Karl-Dieter Oestmann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift haben Sie schon gehört. Elternvertreter aus Rethem und Fallingbostel, Landkreis SoltauFallingbostel, machen auf die sich abzeichnende völlig unzureichende Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn aufmerksam. Demnach zeichnet sich an der Orientierungsstufe Fallingbostel eine nur noch 75-prozentige Unterrichtsversorgung ab. Für die Haupt- und Realschule Fallingbostel wird mit 126 Fehlstunden entsprechend einer knapp 80-prozentigen Versorgung gerechnet, für die Haupt- und Realschule Rethem mit einer Versorgung von 85 %. Dort soll es dazu gekommen sein, dass ganze Schulklassen tageweise nach Hause geschickt worden sind, weil schon jetzt kein Unterricht mehr gewährleistet werden konnte.
Demgegenüber hat die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper vor dem Niedersächsischen Landtag am 17. Mai 2002 erklärt, dass die „Planungswerte... in diesem Jahr so“ aussehen, „dass wir im Durchschnitt an 98 % herankommen“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat sie sichergestellt, dass die Orientierungsstufe Fallingbostel, die Haupt- und Realschule Fallingbostel sowie die Haupt- und Realschule Rethem im landesweiten Durchschnitt von ca. 98 % zum Schuljahresbeginn versorgt werden?
2. Wenn dort die landesweite durchschnittliche Unterrichtsversorgung nicht erreicht wird, wie ist dies mit den Aussagen der Kultusministerin im Niedersächsischen Landtag und den Versprechen der Landesregierung im Hinblick auf eine verbesserte Unterrichtsversorgung zu vereinbaren?
3. Warum nimmt sie es in Kauf, dass an der Hauptund Realschule Rethem ganze Schulklassen tageweise nach Hause geschickt werden, weil der Unterricht nicht erteilt werden kann?
Herr Präsident! Es ist im Text erkenntlich, dass es in der Drucksache 3452 um die Wiedereinführung der Produktionsaufgaberente in der Landwirtschaft geht, was impliziert, dass es sie schon einmal gab, dass sie abgeschafft worden ist und dass jetzt das Begehren vorliegt, sie wieder einzuführen. Wir haben diesen Antrag nach meiner Erinnerung in den vergangenen Jahren schon zwei- oder dreimal behandelt und haben in der Sache zwar zum Teil unterschiedliche Auffassungen vertreten, aber erkennbar durchaus auch eine Sympathie für die Wiedereinrichtung dieses Instrumentes geäußert.
Dieses Begehren ist aber unter dem Vorbehalt der Nichtfinanzierbarkeit immer wieder zurückgewiesen worden.
Es gibt darüber hinaus unterschiedliche Sichtweisen, ob ein solches Instrument, das einen Anreiz zur Aufgabe einer wirtschaftlichen Existenz bieten soll, will oder nicht will. Man hat lange die Auffassung vertreten, dass es eigentlich notwendig sei. Auf der anderen Seite standen die Gegner, die die strukturelle Veränderung nicht noch unterstützen und begleiten wollten.
Ich glaube, dass mittlerweile ziemlich zweifelsfrei ist, dass die Annahme, man könne die strukturelle Veränderungen aufhalten, weil sie einem nicht passten, unzutreffend ist. Hier geht es um eine Zielgruppe, die noch wirtschaftet, obwohl sie infolge der Rahmenbedingungen ohne wirtschaftliche Ergebnisse produziert. Diese Personengruppe ist kein großes Regiment. Es geht darum, ihr durch die vorzeitige Gewährung eines, wenn Sie so wollen, vorgezogenen Altersgeldes die Entscheidung
zu erleichtern, sich aus der aktiven Produktion zu verabschieden.
Wir haben diesen Antrag vor dem Hintergrund der Modulation erneut eingebracht. Ersparen Sie mir die Erklärung dafür, was das ist. Es ist der Versuch, aus der EU-Kasse gegenwärtige Leistungen für die Einkommen der Land- und Forstwirte um eine Komponente zu erweitern, d. h. den Anteil der Direktzahlungen zu reduzieren und mit dem Anteil von gegenwärtig 2 % dieser Beträge die so genannte Modulation einzuführen, die im Übrigen politisch auch kontrovers diskutiert wird. Die Modulation soll für Möglichkeiten in der so genannten zweiten Säule geöffnet werden. In der zweiten Säule hat die Kommission ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, die Modulation auch für den Zweck der vorzeitigen Produktionsaufgabe zu verwenden.
Vor diesem Hintergrund werben wir dafür und bitten wir darum, dass mit diesem Antrag die Landesregierung aufgefordert wird, im Bundesrat die Initiative zu ergreifen und die Modulation in diesem Sinne bundesgesetzlich umzusetzen.
Es hat in der Vergangenheit - das will ich gar nicht verschweigen - auch unterschiedliche Sichtweisen über die Opportunität und Praktikabilität gegeben. Aber wir haben die Signale, dass auf relativ breiter Front eine Sympathie auch in anderen Bundesländern besteht, aus diesem Instrument wieder zu dotieren. Auch sind wir der Meinung, dass es ein geeignetes Instrument ist, um die Mittel aus der Modulation auch im Sinne nicht nur der produzierenden Landwirtschaft, sondern auch des ländlichen Raumes einzusetzen. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Begehren.
Erinnern Sie sich noch an den Altmeister Goethe?
„Über allen Gipfeln ist Ruh‘. In allen Wipfeln spürest du kaum einen Hauch. Die Vöglein schweigen im
Walde, warte nur, balde ruhest du auch.“
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies könnte fast ein Symbol sein. Nachdem, was meine Vorredner geschildert haben, haben wir in der Tat heute einen Sachverhalt vor uns, über den eigentlich schon alles gesagt worden ist, nur noch nicht von jedem. Aber es gibt ein paar Kriterien, die doch der Anmerkung würdig sind.
Die Beratung, deren Ablauf der Kollege Räke geschildert hat, hatte einen vorzüglichen Regierungsentwurf zur Grundlage. Wir haben es hier gelegentlich mit Entwürfen zu tun, deren Gebrechlichkeit erst über eine unerhörte Aufwendung in den Ausschüssen gesunden kann.
Insofern war das sehr hilfreich.
Die kritischen Punkte, denen wir uns im Verlaufe der Beratungen genähert haben, sind unbestreitbar. Es geht hier um die Zusammenfügung mehrerer selbstständiger Gesetzesvorhaben in eines, was von der Sache her durchaus zusammengehört. Es geht im Kern um einen Sachverhalt, eben den deutschen Wald, der viele mehr emotional anrührt, als dass ihnen die ökonomischen Bedingungen bekannt sind. Das, was der Kollege Räke dazu gesagt hat, trifft ja leider zu. Lassen Sie mich Ihnen dazu eine aktuelle Zahl nennen: Die Waldbesitzenden - das ist der Terminus dieses Gesetzes - sind überwiegend Private sowie Öffentlich-Rechtliche wie Staat, Bund und eben auch Körperschaften. Wir haben es mit dem Phänomen zu tun, dass wir in den letzten zehn Jahren auf der Erlösseite zwischen 30 und 40 % verloren haben. Es ist deshalb für viele Waldbesitzende ein teures Hobby oder Vergnügen, das im Interesse der Gesellschaft - dieses Gesetz fordert das auch ein - pfleglich behandelt werden soll und muss.
Außerdem soll der Wald um seiner selbst willen geschützt werden. Zugleich gibt es aber auch Wünsche, den Anteil des Waldes möglichst noch zu vermehren. Ich mache an dieser Stelle den kritischen Einschub: Ein Wirtschaftsgut, von dem es offensichtlich schon überreichlich gibt, noch zu vermehren, ist zumindest volkswirtschaftlich nicht unbedingt logisch. Deshalb kann ich all denen, die dieses Wirtschaftsgut mehren wollen, nur sagen, dass sie sich ein paar Gedanken darüber machen sollen, wie man das erträglich gestalten kann. Wir
erleben draußen im Lande - das sage ich auch ein bisschen bedauernd - insbesondere unter den jüngeren Waldbesitzenden eine Entwicklung, die die Stufe der Resignation längst verlassen hat und sich in der Nähe der Gleichgültigkeit befindet. Das kann dem Wald und unserem gemeinsamen Ansehen nicht nützen.
