Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 des Abg. Busemann (CDU):

Streichung von 59 Ausbildungsplätzen im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Die Landesregierung hat die Ausbildungsplätze für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen von 630 auf 571 gekürzt. Deutlich wird, dass trotz eines sich abzeichnenden gravierenden Fachlehrermangels gerade an Berufsschulen nicht genügend Studierende an den Hochschulen vorhanden sind, um die etwa durch Pensionierung etc. entstehenden Lücken zu schließen. Damit wird ein falsches Signal an die Abiturientinnen und Abiturienten ausgesandt, die doch gerade für den Berufsschullehrerberuf gewonnen werden sollen. Noch gravie

render sind die Auswirkungen auf die Versorgung mit Fachseminarleitern und Kapazitäten anderer Art gerade vor dem Hintergrund, dass die Studienseminare durch die Ausbildung der so genannten Seiteneinsteiger zusätzlich belastet worden sind. Die Zeiten überfüllter Seminare sind vielen Beteiligten noch in guter Erinnerung gerade auch, weil die Studienseminare im berufsbildenden Bereich im Vergleich zu den allgemein bildenden Studienseminaren lange Zeit zu 200 % belastet worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie will sie dem drohenden Fachlehrermangel an niedersächsischen Berufsschulen wirksam begegnen und Abiturientinnen und Abiturienten für den Berufsschullehrerberuf gewinnen, wenn sie gleichzeitig die Zahl der Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst von 630 auf nur noch 571 kürzt?

2. Welche Konsequenzen in Bezug auf die Versorgung mit Fachseminarleitern und Kapazitäten anderer Art in den Studienseminaren ergeben sich durch die Kürzungen gerade vor dem Hintergrund, dass die Studienseminare durch die Ausbildung der so genannten Seiteneinsteiger zusätzlich belastet worden sind?

3. Will sie bestreiten, dass die Streichung von Ausbildungsplätzen im Vorbereitungsdienst für das Berufsschullehramt zugleich das Eingeständnis ist, dass es ihr in den vergangenen Jahren trotz eines bekannten und sich seit längerer Zeit abzeichnenden Fachlehrermangels an den Berufsschulen nicht gelungen ist, Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studierende in ausreichender Zahl für den Berufsschullehrerberuf zu gewinnen?

In den Jahren 1994, 1995 und 1996 waren die Stellen im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wegen der gestiegenen Nachfrage von 500 auf insgesamt 630 erhöht worden. Seit 1998 ist die Bewerberzahl wieder rückläufig, deshalb konnten aufgrund der aktuellen Bewerberlage nicht alle vorhandenen Ausbildungsplätze besetzt werden. Gleichzeitig bestand trotz der massiven Stellenerhöhungen von 2 300 im Jahre 1990 auf jetzt 3 610 - bei allgemein bildenden Lehrämtern ein Bewerberüberhang. Um Wartezeiten bei diesen Lehrämtern zu vermeiden, sind daher nicht in Anspruch genommene Ausbildungsplätze des berufsbildenden Bereichs dem allgemein bildenden Bereich zur Verfügung gestellt worden. Somit konnte ab dem Einstellungstermin November 2001 allen Bewerberinnen und Bewerbern für den Vorbereitungsdienst aller Lehrämter ein Ausbildungsplatz angeboten und

die bis dahin noch bei einigen Lehrämtern bestehenden Wartezeiten vollständig abgebaut werden.

Diese vom Finanzministerium 2001 genehmigte Abweichung von der durch Haushaltsvermerk festgelegten Verteilung der Stellen für Auszubildende im Vorbereitungsdienst ist im Haushaltsplan 2002 nachzuvollziehen.

Bezogen auf den Vorbereitungsdienst aller Lehrämter liegt keine Kürzung von Stellen vor; das MK setzt aber die vorhandenen Stellen bedarfsgerecht ein. Allen Studienseminaren – auch denen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird für die Ausbildungsaufgaben entsprechend der Kapazitätsverordnung für den Vorbereitungsdienst der Lehrerlaufbahnen ausreichend Personal zur Verfügung gestellt. Dabei werden auch den Studienseminaren übertragene zusätzliche Ausbildungsaufgaben berücksichtigt, wie z. B. die berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in den Schuldienst.

