In Anhang 2 Abs. 1.3 der Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 findet sich aus diesem Grunde der folgende Satz: „Bei Vorliegen dioxinhaltiger Laugenrückstände aus Kupferschiefer („Kieselrot“) erfolgt eine Anwen
dung der Maßnahmewerte aufgrund der geringen Resorption im menschlichen Organismus nicht unmittelbar zum Schutz der menschlichen Gesundheit als vielmehr zum Zweck der nachhaltigen Gefahrenabwehr.“
Im Jahr 2000 wurde von der Hessischen Landesregierung eine neue Gefährdungsabschätzung für Kieselrot-belastete Sportflächen erarbeitet und mit Experten abgestimmt. Sie basiert auf neueren wissenschaftlichen Grundlagen zur Expositionsabschätzung und zur Bewertung von Gesundheitsrisiken durch Dioxine, aber auch auf der vorsichtigen Annahme, dass Dioxine aus Kieselrot bei der Einatmung, aber auch bei Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt in einem hohen Maße bioverfügbar sein können.
Diese Annahme wird seit dem letzten Jahr durch die Veröffentlichung von neuen Versuchen zur Löslichkeit von Kieselrot-Dioxinen im Verdauungstrakt gestützt. Danach kann die Freisetzung der Dioxinen im Magen-Darm-Modell durch Zugabe von Milchpulver und Galle von unter 5 % auf über 60 % gesteigert werden.
Aufgrund dieser Ergebnisse kann die zwischenzeitliche Einschätzung, dass Kieselrot-Dioxine nur in äußerst geringem Maß bioverfügbar sind, so nicht mehr aufrechterhalten werden. Die ursprüngliche Einschätzung der Bund-Länder-AG und der darauf beruhenden Erlasse wird bestätigt, und es ergibt sich für die Sanierung der Kieselrotflächen eine erhöhte Dringlichkeit.
Unabhängig von der vorstehend geschilderten Entwicklung der wissenschaftlichen Diskussion hat die Landesregierung stets an ihren im Jahre 1991 getroffenen Empfehlungen festgehalten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einige Kommunen in eigener Verantwortung von der niedersächsischen Erlasslage abgewichen sind.
Dem von der Niedersächsischen Landesregierung zugelassenen und genehmigten Geschichtsbuch Durchblick GSW Geschichte/Politik/Erdkunde für den 9. Jahrgang der
Hauptschule in Niedersachsen, herausgegeben vom Georg-Westermann-Verlag, ist folgender Text zu entnehmen: „1969 wurde der Sozialdemokrat Willy Brandt Bundeskanzler. Unter seiner Führung begann eine Politik der langsamen Annäherung an den Osten.... Diese Bemühungen fanden in der Sowjetunion ihren Höhepunkt mit der Politik der Öffnung des Staats- und Parteichefs Michail Gorbatschow in den 80er-Jahren.... Die Haltung der Sowjetunion und der wachsende gewaltlose Widerstand in der DDR machten den Weg frei für die Einheit. Nach Verhandlungen der beiden deutschen Staaten und der vier alliierten Besatzungsmächte wurde im September 1990 der Zwei-plus-vier-Vertrag unterzeichnet. Am 3. Oktober trat die DDR der Bundesrepublik bei. Dieser Tag wird jetzt jedes Jahr als ‚Tag der deutschen Einheit‘ gefeiert.“
Unbeschadet der anerkannten und historischen Rolle von Bundeskanzler Willy Brandt, der im Übrigen ein persönlich gutes und in den letzten Lebensjahren auch sehr enges persönliches Verhältnis zu Bundeskanzler Helmut Kohl hatte, wird in diesem Text die Rolle von Bundeskanzler Helmut Kohl, der als Bundeskanzler seit 1982 (!) die politische Verantwortung trug, mit keinem einzigen Wort erwähnt. Niedersächsischen Hauptschülerinnen und Hauptschülern wird damit der Eindruck vermittelt, dass einzig und allein Bundeskanzler Willy Brandt Wegbereiter der deutschen Einheit war, nicht aber auch Bundeskanzler Helmut Kohl.
1. Wann und wo ist durch wen eine inhaltliche Prüfung des Schulbuches erfolgt, da es sich um ein vom Land Niedersachsen genehmigtes und zugelassenes Lehrbuch handelt?
2. Will sie bestreiten, dass unbeschadet der anerkannten und historischen Rolle von Bundeskanzler Willy Brandt eine ebensolche Rolle auch Helmut Kohl als Wegbereiter und Kanzler der deutschen Einheit zukommt?
3. Warum schlägt sich vor diesem Hintergrund die historische Rolle Helmut Kohls für die deutsche Einheit in einem Schulbuchtext in keinerlei Hinsicht nieder, sodass die Landesregierung in Kauf nimmt, dass Schülerinnen und Schülern ein Geschichtsbild vermittelt wird, das nicht den historischen Tatsachen entspricht?
Im Zuge der Verwaltungsreform Niedersachsen und der damit reduzierten Aufgabenwahrnehmung in den Ministerien wurde dem Niedersächsischen Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung (NLI) mit Wirkung vom 2. Januar 1998 die Aufgabe der Genehmigung von Schulbüchern übertragen. Auf der Grundlage des Erlasses vom 7. Juli 2000 (VORIS 22410010035090) stellen die
Schulbuchverlage den Antrag auf Genehmigung beim NLI. Das NLI prüft den Antrag und kann zur Entscheidung über die Genehmigung zwei Gutachterinnen und Gutachter beauftragen. Eine Genehmigung wird befristet für einen Zeitraum von längstens sechs Jahren erteilt. Zu Beginn jedes Kalenderjahrs werden die genehmigten Schulbücher in einem vom NLI erstellten Gesamtverzeichnis veröffentlicht.
Die Verdienste von Bundeskanzler Helmut Kohl für die deutsche Einheit sind für die Niedersächsische Landesregierung unumstritten. Unter seiner Regierung war es der Bundesrepublik gelungen, das Einverständnis aller beteiligten Mächte zur deutschen Einheit zu erreichen und den Einigungsvertrag zu unterzeichnen.
Aufgrund dieser Tatsachen liegt es nicht im Interesse der niedersächsischen Landesregierung, Hauptschülerinnen und Hauptschülern in einem Geschichtsbuch den Eindruck zu vermitteln, dass „einzig und allein Bundeskanzler Willy Brandt Wegbereiter der deutschen Einheit war“.
Zu 1: Das Geschichtsbuch Durchblick GSW Geschichte/Politik/Erdkunde wurde am 30. Juli 1998 für die Dauer von sechs Jahren durch das NLI auf der Grundlage von zwei fachlichen Gutachten genehmigt.
Zu 3: Die knappe Darstellung der deutschen Einheit und die darin enthaltene namentliche Erwähnung von Bundeskanzler Willy Brandt und des sowjetischen Staats- und Parteichefs Michail Gorbatschow kann tatsächlich den Eindruck vermitteln, dass allein Bundeskanzler Willy Brandt und nicht auch Bundeskanzler Helmut Kohl Wegbereiter der deutschen Einheit waren. Diese Wirkung ist nicht beabsichtigt. Es ist davon auszugehen, dass sowohl den Gutachtern und der genehmigenden Behörde als auch dem Verlag die Einseitigkeit in der Darstellung nicht aufgefallen ist. Letzterer hat bereits versichert, dass beim nächsten Nachdruck die Korrektur entsprechend vorgenommen werden wird.
des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 10 der Abg. Frau Pawelski und des Abg. Beckmann (CDU):
In der Monatszeitschrift des Bundes der Steuerzahler Heft 2/2002 wird berichtet: „Chaotische Buchführung, schlampige Arbeitsnachweise und aufklärliche Barscheckausstellungen“ werden der Werkstatt Hannover GmbH vorgeworfen.
Die soziale Einrichtung (Jahresbudget 2001 rund 14 Millionen DM), die Sozialhilfeempfänger in Arbeit bringen soll, wird zu 90 % von der Stadt Hannover und zu 10 % vom Deutschen Gewerkschaftsbund getragen. Der Schaden wird nach derzeitigen Ermittlungen des Rechnungsprüfungsamtes auf mindestens 1 Million DM geschätzt.