Wir wollen den Wald erhalten, vermehren und gestalten. Dazu müssen wir erst einmal wissen, was Wald ist; das ist hier schon angedeutet worden. Aber das ist nicht der Tenor des Gesetzes. Für die Randbereiche, also was kein Wald ist, was noch kein Wald ist und ab wann man nicht verhindern kann, dass er es automatisch wird, hat das Gesetz meines Erachtens vernünftige Beschreibungen vorgenommen, mit denen sich alle, die damit zu tun haben, zurechtfinden können.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes haben wir über die Phase der Dunkelheit im Wald gesprochen; ich möchte diese Diskussion jetzt nicht wieder aufwärmen. Wenn man diesen Sachverhalt nicht klar regelt, potenzieren sich natürlich automatisch die Haftungsfragen. Das Gesetz trennt insoweit sauber zwischen waldtypischen Gefahren, die jeder selbst zu tragen hat, wenn er sich in diese wunderschönen Landschaftsbestandteile begibt, und es gibt darüber hinaus keine totale Haftungsfreistellung. Das heißt, dass Waldbesitzende dann, wenn sie grob fahrlässig handeln, sehr wohl in der Haftung bleiben.
Zum Reiten ist das Notwendige gesagt worden. Das war ja ein Punkt, bei dem uns zu Beginn der Beratungen alle reitenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern bestürmt haben, den Ursprungsentwurf so nicht Gesetz werden zu lassen. Mit dem Ergebnis scheinen alle leben zu können, auch wenn noch ein wenig hinterher tarockt wird. Aber es ist unbestreitbar, dass wir konkurrierende Nutzer der Landschaft sind. Es ist ja nicht der Wald, der primär unter dem Reiter leidet, sondern es ist der Fußgänger, der sich bedrängt fühlen kann.
Von daher ist an alle zu appellieren, dass sie sich so verhalten, wie sie selbst gerne in der Landschaft gelitten und willkommen geheißen werden möchten. Im Übrigen - das darf bei aller Betonung von Wald und Bäumen nicht ganz in den Hintergrund treten - finden sich hier auch die Gesetzesregelungen zum Betretungsrecht in der freien Landschaft
wieder, die eine alte Rechtsposition darstellen, aber auch vernünftig ausgestaltet sind.
Lassen Sie mich mit einer letzten, schon fast humorigen Bemerkung schließen. Sie haben gehört, dass alle an der Beratung beteiligten Fraktionen diesem Entwurf zustimmen wollen. Die Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren nur über die Aufnahme von Regelungen zum Tot- und Altholz in das Gesetz zur Zustimmung zu bewegen. Ich gehe davon aus, dass jeder weiß, was Altholz ist. Alle über 80 Jahre sind alt. Das kann man ja noch nachvollziehen. Aber beim Totholz gibt es durchaus begriffliche Verwirrung. Gemeint sind in diesem Falle die Bäume, die das normale Waldbaumleben ausgehaucht haben und als Refugium, Rückzugs- und Nistmöglichkeit für alle die Tiere dienen sollen - -
- Möhrmann, stören Sie jetzt nicht! - Das bezieht sich auf die Entstehungsgeschichte des Waldes. Altbäume haben diese Flegelphase längst überschritten. Wenn Sie noch einmal auf „kniehoch“ abheben, dann sage ich: Das war der vielleicht gelungene Versuch, zu bestimmen, dass dann Wald da ist, also wenn er kniehoch geworden ist oder wenn sich ein waldtypisches Klima entwickelt hat. „Waldtypisches Klima“ ist einer dieser berühmten unbestimmten Rechtsbegriffe, die es sehr Streitlustigen auch in Zukunft ermöglichen werden, einen Streit vom Zaun zu brechen. Insofern wird dieses Gesetz die Juristen nicht arbeitslos machen.
Langer Rede kurzer Sinn: Aus meinen Ausführungen ist wohl deutlich geworden, dass wir dem Gesetz zustimmen werden. Lassen Sie uns gemeinsam damit umgehen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zuzugeben, dass dieses Thema von sehr begrenzter Aktualität und begrenztem allgemeinen Interesse ist. Trotzdem müssen wir diesen Antrag abarbeiten. Es bleibt festzustellen, dass der ursprüngliche Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eigentlich gegen Auskunftspflicht und gegen Nachbaugebühren gerichtet war. Genau dieser Sachverhalt - das hat sich in den Beratungen herausgestellt - ist nicht zu halten, weil das nicht rechtens ist.
Nach mühsamem Suchen haben wir jetzt eine Formulierung gefunden, die einem Tatbestand Rechnung tragen soll, von dem man eigentlich sagen muss, dass sich die Beteiligten gutwillig zusammensetzen müssten. Da wir es aber im Leben allgemein mit Menschen und menschlichen Schwächen zu tun haben, wird es sehr schwierig sein, entsprechend dem Wunsch, den der Ausschuss formuliert hat, ein Verfahren zu entwickeln, das den legitimen Interessen der Pflanzenzüchter Rechnung trägt.
Unbestritten ist, dass das so genannte Landwirteprivileg, wonach früher Sorten, die langlebig waren und damit, wenn man so will, auch in ihrer Leistungsfähigkeit sehr schnell überholt wurden, auf Dauer nicht zu halten war. Aber man muss auch einmal sagen: Die Zuchtergebnisse, die Fortschritte in der Pflanzenzüchtung sind überwiegend die Begründung für die Leistungsfähigkeit der pflanzlichen Produktion überhaupt. Herr Stolze hat das am Beispiel von „Persil“ und „Hansa“ angedeutet. „Persil“ ist zeitlos, aber auch eine etwas sachfremde Materie. Die Kartoffelsorte „Hansa“ war der große Renner. Aber wir erleben, dass durch den züchterischen Fortschritt die Lebigkeit der Sorten immer kürzer wird
- bei euch ist es immer etwas später; das ist so
und dass dadurch natürlich auch der Aufwand für die Pflanzenzüchter ständig steigt. Sie müssen diesen Aufwand irgendwie honoriert bekommen.
Nun könnte man natürlich sagen: Wir machen verpflichtend einen Saatgutwechsel. Das heißt, mit dem Basissaatgut bekommt der Züchter oder bekommen die Züchtergruppen ein entsprechendes Entgelt für ihre Leistungen. - So wird in der letzten Zeit ohnehin immer öfter verfahren; denn insbesondere bei den Hybridsorten ist ein Nachbau technisch und wirtschaftlich gar nicht vertretbar. Dort kommt der Züchter unmittelbar durch den Saatgutwechsel mit so genanntem Z-Saatgut durch den Preis des Saatgutes in den Genuss seiner Leistungen. Hier geht es, wenn man so will, um die kleine Gruppe derer, die keinen Saatgutwechsel auf der Grundlage von Z-Saatgut vornehmen.
Es ist unbestritten, dass der Versuch der Pflanzenzüchter, mit dieser globalen Methode alle mit einer Auskunftspflicht zu überziehen, in Wahrheit nichts anderes war, als mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Nur, bis dato war den Betroffenen nichts Vernünftigeres eingefallen. Das Problem wäre einfach zu lösen, wenn jeder, der Saatgut nachbaut, also nicht die Grundstufe neu zukauft, so fair wäre, dies seinem Züchter oder der Züchtersammelorganisation anzuzeigen. Denn dann könnte dafür die notwendige Gebühr eingefordert werden. Aber da die Menschen nun mal nicht so sind, wie wir sie gerne hätten, muss man noch ein Verfahren entwickeln, mit dem man auch diese Anwendergruppe zu den Aufwendungen, die für den Zuchtfortschritt notwendig sind, heranziehen kann. Darauf haben wir uns in einer mehr salvatorischen Klausel geeinigt, nämlich ein Verfahren zu entwickeln, das geeignet ist, die gerechte Erhebung von Nachbaugebühren zu ermöglichen.
