Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die heute gestellten Ergänzungsfragen wie folgt:

Zu 1: Anhand der bundeseinheitlichen Haushaltssystematik werden die im Landeshaushalt veranschlagten Haushaltsmittel für Investitionen (Hauptgruppen 7 und 8) bzw. für Bauausgaben im speziellen (nur Hauptgruppe 7) dargestellt. Entsprechende Informationen sind dem Gesamtplan (aggregiert) bzw. im Detail der Gruppierungsübersicht des jeweiligen Haushalts zu entnehmen.

Die Höhe der Ausgaben im Verhältnis zu den bereinigten Ausgaben des Gesamthaushalts wird als Investitionsquote ausgedrückt.

Die Höhe der Investitionen und der Bauausgaben – jeweils in absoluten Zahlen - sowie die Entwicklung der Investitionsquote für die Jahre 1990 bis 2003 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Dabei ist anzumerken, dass der in der Tendenz kontinuierlich abnehmende Anteil der Investitionsausgaben ein Phänomen aller Länderhaushalte darstellt. Ursächlich für diese Entwicklung sind in erster Linie die strukturellen Veränderungen der öffentlichen Haushalte, die sich u. a. aus steigenden Zinsausgaben, wachsendem Unterhaltungsaufwand für den gewachsenen Bestand sowie den zunehmenden Versorgungsausgaben ergeben. Die

relativ hohe Quote des Jahres 2001 ist im Wesentlichen auf die Kapitalzuführung zur EXPO 2000-Gesellschaft zurückzuführen.

Die beschriebene generelle Entwicklung der Quoten kann anhand einiger Jahreszahlen der westlichen Flächenländer nachvollzogen werden, von denen ich nur einige beispielhaft verlesen möchte:

HGr. 7 in v.H. HGr. 8 in v.H. Gesamt in v.H. Ist in DM Ist in DM Ist in DM 1990 581,2 1,9 3.306,0 10,6 3.887,2 12,5 1991 544,0 1,6 3.572,3 10,7 4.116,3 12,3 1992 479,5 1,3 3.703,7 10,1 4.183,2 11,4 1993 487,2 1,3 3.784,0 10,0 4.271,2 11,3 1994 466,5 1,2 3.408,3 8,9 3.874,8 10,2 1995 565,6 1,5 4.124,7 10,7 4.690,3 12,2 1996 592,5 1,5 4.207,7 10,9 4.800,2 12,4 1997 562,6 1,5 4.054,8 10,5 4.617,4 12,0 1998 545,6 1,4 3.933,3 10,0 4.478,9 11,4 1999 573,8 1,4 3.380,7 8,5 3.954,5 10,0 2000 768,7 1,9 3.513,9 8,6 4.282,7 10,5

Soll in € Soll in € Soll in € 2001 288,5 1,3 2.412,2 10,9 2.700,8 12,3 2002 237,8 1,1 1.803,1 8,3 2.040,9 9,4 2003 240,6 1,1 1.816,6 8,2 2.057,1 9,3

Haushalts- jahr

Niedersachsen BadenWürttemberg

Bayern Hessen NordrheinWestfalen

RheinlandPfalz

Saarland SchleswigHolstein

1980 16,1 18,8 23,6 19,2 22,2 19,2 16,0 19,4

1985 14,0 14,2 20,7 16,2 15,2 16,1 14,3 16,3

1990 12,5 13,5 21,1 14,9 15,3 17,5 14,6 15,0

1995 12,2 11,2 17,9 12,6 12,0 14,5 10,4 11,7

1996 12,4 10,6 19,0 11,6 11,4 14,9 11,3 11,4

1997 12,0 10,3 16,4 10,7 11,0 13,8 11,0 9,8

1998 11,4 12,3 15,9 9,0 11,0 13,0 12,3 9,6

1999 10,0 9,4 15,3 8,1 10,8 12,2 12,1 10,2

2000 10,5 11,3 14,9 7,9 10,6 12,5 12,9 10,1

(Investitionsquote: Ausgaben der HGr. 7 und 8 in v. H. der bereinigten Gesamtausgaben)

