Protokoll der Sitzung vom 25.04.2002

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 8 des Abg. Schröder (GRÜNE) :

Mediationsverfahren zum weiteren Gesteinsabbau in Süntel und Weserbergland

Nach starken Protesten der Bürgerinnen und Bürger gegen die Ausweitung des Gesteinsabbaus in Süntel und Weserbergland hat Ministerpräsident Sigmar Gabriel entschieden, für den Gesteinsabbau im Weserbergland zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen. Ziel soll es sein, die vielfältigen Nutzungskonflikte um den Gesteinsabbau zu einem verträglichen Ausgleich zu führen. Bis zum Abschluss des Verfahrens soll es keine Neufestlegung eines Vorranggebietes im Dachtelfeld und im Wesergebirge geben.

Allerdings wurde in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 14. März 2002 auch erklärt, dass sich eine Gleichverteilung der Belastungen durch den Bodenabbau aufgrund der Lage der Gesteinsvorkommen nicht realisieren lasse. Darüber hinaus wird als „Verantwortung für nachhaltiges Wirtschaften“ die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der niedersächsischen Wirtschaft mit Rohstoffen an erster Stelle genannt.

Bisher hat die Landesregierung an den Vorüberlegungen und Planungen zur Ausweisung weiterer Vorranggebiete für den Gesteinsabbau im Weserbergland im neuen LandesRaumordnungsprogramm zwar Vertreter der Steinbruchlobby beteiligt, nicht aber Tourismuswirtschaft, Umweltverbände, Kommunen und betroffene Bürgerinnen und Bürger.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitrahmen soll das geplante Mediationsverfahren durchgeführt und abgeschlossen werden?

2. Welche gesellschaftlichen Gruppen sollen an dem Mediationsverfahren beteiligt werden?

3. In welcher Form sollen die Ergebnisse des Mediationsverfahrens bei den Entscheidungen der Landesregierung zum Gesteinsabbau berücksichtigt werden?

Seitens der Landesregierung ist wiederholt deutlich gemacht worden, dass die gesicherte Versorgung mit mineralischen Rohstoffen für die niedersächsische Volkswirtschaft von erheblicher Bedeutung ist. Bei der Errichtung von Wohngebäuden und Arbeitsstätten, aber ebenso beim Bau von Verkehrswegen sind wir auf den Einsatz dieser Rohstoffe zwingend angewiesen. Entsprechend groß ist der Bedarf: Pro Jahr sind es im Schnitt 10 t Sand, Kies und Gesteine, die für jeden Einwohner in Niedersachsen gebraucht werden.

Diese Zahl zeigt, wie wichtig mineralische Rohstoffe auch heute für unsere Volkswirtschaft sind, und wie wichtig es ist, die Lagerstätten für einen Abbau zu sichern. Wegen der hohen Qualitätsanforderungen im Bausektor kann auf diese Rohstoffe nicht verzichtet werden. Die mineralischen Rohstoffe werden sparsam eingesetzt, und zwar nur für den zwingend erforderlichen Gebrauch entsprechend den qualitativen Anforderungen. Das heißt, es ist sichergestellt, dass hochwertige Rohstoffe auch tatsächlich nur für entsprechende Verwendungszwecke und zudem sparsam genutzt werden. Auf diese Weise läßt sich eine nennenswerte Verminderung des Rohstoffverbrauchs erreichen.

Alle bei Abbrucharbeiten etc. anfallenden Baustoffe werden bereits recycelt und wieder verwendet. Ein verstärkter Einsatz von Recyclingmaterial ist nicht möglich, da nicht mehr am Markt vorhanden ist. Es werden auch große Anstrengungen unternommen, Ersatzstoffe zu finden oder zu entwickeln bzw. über neue Verfahren den Einsatz der hochwertigen mineralischen Rohstoffe zu reduzieren. Fazit aber bleibt: Angesichts des nach wie vor erheblichen Bedarfs an diesen Rohstoffen kann auf den Abbau von Lagerstätten nicht verzichtet werden.

In Niedersachsen wird Hartgestein derzeit in acht Steinbrüchen gewonnen. Von diesen Abbaustätten werden zwei noch vor dem Jahr 2010 ihren Betrieb einstellen müssen, da dann die genehmigten Abbaubereiche erschöpft sind. Bei zwei weiteren Steinbrüchen sind die genehmigten Abbaugrenzen bereits erreicht. Vor diesem Hintergrund hatte deshalb nach eingehender Vorarbeit durch eine interministerielle Arbeitsgruppe die Landesregierung im vergangenen Jahr entschieden, eine Hartgestein-Lagerstätte neu in das LandesRaumordnungsprogramm aufzunehmen. Anliegen war es, dieses Vorkommen als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung von anderen Nutzungen frei zu halten und so die Versorgung mit Hartgesteinen mittelfristig zu sichern.

Diese Lagerstätte im Süntel hat sich nach objektiver Bewertung der Gegebenheiten in der Arbeitsgruppe zwar nicht als konfliktfrei, aber als gut geeignet erwiesen. Dabei ist klar, dass eine Gewinnung von Rohstoffen ohne Beeinträchtigungen und Einschränkungen für andere Nutzungen praktisch nicht denkbar ist. Jede größere Abbaustätte wirkt mehr oder weniger stark auf ihr Umfeld ein. Konflikte mit Ansprüchen etwa des Naturschutzes oder der Naherholung kennen wir aus all den Regionen im Land, die geologisch für die Rohstoffgewinnung in Frage kommen.

Die Landesregierung nimmt die Bedenken ernst, die sich im Weserbergland gegen eine neue Abbaustätte artikuliert haben. Wir haben entschieden, von der Festlegung der neuen Rohstofffläche im Rahmen der laufenden Novellierung des LandesRaumordnungsprogramms abzusehen.

In dieser Situation, in der sich Ansprüche und Auffassungen scheinbar unüberbrückbar gegenüber stehen, halte ich ein Vermittlungsverfahren für erforderlich, von dem ich mir wünsche, dass am Ende gemeinsame oder zumindest angenäherte

Positionen gefunden werden können. Dies gilt für die Einschätzungen etwa zum Bedarf an Rohstoffen, zu Ersatz- und Recyclingpotenzialen oder zu intelligenten Nachnutzungen von Abbaustätten.

Ausdrücklich sage ich an dieser Stelle aber auch, dass die Versorgung der niedersächsischen Rohstoff- und Bauwirtschaft mit Materialien, die in der Nähe der Verarbeitungs- und Verbrauchsorte gewonnen werden, erste Priorität haben muss. Eine Einfuhr dieser Massengüter bedeutet lange Transportwege mit entsprechend hohen Umweltbelastungen. Letztendlich würden wir so die Umweltbelastungen, die wir bei uns nicht haben möchten, nur in andere Länder exportieren. Ein verantwortliches und nachhaltiges Handeln wäre dies nicht.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Über den Zeitrahmen für Durchführung und Abschluss eines Mediationsverfahrens ist noch nicht entschieden worden.

Zu 2: Für die erfolgreiche Vermittlung in Konfliktfällen durch Mediation ist es erforderlich, dass sämtliche betroffenen gesellschaftlichen Gruppen bzw. Interessenvertreter einbezogen werden. Neben den Kommunen und den fachlich zuständigen Dienststellen der Landesverwaltung sind deshalb die Belange des Fremdenverkehrs, der Rohstoffund Bauwirtschaft, des Heimat- und Naturschutzes, der Land- und Forstwirtschaft und nicht zuletzt die Anliegen betroffener Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Entscheidend ist, dass mit den Vertretern dieser Interessen ein Mediationsgremium zusammengesetzt wird, das eine gleichberechtigte und faire Behandlung der unterschiedlichen Positionen ermöglicht.

Zu 3: In Mediationsverfahren können kreative und neue Lösungsansätze auch für bekannte Konfliktkonstellationen gefunden werden. Welche Lösungen und Ergebnisse dies im vorliegenden Fall des weiteren Gesteinsabbaus im Weserbergland und Süntel sein werden, wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Nach Auffassung der Landesregierung ist eine Aussage darüber, wie mögliche Verfahrensergebnisse in ihre Entscheidungen einfließen werden, zum jetzigen Zeitpunkt deshalb weder möglich noch sinnvoll.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 9 des Abg. Hagenah (GRÜNE):

Beurteilungsnotstand im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales?

Eine erneute Niederlage hat das Sozialministerium laut Presseberichten vom 15. März 2002 vor dem Verwaltungsgericht wegen seiner unzureichenden Beurteilungspraxis erlitten. In einem Eilverfahren untersagte das Gericht dem Ministerium, eine von vier Stellen der Besoldungsgruppe A 13 zu besetzen. Das Sozialministerium habe allen 21 Bewerbern in ihrer letzten dienstlichen Beurteilung die Spitzennote „Sehr gut“ gegeben und die Beförderung dann nach der Verweildauer in der darunter liegenden Besoldungsgruppe A 12 vorgenommen. Die Mitteilung des Sozialministeriums, das auch in anderen Häusern so verfahren werde, macht in den Augen des Gerichts die Sache nicht besser.