Presseberichten zufolge wurden die Kassenbücher nicht täglich, sondern nur in DreiMonats-Intervallen geführt. Es bestand kein systematisches Mahnwesen, Kredite sind zinslos an Mitglieder weitervergeben worden, Dienstfahrzeuge privat genutzt und private Anschaffungen aus Mitteln des Betriebes bezahlt worden. Des Weiteren wurden Leistungen der Einrichtung falsch abgerechnet und ebenso nicht erbrachte Leistungen bezahlt. Die Verwendung von 300 Barschecks innerhalb von drei Jahren ist nicht mehr nachvollziehbar. Für 120 000 DM Ausgaben existieren keine Belege, das Konto soll um 380 000 DM überzogen sein.
Weder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Jahresabschluss prüft, noch dem Rechnungsprüfungsamt und dem Verwaltungsrat der Einrichtung sind die Vorfälle über Jahre hinweg aufgefallen. Der Werkstatt Hannover wurde immer eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert. Erst durch die Hinweise ehemaliger Mitarbeiter ist der Stein ins Rollen gekommen. Als erste Konsequenz wurden der Geschäftsführer und die Prokuristin fristlos entlassen. Die eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue und der Unterschlagung gegen die Führungsriege dauern noch an. Dabei hätte eine Schadensbegrenzung schon früher erfolgen können. Denn bereits im Jahr 1997 sollen Mitarbeiter die Stadtverwaltung auf Missstände in der Einrichtung aufmerksam gemacht haben. Nachprüfungen bzw. Konsequenzen hat es jedoch nicht gegeben.
In dem sozialen Betrieb sind auch ein SPDRatsherr sowie zwei SPD-Ratsfrauen beschäftigt. Gegen den SPD-Politiker, der als Abteilungsleiter in der Werkstatt Hannover tätig ist, sind Vorwürfe wegen unkorrekter Abrechnungen beim Umbau seines Privathauses erhoben worden, die er bestreitet.
Außerdem wurden seit Arbeitsantritt dieses Politikers im Jahr 1998 die Zuschüsse der Landeshauptstadt für den sozialen Betrieb kräftig erhöht. Flossen im Jahr 1998 Gelder in Höhe von 742 600 DM in die Einrichtung, waren es im letzten Jahr schon 2,86 Millionen DM. Gleichzeitig ist das Aufgabenspektrum der Werkstatt stark ausgeweitet worden.
Eine rückhaltlose Aufklärung der Vorgänge in der Werkstatt Hannover ist zwingend erforderlich. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden und Schadenersatz leisten. Des Weiteren ist die Frage zu klären, inwieweit nicht auch die Kontrollorgane ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. Schließlich hat die Stadt dafür Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann.
1. In welcher Höhe hat die Werkstatt Hannover im Zeitraum von 1990 bis 2001 Bundes-, Landes-, kommunale und sonstige Zuschüsse erhalten?
2. Worin liegen die seit Amtsantritt eines SPDPolitikers im Jahr 1998 erhöhten Zuschüsse von 742 600 DM auf 2,86 Millionen DM begründet?
3. Wie hoch beziffert die Landesregierung den ihr entstandenen finanziellen Schaden, und wie beurteilt sie die Chancen, dass dieser finanzielle Verlust wieder ausgeglichen wird?
Die Werkstatt Hannover GmbH ist als soziale Einrichtung Träger von Maßnahmen u. a. zur Eingliederung von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern in Arbeit. Die Einrichtung ist jedoch kein „Sozialer Betrieb“ im Sinne des entsprechenden Förderprogramms des MFAS.
ESF-Mittel 3.589.135 DM Bundesmittel 1.056.987 DM Landesmittel 2.445.571 DM Kommunale Mittel 7.874.447 DM
Zu 2: Gründe für die Erhöhung der kommunalen Mittel seit 1998 sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Zuschüsse aus ESF-, Bundes- und Landesmitteln sind im angesprochenen Zeitraum gesunken.
Zu 3: Alle Maßnahmen sind nach den Zuwendungsvorschriften des § 44 Landeshaushaltsordnung bewilligt und durch Verwendungsnachweise überprüft worden. Sich daraus ergebende Rückforderungsansprüche wurden beglichen. Ein finanzieller Schaden ist dem Land nach gegenwärtigen Erkenntnissen nicht entstanden.