zu ganz anderen Kosten werden nachrüsten müssen. Schauen Sie auch einmal ein bisschen über den Tellerrand hinaus. In Zukunft wird dort sicherlich noch einiges möglich sein.

Meine Damen und Herren, der erste Satz dieser Anfrage lautet: „Informations- und Literaturversorgung ist ein elementares öffentliches Gut, das auch zukünftig für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und bezahlbar sein muss“. Ich bitte Sie: Handeln Sie danach. Lassen Sie den Satz nicht nur so im Raum hängen. Wir haben es bitter nötig.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Darum stelle ich fest, dass die Besprechung dieser Großen Anfrage abgeschlossen ist.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Ziel der Landesverwaltung in Niedersachsen: Mehr Service, weniger Bürokratie Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3189

Herrn Kollegen Hepke erteile ich das Wort. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Redezeit insgesamt, also für die Einbringung und die Aussprache, in Anspruch nehmen. Bitte sehr, Herr Hepke!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass das Thema Verwaltungsreform doch eine mittelprächtige Resonanz hier im Hause gefunden hat, und ich meine, wir werden mit unserem Antrag einen wichtigen und interessanten Beitrag dazu leisten.

(Beifall bei der SPD)

Zu einer modernen Politik, wie sie die Landesregierung in Niedersachsen seit vielen Jahren betreibt, gehört auch eine moderne Verwaltung. Diese Aussage haben wir in der Vergangenheit in die Praxis umgesetzt und werden wir auch in der Zukunft in die Praxis umsetzen. Mit unserem Antrag setzen wir Maßstäbe für die künftigen Leitlinien der Landesregierung auf diesem Gebiet. Das Stichwort heißt: Mehr Service, weniger Bürokratie. Wir treffen hierzu folgende Feststellungen:

Erstens. Die Landesverwaltung in Niedersachsen ist leistungsfähig. Dies ist das Ergebnis einer konsequenten Politik und einer konsequenten Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung. Dies werden wir fortsetzen.

Zweitens. Die bei der Entbürokratisierung erreichten Ziele können sich sehen lassen. Insgesamt sind 150 Behörden aufgelöst worden. Seit 1998 sind 50 % aller Verwaltungsvorschriften eingespart worden. Dies muss fortgesetzt werden, ergänzt um eine Anpassung der Bestimmungen an die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie.

Drittens. Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Nutzung der verbesserten technischen Möglichkeiten muss konsequent fortgesetzt werden. Hierzu hat die Landesregierung in der Vergangenheit bereits wichtige Beiträge geleistet.

Viertens. Die technische Ausstattung der Büros und Einrichtungen im Lande Niedersachsen ist gut. Wir müssen aber offen sein für weitere Verbesserungen. In unserem Antrag nennen wir die elektronische Vorschriftensammlung, wir nennen die Möglichkeit, Formulare und Broschüren direkt aus dem Internet abzurufen, und wir nennen interaktive Angebote an die Bürgerinnen und Bürger und an die heimische Wirtschaft. Für uns ist klar: Eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung ist ein wichtiger Standortvorteil für unser Land Nieder

sachsen. Deshalb muss es so bleiben, wie es bisher im Lande gelaufen ist.

(Althusmann [CDU]: Es muss so bleiben, wie es ist!)

Dies erfordert leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine effiziente Struktur und eine verlässliche Politik. Dafür werden wir auch weiterhin sorgen.

Wir dürfen aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Auf lange Sicht muss es auch Angebote für Bürgerinnen und Bürger geben, die aus unterschiedlichen Gründen die elektronischen Medien nicht nutzen können oder nicht nutzen wollen. Auch die Datensicherheit ist bei uns in guten Händen.

Meine Damen und Herren, die Menschen in Niedersachsen erwarten zu Recht, dass das Land und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstleistungen wirtschaftlich, gerecht und zügig erbringen. Wir werden dafür sorgen, dass diese Erwartungen erfüllt werden. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. - Herr Kollege Althusmann, bitte!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Kollege Hepke, wir haben uns allen Ernstes gefragt, was passieren würde, wenn Sie diesen Antrag nicht gestellt hätten. Inzwischen stellen wir uns aber die Frage, was passiert wäre, wenn Sie diese Rede nicht gehalten hätten.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Wahrscheinlich gar nichts, lieber Kollege Hepke. Denn auf den Inhalt Ihres Antrages haben Sie nur sehr sporadisch Bezug genommen. Deshalb darf ich dies ein wenig ergänzen.

Erstens. Sie behaupten, die Landesverwaltung sei inzwischen zu einem modernen, bürgernahen und effizienten Dienstleister weiterentwickelt worden. Ist das Realität? Meine Damen und Herren, wer bei der Untersuchung der Mittelinstanz in Niedersachsen feststellt, dass mehr als 70 % der Aufgabenblöcke wegfallen können, darf dann nicht so tun,

als könne man eben einmal die alten Begriffe durch Managementbegriffe ersetzen, von „Regionalmanagement“ oder von „Regionalpräsidien“ sprechen und den Menschen in diesem Lande sagen, man habe etwas Neues gemacht, und das Ganze sei jetzt womöglich noch modern.

Weiteres Beispiel: § 11 Abs. 2, Allgemeine Arbeitsgrundsätze aus der Geschäftsordnung der Bezirksregierung Braunschweig. Ich zitiere: