Protokoll der Sitzung vom 23.02.2001

Die Beschlussfähigkeit wird zu gegebener Zeit festgestellt.

Geburtstag hat heute der Abgeordnete Pickel. Er wird 53 Jahre alt.

(Beifall)

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde – Tagesordnungspunkt 33. Es folgen Punkt 2 - Eingaben (Fortset- zung) - und Punkt 34 - Keine Lex Samii zulasten des Landeshaushalts und/oder der MHH bzw. des Nordstadtkrankenhauses - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2214. Anschließend behandeln wir den gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkt 32 - Aktionsprogramm gegen Lehrermangel - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2213. Danach erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 35 und 42, für die die Fraktionen, wie bereits bekannt gegeben, die Anträge auf Durchführung der ersten Beratung im Plenum zurückgezogen haben.

Die heutige Sitzung wird demnach gegen 16.15 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Ich möchte den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt und Finanzen folgenden Hinweis geben: Die heutige Sitzung findet spätestens um 12.45 Uhr im Raum 236 statt. Sollte das Plenum früher als geplant in die Mittagspause eintreten, wird ein früherer Sitzungsbeginn noch bekannt gegeben.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch die Schriftführerin.

Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Herr Ministerpräsident Gabriel ab 12.30 Uhr und von der Fraktion der CDU Herr Ehlen, Herr

Gansäuer für den Nachmittag, Herr Haselbacher für den Vormittag, Herr Meier und Frau Pruin für den Nachmittag.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 33: Mündliche Anfragen - Drs. 14/2221

Es ist 9.04 Uhr.

Wir beginnen mit der

Frage 1: Stop-Stick zur Verbrechensbekämpfung

Die Frage stellt der Abgeordnete Coenen. Bitte schön!

(Fischer [CDU]: Weiß jemand, wo die Grünen sind? - Frau Pawelski [CDU]: Es fehlt eine ganze Fraktion! Ist etwas passiert?)

- Es sind alles frei gewählte Abgeordnete, die selbst verantworten müssen, was sie tun.

Herr Coenen, Sie werden Ihre Frage auch vorlesen können, ohne dass die Grünen zuhören.

Aber selbstverständlich. - Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wenn flüchtige Verdächtige von der Polizei gestoppt werden sollten, gab es bislang nur zwei Möglichkeiten: entweder unhandliche Nagelgurte mit einem Gewicht von bis zu 15 kg auszulegen oder auf die Reifen der Fluchtwagen zu schießen.

Aus den USA kommt eine neue Erfindung: die „Stop-Sticks“.

Die Polizei im Land Baden-Württemberg hat in den USA diese neuen Nagelgurte, so genannte „Stop-Sticks“, gekauft. Bei diesen „Stop-Sticks“ handelt es sich um handliche, leicht einsetzbare, 2 kg schwere Nagelgurte, die darüber hinaus den Vorteil haben, 1 m lang zu sein, somit wenig Platz in den Streifenwagen der Polizei zu beanspruchen und schnell eingesetzt werden zu können.

Mit den neuen Nagelgurten können flüchtige Verdächtige mit ihren Autos problemlos gestoppt werden, da die „Stop-Sticks“ mit 36 je 5 cm langen Stiften versehen sind, was beim Überqueren dazu führt, dass die Luft aus den Reifen langsam entweicht, sodass die Autos noch einige Zeit manövrierfähig sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist ihr der Vorteil der „Stop-Sticks“ aus den USA bekannt?

2. Wann und in welcher Stückzahl wird sie die „Stop-Sticks“ für die Streifenwagen der Polizei im Lande anschaffen?

Das Wort hat Herr Innenminister Bartling.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung erfüllt ihre Pflicht zur sachgerechten Ausstattung der Landespolizei uneingeschränkt. Die für die Aufgabenwahrnehmung der Beamtinnen und Beamten erforderlichen Ausrüstungsgegenstände werden in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt. In diesem Sinne trägt sie in besonderem Maße für eine moderne und dem Stand der Technik entsprechende bedarfsgerechte Ausstattung mit Einsatzmitteln Sorge.

Nagelgurte sind als technische Sperren im Sinne des § 69 Abs. 3 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, mit denen Führer von luftbereiften Fahrzeugen, die sich polizeilichen Maßnahmen zu entziehen versuchen, zum Anhalten gezwungen werden.

Bei Überfahren eines Nagelgurtes drücken sich Hohlspitzen in die Reifen und lassen dadurch sofort, jedoch nicht schlagartig, die Luft des Reifens entweichen. Nach ca. 100 bis 300 m Fahrstrecke ist der Reifen ohne Luftdruck und eine Weiterfahrt praktisch unmöglich.

Abhängig von der Geschwindigkeit, mit der ein Fahrzeug einen Nagelgurt überfährt, können dabei durch die Schwierigkeiten eines nur noch eingeschränkten Lenkverhaltens Gefahren für die Fahrzeuginsassen oder für im Verkehrsraum befindliche Dritte entstehen.

