Meine Damen und Herren, die Anregungen zur Schulkonferenz halten wir ebenfalls für durchaus interessant. Allerdings sind die Vorschläge, die Sie unterbreiten, sehr bürokratisch aufgeplustert. Wir halten es für vernünftig, diese Ideen im Kontext der Entwicklung hin zu autonomen Schulen und im Zusammenhang mit der Evaluation zu diskutieren. Auf diese Weise macht es Sinn, diese Anregungen im Zusammenhang mit der umfassenden Schulgesetznovelle in der nächsten Legislaturperiode zu diskutieren.
Unsere Vorschläge z. B. zur Sprachförderung, zur Eingangsstufe an der Grundschule, zur Erweiterung der Elternrechte
Der Streit um die Förderstufe ist eine grundsätzliche bildungspolitische Weichenstellung. Wir sind fest überzeugt davon, dass wir mit unserer Linie in der Schulpolitik richtig positioniert sind. Wir liegen in der goldenen Mitte. Wir sind uns sicher, dass wir mit unserem Modell auch in der Bevölkerung eine breite Zustimmung erhalten werden, weil es die Schülerinnen und Schüler fördert und die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Unser Modell ist die bessere Alternative zu allen anderen Modellen und wird die Menschen in der bevorstehenden Auseinander
(Klare [CDU] - zu Meinhold [SPD] -: Walter Meinhold, willst du denn hier mal deine Erfahrungen mit Sulingen mitteilen?)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen auseinander setzen will, gestatten Sie mir drei Vorbemerkungen zu dem, was eben gesagt worden ist.
(Wernstedt [SPD] schreitet zur Regie- rungsbank - Biallas [CDU]: Herr Wernstedt geht vorsichtshalber! - Wernstedt [SPD] geht zurück zu sei- nem Platz - Lachen bei der CDU - Busemann [CDU]: Einer musste doch das Schmerzensgeld auszahlen!)
Ich weiß, dass Sie da waren. - Aber die Stellungnahmen enthielten im Ergebnis auch nicht so viel Neues über das hinaus, was ich aus den Gesprächen, die ich mit dem Landeselternrat und den kommunalen Spitzenverbänden geführt habe, schon kannte. Wir haben im Vorfeld dieser Diskussion durchaus Gespräche geführt. Deshalb gestatten Sie mir eine Zusammenfassung. Eines ist ganz klar: Es besteht unter allen Einigkeit darüber, dass es nicht so bleibt, wie es ist - selbst bei der Gewerkschaftsseite, die die Orientierungsstufe weiterentwickelt haben will. Auch in allen Fraktionen ist inzwischen klar, dass es nicht so bleiben soll, wie es ist. Allerdings besteht über die Vorstellung, wie das Gesetz geändert werden soll, keine Einheitlichkeit. Es ist aber auch klar, dass es
keine Zustimmung zu dem geben wird, was die Angehörten vorgelegt haben. Deshalb brauchen wir uns über diese Anhörung doch gar nicht so aufzuregen.
Die Fraktion hat signalisiert, dass wir die Teile der Anhörung, die einzuarbeiten sind, aufnehmen werden. Ansonsten werden sehr unterschiedliche Vorstellungen gar nicht in den Entwurf einzuarbeiten sein.
Zweitens. Die Unterstellung, dass wir Kinder grundsätzlich nach einem Losverfahren verteilen wollen, ist falsch.
Wir geben im Gesetz dem Schulträger die Möglichkeit, entweder Schulbezirke einzurichten oder von einem Losverfahren Gebrauch zu machen, wenn er es will. Jetzt sage ich Ihnen, der CDU: Sie drücken sich die ganze Zeit vor der Beantwortung der Frage, wie Sie die Verteilung nach Klasse 4 regeln wollen.
Sie sind einfach nicht in der Lage, das uns oder anderen zu erklären. Sie drücken sich aus gutem Grund davor. Sie haben damit nämlich ein Problem.
Wenn Sie das sagen, sind Sie bei den gleichen Vorschlägen, die wir unterbreiten. Und wenn Sie das nicht sagen, dann brauchen Sie sich nicht mit der kommunalen Seite anzulegen, weil sie die Instrumente braucht, die wir in das Schulgesetz geschrieben haben. Nun nennen Sie mir einmal ein Schulgesetz, das andere Instrumente als diese beiden vorschlägt. Entweder Schulbezirke oder - -
- Genau da sind die drin, Herr Klare. Dann sagen Sie doch, dass Sie das alte Schulgesetz haben wollen. Sie sind doch zu feige, das zu sagen, weil Sie dann ganz nahe bei uns liegen. Das genau ist doch an dieser Stelle der Punkt.