Bei der Bewertung der Zahlen ist zudem zu beachten, dass eine haushaltssystematisch orientierte Betrachtung aus unterschiedlichen Gründen kein vollständiges Bild der tatsächlichen Nachfrage nach Bauleistungen liefern kann. Zu den Bauausgaben der HGr. 7 treten u. a. die Ausgaben für die Bauunterhaltung (etwa 60 Millionen Euro jähr- lich) hinzu sowie solche Haushaltsmittel, die haushaltssystematisch als Zuweisungen für Investitionen veranschlagt werden müssen (140 Millio- nen Euro bzw. 150 Millionen Euro, u. a. Landes- betriebe). Die mit dem Landeshaushalt tatsächlich verbundene Nachfrage nach Bau- und Baunebenleistungen ist somit wesentlich höher als die nach dem Gruppierungsplan ausgewiesenen Beträge.

Auch in anderen Bereichen sind Investitionen aus haushaltssystematischen Gründen unterzeichnet. So sind im Doppelhaushalt 2002/2003 etwa im Kapitel 09 02 und im Kapitel 15 02 rd. 86 Millionen Euro als globale Mehrausgaben veranschlagt, weil die Struktur der Förderprogramme noch offen war. Ein Vergleich mit Vorjahreszahlen zeigt jedoch, dass ein Großteil dieser Mittel (voraus- sichtlich rd. 65 Millionen Euro) investiv verausgabt werden wird. Allein durch diese sachlich gebotene Veranschlagung ist die rechnerische Investitionsquote um rd. 0,3 Prozentpunkte unterzeichnet.

Schließlich werden die erheblichen finanziellen Anstrengungen, die die Landesregierung vor allem im Bildungsbereich unternommen hat, bei

einer haushaltssystematischen Betrachtung nicht erfasst. Sie fallen als Personal- und Sachausgaben eher „unangenehm“ auf und werden der Landesregierung in Gestalt der entsprechenden Ausgabenzuwächse häufig vorgeworfen. Dennoch betrachten wir diese Ausgaben im besten Sinne als Zukunftsinvestitionen.

Zu 2: Die Höhe der im Jahr 2002 zu verausgabenden Landesinvestitionsmittel wird durch die Ausgabeermächtigungen des laufenden Haushalts bestimmt.

Das angesprochene Jahresgutachten 2001/2002 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 20. November 2001 trägt den Titel „FÜR STETIGKEIT – GEGEN AKTIONISMUS“. Bereits im Vorwort (S. XIV) führen die Sachverständigen wörtlich aus: „Wozu wir nicht raten, ist, zu diskretionären, punktuellen Handlungen. Insbesondere würden wir zusätzliche staatliche Ausgabenprogramme oder ein Vorziehen der nächsten Stufe der Einkommensteuerreform, wie das angesichts der konjunkturellen Schwäche von verschiedenen Seiten gefordert wird, für verfehlt halten.“

Weiter stellen die Sachverständigen fest: „Es ist aber nicht so, dass gar nichts geschieht, im Gegenteil: Die Finanzpolitik tut das Ihre, indem sie im kommenden Jahr die automatischen Stabilisatoren im Haushalt wirken lässt,(...).“

Die Landesregierung ist den diesen Empfehlungen zugrunde liegenden volkswirtschaftlichen Erwägungen gefolgt. Sie hat sich für Stetigkeit und gegen Aktionismus entschieden. Sie hat trotz sinkender Einnahmeerwartungen nicht auf vorgesehene Investitionen verzichtet. Sie hat den Landes

haushalt aber auch nicht durch kurzfristige Ausgabenprogramme zusätzlich belastet.

Durch das Bemühen, realisierungsreife Investitionen im Rahmen der bestehenden Ausgabenansätze beschleunigt umzusetzen, hat die Landesregierung darüber hinaus einen sinnvollen Beitrag dazu geleistet, durch frühere Auftragsvergaben und einen damit verbundenen tendenziell vorgezogenen Mittelabfluss insbesondere die Situation der mittelständischen Wirtschaft in Niedersachsen zu stabilisieren. In diesem Zusammenhang wurde haushaltsrechtlich auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ermöglicht. Damit werden Nachteile, die sich aus dem Jährlichkeitsprinzip des Haushalts ergeben, minimiert. Bekanntermaßen können Verpflichtungen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eingegangen werden, sodass wegen der dann notwendigen Abfolge von Ausschreibung, Auftragsvergabe und Leistungserbringung Investitionsausgaben häufig erst im letzten Quartal kassenwirksam werden. Im Übrigen verweise ich auf meine Vorbemerkungen.