Mit Runderlass von 1997 wurde der Einsatz von Nagelgurten in der Polizei des Landes Niedersachsen geregelt. Danach können Nagelgurte unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften des Gefahrenabwehrgesetzes über die Anwendung des unmittelbaren Zwanges eingesetzt werden, wenn auf ein deutlich gegebenes Haltezeichen einer uniformierten Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten im Zusammenhang mit der Verfolgung oder Verhinderung einer Straftat nicht angehalten wird oder an einer aufgrund § 111 Strafprozessordnung oder § 14 Gefahrenabwehrgesetz eingerichteten Kontrollstelle oder wenn die Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch gegeben sind.

Die niedersächsische Polizei ist dienststellenbezogen mit 60 Stück Nagelgurten ausgestattet. Dabei handelt es sich um Nagelgurte, die im Zusammenhang mit entsprechender Beschilderung für die Einrichtung von Kontrollstellen geeignet sind. Im Jahr 2000 wurden in Niedersachsen in nicht einem Fall Nagelgurte zum zwangsweisen Anhalten von Fahrzeugen eingesetzt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen der ständigen Verbesserung der technischen Ausstattung der niedersächsischen Landespolizei wurden die vom Abgeordneten Coenen als neue Erfindung aus den USA bezeichneten Nagelgurte „Stop-Stick“ bereits im Jahr 1997 im Auftrage des Niedersächsischen Innenministeriums durch das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen einer eingehenden Erprobung unterzogen. Die Eigenschaften der Nagelgurte „Stop-Stick“ wurden technisch verifiziert und für den polizeilichen Soforteinsatz als geeignet bewertet.

Zu 2: Ein Bedarf an Nagelgurten für den mobilen Einsatz bei polizeilichen Sofortlagen wurde vor dem Hintergrund der möglichen, in den Vorbemerkungen näher bezeichneten Gefährdungen bislang nicht gesehen. Es wird vielmehr die Einsatzmöglichkeit im Rahmen von stationären Kontrollstellen bevorzugt. Für derartige Fälle stehen in Polizeidienststellen Nagelgurte kurzfristig zur Verfügung. Eine flächendeckende Ausstattung aller Funkstreifenwagen ist daher bislang nicht vorgesehen.

Unabhängig davon wird zurzeit im Auftrage der Innenministerkonferenz in einer Projektgruppe „Eigensicherung in der polizeilichen Praxis“ eine

Bewertung der technischen Führungs- und Einsatzmittel vorgenommen. Dabei wird auch die Frage der Erforderlichkeit der Ausstattung von Funkstreifenwagen mit Nagelgurten erörtert.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Niedersachsen wird die in Kürze vorliegenden Ergebnisse dieser Projektgruppe in neue Überlegungen zur Ausstattung der Polizei einfließen lassen.

Wortmeldungen zu Zusatzfragen liegen nicht vor.

Dann kommen wir zur

Frage 2: Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Niedersachsen

Die Frage wird vom Abgeordneten Behr gestellt.

(Mühe [SPD]: Eine Fangfrage ist das!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im November fand eine Diskussionsveranstaltung über das Zusammenleben von Deutschen, Ausländerinnen und Ausländern sowie Deutschen ausländischer Herkunft in Hannover statt. Im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt „Das Projekt Altländer Viertel“ ist diskutiert worden, wie städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Auf dem Podium gesessen haben neben der ehemaligen Niedersächsischen Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales, Frau Merk, die Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Ausländerbeiräte Niedersachsen, der Verband der Wohnungswirtschaft, der Landesverband freier Wohnungsunternehmen, der Niedersächsische Städtetag, die konzertierte Aktion Bauen und Wohnen, der Mieterbund Landesverband Niedersachsen sowie der Landesverband Haus und Grund Niedersachsen. Die Veranstaltung fand in einer ausgesprochen sachlichen Atmosphäre statt, und die eingeladenen Vertreter gaben dort ihre Statements ab.

Der Verband Haus und Grund regte an, maximal ein oder zwei Wohnungen je Zehn- oder Zwölffamilienhaus für Ausländerinnen und Ausländer

bereitzustellen. Diese Argumentation wurde auch vom Verband der freien Wohnungsunternehmen unterstützt. Die zuständige Ministerin vertrat hingegen hierzu die Auffassung, dass es besser sei, ganze Wohnblöcke an Ausländer zu vergeben. Sie wurde hierin unterstützt von den im Publikum sich zu Wort meldenden Ausländern. Diese vertraten einhellig die Auffassung, dass die spezifischen Ausländergruppen ihre Eigenheiten und ihre Kultur besser in Häusern ausleben könnten, die ausschließlich an Ausländer gleicher Kultur vermietet wären.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Es gäbe dann auch keine Reibereien mit deutschen Mietern innerhalb eines Hauses, die andere Vorstellungen von Freizeitgestaltung, Besuchsmenge und Gestaltung von Feiern hätten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: