Protokoll der Sitzung vom 12.06.2002

(Widerspruch bei der CDU)

nur um sich vielleicht einen kleinen Vorteil zu verschaffen. Ich sage Ihnen: Das ist nicht seriös.

(Möllring [CDU]: Was? Die SPD hat in Hildesheim zugestimmt!)

Wenn ich dazu den Bericht von Herrn Althusmann in der Bleckeder Zeitung lese, dann stelle ich fest, dass er es auf dieser Grundlage, die ich geschildert habe, mit den Menschen in unserem Lande nicht gut meint.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir noch einmal deutlich machen wollen, dass es in der Sache keinen zusätzlichen Regelungsbedarf gibt, haben wir den Änderungsantrag in der Drucksache 3487 vorgelegt. Wir begrüßen ausdrücklich den Leitfaden, der dank der Initiative unseres Innenministers Heiner Bartling

(Ontijd [CDU]: Wo ist der denn? Der ist ja gar nicht da! Der hat gar kein Interesse!)

und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet worden ist. Wir begrüßen, dass dieser Wegweiser für eine einheitliche übersichtliche Anwendung die wesentlichen Sachverhalte und Eingriffsgrundlagen darstellt sowie die Rechtsfolgen aufzeigt. Dieser Leitfaden wird für die Beschäftigten in den Kommunen und bei der Polizei eine gute Leitlinie für sicherlich sinnvolles niedrigschwelliges Einschreiten sein können.

Meine Damen und Herren, wir fordern in unserer Entschließung die Landesregierung auf, diesen Wegweiser, diesen Leitfaden in den niedersächsischen Kommunen auf einem geeigneten Weg publik zu machen, um dadurch etwaige Unklarheiten, die Sie uns zu unterstellen versucht haben, über den Anwendungsbereich des NGefAG auszuräumen. Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag in der Drucksache 14/3487 zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Stokar.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe diese rechtlich eigentlich so einfache Debatte wirklich nicht mehr.

(Möllring [CDU]: Wenn ich aus Han- nover käme, dann würde ich das auch nicht verstehen!)

Deswegen lassen Sie mich in ganz einfachen Worten für die CDU noch einmal festhalten: Unser

Rechtssystem ist so aufgebaut, dass das, was bundesgesetzlich geregelt ist und was landesgesetzlich geregelt ist, nicht durch Verordnung von Kommunen ersetzt werden kann.

(Beifall bei den GRÜNEN - Möllring [CDU] meldet sich zu einer Zwi- schenfrage)

- Herr Präsident, da ich nur vier Minuten Redezeit habe, beantworte auch ich keine Zwischenfragen.

(Möllring [CDU]: Dann behaupten Sie doch nicht so einen Unsinn!)

Das ist ein ganz einfaches Prinzip.

Nun wende ich mich den zwei Beispielen zu. Herr Möllring hat nach dem gesetzlichen Hinweis auf das Kaugummi gefragt. Ich habe auch keine Regelung zum Kaugummi gefunden.

(Möllring [CDU]: Aha!)

Bundesgesetzlich ist in § 18 Abs. 1 Abfallgesetz geregelt: Wer in einen nicht dafür vorgesehenen Abfallbehälter Zigarettenschachteln, Pappbecher, Papiertaschentücher, Stoffreste - es fehlt hier das berühmte Kaugummi - wegwirft usw. Das ist eine bundesgesetzliche Regelung, die durch kommunale Verordnung weder ergänzt noch verändert werden kann. Dieses Verhalten ist bußgeldbewehrt, meine Damen und Herren.

(Biallas [CDU]: Aber natürlich darf die Regelung ersetzt werden! - Möll- ring [CDU]: Sie wollen doch nicht sa- gen, dass es ein Grundrecht auf Kau- gummiausspucken gibt!)

Jetzt komme ich zu dem zweiten Beispiel, dem aggressiven Betteln. Auch die Diskussion über das aggressive Betteln haben wir schon vor fünf Jahren geführt. Dazu gibt es bindende Gerichtsurteile. Das aggressive Betteln ist in § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt. Meine Damen und Herren, auch das ist bindend für die Kommunen, und deshalb führen wir hier - ich sage es zum fünften Male - eine völlig unsinnige Popanzdebatte.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Landeshauptstadt Hannover hat in diesem Bereich gehandelt. Wir haben nämlich auch in der Frage der Aufgabenteilung zwischen Polizei und kommunalen Ord

nungsämtern die Trennung geschaffen, indem wir für die Bereiche, für die die Kommunen zuständig sind, z. B. die Müllsheriffs und Park-Ranger in Hannover geschaffen haben. Es gibt überhaupt kein Problem. Weder fehlen gesetzliche Grundlagen noch ist ungeklärt, wer hier wofür zuständig ist. Deswegen ist das, was wir hier führen, eine Unsinnsdebatte.

(Möllring [CDU]: Die Grünen haben das in Hildesheim aber ganz anders gesehen!)

Meine Damen und Herren, wir alle sind für ordentliche und saubere Städte. Ich lasse mir hier auch keine Debatte aufzwingen, als wären Sie von der CDU die Einzigen, die sich diesem Problem widmeten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, in der kurzen Redezeit, die ich hier habe, möchte ich auf das folgende Problem aufmerksam machen. Ich glaube, dass wir als Landespolitiker hier in Niedersachsen so etwas wie eine kommunale Verantwortungsgemeinschaft für Randgruppen brauchen. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass weder der Wegweiser - deswegen werden wir auch den Antrag der SPD ablehnen - noch das Wegweisen von Randgruppen ein Problem löst. Sehen Sie sich bitte einmal die Biografien, die Lebensläufe der Personen an. Die landen in den Kernstädten und Innenstädten unserer Großstädte.

(Möllring [CDU]: Oder in der Grü- nen-Fraktion!)

Sie sind in Hildesheim aufgewachsen und gescheitert. Die Städte, die keine Hilfeeinrichtungen haben, haben auch keine Randgruppen, und die Städte, die keine Sozialwohnungen vorhalten, haben kein Armutsproblem. Ich möchte, dass wir hier in Niedersachsen eine Verantwortungsgemeinschaft bilden und dort Hilfe ansiedeln, wo die Menschen wohnen und leben, und nicht anfangen, mit Verordnungen und unterschiedlichen Methoden des Wegweisens und Verdrängens - das ist für das gesamte Land Niedersachsen wichtig - die Probleme dadurch zu lösen versuchen, dass wir alle Problemgruppen in den Kernstädten zentrieren. Meine Damen und Herren, das ist nicht der richtige Weg. Wir brauchen keine gesetzlichen Verordnungen. Wir brauchen aber ein Hilfenetz für Randgruppen. Für alle anderen Probleme - für

Lärmbelästigung, Verschmutzung, Belästigung, Sachbeschädigung - gibt es Eingriffsbefugnisse und eine klare Aufgabentrennung. Niemand – deswegen die einstimmigen Beschlüsse, meine Damen und Herren -, keine Partei ist der Auffassung, dass ein solches Verhalten hinzunehmen ist. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung.

(Adam [SPD] bespricht sich mit ei- nem Mitarbeiter der SPD-Fraktion)

- Herr Adam wollte sich auch hinsetzen.

(Adam [SPD]: Ja, Herr Präsident, so- fort! Nein, das kann ich nicht! Mein Platz ist besetzt! - Heiterkeit)

Wir kommen zur Abstimmung. Im Hinblick darauf möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung sich am weitesten vom Ursprungsantrag entfernt, sodass zunächst über sie abzustimmen ist. Nur bei Ihrer Ablehnung wäre dann über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD abzustimmen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist dem Antrag des Innenausschusses nicht gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

(Mehrere Abgeordnete verlassen den Plenarsaal)

- Meine Damen und Herren, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir noch eine lange Beratung vor uns haben und dass Sie alle dazu beitragen können, dass sie zügiger abläuft.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Wiedereinführung der Produktionsaufgaberente in der Landwirtschaft - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3452

Der Antrag wird eingebracht von dem Kollegen Oestmann.

Herr Präsident! Es ist im Text erkenntlich, dass es in der Drucksache 3452 um die Wiedereinführung der Produktionsaufgaberente in der Landwirtschaft geht, was impliziert, dass es sie schon einmal gab, dass sie abgeschafft worden ist und dass jetzt das Begehren vorliegt, sie wieder einzuführen. Wir haben diesen Antrag nach meiner Erinnerung in den vergangenen Jahren schon zwei- oder dreimal behandelt und haben in der Sache zwar zum Teil unterschiedliche Auffassungen vertreten, aber erkennbar durchaus auch eine Sympathie für die Wiedereinrichtung dieses Instrumentes geäußert.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Dieses Begehren ist aber unter dem Vorbehalt der Nichtfinanzierbarkeit immer wieder zurückgewiesen worden.

Es gibt darüber hinaus unterschiedliche Sichtweisen, ob ein solches Instrument, das einen Anreiz zur Aufgabe einer wirtschaftlichen Existenz bieten soll, will oder nicht will. Man hat lange die Auffassung vertreten, dass es eigentlich notwendig sei. Auf der anderen Seite standen die Gegner, die die strukturelle Veränderung nicht noch unterstützen und begleiten wollten.