Zu 3: Im Haushalt des Jahres 2002 stehen dem Land Niedersachsen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Mittel in Höhe von 123,627 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon werden sowohl Maßnahmen des ÖPNV als auch des kommunalen Straßenbaus finanziert.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 der Abg. Frau Körtner (CDU):

Qualifizierung von Lehrkräften an Grundschulen

Nach Angaben der Landesregierung sind zu diesem Schuljahresbeginn bereits 1 100 der 1 800 niedersächsischen Grundschulen zu Verlässlichen Grundschulen umgewandelt worden. Weitere 600 Schulen sollen zum Schuljahresbeginn 2002/2003 bzw. 2003/2004 umgewandelt werden. Versprochen wird, dass in der Verlässlichen Grundschule qualifizierter Englischunterricht erteilt wird. Doch einer Meldung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 15. Februar 2002 ist zu entnehmen, dass lediglich 280 Lehrkräfte in einer Bildungsmaßnahme beim NLI in Hildesheim fortgebildet worden sind. Jetzt bietet die Volkshochschule Hannover entsprechende Qualifizierungskurse an, deren Kosten inklusive Prüfung von rund 280 bis 500 Euro jedoch die Lehrkräfte selbst übernehmen sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrkräfte sind seit Einführung der Verlässlichen Grundschule seitens der Landesregierung für das Fach Grundschulenglisch in der Verlässlichen Grundschule mit welchen Maßnahmen fortgebildet worden?

2. Wie ist sichergestellt, dass mit Einführung der Verlässlichen Grundschule an dann 1 600 Standorten definitiv gewährleistet ist, dass der Englischunterricht von durch Ausbildung, Fortbildung oder Weiterbildung qualifizierten Lehrkräften erteilt wird?

3. Warum mutet es die Landesregierung den betroffenen Lehrkräften auch noch zu, dass sie die Fortbildungskurse für den Englischunterricht im Bereich der Volkshochschulen aus eigener Tasche bezahlen müssen, obwohl die Landesregierung für eine solche Fortbildung auch finanziell in der Verantwortung steht?

Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 werden 1 350 der 1 865 niedersächsischen Grundschulen als Verlässliche Grundschulen arbeiten. Für weitere 350 Grundschulen ist der Antrag auf Umwandlung in eine Verlässliche Grundschule zum 1. August 2003 bereits gestellt.

Seit 1990 können Grundschulen freiwillig Fremdsprachenlernen anbieten und hierfür Zusatzbedarf geltend machen. Nach Auswertung der Statistik ergab sich, dass es im Schuljahr 2002/2003 nur noch 110 Grundschulen geben würde, die kein Fremdsprachenlernen anbieten. Um im 5. Schuljahrgang auf dem in der Grundschule Gelernten aufbauen und für die Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen gleiche Lernchancen gewährleisten zu können, wird ab 1. August 2002 das Fremdsprachenlernen an allen Grundschulen beginnend in den 3. Klassen verbindlich eingeführt.

Durch Einstellungen, Abordnungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass an es allen Grundschulen qualifizierte Lehrkräfte für das Fremdsprachenlernen gibt.

Im Schuljahr 2001/2002 gab es 2 345 Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Englisch (Grund- und Hauptschule), die in den Grundschulen arbeiten. Mehr als 3 000 Lehrkräfte haben in den letzten zwölf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen zum Fremdsprachenlernen in der Grundschule teilgenommen. Seit dem Schuljahr 1999/2000 sind über 100 neue Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Englisch im Primarbereich eingestellt worden.

250 Lehrkräfte haben an der Weiterbildungsmaßnahme (Fremdsprachen in der Grundschule am Beispiel Englisch) des NLI teilgenommen bzw. nehmen derzeit daran teil. Weitere Durchgänge sind bei entsprechendem Bedarf geplant.

Es gibt zahlreiche praxisbegleitende Fortbildungsangebote im Bereich der regionalen Fortbildung für Lehrkräfte, die vorhandene Qualifikationen für den Englischunterricht in der Grundschule erweitern und aktualisieren möchten.

Die Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung und auch die Weiterbildungsmaßnahme haben vornehmlich das Ziel, didaktisch-methodische Kompetenzen für den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule zu vermitteln.