Fakt bleibt: Die Nachbaugebühren sind legitim und auch notwendig. Wir können nur noch einmal gemeinsam lautstark der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Betroffenen - das sind die Züchter in ihren Zusammenschlüssen und die Landwirte in ihren Zusammenschlüssen - ein Verfahren finden, wie sie aus dieser Bredouille herauskommen: Gerechtigkeit für die Züchter, aber auch eine wirtschaftlich vertretbare Lösung für die Anwender. Man kann hoffen, dass alle diejenigen, die betroffen sind, unseren Appell hören. Aber ob sie sich danach richten, bleibt wiederum unsere gemeinsame Hoffnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage 4 „Krebs erregende Stoffe im Boden gefährden Wohngebiet in Fallingbostel“ hat folgenden Wortlaut:
Ein Unternehmer hat vor ca. zwei Jahren in der Straße „Siebensteinhäuserweg“ in Fallingbostel ein Grundstück mit dem Ziel erworben, sein Unternehmen auszuweiten. Als zwei Handwerker, die mit Klinkerarbeiten am Wohnhaus beschäftigt
waren, einen eiterhaltigen Ausschlag bekamen, wurden vom TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt Bodenproben von dem Grundstück genommen. Nach Aussage eines Diplom-Geologen vom TÜV habe man bei der Auswertung der Bodenproben eine PAK-Konzentration - d. h. eine Konzentration Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe festgestellt. Der PAK-Gehalt des Bodens sei in der Spitze mit über 620 mg/kg gemessen worden. Der Grenzwert betrage 25 mg/kg auf bebaubaren Flächen, sodass die gemessenen Werte den zulässigen Wert um das 20-fache übersteigen. Die PAK seien hochgefährlich und gälten als stark Krebs erregend.
Nach den Vermutungen des TÜV liegt die Ursache der hohen Schadstoffwerte in der Altablagerung von Schlacke, die von den in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen ehemaligen Gaswerken in diesem zum Wohngebiet erklärten Bereich entsorgt worden sein könnten. Der Landkreis SoltauFallingbostel hat bisher offensichtlich noch keine Untersuchungsmaßnahmen vorgenommen, um die überwachungsbedürftigen Altablagerungen hinreichend zu prüfen und um die Wohnbevölkerung gegebenenfalls zu schützen.
Aufgrund dieser Sachlage empfindet es der Unternehmer als äußerst bedenklich, dass die Landesregierung kürzlich Fördermittel für Renovierungsarbeiten für die Straße „Weinberg“ in Höhe von 600 000 DM zur Verfügung stellt, während Landkreis und Landesregierung nichts unternehmen, um die unmittelbar an der Straße Weinberg befindliche hochgiftige Altlast zu untersuchen bzw. zu entsorgen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet sie die Gefährlichkeit der auf dem Grundstück „Siebensteinhäuserweg 1“ vom TÜV festgestellten PAK-Konzentration?
2. Wie bewertet sie die auch von weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhobene Forderung, den kontaminierten Bereich zu untersuchen und komplett zu sanieren und auf diese Weise die betroffene Wohnbebauung vor Gefährdungen zu schützen?
3. Wer trägt die finanzielle Verantwortung für die Sanierung und für die trotz des verseuchten Bodens vorgenommene Ausweisung als Wohngebiet?
Ich weiß die Großzügigkeit zu schätzen, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen steht eine Wald besitzende Person. Das ist ein Begriff, den
Sie im Gesetzentwurf nachlesen können. Meines Wissens ist es eine Neuschöpfung. Aber wenn Sie glauben, dass die Tatsache, dies zu sein, einen Lustgewinn bedeutet, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Eine normale Wald besitzende Person ist ein relativ armes Luder,
und zwar aus einer ganz schlichten Tatsache heraus; das will ich einmal kurz schildern. Meine Altvorderen haben Zielbäume erzogen, große, leistungsfähige Bäume, und alles andere haben sie abhacken sollen. Nachdem sie das getan haben und die jetzigen Wald besitzenden Personen das ernten wollen, stellen wir zu unserer Verblüffung fest: Niemand will diese zielführenden, gut geformten Stämme haben. Das macht eine Problematik deutlich, die gerade mit dem Umfeld Wald einfach zwangsläufig verbunden ist. Dort laufen Dinge langfristig und sind auf kurzfristige Verwerfungen überhaupt nicht eingerichtet, und sie kommen darunter zu liegen. Aber das steht gar nicht im Entwurf.
Zur Sache will ich nur sagen: Der Gedanke ist ja vernünftig, die drei Regelungswerke, die es bisher separat gab, zusammenzuführen, weil sie sich in vielen Bereichen überschneiden. In der Hinsicht gibt es keinen Streit. Ich will einmal so sagen: Nach erster Durchsicht ist der Entwurf sehr sachkundig und lässt erwarten, dass wir am Ende ein vernünftiges Gesetz bekommen werden.
Aber - Herr Minister Bartels hat es schon gesagt beim Wald geht es auch sehr um Emotionen. Die deutsche Seele ist ja mit dem Wald in einer besonderen Weise verbunden.
Das Problem dabei ist, dass sich der Wald unterschiedlich über das Land verteilt und auch seine Inanspruchnahme sehr variabel ist. Der Begriff des Erholungswaldes mit all den Problemen - im Vorfeld hat es dazu erhebliche, auch emotionale Ausbrüche gegeben - erfasst eigentlich nur ganz bestimmte Randbereiche, die dann aber auch sehr nachhaltig. Große Teile des Waldes werden eigentlich von den Erholung Suchenden überhaupt nicht aufgesucht, weil es viel zu beschwerlich ist. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass dem Wald auch Dinge zugerechnet werden, weil unsere Seele das so möchte. Aber, meine Damen und Herren, man muss mit dieser Mär aufhören,
dass der Wald das große Wasserreservoir sei. Der Wald ist - das ist nun einmal in der Botanik so angelegt - der größte Wasserverbraucher aller Kulturpflanzen, die es gibt. Dass wir damit bisher ganz gut zurechtgekommen sind, hängt auch mit der Bewirtschaftung dieser Ressource zusammen.
Noch zu einem Reizwort: Das Reiten ist ja schon angesprochen worden. Dazu gilt das, was ich zuvor gesagt habe. Es gibt Massierungen von Reiterhöfen und Reitern in bestimmten Regionen, und sie haben es nicht ganz leicht, eine gute Nachbarschaft mit Spaziergängern und mit Radfahrern zu pflegen, weil sich die Dinge zum Teil zwar nicht widersprechen, aber miteinander konkurrieren, und man sich das Leben wechselseitig schwer macht. Sie haben sicherlich gelesen, dass dann, wenn es jetzt nicht funktioniert, die Pferde ein Kennzeichen kriegen. Darüber haben wir schon vor Jahresfrist einmal diskutiert. Jetzt wird es sich möglicherweise gar nicht vermeiden lassen. Ob das insgesamt eine Vereinfachung darstellt, das müssen wir einmal offen lassen.
Zu dem Betreten des Waldes außerhalb der Wege im Dunkeln: Es könnte doch ein Kompromiss geschlossen werden. Man könnte für die Findungsphase, in der Menschen erkennen, dass es zwei Sorten von Menschen gibt, das bis 25 Jahren zulassen, und alle anderen bleiben draußen. Die sind dann auch noch nicht so gebrechlich.
- Das hat bei Ihnen bisher ja auch nicht viel geholfen.
- Na ja, das sind diese Spätentwickler. Die haben da so ihre eigenen Erfahrungen.
Ich will es aber nicht überziehen, Herr Ministerpräsident.
Da die, wie ich einmal sage, mitkonkurrierenden Fraktionen jetzt möglicherweise präsent sind, können wir die Debatte zu Ende bringen.
Was mich ungewöhnlich beruhigt, ist die Tatsache, dass man bei allen Einschränkungen, die man als Wald besitzende Personen erleiden kann und muss,
das Privileg hat, im Wald rauchen zu dürfen. Das werden wir nicht schamlos ausnutzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, können Sie die Meldung bestätigen, dass Argentinien als eines der größten Exportländer von Fleisch leider auch von der MKS erfasst ist und dass der argentinische Minister erklärt haben soll, dass Argentinien bereit, um nicht zu sagen, wild entschlossen sei, zu impfen? Müssen wir uns vor dem Hintergrund, dass die Nichtimpfung bisher im Wesentlichen aus Handelsrestriktionsgründen verfügt worden ist, nicht auf den Zeitpunkt einstellen, dass doch weltweit Impfungen vorgenommen werden mit der Folge, dass die Logistik stehen muss? Können Sie diese zweite Annahme bestätigen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört: Der Entwurf dieses Gesetzes ist vor einem guten Vierteljahr direkt in den Ausschuss überwiesen worden. Wir sind heute am Ende der Beratungen angelangt. Das sind wir sicherlich auch deshalb, weil wir uns auf einen relativ gut vorbereiteten Entwurf beziehen konnten. Wir kennen das hier im Hause bei Gesetzentwürfen gelegentlich auch etwas anders. Das will ich ausdrücklich erwähnen.
In der Sache geht es um eine Materie, die hoch emotional belastet ist und sein kann. Jagd ist ja auch eine Frage von Leidenschaften. Dennoch ist dieses Gesetz nicht bloß eine Gebrauchsanleitung für Jäger, sondern es regelt sehr viel umfassender auch die Konfliktsituationen, die sich zwischen Jagd, Naturschutz und Grundbesitzern ergeben.
Das folgende Problem haben wir allerdings auch erlebt: Wir haben logischerweise einen einheitlichen Text für das ganze Land. Aber dieser einheitliche Text trifft auf höchst unterschiedliche Einschätzungen und Gegebenheiten, sodass dabei auch die eine oder andere Frage nicht unbedingt einvernehmlich geregelt werden konnte. Es sind also Wünsche offen geblieben. Aber - das sage ich ausdrücklich außerhalb des Berichtes -: Alles das, was dem einen oder anderen an diesem Entwurf noch nicht gefällt, lässt sich draußen fast immer und überall einvernehmlich unter den Beteiligten regeln. Man muss das Gesetz nicht ständig unter dem Arm haben, sollte aber wissen, was drin steht. Drin steht, meine Damen und Herren, Folgendes - ich bringe Ihnen jetzt den Bericht zur Kenntnis -:
In der Drucksache 2282 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung hat der federführende Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgegeben.
Im mitberatenden Ausschuss für innere Verwaltung haben die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion ebenfalls für diese Beschlussempfehlung gestimmt, die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gegen diese Empfehlung gestimmt, und die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben sich der Stimme enthalten.
Der Ausschuss für Umweltfragen hat sich mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPDFraktion und der CDU-Fraktion bei einer Stimmenthaltung und gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Empfehlung ausgesprochen, allerdings die Regelung des § 5 ausdrücklich von der Abstimmung ausgenommen und den federführenden Ausschuss gebeten, diese Vorschrift nochmals zu beraten.
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat wie der federführende Ausschuss abgestimmt, seine Empfehlung aber mit der Aufforderung verbunden, dass der federführende Ausschuss über die Regelungen der §§ 4 und 5 des Entwurfes noch einmal beraten solle. Und das ist geschehen.
Weil der Gesetzentwurf den Ausschüssen im Vorwege überwiesen worden ist, möchte ich Ihnen kurz seinen Zweck und Inhalt erläutern. Zum einen werden mit dem Gesetzentwurf eine Deregulierung und Rechtsvereinfachung angestrebt. Beispielhaft kann hier die Zulassung einer Jagdscheinerteilung für drei Jahre und einer Abschussplanung für Rehwild für drei Jahre genannt werden. Zum anderen soll mit dem Gesetzentwurf der Tierschutz verbessert werden. So werden die Verfolgung krank geschossenen Wildes erleichtert und bei der Fangjagd die Verwendung geprüfter Fallen vorgeschrieben. Es werden präzisere Bestimmungen für das Töten wild lebender Hunde und Katzen sowie neue Regelungen für das Füttern von Wild geschaffen. Schließlich soll mit dem Gesetzentwurf das Jagdrecht so gestaltet werden, dass ungünstige Auswirkungen eines hohen Wildbestandes auf jungen Waldwuchs, fruchtbringende Feldpflanzen und zu schützende Naturpflanzen in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Die stärkere Orientierung der Abschussplanung an Verbiss- und Schälschäden ist hierfür ein Beispiel.
Lassen sie mich nun kurz auf einige wesentliche inhaltliche Änderungen des Entwurfs eingehen.
In § 4 sah der Gesetzentwurf als einzige Voraussetzung für den Einsatz von Jagdhunden vor, dass diese brauchbar sein müssten. Eine Bestimmung darüber, wann das der Fall ist, war jedoch nicht vorgesehen. Um hier eine eindeutigere Regelung zu treffen, wurden die Bestimmungen ergänzt. Nur Jagdhunde, die sowohl brauchbar als auch geprüft sind, gelten nunmehr als für den jagdlichen Einsatz geeignet. In diesem Zusammenhang wurde durch eine Ergänzung des § 4 Abs. 3 auch klargestellt, dass bei der Nachsuche auf Wild nur dann auf den Einsatz eines Jagdhundes verzichtet werden kann, wenn das Wild offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann. Die bisherige Gesetzesfassung war im Wortlaut nicht eindeutig und hätte Anlass zu rechtlichen Problemen sein können. Im Ausschuss bestand Einigkeit, dass der Begriff „Schweißhund“ nicht die Festlegung auf eine bestimmte Hunderasse beinhaltet.
Eine zum Teil kontrovers diskutierte Regelung stellt die Aufnahme der Rabenkrähe und der Elster in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tierarten dar. Die Frage, ob die Jagd auf diese beiden Vogelarten zugelassen werden soll, ist hier im Plenum schon mehrfach erörtert worden.
- Wir sind aber nicht weitergekommen. - Der federführende Ausschuss hat sich daher nach eingehender Erörterung zur Aufnahme dieser Vogelarten in das Jagdrecht entschlossen. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im federführenden Ausschuss hat sich aus Gründen des Naturschutzes gegen die Aufnahme ausgesprochen.
Hervorheben möchte ich auch die in den Ausschussberatungen beschlossene Regelung zur Jagd in Naturschutzgebieten, die Sie in der Beschlussempfehlung in § 9 Abs. 4 finden. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung war nur vorgesehen, dass Naturschutzgebiete zu befriedeten Bezirken hätten erklärt werden können. Befriedete Flächen dürfen aber bei der Berechnung der Mindestgröße eines gemeinschaftlichen oder eines Eigenjagdbezirkes nicht mehr berücksichtigt werden. Die Folge wäre gewesen, dass Jagdbezirke und Jagdgenossenschaften, die so die Mindestgröße nicht mehr erreichen, kraft Gesetzes aufgelöst worden wären. Diese weitgehende Folge ist aber bedenklich, wenn der Schutzzweck, der der Ausweisung des Naturschutzgebietes zugrunde liegt, ein umfassendes Verbot der Jagdausübung durch die Einrichtung eines befriedeten Bezirkes gar nicht erfordert. Deshalb ist die aus der Beschlussempfehlung ersichtliche Regelung beschlossen worden, die es ermöglicht, die Jagd in Naturschutzgebieten nur so weit zu beschränken, wie es der jeweilige Schutzzweck des Naturschutzgebietes erfordert. Auf diese Weise können die Flächen bei der Berechnung der Mindestgröße auch weiterhin berücksichtigt werden. Eine vollständige Beschränkung der Jagd in einem Naturschutzgebiet wird nur in Ausnahmefällen notwendig sein.
An diesem Punkt möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass auch diskutiert wurde, ob es - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - der oberen Jagdbehörde vorbehalten sein soll, Regelungen zur Jagd in Naturschutzgebieten zu treffen. Da aber auch die Ausweisung von Naturschutzgebieten den oberen Naturschutzbehörden, d. h. den Bezirksregierungen, übertragen ist, ist in den Beratungen mehrheitlich entschieden worden, die Zuständigkeit für
jagdliche Regelungen in Naturschutzgebieten bei den Bezirksregierungen zu belassen.
In § 22 Abs. 2 ist auf Antrag des Ausschussvertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verpflichtung der obersten Jagdbehörde aufgenommen worden, über die Einnahmen und die Verwendung der bei der Jagdscheinerteilung einzuziehenden Jagdabgabe jährlich öffentlich Bericht zu erstatten.
Das schon in § 24 Abs. 1 des Gesetzentwurfs enthaltene Verbot, Wasserfederwild unter Verwendung von Bleischrot zu jagen, ist in den Ausschussberatungen dahin gehend präzisiert worden, dass dieses Verbot nur für die Jagd an und über Gewässern gilt, also dort, wo die Verwendung von Bleischrot nach den bestehenden Erkenntnissen als besonders problematisch angesehen wird.
Von Bedeutung ist schließlich auch, dass die im Zusammenhang mit der Wildfütterung in § 32 geregelten Jagdverbote in dem Sinne geändert wurden, dass lediglich noch die Jagd auf Schalenwild zu Zeiten von Fütterungen und im Umkreis von Fütterungen verboten ist.
Intensiv diskutiert worden sind die besonderen Regelungen für die staatliche Forstverwaltung in § 37 des Entwurfs. Das meinte ich vorhin mit meiner Vorbemerkung. Die aufgeworfene Frage, ob die dort normierte Zuständigkeit der Forstbehörden nicht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellt, ist verneint worden.
Es ist dem Gesetzgeber freigestellt, welcher Behörde er staatliche Aufgaben zur Erledigung zuweist.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im federführenden Ausschuss hat eine Vielzahl von Änderungsanträgen in die Beratung eingebracht - wir werden sie sicherlich noch hören -, die überwiegend der Stärkung der Naturschutzbelange im Rahmen des Jagdrechts dienen sollten. Die Vertreter der beiden großen Fraktionen im Ausschuss haben sich diesen Änderungsvorschlägen nicht angeschlossen. Sie waren der Auffassung, dass die vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen einen hinreichenden Ausgleich naturschützerischer und jagdlicher Interessen beinhalten.
Die übrigen Änderungen des Gesetzentwurfes sind überwiegend redaktionellen und klarstellenden Inhalts. Ich gebe sie daher zu Protokoll.
In § 16 Abs. 2 wird nunmehr deutlich, dass auch nach einer Änderung der den Jagdgenossenschaften vorgegebenen Mustersatzung Abweichungen von der Mustersatzung durch die Jagdbehörde genehmigt werden können. Die Änderungen in den Absätzen 4 und 5 sind wiederum klarstellenden Inhalts.
Die Ergänzungen in § 26 Abs. 2 sind erfolgt, da in der bisherigen Regelung nicht zum Ausdruck kam, in welchen Gebieten die Wildarten, deren Abschuss untersagt werden soll, bedroht sein müssen. Die Änderungen in § 27 Abs. 8, § 28 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 dienen der Klarstellung.
Mit der Ergänzung des § 29 Abs. 2 ist insoweit eine inhaltliche Änderung verbunden, als jetzt auch angestellte Jägerinnen oder Jäger Jagdschutzbefugnisse übertragen bekommen können, da kein sachlicher Grund dafür besteht, sie anders als Jagdgäste zu behandeln.
Die Streichung des letzten Halbsatzes in § 33 erlaubt nunmehr das Kirren voraussetzungslos und erfolgte aus jagdfachlichen Gründen.
Der Gesetzentwurf sah vor, in die Überschriften der einzelnen Paragrafen einen ausdrücklichen Hinweis auf die korrespondierenden Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes aufzunehmen. Solche Bezugnahmen sind jedoch in Niedersachsen unüblich; auch in anderen Landesgesetzen, die der Ausfüllung von Bundesrahmenrecht dienen, gibt es sie nicht. Außerdem ließen sich die im Landesrecht geregelten Inhalte zum Teil nicht in den in Bezug genommenen Regelungen des Bundesjagdgesetzes wiederfinden. Auf die Bezugnahmen wurde daher verzichtet.
In § 2 Abs. 1 ist klargestellt worden, dass bei der Errichtung von baulichen Anlagen im Jagdbezirk nicht nur die Grundeigentümer, sondern auch die Nutzungsberechtigten vorher ihre Zustimmung erteilen müssen, da sie ohne diese Zustimmung gegebenenfalls einen Anspruch auf Beseitigung der Einrichtungen hätten. Die übrigen Änderungen in diesem Paragrafen sind klarstellenden Inhalts.
In § 3 Abs. 1 wird mit den eingefügten Verweisen auf das Bundesjagdgesetz klargestellt, welche Inhalte mit den verwendeten Begriffen verbunden sind. Das ist wichtig, weil der Begriff der Jagd im Bundesjagdgesetz mit verschiedenen Inhalten verbunden wird.
Durch die Änderung in § 7 Abs. 1 wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die verschiedenen in der bisherigen Nummer 1 des Absatzes 1 genannten natürlichen und juristischen Personen in allen möglichen Kombinationen Partner eines Abrundungsvertrages sein können. In Absatz 2 ist der Satz 2 durch eine Ergänzung der Verweisung auf § 12 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes entbehrlich geworden. In Absatz 3 wird der dritte Satz gestrichen, da es widersprüchlich wäre, wenn die Jagdbehörde nach Absatz 1 Abrundungsverfügungen nur vornehmen darf, wenn diese notwendig sind, die Wirkung dieser Verfügungen dann aber bis zum Ende der Pachtperiode, die auch mehr als 30 Jahre betragen kann, aufgeschoben wäre.
Die Änderung in § 9 Abs. 1 Nr. 7 dient der sprachlichen Richtigstellung, da der Wildbegriff nach dem Bundesjagdgesetz voraussetzt, dass es sich um herrenlose Tiere handelt, sodass es „nicht herrenloses“ Wild nicht geben kann.
Die Regelungen über die Größe von Jagdbezirken in § 12 wurden neu strukturiert, um die Voraussetzungen für das Bestehen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und die bei einem Unterschreiten der gesetzlich vorgesehenen Mindestgrößen notwendigen Angliederungsmaßnahmen der Jagdbehörden deutlicher herauszustellen.
Die Änderungen in den §§ 13 bis 15 sind redaktioneller Art.
Mit der Streichung des Satzes 2 in § 18 Abs. 1 entfällt eine überflüssige Bestimmung, da Jagderlaubnisse automatisch erlöschen, wenn die Jagdausübungsberechtigung desjenigen, der sie erteilt hat, endet. Die Änderung in Absatz 2 ist klarstellender Natur. Die Änderung in Absatz 3 Satz 2 macht deutlich, dass die Bestätigung der Wattenjagdaufseherinnen und Wattenjagdaufseher durch die nach § 6 für die Wattenjagdbezirke des Landes zuständige obere Jagdbehörde erteilt wird.
Die Ergänzung der Regelung in § 20 Nr. 3 ist notwendig, da nach der bundesgesetzlichen Regelung auch Flächen, auf denen jemand als Unterpächterin oder Unterpächter die Jagd ausübt, bei der Berechnung der insgesamt einer Person zur Jagdausübung zur Verfügung stehenden Fläche zu berücksichtigen sind.
Die Neuformulierung des § 21 Abs. 2 dient der sprachlichen Verkürzung; die als Absatz 3/1 dem § 22 angefügte Regelung ist aus systematischen Gründen von § 40 Abs. 2 hierher verlagert worden.
Die Streichung in der Überschrift des fünften Abschnitts ist erfolgt, weil die nachfolgenden Vorschriften keine Regelungen zum Thema „Beunruhigen von Wild“ enthalten. Der in § 25 Abs. 4 eingefügte Verweis auf die Regelungen über den Jagdbeirat in § 39 dient der Klarstellung, da dieses Gremium an dieser Stelle erstmals im Gesetz genannt wird. Mit der Änderung in Absatz 6 wird deutlicher herausgestellt, dass die Anordnung einer Hegeschau im Ermessen der Jagdbehörde liegt.
Die Änderung in § 38 Abs. 4 Satz 1 dient der Anpassung des Wortlautes an die Regelung in § 39 Abs. 1, der als Mitglied des Jagdbeirats nicht Vertreterinnen oder Vertreter der Jägerinnen und Jäger, sondern eine auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft in den Jagdbeirat gewählte Person nennt.