Sie haben sich in der Anhörung nicht getraut, den kommunalen Spitzenverbänden zu sagen, dass Sie ihnen diese Instrumente nicht zur Verfügung stellen werden, die Verteilung freigeben wollen und die Kommunen deshalb bauen müssen.
(Beifall bei der SPD - Widerspruch von Busemann [CDU] - Klare [CDU]: Wer schreibt Ihnen denn so etwas auf? Herr Dr. Galas?)
- Das schreibt mir niemand auf. Das sage ich Ihnen nach einer Anhörungsphase, die in den Stellungnahmen so unehrlich wie nur was ist, weil Sie diesen Punkt nicht klären.
Die Grünen versuchen wenigstens, ihre Fragen zu klären. Sie tun das doch nicht. Ich frage mich die ganze Zeit, warum Sie sich so aufregen.
Herr Klare, Sie haben hier in einem netten Wortspiel zunächst gesagt, dass der grüne Gesetzentwurf klar verständlich sei, und am Ende festgestellt, dass er noch ein bisschen klarer sein könnte. - Das ist wirklich Klare. Entweder ist er klar verständlich, oder er könnte noch ein bisschen klarer sein.
Ich sage ganz deutlich: Er könnte noch ein bisschen klarer sein. - Und das führe ich jetzt auch aus. Ich halte ihn nämlich schlichtweg für nicht beratungsfähig. Frau Litfin hat das auch deutlich ge
macht. Dieser Gesetzentwurf bezieht sich auf das Bremer Schulgesetz und das Berliner Schulgesetz. Darunter haben das Niedersächsische Schulgesetz und die Grundlage ein wenig gelitten. Es bezieht sich in Teilen auf Satzungen, die nicht vorkommen, es bezieht sich in Teilen auf Fragen, die im Niedersächsischen Schulgesetz nicht geregelt sind. Deshalb werden Sie im Ausschuss mit den beiden Fraktionen darüber beraten müssen, wie man das Gesetz in das Verfahren einbezieht. Ich denke, dass das möglich sein wird, ohne dass man dem GBD zu viel zumutet.
Ich finde es zumindest erfreulich und ehrlich - das sage ich an dieser Stelle sehr deutlich -, dass sich die Grüne-Fraktion bemüht hat, ihre politischen Vorstellungen in einen Gesetzentwurf einmünden zu lassen - das ist erfreulich und ehrlich; damit kann man umgehen -, während die CDU-Seite dies offensichtlich nicht beabsichtigt.
Jetzt wird von Hektik gesprochen. Das ist wirklich ein Witz. Sie wissen seit zwei Jahren - denn so lange diskutieren wir schon -, dass es so etwas geben soll. Und jetzt behaupten Sie, es würde Hektik entstehen. Wenn Sie jetzt noch einen Gesetzentwurf vorlegen wollen, entsteht ohne Frage für Sie Hektik. Wenn Sie den Gesetzentwurf vor zwei Jahren vorgelegt hätten, wäre keine Hektik entstanden.
Wir werden also sehr deutlich verlangen, dass dieser grüne Gesetzentwurf natürlich auch auf Finanzierbarkeit geprüft werden muss. Sie haben von einer Übergangszeit gesprochen, Frau Litfin, und haben versucht, sich durch diese Übergangszeit vor der Diskussion zu retten. Das wird Sie aber nicht retten, weil wir Ihnen etwas vorhalten werden. Wir haben das nämlich berechnen lassen. In keinem Fall wird Ihre Hoffnung erfüllt werden, dass Sie mit Ihrer formulierten Übergangsfrist bis 2012 - einmal abgesehen davon, dass das ein irrer Zeitraum ist - keinen Neubedarf auslösen. Selbst eine Übergangsfrist nach Ihrem Entwurf - nach Ihrer Schulstruktur sechsjährige Grundschule bis 2020 würde noch einen Bedarf von 1 100 Schulräumen auslösen und damit ein Ausgabevolumen von etwa 150 Millionen Euro. Sie müssen es sich gefallen lassen, dass wir Ihnen das im Ausschuss und auch in der Öffentlichkeit sagen.
Ich habe Ihnen deshalb im Vorfeld Ihrer Ankündigung, dass Sie einen Gesetzentwurf vorlegen wollen, gesagt, dass wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung stehen, wenn diese Fragen des Finanzvolumens besprochen werden sollen.