Bereits im Jahre 2000 ist das Ministerium erst in der Revision vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem ähnlich gelagerten Fall nur knapp einer endgültigen Verurteilung wegen seiner mangelhaften Beurteilungsverfahren mit nachgereichten Hilfskriterien entgangen.

Nach Aussage des Staatssekretärs HeinzHermann Witte entwickelt das MFAS derzeit ein klareres Beurteilungsverfahren, das aber vom Personalrat abgelehnt wird. Auch das Innenministerium würde an einer neuen Vorlage zu diesem Thema arbeiten.

Das Beurteilungswesen ist Teil und Instrument der Verwaltungsreform. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen fordern daher statt regelmäßiger Stichtagsbeurteilungen zukünftig Anlassbeurteilungen, Assesmentcenter und Vorgesetzten-Mitarbeitergespräche.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen zur Korrektur der bemängelten Beurteilungsverfahren wurden nach dem „Warnschuss“ im Jahr 2000 eingeleitet?

2. Worin unterscheiden sich die vom MFAS und vom Innenministerium jetzt neu erarbeiteten Beurteilungskonzepte untereinander und von der bisherigen Praxis im MFAS?

3. In welchen „anderen Häusern“ (Ministerien, Landeseinrichtungen usw.) werden Beurteilungen in gleicher Weise wie in dem jetzt beim MFAS kritisierten Verfahren vorgenommen?

Beförderungen werden auf der Grundlage der beamtenrechtlichen Regelungen vorgenommen. Die Entscheidung darüber wird vorher jeweils in einem Auswahlverfahren getroffen. Dabei ist die aktuelle dienstliche Beurteilung – häufig als Anlassbeurteilung – Grundlage. Bei Notengleichheit werden zusätzlich Hilfskriterien herangezogen. Dieses können u. a. sein:

- Vorbeurteilungen,

- Binnendifferenzierungen innerhalb der Beurteilungen oder

- das Beförderungsdienstalter.

Welche der Kriterien herangezogen werden, liegt im Ermessen der entscheidenden Behörde.

In früheren Konkurrentenverfahren um Beförderungsstellen hat das Oberverwaltungsgericht die im MFAS getroffenen Auswahlentscheidungen jeweils bestätigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Da das Oberverwaltungsgericht die Auswahlentscheidungen letztlich bestätigt hat, bestand kein aktueller Anlass zur Verfahrensänderung.

Zu 2: Ausschließlich im MI wird zurzeit ein landesweites Konzept für ein neues leistungsorientiertes Beurteilungssystem erarbeitet, das zu einem differenzierteren Beurteilungsergebnis führen soll. Es befindet sich zurzeit im Entwurfsstadium.

Zu 3: Die Beurteilungsverfahren in der niedersächsischen Landesverwaltung beruhen auf dem gem. Runderlass des Innenministeriums und der übrigen obersten Landesbehörden vom 1. März 1968. Für einzelne Verwaltungsbereiche und Laufbahnen (Justizministerium, Polizei, Steuerverwaltung und Lehrkräfte) sind eigene Beurteilungsregelungen erlassen worden. Das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr erprobt derzeit mit Zustimmung des Innenministeriums ein eigenes Beurteilungsverfahren.

Anlage 8

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 10 der Abg. Frau Schwarz (CDU):

Welche Erkenntnisse zu Mobilfunkstrahlen hat der Bundeskanzler?

Aufgrund der zahlreichen Proteste bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen dürfte die Besorgnis in der Bevölkerung auch in Niedersachsen gegenüber der neuen Technologie allgemein bekannt sein. Bei der anstehenden Einführung des UMTS-Netzes und der damit zusammenhängenden weiteren Errichtung von Mobilfunkanlagen wird die Diskussion ihre Fortsetzung finden.

In dem Bericht der Strahlenschutzkommission (SSK) vom Herbst vergangenen Jahres wurde darauf hingewiesen, dass die Einführung der vielfach geforderten Vorsorgegrenzwerte wie z. B. in der Schweiz für nicht vertretbar gehalten wird, da diese Werte nicht auf konkreten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhten. Die Intensivierung der Forschung wurde jedoch ausdrücklich empfohlen.