Die Änderungen in den Ordnungswidrigkeitentatbeständen des § 41 Abs. 1 dienen der Anpassung an die bereits erwähnten Änderungen in den Geund Verbotsnormen des Gesetzes. Die Streichung in Nr. 15 ist erfolgt, weil eine Veränderung von Kopfschmuck und Unterkiefer in der in Bezug genommenen Vorschrift nicht geregelt ist. Die Umstellung der Bußgeldhöchstgrenze in § 41 Abs. 2 von Deutsche Mark auf Euro erübrigt eine ansonsten notwendige erneute Gesetzesänderung wegen der zum 1. Januar 2002 stattfindenden Währungsumstellung. Dass bis zu diesem Zeitpunkt Bußgelder weiterhin in Deutsche Mark verhängt werden, ergibt sich aus der Übergangsvorschrift in § 42 Abs. 3/4.
Die neu eingefügten Übergangsregelungen in § 42 und die abweichenden In-Kraft-TretensRegelungen in § 43 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1/1 beruhen auf verwaltungstechnischen Erfordernissen, die sich aus der gegenüber den ursprünglichen Planungen späteren Verabschiedung dieses Gesetzes ergeben haben. § 43 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs findet sich nunmehr in den Übergangsregelungen (§ 42 Abs. 3/2), da es sich der Sache nach um eine solche handelt.
Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich Sie, der Ihnen in der Drucksache 2282 vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zucker ist süß, aber auch etwas verwirrend. Herr Minister, wenn der Ministerpräsident Ihre jetzigen Darle
gungen gekannt hätte, hätte er dann die Bemerkungen, die er in der Regierungserklärung abgegeben hat, möglicherweise nicht machen können, weil damit die Grundlagen für seine Annahme eigentlich entfallen wären?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir dieses Thema am Mittwochmorgen behandelt haben, klang das Ganze noch wie ein Panikorchester mit einer von Ihnen komponierten Chaossymphonie, Frau Kollegin Harms.
Die Debatte, die wir heute Nachmittag führen, hebt sich bisher wohltuend davon ab. Bisher! Was noch kommt, ist offen.
Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, meine Damen und Herren: Ich rede jetzt nur zur Drucksache 2048. Das Problem dabei ist - der Kollege Klein hat es schon gesagt -: Es geht hier um zwei völlig getrennte Sachverhalte, aber wir beraten sie gemeinsam.
Sicherlich würden wir über den Antrag in der Drucksache 2048 nicht reden, wenn es die BSESituation nicht gäbe. Das ist kein Vorwurf, zumal sich heute alle Welt, und zwar auch diejenigen, die von den Dingen nun wirklich nichts verstehen, bemüßigt fühlt, Aussagen zu BSE zu machen, ohne sich auch nur im Entferntesten über die Ursache und ihre Auswirkungen im Klaren zu sein. Es geht ja nicht nur um ein paar Entschädigungszahlungen, die hier und dort möglicherweise eingefordert werden. Die Verwerfungen, die diese überhastete Reaktion volkswirtschaftlich ausgelöst hat, sind erst in Umrissen erkennbar.
Die Tragik dabei ist: Wir können es nicht mehr zurückholen.
Wir diskutieren zurzeit vor dem Hintergrund, dass die Ursache, die in Deutschland zu dieser Hysterie - ich sage das bewusst so - geführt hat, nicht bekannt ist.
Lieber Herr Klein, Sie gründen alle Ihre Überlegungen zum notwendigen Umbau der Landwirtschaft einzig und allein auf die Philosophie: Das kann nur der ökologische Landbau schaffen. Aber berücksichtigen Sie: Ein Krankheitsfall in einem ökologischen Betrieb, und Ihr ganzes Weltbild bricht zusammen.
- Hier kommt gerade das Stichwort: Das - glücklicherweise importierte - Tier mit dem Namen Cindy ist auf einem Biobetrieb groß geworden und gehalten worden.
- Das ist wohl so, Herr Stolze. Aber lassen wir das einmal offen.
Wenn in der Diskussion zu der Drucksache 2048 immer wieder dieser Gegensatz zwischen der ordentlichen, biologischen, dynamischen Landwirtschaft und der industriellen Landwirtschaft konstruiert wird, dann, meine Damen und Herren, hätte ich gerne einmal von einem von Ihnen gehört, wo er denn wohl die Grenze zwischen anständig, ordentlich und verwerflich ziehen will?
Wenn wir über Größen diskutieren, dann kommt ja selbst Ihre BSE-Philosophie ins Schleudern. In der ausgesprochen kleinbäuerlich strukturierten Schweiz ist BSE wesentlich häufiger ausgebrochen als in der Bundesrepublik. Ich will das nicht überhöhen, und ich bin auch voller Zweifel, wie wir dieses Problem lösen werden. Aber eines ist klar: Wir werden es nicht lösen nach der Devise: Ich weiß alles, und deshalb wird das so gemacht. Ich unterstelle Ihnen das nicht; denn Sie sind ja intelligente Leute. Aber das Übel dieser Welt besteht
u. a. auch darin, dass die Dummen ihrer Sache so sicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Im Übrigen - das ist hier schon gesagt worden und auch ohne Widerspruch geblieben -, wenn wir hier immer meinen, wir müssten die Menschen dazu bringen, sich gesünder zu ernähren, und das könnten sie nur aus ökologisch erzeugten Produkten: Es steht doch jedem frei, in den ökologischen Landbau einzusteigen. Das macht doch auch jeder, der sich davon mittel- und langfristig eine halbwegs belastbare Perspektive erhofft. Das sind doch nicht alles Glaubenstäter, sondern die versuchen doch, nüchtern abzuwägen, ob das was bringt oder ob das nichts bringt. Es ist bisher ja eigentlich auch niemandem gelungen, einen signifikanten Qualitätsunterschied zwischen diesen beiden Produktionslinien nachzuweisen. Das ist eine Glaubensfrage, und Glauben heißt nicht Wissen.
Ich will das nicht verteufeln, ich will das nicht kleinreden. Nur, ich möchte diesen Absolutheitsanspruch, der darin zum Ausdruck kommt, relativieren.
- Ja, wir können das gerne tun. Ich will Ihnen einmal eines sagen, Frau Harms. Ich habe den Vorteil, dass ich in diesem Gewerbe groß geworden bin. Ich kann noch halbwegs nachvollziehen, wie sich die konventionelle Landwirtschaft über 40 Jahre im Sinne eines Beachtens ökologischer Zusammenhänge und Kreisläufe verändert hat. Ich wehre mich gegen diese Verteufelung.
Langer Rede kurzer Sinn: Voraussetzung dafür, Ihrem Antrag überhaupt folgen zu können - wir können ihm aus vier Gründen nicht zustimmen -, wäre nach Ihrer eigenen Definition, dass es für den ökologischen Landbau, dem ja nicht die Produkte fehlen, genügend überzeugte Käuferinnen und Käufer gibt.
- So dämlich sind doch die Menschen gar nicht. Sie können doch die Probleme nicht über eine Einflussnahme auf das Marktgeschehen, auf das Einkaufsverhalten lösen wollen. Meine Damen und Herren, wo leben wir eigentlich? Es gibt doch gar keinen deutschen Markt mehr, sondern wir haben einen europäischen und einen Weltmarkt, auf dem jeder Käufer individuell entscheidet, was er für welches Produkt auszugeben bereit ist. Wie wollen Sie das denn den Menschen vorschreiben?
Ich mache nun noch eine Bemerkung zum Thema Tiermehl. Es ist wirklich grotesk, dass man angesichts dessen, wie der Ursprung der BSE-Krise in Schleswig-Holstein erklärt worden ist, in Deutschland die Tiermehlfrage in den Mittelpunkt stellt. Das, was politisch entschieden wurde, bedeutet eine riesige Vernichtung von Ressourcen. Obwohl dies alles bekannt ist, machen wir das, mannhaft, wie wir sind. Wir werden uns darüber im Ausschuss noch sehr intensiv und - dessen bin ich sicher - auch sehr kontrovers unterhalten. Ich hoffe aber, dass wir am Ende dieser Debatte etwas klüger sein werden.