Die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bilden zurzeit durchschnittlich 82 Referendarinnen und Referendare aus. Zum Vergleich hierzu sind es beim Lehramt an Gymnasien 63, beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und beim Lehramt an Realschulen 103 sowie beim Lehramt für Sonderpädagogik 105 Auszubildende. In den 50 Studienseminaren beträgt die durchschnittliche Zahl der Auszubildenden somit etwa 86. Die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen liegen damit in ihrer Belegung noch unter dem Durchschnitt. Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis ist in diese Berechnung nicht einbezogen, da für diese Gruppe zusätzliches Ausbildungspersonal zur Verfügung steht. Von einer 200-prozentigen Auslastung in der Vergangenheit kann auch schon deshalb nicht gesprochen werden, weil Sollgrößen für die Studienseminare nicht festgelegt sind. Eine solche Sollzahl gibt es nur für die einzelnen Fachseminare, und zwar sind das nach der Kapazitätsverordnung 10, höchstens 12 Auszubildende.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Vorbereitungsdienst allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Ausbildungsplatz angeboten werden kann. Es ist auch zukünftig beabsichtigt, bedarfsgerecht Ausbildungskapazitäten vorzuhalten. Vor allem diese Information dürfte für die Studienwahl interessant sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Um den zukünftigen Fachlehrerbedarf sicherstellen zu können, ist eine Reihe von Maßnahmen bereits verwirklicht worden:

- gezielte Werbe- und Imagekampagne für den Lehrerberuf,

- Öffnung des Vorbereitungsdienstes und des Schuldienstes für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger,

- Verkürzung der tatsächlichen Ausbildungsdauer im Vorbereitungsdienst von 24 auf 18 Monate durch Anrechnung von Praxiszeiten, die Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind,

- großzügige Anrechnung von in anderen Bundesländern erworbenen Lehramtsprüfungen und -befähigungen,

- großzügige Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Studiengang für das Lehramt an berufsbildenden Schulen.

Durch die künftige Einführung der neuen beruflichen Fachrichtung „Angewandte Informatik“ werden weitere Studierende für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gewonnen werden können.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Die Nichtinanspruchnahme vorhandener Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine Folge der geringeren Absolventenzahlen dieses Lehramtsstudienganges. Trotz entsprechender Hinweise ist bei der Berufswahlentscheidung eher die aktuelle Einstellungssituation in den Schuldienst maßgeblich als die künftig erwartete. Gegenwärtig ist jedoch festzustellen, dass wohl auch durch die verstärkte Werbung für den Lehrerberuf die Zahl der Studierenden im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen zugenommen hat.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 18 der Abg. Frau Steiner (GRÜNE):

Finanzierungsgrundlage des ISPA an der Hochschule Vechta

Das Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA) an der Hochschule Vechta mit dem Kompetenzzentrum Ernährungswissenschaft befasst sich u. a. mit Fragen des Strukturwandels, der nachhaltigen Tierproduktion, der Tiergesundheit und Qualitätssicherung in der tierischen Produktion. Hinzu kommen die anwendungsorientierte Forschung zu Hochverdichtungsräumen der Nutztierhaltung mit hohem Seuchenrisiko und Fragen der Tierhaltung. Dabei spielen Nährstoffbilanzen, Entsorgung von Gülle und güllegebundenen Stoffen sowie Überlegungen zur Problemlösung der Überversorgung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Wirtschaftsdüngern naturgemäß eine Rolle. Dem Institut gehören überwiegend Dozenten der Geografie an.