Nun muss ich mich noch einmal an die Kollegin Harms wenden. Ich habe bei Ihrer Rede am Mittwochmorgen schon einmal einen impulsiven Zwischenruf gemacht. Aber jetzt will ich noch einmal aus dem Protokoll dieser Sitzung zitieren:
„Wo lebe ich denn? Ich will diesen Dreck nicht mehr essen. Ich glaube, dass es nur mit einer emotionalen Debatte geht, die die Empfindungen... der Eltern deutlich macht, die nicht mehr wissen, was sie ihren Kindern geben sollen...“
Nun kommt der entscheidende Satz:
„Ich widersetze mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion ausdrücklich einer Versachlichung der Debatte.“
Verehrte gnädige Frau, wenn wir dies so machten, wäre es das Ende von rationaler Politik und letztlich das Ende der Vernunft!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist so, wie es immer ist: Zu Anfang werden Positionen markiert, und dann - lieber Herr Klein, das muss ich einfach einmal so sagen bewegt man sich kaum mehr. In der Sache haben
Sie einige Positionen vertreten, die so nicht stehen bleiben können.
Ich erinnere noch einmal an den Ausgangspunkt des Antrags. Der Antrag ist vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Struktur zu sehen. Wir haben es mit ständigen Veränderungen in der sozialen Gruppe der in der Landwirtschaft Tätigen zu tun. Wir haben es aus vielerlei Gründen, die ich nicht alle darlegen kann, im Moment mit einem enormen strukturellen Umbruch zu tun, der - das unterscheidet ihn von seinen Vorläufern - auch politisch gewollt ist.
Es gibt immer noch Leute, die mit dem Begriff des Höfesterbens Stimmung machen. Die Verwendung dieses Begriffs stellt aber insofern einen Missbrauch dar, als sie einfach ein Etikett an eine Entwicklung kleben, die sich aus vielen Ursachen speist. Maßgeblich sind ja nicht nur die politischen Entscheidungen - da sind wir gelegentlich unterschiedlicher Meinung -, sondern zuallererst ist das die enorme ökonomische und soziale Umwälzung. Ich habe das unlängst einmal wie folgt formuliert: Wenn aufgrund technischen Fortschritts immer weniger Aktive immer mehr erzeugen können, dann ist in dem Segment nur noch für weniger Aktive Platz. - Das kann man vielleicht zum Teil kaschieren, aber es ist so. - Das ist das eine.
Zweitens. Zur Zeit müssen wir auch feststellen, dass es die bisherige Agrarpolitik, die - bei allem guten Wollen - auch voller Wirrungen ist, nicht hat verhindern können, dass die innerlandwirtschaftliche Disparität - so nennt man das ja heute auf Neuhochdeutsch - größer geworden ist. Infolge dieser Entwicklung sind für eine ganze Reihe von selbständigen landwirtschaftlichen Existenzen trotz allem Bemühen und trotz der Rahmenbedingungen, die sich - das muss man ja auch einmal sagen dürfen - global verschlechtert haben, zwei Faktoren maßgeblich. Sie sind wirtschaftlich in Nöten. Zum Teil speist sich die Existenz ausschließlich aus Vermögensverlusten. Das kann man beklagen, aber das ist so. Das hat zur Folge gehabt, dass in vielen Fällen die Generationennachfolge - auch aus ganz unterschiedlichen Gründen - nicht mehr gegeben ist. Nur um diese Gruppe geht es bei dem Antrag. Wenn Sie diesen Menschen angesichts ihrer Situation keine zusätzliche Orientierung und Hilfe geben - das ist von den Ablehnern ja auch so gewollt -, dann wirtschaften die weiter - unter zum Teil wirtschaftlich kümmerlichen Verhältnissen und auch zum Teil sozial unzuträglichen Verhältnissen. Genau vor diesem Hintergrund sollte das
von uns vorgeschlagene Instrument - das war ja auch damals bei FELEG der Ansatz - eine Hilfe bieten.
In einem muss ich Ihnen auch widersprechen, Herr Klein. Das führt nicht zwingend dazu, wie Sie es vereinfacht gesagt haben, dass die Kleinen hinausgedrängt werden und die Großen immer größer werden. Unser Problem ist doch, dass es unbeschadet der sicherlich auch vorhandenen größeren und leistungsstarken Betriebe in diesen 400.000, die wir in der Republik haben, eine große Gruppe von Betrieben gibt, die - das werden Sie sicherlich nicht ernsthaft bestreiten wollen - aufgrund ihrer gegenwärtigen Faktorausstattung keine reale Überlebenschance haben, wenn sie nicht Produktionskapazitäten mit aufnehmen können, ohne dass man sie deswegen diskreditiert. Es sind also zwei Wirkungen.
- Verehrtester Kollege, wenn wir dem lieben Gott nicht gelegentlich mit vernünftiger Politik ein bisschen helfen würden - das ist jetzt nicht anmaßend gemeint -, dann hätten wir bei unseren Zeitläufen noch ganz andere Probleme.
Aber das nur als Fußnote.
Dann haben Sie gesagt, dass da auch ein bisschen berufsständische Solidarität gefragt sei. Darin will ich Ihnen gar nicht widersprechen, aber das, was Sie dann als Instrument dafür genannt haben, nämlich die sozialen Sicherungssysteme und deren Organisation, ist nun wirklich, mit Verlaub gesagt, eine Randfrage.
Bei der Einbringung unseres Antrags hatte ich nicht den Eindruck, dass die Mehrheitsfraktion unisono gegen den Gedanken war, der dem Antrag zugrunde liegt. Sie haben nur gefragt - das billige ich der SPD-Fraktion auch zu -: Wie wollt ihr es finanzieren? - Das ist ja immer die berühmte Totschlagargumentation: Die einen wollen etwas, und die anderen fragen, wie es finanziert werden soll, und damit ist es weg.
Wir haben damals ausdrücklich gesagt: Wenn es dieses Programm gibt, dann kann es nur durch eine Umschichtung innerhalb des bestehenden Topfs finanziert werden, also keine Ausweitung.
Wenn man den Inhalten dieses Antrags folgen will, dann gibt es durchaus Bereiche, über die man nachdenken kann.
- Wir haben darüber diskutiert, als Sie nicht da waren.
So, nun antworten Sie mal!
Im Kern war das Anliegen - vielleicht äußert sich Herr Minister Bartels auch noch dazu - gar nicht strittig. Es war nur so, dass man den Antragstellern den Erfolg nicht gönnen wollte.
Ihr Argument, dass in den neuen Ländern hiermit ein Missbrauch betrieben würde, trifft so auch nicht zu; denn die neuen Länder sind, wenn sie denn interessiert sind, ausschließlich an der Übertragung dieser Möglichkeit auch auf landwirtschaftliche Arbeitnehmer interessiert, weil sie davon noch reichlich haben. Es gibt dort aber relativ wenige selbständige Existenzen, für die eine solche Regelung über den Vorruhestand eine gewisse Erleichterung bedeutete.
Wir können also eigentlich nur bedauern, dass die Mehrheit diesen Antrag, der im Grunde ein Arbeitsauftrag sein sollte, ablehnt. Dabei wage ich die Prognose - mit Prognosen sollte man vorsichtig sein - bzw. wäre nicht überrascht, wenn wir als Ergebnis des Fortgangs der Überlegungen, die ja jetzt auch in anderen Regionen angestellt werden, diesen Antrag, dann allerdings mit einem anderen Autor, bald wiedersehen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin kein Lobbyist von KWS. Nur, ein bisschen Sachlichkeit muss bleiben, Herr Klein.
Es macht sich ja immer gut, wenn man sagt, hier würden nur Konzerne gefüttert, die machen das große Geld, und die Bauern werden davon abhängig. Ich kann dazu an dieser Stelle nur sagen: Das ist totaler Quatsch. Nehmen wir einmal die Anwendung von Totalherbiziden im Rübenanbau. Wenn der anbauende Landwirt das Kraut manuell entfernen lässt, kostet ihn das für einen Hektar bei 100 Arbeitsstunden à 10 DM 1.000 DM. Die Anwendung des Totalherbizids kostet ihn pro Hektar hingegen nur 130 DM. Daran können Sie ganz einfach ablesen, worin der wirtschaftliche Vorteil liegt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift klingt ja ein bisschen sperrig, aber sicherlich weiß jeder, was damit gemeint ist. Die CDU-Fraktion begehrt mit diesem Antrag, dass die Landesregierung im Sinne der Intention tätig werden möge, die da lautet: Die ehemalige Landabgaberente, die inzwischen ausgelaufen ist, soll vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen zu zeitgemäßen Konditionen wieder eingeführt werden. - Dies fordern wir nach reiflicher Diskussion in der Fraktion, auch unter Zuhilfenahme von Sachverstand von außen.
Die Entwicklung vollzieht sich vor Rahmenbedingungen, die mit den Verhältnissen zu der Zeit, als es die Vorläuferregelung gegeben hat, nicht zu vergleichen sind, und zwar aus folgendem Grund - ich will das hier mal ein bisschen platt formulieren -: Wir sind in einer Zeit ungewöhnlicher Veränderungen im agrarischen ländlichen Umfeld. Wir
alle miteinander führen zu ganz unterschiedlichen Zeiten und mit ganz unterschiedlichen Interpretationen immer wieder den Begriff des Strukturwandels im Munde. Die einen halten den Strukturwandel für unverzichtbar, die anderen halten ihn manchmal sogar noch für Teufelswerk. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei uns im Lande, aber auch in Europa die Notwendigkeit des Strukturwandels überhaupt nicht mehr infrage stellen.
In der Vergangenheit hat man den Strukturwandel hingenommen, man hat ihn eher missbilligend akzeptiert. Heute sind die Rahmenbedingungen doch etwas verändert, weil zumindest im näheren Umfeld die Einsicht gewachsen ist, dass man den Strukturwandel, weil man ihn möglicherweise auch gar nicht aufhalten kann, selbst wenn man es wollte, offensiv aufnehmen und umsetzen sollte.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass die Europäische Union im Kontext der Agenda-Verhandlungen den nationalen Parlamenten ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet hat, im Rahmen der AgendaBeschlüsse auch eine Vorruhestandsregelung zu schaffen. Bisher ist das eigentlich noch nicht so sehr auf dem Markt, was mich einigermaßen überrascht; denn die Veränderungen, die die Agenda für alle Mitgliedsländer bringt und die zum Teil sehr einschneidend sind - sie sind im Kern politisch übrigens gar nicht umstritten -, schlagen sich in der Bundesrepublik mit einer besonderen Schärfe nieder, weil sie in der Bundesrepublik für die Sozialgruppe der Landwirte durch die Beschlüsse der Bundesregierung verstärkt werden. Ich nenne nur die Stichworte Steuerreform, Ökosteuer. Da ließen sich noch einige weitere Folterinstrumente - so will ich einmal sagen - nennen; ich will das heute aber einmal außen vor lassen.
Zurück zu den EU-Empfehlungen. Sie lassen zu, dass maximal 150.000 Ecu über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren gewährt werden. Maximal die Hälfte zahlt die EU, und die andere Hälfte müssen wir national aufbringen. Ich will hier deutlich sagen: Wir wollen, dass wir uns daran beteiligen, und das soll über eine Bundesratsinitiative angestoßen werden. Wenn wir das aber wollen, dann müssen wir, da auch wir kein neues Geld finden, fairerweise auch sagen, dass wir die Mittel aus dem globalen Topf der Kofinanzierungsmittel entnehmen müssen und - logischerweise - auch entnehmen wollen.
Aber die Maßnahme als solche - ich habe versucht, den Handlungsbedarf deutlich zu machen - hat von daher in besonderer Weise auch eine soziale Komponente. Zwar ist es richtig, dass es sich bei den Betrieben, die aus der Produktion ausscheiden wollen, nicht per se um kleine Betriebe handelt, aber in vielen Fällen sind dies schwache Betriebe; schwach im Hinblick auf die allgemeinen Ressourcen. Das kann die Fläche sein, das kann die Vorbelastung sein, das kann auch ein partiell eingeschränktes Vermögen im Sinne von Tüchtigkeit sein. Das will ich hier aber gar nicht bewerten.
Die Kürzungen, die im Rahmen der Steuergesetzgebung und im Rahmen der Sozialgesetzgebung vorgesehen sind, treffen in besonderer Weise gerade die kleineren, die wirtschaftlich schwächeren Betriebe, die sich kaum wehren können. Gerade für diesen Personenkreis sollte die Möglichkeit zu einer Förderung im Rahmen eines begleiteten Ausund Umstieges eröffnet werden.
Ich habe bereits versucht, deutlich zu machen, dass wir einen permanenten Anpassungsprozess in diesem wirtschaftlichen Umfeld haben, das auch den ländlichen Raum umfasst, wobei ich nicht so weit gehe, zu behaupten, man könne den ländlichen Raum ausschließlich über eine Förderung der Landwirtschaft stabilisieren. Die Landwirtschaft bleibt aber nach wie vor ein essentieller Teil dieses Umfeldes. Von daher hat das eine doppelte Wirkung, weil wir nämlich Strukturveränderungen, auch wenn wir dies wollten - ich sage das noch einmal -, nicht verhinderten können. Wir sind heute gottlob so weit, dass wir über weite Strecken mit diesem Begriff etwas leidenschaftsloser umgehen und die Notwendigkeit akzeptieren. Das hat, wenn man diesen Gedanken wieder aufnimmt, zur Folge, dass man nicht nur den Ausstieg erleichtert, sondern gleichzeitig für diejenigen, die die frei werdenden Ressourcen übernehmen müssen, möglicherweise auch die Konditionen dafür erleichtert. Das hat also eine wechselseitige Wirkung. Ich möchte ausdrücklich die Notwendigkeit unterstreichen, die Übergänge zu erleichtern. Wir würden sehr dafür werben, dass dieses Verfahren in der Bundesrepublik als Bundestagsinitiative über den Bundesrat zum Tragen kommt.
- Man darf ihn ja nicht beschimpfen, wenn man von ihm etwas will. Im Übrigen nützt Schimpfen ja auch nichts.
Ich möchte nun noch eine Anmerkung machen, die eigentlich nicht mehr zu den Grundintentionen unseres Antrages gehört. Wir erleben immer wieder, dass die zurzeit deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirte, die selbst vom Bundesminister nicht mehr bestritten werden - auch Herr Bartels streitet das nicht mehr ab -, gelegentlich - politisch verständlich - ein wenig mit den Worten kaschiert werden: Nun regt euch nicht auf. Wir kommen mit der Wohltat „ProLand“. Wir gleichen das alles zwar nicht aus, mildern es aber ab. Davon kann nun wirklich nicht die Rede sein, Herr Bartels,
wenn man bedenkt, welche Auswirkungen die Spar- und Steuergesetze auf die Einkommen der einzelnen Betriebe haben, während ein Gutteil der ProLand-Initiativen - das kritisiere ich nur begrenzt - der Fläche zugute kommt, aber nicht zu einer direkten Kompensation für die durch die Gesetzgebung in der Einkommensentwicklung benachteiligten Betriebe führt.
Dass Sie das anders als ich sehen, hängt mit unseren unterschiedlichen Rollen und Aufgaben zusammen. Ich wollte das gleichwohl einmal so deutlich formulieren, weil wir die Legende, dass das alles nicht so schlimm sei, nicht ständig unwidersprochen lassen können.
Wir möchten Sie wirklich bitten, unter Abwägung auch weiterer Gesichtspunkte, die ich nicht mehr vortragen will - der Präsident hat zur Kürze gemahnt; das sollten wir im Ausschuss im Einzelnen erörtern -, sich diesem Gedanken, wenn es denn Not tut, zu öffnen und nicht zu dem alten Ritual, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, zurückzukehren, dass Sie sagen: Im Grunde sind wir nicht dagegen, aber wenn das die CDU fordert, müssen wir das erst einmal ablehnen, und nach einer Schamfrist kommen wir dann selber mit diesem Vorschlag. Diesen Zeitverlust sollten wir uns sparen.