Neben den Aufgaben von Lehre und Forschung werden auch Beratungen und Gutachten für Kommunen und landwirtschaftliche Einrichtungen erstellt. Es gibt eine enge Kooperation mit der Agrarindustrie in Südoldenburg, die auch in der Tatsache zum Ausdruck kommt, dass der Geschäftsführer der Fa. OVOBEST-Eiprodukte (Neuenkir- chen/Vörden) , Herr Gert Stuke, durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten zum Vorsitzenden des Ministerrates berufen wurde und in Personalunion auch Mitglied des Steuerungsausschusses des Kompetenzzentrums Ernährung ist. Es gibt bereits warnende Stimmen, die die Unabhängigkeit von Lehre und Forschung stark gefährdet sehen. Auch wird befürchtet, dass durch diese Vereinseitigung an der Hochschule Grundsätze des biologischen Landbaus und des Verbraucherschutzes in Forschung und Lehre vernachlässigt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Gutachten, Projekte, Werkverträge, Examens- und Doktorarbeiten werden derzeit (wurden in den letzten fünf Jahren) mit Hilfe von Zuwendungen des nichtbehördlichen landwirtschaftlichen Sektors, insbesondere der Unternehmen der Veredelungswirtschaft, durchgeführt?

2. Welche Untersuchungen zu Problemen der Käfighaltung von Legehennen und zu anderen Haltungsformen von Legehennen befanden sich mit welchen Themen darunter?

3. In welchem Umfang existierten zwischen 1995 und 2001 Beraterverträge von Lehrenden mit Unternehmen der Veredelungswirtschaft?

Das Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten ist ein Institut nach

§ 111 NHG. Eine Grundfinanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Niedersachsen. Dem Institut stehen entsprechend dem Einrichtungsbeschluss zusätzlich zu den Mitteln, die vor allem für Lehraufgaben einzusetzen sind, 100 000 DM pro Jahr zur Verfügung. Darüber hinaus werden in großem Umfang Drittmittel eingeworben. Die Drittmitteleinwerbung der Jahre 1997 bis 2001 belief sich auf insgesamt 2 640 202 DM (einschließlich der noch ausstehenden Zahlung von 340 000 DM aus dem FAIR-Projekt). Davon entfielen auf Mittel aus der Wirtschaft 449 281 DM (= 17,0 %). Im gleichen Zeitraum wurden von der DFG Mittel in Höhe von 318 909 DM (= 12,1 %) und der EU (FAIR, EFRE) Mittel in Höhe von 1 009 030 DM (= 38,2 %) eingeworben. Hinzu kommen weitere Mittel von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Bundesstiftung Umwelt. Eine einseitige Ausrichtung auf die Mitteleinwerbung aus der Wirtschaft ist nicht erkennbar.

Das Kompetenzzentrum Ernährungswirtschaft ist in der Pilotphase eine Einrichtung im Rahmen der RIS-Initiative Weser-Ems gewesen. Sie endete am 31. Dezember 2001. Während dieses Zeitraumes sind keinerlei Mittel aus der Wirtschaft in das Kompetenzzentrum geflossen. Die Finanzierung erfolgte zu 50 % aus EFRE-Mitteln, 40 % steuerten die kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen der RIS-Initiative bei, 10 % wurden durch die Hochschule Vechta finanziert.

Seit dem 1. Januar 2002 ist das Kompetenzzentrum für ganz Niedersachsen zuständig und trägt die Bezeichnung Niedersächsisches Kompetenzzentrum Ernährungswirtschaft (NieKE). Für den Zeitraum 2002 bis 2004 stehen dem Kompetenzzentrum Mittel in Höhe von 1 117 437 Euro zur Verfügung. Sie werden bereitgestellt von drei niedersächsischen Landesministerien, Wirtschaftsunternehmen und den kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen der RIS-Initiative.

Die Mittelzuwendung schlüsselt sich in folgender Weise auf:

Mittelgeber Zuwendung (€) Anteil (%)

MW 405.789 36,3

MWK 203.751 18,2

ML 165.200 14,8

Wirtschaftsunternehmen 189.310 16,9

Kommunale Gebietskörperschaften 153.387 13,7

Gesamt 1.117.437 *100,0

gerundet

Die Mittel werden in folgender Weise auf die Einrichtungen des Kompetenzzentrums verteilt:

Zuwendungsempfänger Zuwendung (€) Anteil (%)